Vorschläge für eine Novelle des KWKG Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag, 10.06.2011 Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen w w w. b b h o n l i n e. d e
Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 150 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 04259-06 / 1587265
Ulf Jacobshagen, Rechtsanwalt ulf.jacobshagen@bbh-online.de Tel.: 030 / 611 28 40-57 geboren 1970 in Haan/Rheinland verheiratet, Vater von zwei Töchtern und einem Sohn 1987/1988 Auslandsaufenthalt in Fairbanks, Alaska Studium der Diplom-Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaften in Göttingen mit Wahlfach im Umwelt- und Energierecht, studienbegleitendes Auslandssemester an der University of California, Santa Cruz 1999-2001 Referendariat in Hannover, Göttingen, Erfurt und Berlin mit Wahlstation bei einem Bundestagsabgeordneten (Mitglied des Rechtsausschusses) 2001-2002 Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Michaele Hustedt, Energiepolitische Sprecherin der Fraktion) seit 2002 Rechtsanwalt, seit 2009 Partner Counsel bei BBH-Berlin regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeit in den Bereichen Kraft-Wärme- Kopplung, Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Areal- und Objektnetze, Contracting 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 3
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (1) Zielstellung 25 Prozent Stromerzeugung aus KWK- Anlagen bis 2020 in 1 KWKG ergänzen Verklammerung von KWK-Anlagen ( 3 Abs. 3 S. 2 KWKG) Zeitliche Grenze von einem Kalenderjahr (vgl. 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG) Regelungen zum Einspeisemanagement Verweis auf 6, 11 und 12 EEG Klarstellung: Vorrangiger Netzzugang für KWK-Strom auch nach Beendigung der Förderung (Ergänzung 4 Abs. 4 KWKG) 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 4
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (2) Begrenzung der Modernisierung auf alte und neue Bestandsanlagen ( 5 Abs. 1 Nr. 4 KWKG) sollte bei einer Verlängerung der Förderung (Aufnahme Dauerbetrieb bis 31.12.2020) entfallen. Modernisierte und nach dem 01.04.2002 in Dauerbetrieb genommene KWK-Anlagen sind ansonsten von der Modernisierung ausgeschlossen Einführung einer weiteren Modernisierungsklasse 25 Prozent der Neuerrichtungskosten als Modernisierungskosten bei reduzierter Förderung 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 5
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (3) Umbau Stromerzeugungsanlage zu KWK-Anlage darf nicht zu einer Rückdatierung des Zeitpunkts der Aufnahme des Dauerbetriebs führen ( 5 Abs. 4 KWKG) Neue Anlagenkategorie zwischen 50 kw und 250 kw wirtschaftliches Missverhältnis in der KWK-Förderung ausgleichen (bis 50 kw 10 Jahre, > 50 kw 6 Jahre) Für Anlagen > 50 kw keine Begrenzung nach Förderjahren, sondern nach Vollbenutzungsstunden (40.000 statt wie bisher 30.000) 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 6
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (4) Förderung von Wärmespeichern: Für KWK-Anlagen nach 5, die zusätzlich über einen Wärmespeicher verfügen, der über einen Zeitraum von bis zu 5 Vollbenutzungsstunden die in der KWK-Anlage erzeugte Wärmemenge speichern kann, erhöht sich der Zuschlag nach 7 Abs. 4 bis 8 um 10 %. Wird der Wärmespeicher in Betrieb genommen, nachdem die zuständige Stelle die Zulassung nach 6 Abs. 1 erteilt hat, ergänzt die zuständige Stelle die Zulassung auf Antrag des Anlagenbetreibers; 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 gelten entsprechend. 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 7
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (5) Vereinfachung und Erhöhung der Förderung für Wärmenetze; Verlängerung der Antragsfrist Überwiegende (d.h. 50%) Wärmeversorgung aus KWK-Anlagen nicht ab Inbetriebnahme, sondern im ersten Jahr nach Inbetriebnahme ( 5 a Abs. 1 Nr. 2 KWKG) Netzbetreiber müssen die Netzausbaukosten für den Anschluss von KWK-Anlagen zeitnah in die Netzentgelte einstellen können (Überprüfung der ARegV) 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 8
Vorschläge für eine Novelle des KWKG (6) Ausnahmeregelung für EEG-Umlage bei Objekt- /Arealversorgung aus KWK-Anlagen haushaltsunabhängiges Förderinstrument Contracting versus Eigenversorgung Ausgleich der Belastungen für KWK-Anlagenbetreiber aus Zertifikatehandel ab 2013 über erhöhte KWK-Förderung Anreize für KWK-Anlagenbetreiber zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung aus EE-Anlagen (stromgeführte Fahrweise mit Wärmespeichern) Objektversorgung mit KWK-Anlagen: Verrechnung der Leistung nach Standardlastprofil bei Verrechnung Hauptzähler und Unterzähler (Ergänzung 4 Abs. 3b KWKG) 10.06.2011 Vorschläge für eine KWKG-Novelle 9
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