Merkblatt des FG Medien- und Kommunikationsmanagement zur Anfertigung von Master- und Diplomarbeiten



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Transkript:

TU Ilmenau, FG Medien- und Kommunikationsmanagement (Stand: 04/2010) Merkblatt des FG Medien- und Kommunikationsmanagement zur Anfertigung von Master- und Diplomarbeiten Die hier festgelegten Regeln gelten für Master- und Diplomarbeiten (im folgenden Masterarbeit), die von Mitgliedern des Fachgebiets Medien- und Kommunikationsmanagement betreut werden. Andere Fachgebiete haben evtl. andere Regelungen für dort betreute Masterarbeiten. Die nachfolgenden Regelungen ergänzen und konkretisieren die Prüfungsordnungen der TU Ilmenau; im Zweifel gelten die Prüfungsordnungen. 1. Gegenstand 1.1 Ziel und Thema Eine Masterarbeit soll zeigen, dass die / der Studierende in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes eine relevante Frage aus dem Kommunikations-, Medienoder Projektmanagement auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und Methoden beantworten kann. Vorschläge für Themen werden ggf. auf den Webseiten des Fachgebiets veröffentlicht. Gruppenarbeiten sind in Ausnahmefällen möglich. Die Obergrenze bei Gruppenarbeiten liegt bei 3 Personen. Dies muss aber im Einzelfall durch das Thema oder die Vorgehensweise geboten sein. Details hierzu finden sich in den Prüfungsordnungen. Externe Partner (Unternehmen, Verwaltungen, Organisationen) sind möglich als Anreger, Kooperationspartner, auch als Finanziers. Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich dabei jedoch über den damit evtl. verbundenen höheren Aufwand und mögliche Zielkonflikte von Universität und Unternehmen im Klaren sein. 1.2 Methode Mit jeder Masterarbeit wird Neuland betreten, da auf eine bisher noch nicht beantwortete Frage eine wissenschaftliche Antwort gegeben wird. Die Fragestellung sollte in der

Regel Anwendungsrelevanz haben. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, eine eher grundlagenorientierte oder methodenorientierte Frage zum Ausgangspunkt zu nehmen. Die korrekte und solide Rezeption und Einordnung der relevanten (internationalen) Literatur, die Formulierung einer daraus resultierenden relevanten Fragestellung sowie die theoriegeleitete und methodisch saubere Umsetzung des empirischen Teils bilden das Grundgerüst der Masterarbeit. "Empirisch" heißt nicht unbedingt "quantitativ" auch qualitative Ansätze sind erwünscht. In Ausnahmefällen sind auch rein theoretische Arbeiten möglich. In der Masterarbeit wird im Regelfall auch die Belastbarkeit von Theorien und Methoden geprüft. Deren Weiterentwicklung wird von einem Diplomanden bzw. Master-Kandidaten nicht verlangt; Aussagen zur Bewährung von Theorien und Methoden hingegen schon. 2. Anmeldung und Ablauf Da die Nachfrage nach einer Betreuung von Qualifikationsarbeiten durch das Fachgebiet Medien- und Kommunikationsmanagement groß ist, kann nicht jedem Wunsch nach einer Übernahme der Betreuung entsprochen werden. Anhand des Exposés wird über eine Annahme oder Ablehnung entschieden. Auswahlkriterien sind zum einen das Thema der Masterarbeit, das zu einem Forschungsschwerpunkt des Fachgebiets passen muss, und zum anderen die Qualität des Exposés. 2.1 Vorgespräch Bitte führen Sie zunächst ein Vorgespräch mit Ihrem gewünschten Betreuer / Ihrer gewünschten Betreuerin zur Wahl und Eingrenzung des Themenfeldes. Auch wenn keine Themen für Masterarbeiten ausgeschrieben sind, ergeben sich aus der Verknüpfung der Forschungsschwerpunkte des Fachgebietes mit Ihren Interessen und Kompetenzen oft spannende Fragestellungen, die in eine Masterarbeit müden können. 2.2 Exposé Grundlage der Entscheidung über die Annahme eines Themas ist ein Exposé, das zwischen zehn und fünfzehn Seiten umfassen und über acht Punkte Auskunft geben soll:

1. Gewünschter Betreuer/gewünschte Betreuerin der Arbeit 2. Ziel der Arbeit: Es soll die Relevanz des Themas und die zu untersuchende Fragestellung dargelegt werden. 3. Theoretische Grundlage: Nach einem prägnanten Abriss des Forschungsstandes sollte begründet dargelegt werden, auf welcher theoretischen Grundlage die Fragestellung bearbeitet werden soll. 4. Bereits geleistete Vorarbeiten: Es sollen sofern vorhanden bereits erbrachte Leistungen benannt werden, die für die Masterarbeit als Grundlage dienen sollen 5. Geplantes Vorgehen: Es soll kurz das geplante (empirische) Vorgehen zur Beantwortung der Forschungsfrage und die Eignung der gewählten Methode dargelegt werden. 6. Zeitplan: Der Zeitplan soll die Meilensteine für das Masterprojekt inklusive der wichtigsten Termine des Empirieteils (Instrumentenentwicklung, Feldphase) angeben. 7. (Vorläufige) Gliederung 8. Literaturliste Senden Sie das Exposé per Email an den gewünschten Betreuer / die gewünschte Betreuerin. Das Exposé wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt: 1. Inhaltlich-methodische Nähe zu den Arbeitsgebieten des Fachgebiets 2. Erfüllung der formalen Anforderungen an Aufbau und Inhalt des Exposés (siehe oben) und die Masterarbeit generell, 3. Prägnanz des Themas / der Forschungsfrage und inhaltliche Qualität des vorgeschlagenen Projekts.

Die Rückmeldung wird Sie über Annahme mit oder ohne Überarbeitungsauflagen oder die Ablehnung des Themas informieren. 2.4 Anmeldung Wenn ein Exposé angenommen ist, müssen Sie die Masterarbeit im Prüfungsamt anmelden und in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer die Vereinbarung über die Verwertungsrechte unterzeichnen. Die Bearbeitungszeit beginnt. 2.5 Erstellung der Arbeit Arbeitsschritte gemäß Zeitplan, fachliche Beratung durch die Betreuerin / den Betreuer (siehe 3.5), regelmäßige Teilnahme am Kandidaten-Kolloquium (siehe 4.) 2.6 Abgabe der Arbeit Einreichung von drei gedruckten Exemplaren der Arbeit im Prüfungsamt, Einreichung einer elektronischen Fassung (mit allen Anhängen, Instrumenten, Datensätzen, Materialien etc.) bei der Betreuerin / dem Betreuer. (Hinweise zur Bewertung und Verteidigung siehe 5.) 3. Rahmenbedingungen 3.1 Umfang Als Untergrenze für eine Masterarbeit sind 50 und als Obergrenze 100 Seiten festgelegt. Unter- oder Überschreitungen sind grundsätzlich möglich, aber begründungspflichtig. 3.2 Feldarbeit Bevor Sie für die empirische Arbeit mit wissenschaftlichen, politischen oder sonstigen Fachleuten Kontakt aufnehmen wird oder bevor mit Fragebögen oder anderen Instrumenten ins Feld gegangen wird, ist das Vorgehen unbedingt mit dem Betreuer / der Betreuerin abzustimmen!

3.3 Unterstützung bei der Durchführung von Online-Umfragen Das IfMK nimmt am UNIPARK-Programm teil. Im Rahmen dieses Programms ist es möglich, kostenlos wissenschaftliche (also nicht kommerzielle) Online-Umfragen zu nutzen. Umfragen können mittels Editoren gestaltet werden und Daten direkt in statistische Auswertungsprogramme (SPSS) überführt werden. 3.4 Textprobe und Korrekturen Etwa zur Mitte der Bearbeitungszeit, jedenfalls vor Beginn der Feldarbeit, soll ein Zwischenbericht (der in der Regel in Form eines Vortrags im Kolloquium erbracht werden kann) sowie eine Textprobe (2-3 Seiten Text aus dem Theorieteil mit Quellenverweisen) und eine Gliederung vorlegt werden, auf deren Basis die Angemessenheit von Schreibstil und Belegverfahren geprüft werden kann. Eine Vorkorrektur oder Durchsicht ganzer Kapitel oder der gesamten Arbeit vor der Abgabe kann durch die Fachgebietsmitarbeiter erfolgt nicht. Ausnahmen sind mit dem Betreuer / der Betreuerin zu vereinbaren, beispielsweise im Fall von einzelnen Kapiteln mit sehr komplizierten theoretischen Ausführungen. 3.5 Fachliche Beratung Fachgespräche mit der Betreuerin / dem Betreuer werden zu folgenden Phasen im Bearbeitungsprozess empfohlen: Erarbeitung des Theorieteils Besprechung der von den Studierenden selbstständig verfassten Grobgliederung der Qualifikationsarbeit Erarbeitung der Forschungsmethodik Beratung bei der Erstellung des Forschungsdesigns Auswertung der empirisch gewonnenen Ergebnisse Beratung zur Auswertung der Ergebnisse

Die Beratung erfolgt nur, wenn sie von Ihnen aktiv nachgefragt wird (z.b. per E-Mail, Besuch der Sprechstunden). Es wird erwartet, dass Sie einmal in jeder der oben genannten Phasen des Bearbeitungsprozesses selbstständig Kontakt mit der Betreuerin / dem Betreuer aufnehmen, um eine Rückmeldung zum Stand der Arbeit zu geben. 3.6 Wissenschaftliche Form Unverzichtbar bei der Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit ist die Einhaltung der formalen Bestimmungen, wie sie in der entsprechenden DIN-Norm und ergänzend im Leitfaden für mündliche und schriftliche Präsentationen" vom Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft festgelegt wurden. Grobe Verletzungen der üblichen wissenschaftlichen Formalia führen zu einer Ablehnung der Arbeit. 4. Kandidatenkolloquium 4.1 Ziel der Beteiligung am Kolloquium Das Kolloquium für Masterkandidatinnen und -kandidaten ist der zentrale Ort, um Probleme und Fragestellungen zur Abschlussarbeit mit einem größeren Plenum zu diskutieren und Hilfestellungen bei der Anfertigung der Abschlussarbeit zu geben. Im Vortrag sollten daher explizit Fragen / Unsicherheiten oder Probleme angesprochen werden. Dies kann z.b. durch konkrete Fragen am Ende des Vortrags geschehen. 4.2 Rahmenbedingungen zum Kolloquium Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend, Abwesenheit begründungspflichtig (Abwesenheitsmeldungen bitte per E-Mail oder telefonisch an das Fachgebietssekretariat, Frau Dienemann: manuela.dienemann@tu-ilmenau.de, 03677-69-4653). Erfahrungsgemäß ergeben sich aus den Diskussionen der Arbeiten häufig wichtige Anregungen für die eigene Arbeit, auch wenn selbst nicht vorgetragen wird. Das Kolloquium ist keine öffentliche Einzelsprechstunde mit den jeweiligen Betreuern. Eine rege Teilnahme an den Diskussionen seitens aller anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten ist ausdrücklich erwünscht.

Die Termine des Kolloquiums werden in den Sitzungen festgelegt und können auf der Webseite des Kolloquiums eingesehen werden. Ein Vortrag kann nach Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin per E-Mail bei Frau Dienemann angemeldet werden. 4.3 Rahmenbedingungen zum Vortrag Die Dauer des Vortrags soll 10 Minuten nicht überschreiten, da sonst nicht genug Zeit für Diskussionen und die Klärung von Fragen bleibt. Sie sollten sich darauf konzentrieren, offene Fragen und Probleme pointiert und zielorientiert darzustellen. Bestandteil des Vortrags sollten daher solche Informationen, Entscheidungen und offene Fragen sein, die zur Klärung möglicher Probleme hilfreich sind. Sie sollten mindestens einmal im Kolloquium vortragen, idealerweise vor Beginn der Feldphase. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, kleinere Anliegen in einem Kurzvortrag zu klären. 5. Bewertung und Abschluss der Arbeit 5.1 Bewertungskriterien Die zentralen inhaltlichen Qualitätsdimensionen einer Arbeit sind: Wichtigkeit, Gründlichkeit und Verständlichkeit. Wichtigkeit Die gewählte Fragestellung soll wichtig sein für das Fach, die berufliche Praxis und / oder die Gesellschaft. Positiv bewertet werden originelle, innovative Fragestellungen Das können Fragestellungen sein, die für das Fach Medien- und Kommunikationswissenschaft, speziell das Medien-, Kommunikations- oder Projektmanagement, eine Innovation darstellen, oder auch Fragestellungen, die deshalb fachlich innovativ sind, weil sie eine interdisziplinäre Herangehensweise notwendig machen, oder Fragestellungen, die von der Medienpraxis bislang nicht gestellt wurden. Die Wichtigkeit ist auch hinsichtlich der Ergebnisse zu beurteilen. Positiv bewertet wird, wenn neue Einsichten ermittelt wurden, wenn die Ergebnisse verallgemeinerbar sind und wenn die Ergebnisse hinreichend differenziert sind. Gründlichkeit

Die gewählte Fragestellung soll theoretisch und methodisch gründlich bearbeitet werden. Der Forschungsstand soll hinreichend breit und tief aufgearbeitet werden; die relevante Literatur soll kritisch reflektiert werden. Der gewählte theoretische Ansatz soll für die Bearbeitung der Forschungsfrage geeignet sein und sich als fruchtbar erweisen. Das methodische Vorgehen soll der Fragestellung und dem theoretischen Ansatz entsprechen. Das Verhältnis von Theorie und Empirie sowie von Deskription und Erklärung soll ausgewogen sein. Die eingesetzten Instrumente und Verfahren sollen der Komplexität des Gegenstandes gerecht werden. Die Datenbasis soll hinreichend umfangreich sein. Die Datenauswertung soll sich präzise auf die Fragestellung beziehen. Die Interpretation der Ergebnisse soll nicht zu vorsichtig, aber auch nicht zu weitgehend erfolgen. Handlungs- oder Gestaltungsempfehlungen können je nach Fragestellung Bestandteil der Arbeit sein. Die Ergebnisse sollen mit der Theorie konfrontiert werden und daraus theoretische Schlussfolgerungen gezogen werden. Verständlichkeit Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sollen verständlich dargestellt werden. Eine Argumentationslinie soll klar entwickelt werden und sich in der Struktur der Arbeit widerspiegeln. Die einzelnen Schritte des Forschungsprozesses sollen intersubjektiv nachvollziehbar dargestellt werden. Die Abhandlung soll verständlich formuliert werden. Ein flüssiger Stil, sichere Rechtschreibung, eine ansprechende Gestaltung und funktional eingesetzte Visualisierungen sind selbstverständliche Voraussetzungen von Verständlichkeit. 5.2 Mündliche Verteidigung Qualifikationsarbeiten enden mit einer mündlichen Verteidigung. Diese Verteidigung findet in der Regel vier bis sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit statt. Die Gesamtnote der Qualifikationsarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel aus drei Noten: der Note des ersten Gutachtens für die schriftliche Arbeit, der Note des zweiten Gutachtens für die schriftliche Arbeit und der dritten Note für die mündliche Verteidigung. Der Termin für die Verteidigung wird mit dem Studierenden abgestimmt. Das Fachgebiet schlägt einen Termin vor. Die Verteidigung dauert 30 Minuten. Einzuplanen sind davon maximal 15 Minuten für die Präsentation der Ergebnisse und 15 Minuten für die Diskussion. Die Bereitstellung der Präsentationstechnik liegt in Ihrer Verantwortung. 5.3 Meldung bei der Universitätsbibliothek

Nach Abgabe der Arbeit müssen Sie sich mit der Universitätsbibliothek Ilmenau in Verbindung setzen, damit diese die Arbeit in die Bibliographie aufnehmen kann. 5.4 Präsenz auf der Website Nach erfolgreicher Verteidigung werden der Titel der Arbeit, die Zusammenfassung (der Abstract) und der Name des Autors / der Autorin auf der Website des Fachgebiets unter Qualifikationsarbeiten aufgeführt. 5.5 Nach dem Ende des Masterstudiums... Sollte Ihre Arbeit mit Sehr gut bewertet sein, empfehlen wir, über eine Veröffentlichung nachzudenken. Es wäre schade, wenn exzellente wissenschaftliche Ergebnisse nicht für die Allgemeinheit zugänglich sind. Zudem macht sich eine Veröffentlichung auch gut im Lebenslauf. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihre Betreuerin, die alles weitere mit Ihnen besprechen kann. Wir empfehlen außerdem im Falle von sehr guten Arbeiten, sich an diversen Ausschreibungen für Wissenschaftspreise, die zum Teil sehr hoch dotiert sind, zu beteiligen. Gern unterstützen wir Sie dabei. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht zu promovieren? Eine Promotion ist der Einstieg in das Berufsfeld der Wissenschaft, aber auch in andere berufliche Tätigkeitsfelder. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Promotion zu finanzieren. Wir beraten Sie gern. Das IfMK hat ein Alumni-Netzwerk ins Leben gerufen, damit wir auch nach Ihrem Studium in Kontakt bleiben können worüber wir uns sehr freuen würden. Bitte informieren Sie sich unter http://www.tu-ilmenau.de/ifmk/alumni-absolventen/.