Ost West Rentenangleichung, Rechengrößen H. Damm, Arbeitskreis Alterssicherung des Bezirksseniorenausschusses im ver.di-bezirk Berlin, 21.10.2015 (B)
1. Der Bundesrat stellt fest und beschließt: (da) die Löhne in absehbarer Zeit (sich) aber nicht stärker entwickeln werden als in den alten Ländern, ist eine haushälterische Vereinheitlichung der Rentenwerte ohne politisches Handeln nicht zu erwarten [1] um eine Zunahme der Altersarmut zu verhindern, ist es daher dringend erforderlich, das Rentenniveau mindestens auf dem heutigen Stand zu stabilisieren. Es existieren bereits Modelle und Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag wird die Bundesregierung gebeten, diese Möglichkeiten zu prüfen und den gesetzgebenden Körperschaften entsprechende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen [2] [1] Bundesrat Drucksache 563/14 (Beschluss), 06.02.2015 [2] Bundesrat Drucksache 564/14 (Beschluss), 06.02.2015 2
2. Anforderungen an Rentenmodelle und Ziel der Rentenpolitik Kriterien für Rentenmodelle: 1. Realisierbarkeit 2. Generationengerechtigkeit 3. Akzeptanz in ganz Deutschland 4. Transparenz Ziel der Rentenpolitik: Einheitliches, armutsfestes Rentensystem in ganz Deutschland bis 2020 3
3. Zu normierende Rechengrößen 1. Rentenwert (RW): Aktueller Rentenwert (Rentenwert West, RWw) ab 1.7.15-29,21, Rentenwert Ost (RWo) ab 1.7.15 27,05 (92,6 % RWw) 2. Beitragsbemessungsgrenze (BBG): BBGw (ab 1.1.15): 6050 /M, BBGo: 5200 /M 3. Durchschnittliches Bruttoentgelt: Grundlage der Berechnung der Entgeltpunkte bisher: Durchschnittliche Bruttoentgelt West, nicht Durchschnittliches Bruttoentgelt Deutschland Pauschal bewertete Rentenzeiten werden hier nicht behandelt (z.b. Mütterrente, Pflege, Zeiten des Wehr- und Freiwilligendienstes) 4
4. ver.di Modell 2,0 [3] 4.1. Sofortige Angleichung: Kindererziehung, Pflege, Wehr- und Freiwilligendiensten 4.2. Stufenweise Angleichung bei Rente aus Erwerbstätigkeit durch Angleichungszuschlag (Beginn: 1.7.2016, Abschluß: 1.7.2020) Zu 4.2. Rentenwert: Ausgangslage: RWw = 29,21, Rwo = 27,05 (92,6%), Differenz: 2,16 (7,4%); Annahmen: (1)Reduzierung dieser Differenz durch: Mindestlohn um 2,8%; natürliche Anpassung um 5x0,1%, insgesamt um 3,3% (45% von 7,4%). Damit bleiben 7,4% - 3,3% = 4,1% anzugleichen in 5 Stufen: 4x0,8%, 1x0,9% (letzte Stufe variabel). Ausgaben Renten-Ost (2015, Mio ): 49346 [4] 7,4% 3943 4 Mrd., (1% 540 Mio, 0,8% 430 Mio, 0,9%=480 Mio) von 4 Mrd. sind 45% = 1,8 Mrd abgedeckt durch (1), bleiben also ca. 2,2 Mrd. In 5 Schritten anzugleichen [3] R. Hoenig, J. Kerschbaumer, Das ver.di-modell 2.0 zur Ost-West-Rentenangleichung; Soziale Sicherheit 5(2015)182/188 [4] Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2014, S. 32, Übersicht B3 5
Kosten der Angleichungsschritte [Mio ] Tab. 1 1. Stufe (0,8%) 2. Stufe (o,8%) 3. Stufe (0,8%) 4. Stufe (0,8%) 5. Stufe (0,9%) II/16 I/17 II/17 I/18 II/18 I/19 II/19 I/20 II/20 I/21 215 430 430 430 455 240 215 645 1075 1505 1960 2200 Nach der Angleichung ist der Endbetrag fortzuschreiben, reduziert sich jedoch durch die natürliche Anpassung, die Entwicklung des Mindestlohns und durch weitere Einflußgrößen. 6
5. Rechengrößen* 5.1 Beitragsbemessungsgrenze 5.2 Durchschnittliches Bruttoentgelt 5.3 Umrechnungswert 5.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Stand 2015: BBGw = 6050 /M; BBGo = 5200 /M Durchschnittliche jährliche Anhebung (2010/2015): 150 /a (bei beiden) Bei der Heranführung BBGo BBGw in 5 Schritten (5 Jahren) werden 3 Varianten betrachtet: 1. Heranführung BBGo an BBGw in 5 Stufen (BBGw steigt wie bisher um 150 /a) 2. Sofortige Anhebung BBGo auf BBGw (BBGw steigt wie bisher um 150 /a) 3. Heranführung BBGo in 5 Stufen an erweiterte BBGw (BBGw steigt um 200 /a) *) Ähnliche Betrachtungen wurden bereits 2010/11 durchgeführt und den Bundestagsfraktionen zugestellt: H. Damm, (1)Quo vadis Rentenwertangleichung, 24.10.11; (2) Noch immer in Deutschland kein einheitliches Rentensystem zwischen Ost und West, 16.10.11; (3) Der Einfluss einer zusätzlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Rentenausgaben, 10.5.10; (4) Entlastung der Rentenkasse durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, 19.4.10 7
Tab. 2 Zusätzliche Beitragseinnahmen durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze [Mio ] Variante 1 Kumulativ Variante 2 kumulativ Variante 3 kumulativ Vergl. 4.2 (Tab. 1) 2016 33,7 33,7 190,7 190,7 212 212 215 2017 67,3 101,0 190,7 381,4 423 625 645 2018 101,0 202,0 190,7 572,1 635 1270 1075 2019 145,9 347,9 190,7 762,8 847 2117 1505 2020 190,7 538,6 190,7 953,5 1076 3193 1960 06/2021 2200 Mehrbelastung [% BBG] 0,3-1,2 BEG>BBG 1,3-1,2 O:0,4-1,5 W:0,1-0,3 O: 0,1Mio 3% W: 1,6 Mio 1% BEG>BBG Die Tab. zeigt: Die Finanzierung der Ost/West-Angleichung aus eigenen Mittel der GRV ist realisierbar. Da es mangels politischen Willens seit Jahren nicht gelungen ist, dafür Steuermittel einzusetzen, sollte dieser Plan B auch ins Auge gefasst werden. 8
5.2 Durchschnittliches Bruttoentgelt Für die Entgeltpunkte (EP) wird bisher für Ost und West das durchschnittliche Bruttoentgelt - West (BEGw*) zu Grunde gelegt, ohne das Bruttoentgelt Ost (BEGo*) einzubeziehen. Im einheitlichen Rentenrecht muss das durchschnittliche Bruttoentgelt ganz Deutschlands (BEGd*) Berechnungsgrundlage sein. EPo = BEGo/BEGw* EPw = BEGw/BEGw* BEGw* ersetzt durch BEGd* Damit werden Entgeltpunkte Ost und West größer, da BEGd* < BEGw*. Mit aktuellen Werten[5]: BEGw*=34999 ; BEGo*=29870 ; aktiv Versicherte (Nw:29905915. No: 6287977, Nd: 36193892) ergibt sich BEGd* = BEGw*xNw + BEGo*xNo = 34108 = 97,4% BEGw* Nd Das durchschnittliche Bruttoentgelt Deutschland BEGd* ist um ca. 2,6% kleiner als die bisherige Bezugsgröße, entsprechend größer werden EPw und EPo und damit die Rente. Eine rechnerische Normierung ist erforderlich. [5] Rentenversicherung in Zahlen 2015, S. 14, 28/30 9
5.3 Umrechnungswert Welche Wirkung wird erreicht, wenn der Umrechnungswert U wegfällt, beim Rentenwert RW für RWo und beim durchschnittichen Bruttoentgelt BEGd* für BEGw* gelten? Also: U 1, RWo RW, BEGw* BEGd* (1) z.z. Rente-Ost Ro = EPo x RWo mit U=BEGw*/BEGo* = 1,1717 Ro = BEGo x U x Rwo/BEGw* mit (1) (2) BEGo verkleinert sich durch U=1 um Faktor 1/1,1717 Ro kleiner BEGd* ist um Faktor 1,0261 Kleiner als BEGw* Ro größer RW ist um 1,0798 größer als RWo (RW/RWo=29,21/27,05=1,0798) Damit wird die neue Rente-Ost: Ro =BEGo x RW/BEGd* (3) Differenz (2) (3): Ro-Ro =BEGo x U x RWo/BEGw* - BEGo x RW/BEGd* =BEGoxRWx1,1717/1,0798xBEGd*x1,0261 BEGoxRW/BEGd* = [BEGoxRW/BEGd*](1,1717/1,0798x1,0261 1) = 0,0575[ ] 10
Verhältnis Ro/Ro : Ro = BEGo x RW x BEGd*x 1,1717 x 97,4 = 1,0569 Ro 1,0798xBEGd*x100xBEGoxRW Die alte, Rente ist um ca. 6% höher als die neue. d.h. der Umrechnungswert kann nicht einfach gestrichen werden. Aufgabe: Es ist eine Harmonisierung zwischen steigernden und senkenden Wirkungsfaktoren zu finden, die außerdem für Ost und West angewendet werden kann. 11