Behördenleitung HLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin



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Transkript:

Behördenleitung HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin Prüfungsangelegenheiten (Studium in Hessen)

Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in den akademischen Heilberufen Erteilung von - Approbation - Berufserlaubnis Rechtsgrundlagen: Bundesärzteordnung (BÄO), Zahnheilkundegesetz (ZHG), Bundesapothekerordnung (BApO), Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Approbation wird einmalig erteilt und ist zeitlich, örtlich und inhaltlich (in Deutschland) uneingeschränkt (Berufs-)Erlaubnis wird widerruflich erteilt und kann mehrfach erteilt bzw. verlängert werden, ist i.d.r. zeitlich, örtlich (Bundes- Land, Arbeitgeber) und inhaltlich eingeschränkt

Rechtliche Hinweise Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker und Psychotherapeut nur mit Approbation oder Erlaubnis zulässig Führung der Berufsbezeichnung nur wenn zuvor eine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt wurde

Ansprechpartner Beschäftigungsort in Hessen Hessisches Landesprüfungs- und Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum) 60439 Frankfurt am Main Tel: 069/1567-712 Fax: -716 Mail: poststelle@hlpug.hessen.de Sprechzeiten: Montag Freitag 9.00-12.00 Uhr Informationen unter: www.hlpug.de Beschäftigungsort außerhalb Hessens: Erlaubnisbehörde des jeweiligen Bundeslandes, s.a. www.anabin.de

Allgemeine Voraussetzungen Zuständigkeit Hessen: schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. schriftliche Einstellungszusage mit voraussichtlichem Einstellungsdatum eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen

Deutsche Sprachkenntnisse nach Europäischem Referenzrahmen Goethe-Institut oder telc-zertifiziertes Institut - bei Approbation C 1-Sprachzertifikat - bei (Berufs-)Erlaubnissen B 2-Sprachzertifikat innerhalb von 6 Monaten, spätestens zur Kenntnisstandprüfung ist das C 1-Zertifkat vorzulegen

Erteilung der Approbation - EU-Ausbildung oder gleichwertige Ausbildung oder erfolgreiche Prüfung des ärztl. Kenntnisstandes - deutsche Sprachkenntnisse - gesundheitliche Eignung - persönliche Eignung: Zuverlässigkeit und Würdigkeit - diverse sonstige Nachweise (z.b. Lebenslauf, Pass, etc.) Informationsblätter unter www.hlpug.de > Humanmedizin/Zahnmedizin/Pharmazie/Psychotherapie > Berufsausübung > Downloads

Erteilung einer (Berufs-)Erlaubnis - vollständig abgeschlossene Ausbildung, Sprachzertifikat B2, gesundheitliche und persönliche Eignung, diverse sonstige Nachweise Informationsblätter unter www.hlpug.de Erteilung zeitlich befristet auf 6 Monate (BÄO) bzw. 12 Monate (ZHG, BApO), C 1 Sprachzertifikat dann Prüfung des ärztlichen Kenntnisstandes

Kenntnisstandprüfung - Kenntnisstandprüfung bestanden (A) Approbation - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden (B) Verlängerung/Änderung Berufserlaubnis - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden (C) keine Erlaubnis, evtl. neues Studium bis zu drei Prüfungsteilnahmen möglich

Verfahrensablauf - Antragseingang schriftlich mit Brief oder Fax, persönlich - Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit, inhaltliche Anforderungen, Eingangsbestätigung und ggf. Nachforderung von Unterlagen, ggf. Anfrage über IMI bei ungeklärter EU-Ausbildung - Entscheidung Approbation, Berufserlaubnis, Zusicherung einer Erlaubnis, Ablehnungsbescheid, Rücknahmebescheid das Verfahren ist immer gebührenpflichtig

Rechtliche Möglichkeiten - Gegen die Verwaltungsentscheidung: Widerspruch 1 Monat nach Zustellung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung - Gegen den Widerspruchsbescheid: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Gegen die Kostenentscheidung: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Neuer Antrag

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit