Versorgungsstrukturen Wer deckt welchen Bedarf ab?

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Der QuinK kann hier nur Anstöße geben. Jede Einrichtung muss für sich individuell entscheiden, was für sie ein praktikabler Turnus ist.

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Transkript:

Versorgungsstrukturen Wer deckt welchen Bedarf ab? Ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit 8. Dattelner Kinderschmerztage 19. 21. März 2015 Sandra Schopen, Caroline Schirrmacher-Behler Deutscher Kinderhospizverein e.v.

Überblick 1. Zahlen ambulanter Kinder- und Jugendhospizarbeit 2. Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhospizarbeit 3. Handreichung SAPV 4. QuinK 5. Suchportal

1. Zahlen ambulanter Kinder- und Jugendhospizarbeit 2015: 116 ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste In Flächenländern wie z.b. Niedersachsen oder Bayern gibt es Kooperationsmodelle von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten mit Erwachsenenhospizdiensten. Durch dieses Modell erhöht sich die Zahl auf ca. 158 Kinder- und Jugendhospizangebote

2. Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhospizarbeit > Ambulante Begleitung der Familien und Unterstützung der Selbsthilfe > Koordination der ehrenamtlichen Begleitungen

Leitfaden zur Überprüfung der Unterstützung Im Folgenden werden die Form und die Häufigkeit der Kontakte der Koordinationsfachkraft (KT) mit der Familie aufgezeigt: Kontaktaufnahme durch Familie im AKHD Erstgespräch der KT mit der Familie Zweitgespräch in der Familie mit KT und ehrenamtlichem Mitarbeiter (EaMa) (Bescheinigung levk. Erkrankung spätestens 6 Wochen nach Begleitungsbeginn) Kontakt zur Familie (durch Telefon oder Hausbesuch) nach erstem Begleitungseinsatz Nach 4 Weiteren Begleitungseinsätzen erneuter Kontakt der KT (durch Telefon oder Hausbesuch)

Nach spätestens 3-4 Monaten Hausbesuch der KT in der Familie Mindestens 2x im Jahr persönlicher Kontakt zur Evaluation des Auftrages sowie Überprüfung der Krankenkassenzugehörigkeit. Davon mind. 1x im Jahr als Hausbesuch. Nach dem Tod des Kindes erfolgen Gespräche zwischen KT > EaMa / KT -> Familie / KT ->Familie und EaMa Begleitung nach dem Tod (Kontakte wie zu Beginn des Leitfadens) Beendigung einer Begleitung: es erfolgen Gespräche der KT mit EaMa, der KT mit Familie und der KT mit EaMa und Familie Frage nach losem Kontakt Über alle angegebenen Kontakte hinaus gibt es Kontakte in Form von z.b. Familienfrühstücken, Elterntreffs etc., bei besonderen Situationen in der Begleitung sowie auf Nachfrage der Familie

Im Folgenden werden die Form und die Häufigkeit der Kontakte der Koordinationsfachkraft (KT) mit dem ehrenamtlich Mitarbeitenden (EaMa) aufgezeigt: Kontaktaufnahme zum AKHD durch EaMa Erstgespräch mit der KT Befähigungskurs (Einsatzbereit nach Grundkurs, Führungszeugnis und Mitgliedschat im DKHV) Abschlussgespräch mit der KT (nach dem Befähigungskurs können weitere Fortbildungsangebote wahrgenommen werden) Zweitgespräch mit KT in der zu begleitenden Familie Kontakt mit KT nach erstem Begleitungseinsatz (telefonisch oder persönlich)

Nach 4 weiteren Begleitungseinsätzen erneuter Kontakt (telefonisch oder persönlich) Min. 1x im Monat Kontakt, z.b. Praxisbegleitungen Min. 1x im Jahr ein Jahresgespräch mit KT Beim Ausscheiden des EaMa erfolgt ein Abschlussgespräch zwischen zuständiger KT und dem EaMa Kontakte zum EaMa bestehen ansonsten durch Z.B. Praxisbegleitung, Telefonkontakte, Treffen und Aktionen im Dienst Die KT hat sicher zu stellen, dass Ihr alle relevanten Informationen zu den Begleitungen vorliegen. Der EAMA hat die Pflicht, sich bei gewünschten Veränderungen im Begleitungsauftrag, bei Problemen und bei aktuellen Veränderungen in der Familie mit der KT in Verbindung zu setzen.

2. Grenzen ambulanter Kinder- und Jugendhospizangebote > Ambulante Kinderhospizmitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten keine Kinderkrankenpflege > Sie ersetzen weder Nachbarschaftshilfe noch medizinische, psychologische, therapeutische oder seelsorgerliche Fachkräfte > Es werden ausschließlich Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen begleitet > Ausnahmen: Kinder- und Jugendliche mit lebensbedrohlicher Erkrankung. Bsp.: Krebs und Tumorerkrankungen

3. Handreichung zur Zusammenarbeit von SAPV und AKHD Seit Dezember 2014 gibt es die vom DHPV e.v. und der DGP e.v. entwickelte Handreichung zur Entwicklung einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen SAPV Teams für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten Einzusehen ist diese auf folgenden Websites: http://www.dhpv.de http://dgpalliativmedizin.de

4. QuinK Qualitätsindex für Kinder- und Jugendhospizarbeit - QuinK Professor Sven Jenessen und Stefanie Hurth in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Kinder und Jugendliche im DHPV. Veröffentlicht im Hospizverlag, März 2015. Ausgangspunkt sind die 12 Grundsätze der Kinder- und Jugendhospizarbeit des DHPV e.v.

4. QuinK Es handelt sich bewusst um eine Selbstevaluation durch Koordinationsfachkraft, ehrenamtlich Mitarbeitenden und Familien zu den Kategorien Haltung Struktur Praxis Der QuinK wurde wissenschaftlich in 5 Einrichtungen (2 AKHDs und 3 stat. Kinderhospize) unter der Leitung von Prof. Jenessen (Universität Koblenz/Landau) erprobt und evaluiert.

5. Suchportal Ambulante und stationäre Kinderhospizangebote Kinderkrankenpflegedienste Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche relevante Selbsthilfegruppen Kinderpalliativstationen SAPV Teams für Kinder und Jugendliche Adresse: https:/// kinderhospizarbeit-in-deutschland/standorte/

5. Suchportal

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