Z6597-08.14 CH Für wen gilt die neue Tarifrente Bau? Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2015 erstmals in die Bauwirtschaft eintreten Für alle Arbeitnehmer in Baubetrieben in den neuen Bundesländern Für alle Auszubildenden Für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren Hat ein Arbeitnehmer am 31.12.2015 schon einen unverfallbaren Anspruch auf die alte Rentenbeihilfe, erhält er später diese Rentenbeihilfe und die danach erworbenen Ansprüche aus der Tarifrente Bau. Wichtig: Er erhält mindestens die Leistungen, die sich bei einer Weitergeltung der alten Rentenbeihilfe ergeben hätten (sogenannte Günstigerprüfung). Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an kostenfrei. Wir beraten Sie gerne. Viele Informationen und Erläuterungen finden Sie auch auf unseren Internetseiten. SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstr. 7 65189 Wiesbaden Kostenfreie Servicenummern: Telefon 0800 1000 881 Fax 0800 1000 882 service@soka-bau.de Für wen gilt die Tarifrente Bau nicht? Die neue Tarifrente Bau: Ein Meilenstein für die Bauwirtschaft. Für alle Arbeitnehmer der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau das 50. Lebensjahr schon vollendet haben. Sie bleiben im System der alten Rentenbeihilfe. Gleiches gilt für alle Rentner der Bauwirtschaft, die bei Einführung der Tarifrente Bau schon eine Rentenbeihilfe beziehen. Für sie ändert sich bis auf den Wegfall des einmaligen Sterbegeldes nichts. TARIFRENTE BAU
Was ändert sich ab dem 01.01.2016? Die Höhe der Auszahlung der Tarifrente Bau im Alter hängt ausschließlich von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Wie lange jemand in der Bauwirtschaft tätig war, ist zukünftig nicht mehr entscheidend. Das ermöglicht in vielen Fällen wesentlich höhere Leistungen als bisher. Warum wird die neue Tarifrente Bau (TRB) eingeführt? Denn mit jedem einzelnen Beitrag entsteht sofort ein Baustein für den späteren Rentenanspruch. Und die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die spätere Rentenhöhe. Zum 01.01.2016 haben die Tarifvertragsparteien die Altersversorgung für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Bauwirtschaft mit dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) neu geregelt. Die 1957 eingeführte Rentenbeihilfe ist reformbedürftig geworden: Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Ihre Finanzierung sollte in einer Zeit, in der die Beschäftigtenzahlen des Baugewerbes stark zurückgegangen sind, dauerhaft zukunftssicher gemacht werden. Das bisher größtenteils umlagefinanzierte Verfahren wird deswegen auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Die Beschäftigten in den neuen Bundesländern, die bisher keine Rentenbeihilfe erhalten konnten, sollen mit in die Altersvorsorge der Bauwirtschaft einbezogen werden. Deswegen wird die Tarifrente Bau die Rentenbeihilfe in den nächsten Jahren nach und nach ablösen. Die Beiträge werden weiterhin von den Arbeitgebern aufgebracht. In der Bauwirtschaft kommt es relativ häufig vor, dass Arbeitnehmer nicht bis zur Altersrente durchhalten, sondern schon wesentlich früher eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Wer davon betroffen ist, erhält sofort die Monatsrente, die er ohne Erwerbsminderung mit 62 Jahren erhalten hätte. Dabei wird die Rente so berechnet, als wären die in den letzten drei Jahren vor der Erwerbsminderung durchschnittlich gezahlten Beiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt worden. Gleiches gilt für Unfallrenten mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 %. Wie viel Rente bekommen im Todesfall die Hinterbliebenen? Die Tarifrente Bau sieht eine Rentengarantiezeit von 60 Monaten vor. Im Todesfall innerhalb von 60 Monaten nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die Leistung aus der Tarifrente Bau weiter, bis insgesamt 60 Monatsrenten gezahlt wurden. Hinterbliebene sind Witwe/Witwer bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin oder, falls es diese nicht gibt, die waisenrentenberechtigten Kinder des Verstorbenen. Im Todesfall vor Rentenbeginn werden an die Hinterbliebenen die gezahlten Beiträge im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenze ausgezahlt.
Was ändert sich ab dem 01.01.2016? Die Höhe der Auszahlung der Tarifrente Bau im Alter hängt ausschließlich von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Wie lange jemand in der Bauwirtschaft tätig war, ist zukünftig nicht mehr entscheidend. Das ermöglicht in vielen Fällen wesentlich höhere Leistungen als bisher. Warum wird die neue Tarifrente Bau (TRB) eingeführt? Denn mit jedem einzelnen Beitrag entsteht sofort ein Baustein für den späteren Rentenanspruch. Und die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die spätere Rentenhöhe. Zum 01.01.2016 haben die Tarifvertragsparteien die Altersversorgung für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Bauwirtschaft mit dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) neu geregelt. Die 1957 eingeführte Rentenbeihilfe ist reformbedürftig geworden: Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Ihre Finanzierung sollte in einer Zeit, in der die Beschäftigtenzahlen des Baugewerbes stark zurückgegangen sind, dauerhaft zukunftssicher gemacht werden. Das bisher größtenteils umlagefinanzierte Verfahren wird deswegen auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Die Beschäftigten in den neuen Bundesländern, die bisher keine Rentenbeihilfe erhalten konnten, sollen mit in die Altersvorsorge der Bauwirtschaft einbezogen werden. Deswegen wird die Tarifrente Bau die Rentenbeihilfe in den nächsten Jahren nach und nach ablösen. Die Beiträge werden weiterhin von den Arbeitgebern aufgebracht. In der Bauwirtschaft kommt es relativ häufig vor, dass Arbeitnehmer nicht bis zur Altersrente durchhalten, sondern schon wesentlich früher eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Wer davon betroffen ist, erhält sofort die Monatsrente, die er ohne Erwerbsminderung mit 62 Jahren erhalten hätte. Dabei wird die Rente so berechnet, als wären die in den letzten drei Jahren vor der Erwerbsminderung durchschnittlich gezahlten Beiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt worden. Gleiches gilt für Unfallrenten mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 %. Wie viel Rente bekommen im Todesfall die Hinterbliebenen? Die Tarifrente Bau sieht eine Rentengarantiezeit von 60 Monaten vor. Im Todesfall innerhalb von 60 Monaten nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die Leistung aus der Tarifrente Bau weiter, bis insgesamt 60 Monatsrenten gezahlt wurden. Hinterbliebene sind Witwe/Witwer bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin oder, falls es diese nicht gibt, die waisenrentenberechtigten Kinder des Verstorbenen. Im Todesfall vor Rentenbeginn werden an die Hinterbliebenen die gezahlten Beiträge im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenze ausgezahlt.
Was ändert sich ab dem 01.01.2016? Die Höhe der Auszahlung der Tarifrente Bau im Alter hängt ausschließlich von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Wie lange jemand in der Bauwirtschaft tätig war, ist zukünftig nicht mehr entscheidend. Das ermöglicht in vielen Fällen wesentlich höhere Leistungen als bisher. Warum wird die neue Tarifrente Bau (TRB) eingeführt? Denn mit jedem einzelnen Beitrag entsteht sofort ein Baustein für den späteren Rentenanspruch. Und die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die spätere Rentenhöhe. Zum 01.01.2016 haben die Tarifvertragsparteien die Altersversorgung für Arbeitnehmer und Auszubildende in der Bauwirtschaft mit dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) neu geregelt. Die 1957 eingeführte Rentenbeihilfe ist reformbedürftig geworden: Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Ihre Finanzierung sollte in einer Zeit, in der die Beschäftigtenzahlen des Baugewerbes stark zurückgegangen sind, dauerhaft zukunftssicher gemacht werden. Das bisher größtenteils umlagefinanzierte Verfahren wird deswegen auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Die Beschäftigten in den neuen Bundesländern, die bisher keine Rentenbeihilfe erhalten konnten, sollen mit in die Altersvorsorge der Bauwirtschaft einbezogen werden. Deswegen wird die Tarifrente Bau die Rentenbeihilfe in den nächsten Jahren nach und nach ablösen. Die Beiträge werden weiterhin von den Arbeitgebern aufgebracht. In der Bauwirtschaft kommt es relativ häufig vor, dass Arbeitnehmer nicht bis zur Altersrente durchhalten, sondern schon wesentlich früher eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Wer davon betroffen ist, erhält sofort die Monatsrente, die er ohne Erwerbsminderung mit 62 Jahren erhalten hätte. Dabei wird die Rente so berechnet, als wären die in den letzten drei Jahren vor der Erwerbsminderung durchschnittlich gezahlten Beiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt worden. Gleiches gilt für Unfallrenten mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 %. Wie viel Rente bekommen im Todesfall die Hinterbliebenen? Die Tarifrente Bau sieht eine Rentengarantiezeit von 60 Monaten vor. Im Todesfall innerhalb von 60 Monaten nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die Leistung aus der Tarifrente Bau weiter, bis insgesamt 60 Monatsrenten gezahlt wurden. Hinterbliebene sind Witwe/Witwer bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin oder, falls es diese nicht gibt, die waisenrentenberechtigten Kinder des Verstorbenen. Im Todesfall vor Rentenbeginn werden an die Hinterbliebenen die gezahlten Beiträge im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenze ausgezahlt.
Z6597-08.14 CH Für wen gilt die neue Tarifrente Bau? Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2015 erstmals in die Bauwirtschaft eintreten Für alle Arbeitnehmer in Baubetrieben in den neuen Bundesländern Für alle Auszubildenden Für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren Hat ein Arbeitnehmer am 31.12.2015 schon einen unverfallbaren Anspruch auf die alte Rentenbeihilfe, erhält er später diese Rentenbeihilfe und die danach erworbenen Ansprüche aus der Tarifrente Bau. Wichtig: Er erhält mindestens die Leistungen, die sich bei einer Weitergeltung der alten Rentenbeihilfe ergeben hätten (sogenannte Günstigerprüfung). Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an kostenfrei. Wir beraten Sie gerne. Viele Informationen und Erläuterungen finden Sie auch auf unseren Internetseiten. SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstr. 7 65189 Wiesbaden Kostenfreie Servicenummern: Telefon 0800 1000 881 Fax 0800 1000 882 service@soka-bau.de Für wen gilt die Tarifrente Bau nicht? Die neue Tarifrente Bau: Ein Meilenstein für die Bauwirtschaft. Für alle Arbeitnehmer der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau das 50. Lebensjahr schon vollendet haben. Sie bleiben im System der alten Rentenbeihilfe. Gleiches gilt für alle Rentner der Bauwirtschaft, die bei Einführung der Tarifrente Bau schon eine Rentenbeihilfe beziehen. Für sie ändert sich bis auf den Wegfall des einmaligen Sterbegeldes nichts. TARIFRENTE BAU
Z6597-08.14 CH Für wen gilt die neue Tarifrente Bau? Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2015 erstmals in die Bauwirtschaft eintreten Für alle Arbeitnehmer in Baubetrieben in den neuen Bundesländern Für alle Auszubildenden Für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren Hat ein Arbeitnehmer am 31.12.2015 schon einen unverfallbaren Anspruch auf die alte Rentenbeihilfe, erhält er später diese Rentenbeihilfe und die danach erworbenen Ansprüche aus der Tarifrente Bau. Wichtig: Er erhält mindestens die Leistungen, die sich bei einer Weitergeltung der alten Rentenbeihilfe ergeben hätten (sogenannte Günstigerprüfung). Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an kostenfrei. Wir beraten Sie gerne. Viele Informationen und Erläuterungen finden Sie auch auf unseren Internetseiten. SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstr. 7 65189 Wiesbaden Kostenfreie Servicenummern: Telefon 0800 1000 881 Fax 0800 1000 882 service@soka-bau.de Für wen gilt die Tarifrente Bau nicht? Die neue Tarifrente Bau: Ein Meilenstein für die Bauwirtschaft. Für alle Arbeitnehmer der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau das 50. Lebensjahr schon vollendet haben. Sie bleiben im System der alten Rentenbeihilfe. Gleiches gilt für alle Rentner der Bauwirtschaft, die bei Einführung der Tarifrente Bau schon eine Rentenbeihilfe beziehen. Für sie ändert sich bis auf den Wegfall des einmaligen Sterbegeldes nichts. TARIFRENTE BAU