Rechtswissenschaftliche Fakultät Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach Recht der beruflichen Vorsorge (Herbstsemester 2014) Examinator/in Datum/Zeit der Prüfung Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka 8. Januar 2015, 14.00 16.00 Uhr Ort der Prüfung... Matrikelnummer... Prüfungslaufnummer... Maturitätssprache... Allgemeine Hinweise zur Prüfung Dieser Prüfungsfragebogen umfasst 5 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen). Kontrollieren Sie bitte Ihren Aufgabensatz auf Vollständigkeit. Fehlende Seiten sind umgehend der Prüfungsaufsicht zu melden. Für die Beantwortung der Fragen stehen zwei Stunden zur Verfügung (Ausnahme: bewilligte Gesuche um Verlängerung). Jede einzelne Frage (resp. Unterfrage) wird mit der gleichen Anzahl Punkte bewertet. Für die Höchstnote brauchen nicht alle Aufgaben gelöst zu werden. Als Hilfsmittel sind zugelassen: amtl. Ausgabe Berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (mit Verordnungen und FZG/FZV; Stand: 1.1.2013); ZGB/OR. Andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Lesen Sie bitte sämtliche Fragen sorgfältig durch, bevor Sie mit der Beantwortung beginnen. Alle Antworten sind ohne gegenteiligen Hinweis bei einer einzelnen Aufgabe kurz zu beantworten, zu begründen und soweit möglich mit Rechtsnormen zu belegen. Bitte verzichten Sie jedoch auf allgemeine theoretische Ausführungen, die nicht direkt zur Lösung der jeweiligen Fragestellung beitragen. Bitte schreiben Sie gut leserlich und bezeichnen Sie klar, auf welche Frage sich Ihre Antwort bezieht. Versehen Sie bitte alle Blätter mit Ihrer Prüfungslaufnummer und Seitenzahl. Bei der Prüfungsaufsicht können zusätzliches escan-schreib- bzw. Notizpapier sowie Schreibunterlagen verlangt werden. Schreiben Sie nicht auf die Rückseite der Blätter. Es wird jeweils nur die Vorderseite eingescannt. Am Ende der Prüfung: escan-deckblatt und alle mit der Prüfungslaufnummer versehenen Blätter sind ins Prüfungscouvert zu legen. Dieses ist mit der Matrikelnummer zu beschriften und verschlossen der Prüfungsaufsicht abzugeben. Verbleiben Sie an Ihrem Prüfungsplatz bis die Prüfungsaufsicht alle Prüfungscouverts eingesammelt hat. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Recht der beruflichen Vorsorge 1 5
Sachverhalt: An der Stiftungsratssitzung der Pensionskasse der Firma Bauer AG (Sitz der Pensionskasse in Aarau) vom 9. Dezember 2013 nahmen von insgesamt 18 Stiftungsräten neun Arbeitgeber- und sieben Arbeitnehmervertreter teil. Traktandiert waren Reglementsänderungen (Inkraftsetzung per 1. Januar 2014), welche u.a. eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,8%, die Abschaffung der Begünstigung i.s.v. Art. 20a BVG, eine Haftungsbeschränkung für Organe i.s.v. Art. 100 Abs. 2 OR sowie die Einführung der Berufsinvalidität vorsehen. Die Arbeitnehmervertreter waren damit nicht einverstanden und ohnehin aufgebracht, da die Firma Bauer AG beschlossen hat, einen Teil ihrer Produktion in eine neu gegründete Tochtergesellschaft im süddeutschen Grenzraum auszulagern und den ganzen IT-Bereich künftig durch eine Gesellschaft in Indien betreuen zu lassen. Zur Unterstützung vor Ort soll der jetzige Leiter des IT- Bereichs für maximal ein Jahr in Indien die dortigen Betreuer einarbeiten. Die Firma Bauer AG zählt 400 Arbeitnehmende in der Region Zentralschweiz. Es handelt sich um ein Familienunternehmen, dem der Patron, Felix Bauer, als vollamtlicher Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer vorsteht. Seine Ehefrau Erika Bauer sowie beide Söhne und beide Töchter sind im Unternehmen als Abteilungsleiter operativ tätig und belegen zudem je einen Verwaltungsratssitz. Ihr jährliches Einkommen setzt sich je aus einem Basislohn (CHF 150 000.-), VR-Sitzungsgeldern (CHF 50 000.-; es finden 11 Sitzungen pro Jahr statt) sowie Dividendenauszahlungen (maximal CHF 100 000.-) zusammen. Erika Bauer, die das Rechnungswesen des Unternehmens betreut, hat an ihrem Wohnort am 1. August 2013 die kleine Nachbareigentumswohnung auf dem gleichen Stockwerk gekauft. Die beiden Wohnungen wurden intern verbunden, damit Frau Bauer wegen ihrer sich laufend verschlimmernden Muskelerkrankung künftig in den neuen Räumen von zu Hause aus arbeiten kann. Die Pensionskasse finanzierte dieses Vorhaben mit CHF 80 000.- als Vorbezug und gewährte zudem ein zinsloses Darlehen im Umfang von CHF 200 000.-, wobei gleichzeitig ihr Basislohn auf CHF 145 000.- reduziert wurde. Den Kindern kommen seit längerer Zeit mehr und mehr Zweifel an der korrekten Wahrnehmung der Aufgaben durch ihre Eltern auf und auch die Revisionsstelle musste bereits Unregelmässigkeiten reklamieren. Der Mutter wird daher nahegelegt, sich entweder bei der IV zum Bezug einer Invalidenrente anzumelden oder sich mit 60 Jahren vorzeitig pensionieren zu lassen und sich in die Recht der beruflichen Vorsorge 2 5
vorzeitige Pensionierung einzukaufen. Der dadurch ausgebrochene Familienzwist zwischen Kindern und Eltern wird in der Folge so geregelt, dass alle vier Kinder, ohne jedoch ihre Beteiligungen zu veräussern, kündigen und das Unternehmen verlassen. Während drei Kinder die Aktien der Tochtergesellschaft im süddeutschen Raum erwerben und dort tätig sein werden, lässt sich eine Tochter für zwölf Monate freistellen. Fragen: 1. a) Welcher Aufsichtsbehörde untersteht die Pensionskasse der Firma Bauer AG? b) Welche Reglemente gehören zum zwingenden Bestand? c) Welche Massnahmen kann die Aufsichtsbehörde ergreifen, wenn die Pensionskasse dieser Pflicht zum Reglementserlass nicht nachkommt? 2. Wie wird die Aufsichtsbehörde die folgenden Reglementsänderungen beurteilen? a) a) zulässig: b) c) ja nein Begründung d) Senkung Umwandlungssatz e) f) g) h) Abschaffung Begünstigtenordnung i) j) k) l) Haftungsbeschränkung Organe m) n) o) p) Einführung Berufsinvalidität q) r) s) b) Die unterlegenen Arbeitnehmervertreter sind mit der Abstimmung nicht einverstanden. Welches Rechtsmittel haben sie einzureichen und beschreiben Sie den Instanzenzug? c) Definieren Sie den Begriff Berufsinvalidität und ordnen Sie ihn im System der beruflichen Vorsorge ein. 3. a) Können sich Herr Bauer und die übrigen Familienmitglieder für ihr gesamtes jährliches Einkommen aus der Unternehmung vorsorgeversichern? Recht der beruflichen Vorsorge 3 5
b) Welche Vorsorge-Gefässe stehen zur Verfügung, damit die Familienmitglieder sich maximal vorsorgeversichern können? c) Können sich die Bauers auch nur für das Risiko Alter vorsorgeversichern? 4. Welche konkreten Folgen hat die Auslagerung der Produktion nach Deutschland a) für die Pensionskasse? b) für die 30 Arbeitnehmenden, die sich eine neue Stelle suchen müssen? c) Für die 10 Arbeitnehmenden, die vorzeitig pensioniert werden? 5. Im Falle der Übertragung des IT-Bereichs an eine Firma in Indien: a) Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit der Mitarbeiter (IT- Leiter) in der Pensionskasse der Firma Bauer AG weiterversichert bleibt? b) Welcher Grund spricht für eine Weiterversicherung, welcher dagegen? c) Welche Lösung können Sie dem IT-Leiter vorschlagen, falls der Arbeitsvertrag von Bauer AG nicht weitergeführt wird? 6. a) Worin bestehen die von den Kindern monierten Unregelmässigkeiten (zählen Sie alle Ihnen aufgefallenen Punkte auf)? b) Nachdem die Mutter ihre Tätigkeit in der Unternehmung im September 2014 krankheitshalber aufgegeben hat, veräussert sie die dazugekaufte Wohnung zu einem Preis von CHF 220 000.- ihrem Ehemann Felix. Was hat mit dem Erlös zu passieren? c) Kann der Ehemann seinerseits den vollen Kaufpreis sowie die Kosten des Rückbaus in zwei getrennte Wohnungen mit Hilfe eines Vorbezugs finanzieren? Recht der beruflichen Vorsorge 4 5
7. Die Invalidenversicherung verfügt am 1. Dezember 2014, dass Erika Bauer bei einem Invaliditätsgrad von 42% Anspruch auf eine Viertelrente hat. Die Pensionskasse gewährt eine volle Invalidenrente. a) - Welches Organ der Pensionskasse spricht die Rente zu? - Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz zwischen erster und zweiter Säule? b) Weshalb hat Erika Bauer die Invalidisierung gewählt und nicht die vorzeitige Pensionierung? Zählen Sie drei Gründe auf. 8. a) Können die Kinder aufgrund des Erwerbs der Tochtergesellschaft im süddeutschen Raum Barauszahlung verlangen? b) Welches Problem stellt sich, wenn die für zwölf Monate freigestellte Tochter nach sechs Monaten wieder eine andere Vollzeitanstellung findet? c) Müssen durch den Abgang der Kinder im Stiftungsrat der Pensionskasse Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertreter neu gewählt werden? Recht der beruflichen Vorsorge 5 5