A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro
Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung statuiert. Anders als bisher muss das Verschulden des Verursachers bzw. Herstellers nicht mehr bewiesen werden. Haftung von Kindern im Straßenverkehr weiter eingeschränkt Eine weitere Änderung gibt es in Hinblick auf die Haftung von Kindern im Straßenverkehr. Anstelle der bisherigen Haftungsmöglichkeit ab dem siebten Lebensjahr können Kinder künftig frühestens ab dem zehnten Lebensjahr für ihr Verhalten (mit)verantwortlich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für vorsätzlich rechtswidriges Handeln. Erleichterte Unfallregulierung bei Auslandsschäden Eine neue EU-Richtlinie ermöglicht die schnellere Abwicklung von Verkehrsunfällen im EU-Ausland. Danach müssen die Versicherungsunternehmen in jedem EU-Land einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen, an den sich das Unfallopfer in seinem Heimatland wenden kann. Erfolgt die Regulierung nicht innerhalb von 3 Monaten, springt eine Entschädigungsstelle im Heimatland ein. Tipp: Fragen Sie nach dem Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung!
Inline-Skater rechtlich mit Fußgängern gleichgestellt Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bekräftigt, dass Inline-Skates keine Fahrzeuge nach der StVO, sondern ähnliche Fortbewegungsmittel sind (BGH, Az. VI ZR 333/00). Damit müssen Inline-Skater wie Fußgänger den Fußweg benutzen oder auf dem Seitenstreifen fahren. Wird dagegen die Fahrbahn genutzt, muss sich der Skater ein Mitverschulden anrechnen lassen, auch wenn er den Unfall nicht selbst verursacht. Tipp: Mit Inline-Skates stets den Fußweg oder soweit kein Fußweg vorhanden ist den linken Fahrbahnrand wie ein Fußgänger benutzen! Mithaftung bei Überholen einer Kolonne Wer eine Fahrzeugkolonne überholt, aus der plötzlich ein Fahrzeug ausschert, haftet zur Hälfte für den hierbei entstandenen Schaden mit. Der Überholer muss sich zuvor vergewissern, dass er gefahrlos an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren kann. Tut er dies nicht, so trifft ihn an dem Unfall das gleiche Verschulden wie den Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs (OLG Frankfurt, Az. 1 U 73/00). Bußgeldtabelle in Euro Auch die Bußgeldtabellen wurden an den Euro angepasst. Als Beilage haben wir für Sie die aktuellen Werte für die häufigsten Verstöße zusammengestellt. Tipp: Im Handschuhfach oder Geldbeutel auf bewahren!
Kramen im Handschuhfach ist grob fahrlässig Wer beim Fahren im Handschuhfach wühlt und sich deshalb längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abwendet, hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch gegen seine Vollkaskoversicherung. Er muss den Schaden an seinem Fahrzeug selbst übernehmen (OLG Nürnberg, Az. 8 U 3995/96). Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Rechtsabbieger und Überholer Ein Autofahrer, der aus einer untergeordneten Straße nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegt, muss sich vergewissern, dass ihm dort auf seiner Fahrbahn kein überholendes Fahrzeug entgegenkommt. Ansonsten trägt er die überwiegende Haftung, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt (OLG Hamm, Az. 6 U 42/01: 75 % für Rechtsabbieger). Kein Ersatzanspruch bei Diebstahl aus dem Auto in Italien Auch wenn Sie Ihr Auto während des Italienurlaubs im Parkhaus abstellen, ist dringend zu raten, kein Gepäck oder Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen. Denn der Betreiber haftet lediglich für Beschädigung und Diebstahl von konkretem Zubehör des Autos, nicht aber für Diebstahl von Gegenständen, die im Auto nur aufbewahrt wurden (Cassazione, 03.05.1995, nr. 3911). Tipp: Lassen Sie auch im Parkhaus niemals Wertsachen oder Gepäck im Fahrzeug!
Zur Person Seit Februar 2002 verstärkt unser Team Frau Kollegin Avvocato Isabella Mannino Schröder. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern Rom und Nürnberg und wird uns bei der Bearbeitung internationaler Mandate, insbesondere im deutsch-italienischen Rechtsverkehr unterstützen. Bonitätsauskünfte Für unsere Mandanten haben wir nunmehr die Möglichkeit, kostengünstig Bonitätsauskünfte einzuholen. Dies empfiehlt sich nicht nur vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sondern auch schon vor Klageerhebung, um die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit der Forderungen zu prüfen. Zwecklose Rechtsstreite können so vermieden werden. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung liegt noch am selben Tag vor! Seminare Herr RA Stefan Kreuzer hält bei der Technischen Akademie Esslingen in Dresden wieder ein Praktiker- Seminar und zwar am 21.08.2002 Die GmbH und ihr Gesellschafter 18.09.2002 Die GmbH und ihr Geschäftsführer 09.10.2002 Die GmbH und ihre Steuern. Anmeldungen direkt unter Tel. 035201/7340. Homepage Auf unserer Homepage halten wir jetzt internationale Links für Sie bereit. Außerdem würden wir uns über ein Feedback zu unserem Kreuzerbrief freuen. Teilen Sie uns bitte unter www.kreuzer.de mit, wie Ihnen unser Kreuzerbrief gefällt oder was wir verbessern sollen.