3. Dezember 2012 Hans Geiger Der Finanzplatz Schweiz in der Doppelkrise 1. Historische Daten: 3. 10. 2005; 15. 10. 2008; 18. 2. 2009 2. Wie war es damals? 3. Schulden- und Eurokrise 4. 15.10.2008: Die finanzielle Rettung der UBS durch den Staat 5. 18.2.2009: Der Sündenfall der politischen Rettung der UBS 6. Die Weissgeldstrategie des Bundesrates (?) und der SBVg (?) www.hansgeiger.ch Hans Geiger 1 Zürich als Finanzplatz 45 50 % des städtischen Steueraufkommens der juristischen Personen von Banken Rund 30 % der kantonalen Wertschöpfung im Finanzbereich Finanzsektor ist das ökonomische Kraftwerk des Wirtschaftsraumes Zürich Referat Zunft zum Weggen, 3. 10. 2005 Hans Geiger Euro - CHF - Schweiz 2 1
Wie war es damals? Schweiz Nr. 1 im grenzüberschreitenden Private Banking, 28 % Marktanteil Zürich und Genf einzige kontinentaleuropäische Finanzplätze in der Top 10- Rangliste der Wettbewerbsfähigkeit Stadt Zürich: 45 50 % Steueraufkommen der juristischen Personen von Banken, Kanton Zürich: 30 % Wertschöpfungsanteil des Finanzplatzes Institutionelle Stärken Robuste Banken, gute Regulierung Starke Währung Politische, wirtschaftliche, soziale Stabilität Schutz Privatsphäre und Bankgeheimnis Gut ausgebildetes, hoch bezahltes, motiviertes Bankpersonal Verlässliche Rechtsordnung Führend in Technologie, Swiss Value Chain Günstige Steuersituation Persönliche Sicherheit Hans Geiger 3 Schuldenkrise 2007 ff. Dezember 1999 bis September 2002: Verlust der amerikanischen Haushalte durch den 50% Kurseinbruch an den Aktienmärkten 10'000 Milliarden Dollar. Mitte 2006 bis Ende 2007 (kritischer Zeitraum der Subprime Krise): Verlust durch den 30% Fall der Immobilienpreise 3'000 Milliarden Dollar. Ursache 1 ist die Verschuldung. In der Aktienkrise verloren die Anleger (hauptsächlich) Eigenkapital. In Immobilienkrise verloren sie, was sie gar nicht hatten. Häuser mit Schulden finanziert. Die Banken waren ihrerseits zu stark verschuldet, hatten zu wenig Eigenkapital. Ursache 2 sind die vielen impliziten Garantien durch den Staat. Ursache 3 liegt bei der losen Geldpolitik der (US) Notenbank, zu viel zu billiges Geld. Hans Geiger 4 2
Ursache 1: Leverage: Das Spiel mit dem Hebelgesetz Kraftarm mal Kraft = Lastarm mal Last Hans Geiger 5 Das Spiel mit dem Schuldenhebel ( Leverage ) Anlage von 100 Franken in erstklassige Obligation Rendite Obligation = 3 % Kosten des Fremdkapitals = 2 % Zinsertrag Zinskosten Gewinn EK EK-Rendite Keine Schulden 3 0 3 100 3% 50 % Schulden 3 1 2 50 4% 90 % Schulden 3 1,8 1,2 10 12% 99,5 % Schulden 3 1,99 1,01 0,5 202% Eigenkapitalverlust bei? Kursrückgang von 5 % Eigenkapitalverlust Keine Schulden -2% 50 % Schulden -6% 90 % Schulden -38% 99,5 % Schulden -798% Hans Geiger 6 3
Am Zürcher Wesen genesen Es ist alle Zeitt besser, du handlist mit deinem Gält, dan dz enthlenti Gält nit jedem gut thutt. [1] Eintrag des Zürcher Textilkaufmanns Hans Baschi Kitt um 1613 in seinem Memorie-Büchli Zürichers did, however, lack the particular psychology which would permit them to use the capital of others instead of their own. They simply preferred their own capital and property for business activity. The merchant guilds defeated any attempt to establish a bank for that purpose. [2] [1] Peyer, H.C. (1968) Von Handel und Bank im alten Zürich, Zürich, p. 117 [2] Bauer, H., Blackman, W.J. (1998) Swiss Banking: An Analytical History, London, p. 55 Aus dem Referat bei der Zunft zum Weggen, 3. 10. 2005 Hans Geiger Euro - CHF - Schweiz 7 Ménage à Trois Hans Geiger 8 4
Euro Nicht einfach finanzielle Probleme Euro Zone USA UK Japan Politische Struktur 17 Staaten 1 Staat 1 Staat 1 Staat Einwohner (Mio) 332 312 62 127 Bruttoinlandprodukt (BIP) in 1000 US$ / Kopf 38 48 40 46 Budgetdefizit in % BIP 4 % 9 % 9 % 8 % Staatsschulden in % BIP 87 % 100 % 87 % >200 % Hans Geiger 9 Die Schweiz ist eine Oase Eine Oase ist ein Vegetationsfleck in der Wüste Die Wüstenbewohner wollen in die Oase Die Leute wollen aus dem in den CHF oder ins Gold, und mit dem Vermögen in die Schweiz Die Wüstenstaaten kämpfen gegen die eigene Verschuldung Das hat zur Krise um Bankgeheimnis und Weissgeldstrategie beigetragen Hans Geiger 10 5
Krise 2: Der Kampf um und gegen den Finanzplatz (eine Auswahl) a. Agressionen von Aussen: USA und D b. Der Kampf im Innern: i. Verrat an Kunden (durch Banken und Regierung) ii. Verrat an Angestellten (durch Banken und Regierung) iii. Weissgeldstrategie Hans Geiger 11 Krise 2 Auf Druck der USA hat die FINMA am 18. Februar 2009 bei laufendem Amtshilfeverfahren das Bankgeheimnis von rund 250 US-Bürgerinnen und -Bürgern mit Konten bei der UBS aufgehoben. Der Bundesrat sagt dazu: Die Finma ordnete die Herausgabe bestimmter Kundendaten als Schutzmassnahme gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes an, weil die US-Strafbehörden andernfalls mit der sofortigen Einleitung einer Anklage gegen die UBS drohten. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft zur Übergabe einer beschränkten Anzahl Kundendaten hätte die UBS nach den Informationen der FINMA keine Vereinbarung mit den US-Strafbehörden erreichen, ja nicht einmal darüber verhandeln können. Nach Einschätzung der Finma war die Anklagedrohung real und wäre eine solche Anklage für die UBS existenzgefährdend gewesen. 6
Zitate aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Argumentation FINMA (Seite 3): Im öffentlichen Interesse der Schweiz, welches im konkreten Fall allfälligen privaten Interessen an der Geheimhaltung der Daten vorgehe, sowie unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips habe sich die Vorinstanz [d. h. die FINMA] deshalb entschieden, der Beschwerdegegnerin[d.h. der UBS] die Anordnung zu geben, die verlangten Kundendaten zwecks Weitergabe an die US-Behörden an sie zu übermitteln. Argumentation FINMA (Seite 23): Abschliessend sei festzuhalten, dass dem Bankgeheimnis kein Rang eines Verfassungsrechts zukomme, weshalb Eingriffe zwecks Wahrung übergeordneter Interessen möglich bleiben müssten. Argumentation UBS (Seite 12): Vorliegend sei ferner die Verhältnismässigkeit im engeren Sinn, welche eine korrekte Abwägung zwischen den von einer Massnahme betroffenen öffentlichen und privaten Interessen erfordere, gewahrt. Der Systemschutz habe im vorliegenden Fall ein grösseres Gewicht gehabt als das Interesse von 255 Kunden an der Geheimhaltung ihrer Daten bzw. an einer vorgängigen gerichtlichen Prüfung einer Herausgabe. Weissgeldstrategie: Unsinn aus Bern und Basel Michael Ambühl: «Wir wollen konsequent auf die Verwaltung steuerkonformer Vermögen setzen». Swiss Bankers Day 2011. EWS: «Es wird zunehmend schwieriger werden, ein Land zu finden, welches unversteuerte Gelder überhaupt noch annimmt». Interview Standard, 31.5.2012. SBVg: «Im Weiteren muss die Schweiz darauf hinwirken, dass auch andere Finanzplätze entschieden für Steuerkonformität eintreten und entsprechende Massnahmen ergreifen, die auch die dort ansässigen Finanzintermediäre einbeziehen». 22.2.2012 Diskussionspapier des Bundesrates «Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz» vom 22. Februar 2012. «Das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes soll mit dem Abschluss von Quellensteuerabkommen, einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe, der Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute erreicht werden» Zudem: EWS hat der SP die Selbstdeklaration versprochen Zudem: Die neuen FATF Regeln schreiben Steuerdelikte als Vortat der Geldwäscherei vor. Der Test der Strategie: Umgang mit deutschen Abschleichern. Hans Geiger 14 7
Vorschlag für die schweizerische Finanzplatzpolitik Die Schweiz ist ein Land wie jedes andere. Wir halten uns an die internationalen Abkommen und Standards, wie jedes andere Land auch. Wir gehen nicht über diese Standards hinaus. Die Schweiz vertritt ihre nationalen Interessen bei der Festlegung internationaler Standards und Abkommen. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat und achtet die eigenen Gesetze. Die Schweizer Diplomatie verbündet sich mit Ländern mit gleichen Vorstellungen. Regeln zum internationalen Steuerrecht: Es gilt grundsätzlich das Domizilprinzip. Steuern auf beweglichem Vermögen sind am Domizil des Steuerpflichtigen geschuldet und zu bezahlen. Die Schweiz behandelt Inländer und Ausländer nach den gleichen steuerlichen Grundsätzen. Es gelten die OECD-Standards. Im übrigen sind die Geschäftsbanken selbst für ihre Geschäftspolitik und deren Konsequenzen verantwortlich. Und die Kunden für ihre Steuererklärung. Hans Geiger 15 Oase: Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz, Sept. 2012 Sept. 2012 März 2007 1 London 1 2 New York 2 3 Hong Kong 3 4 Singapore 4 5 Zürich 5 6 Seoul 43 7 Tokyo 9 8 Chicago 8 9 Geneva 10 10 Toronto 7 Sept. 2012: Frankfurt = 13, Luxembourg = 24, Paris = 29 Quelle: http://www.zyen.com Hans Geiger 16 8
Am Zürcher zünftigen Wesen genesen Es ist alle Zeitt besser, du handlist mit deinem Gält, dan dz enthlenti Gält nit jedem gut thutt. Eintrag des Zürcher Textilkaufmanns Hans Baschi Kitt um 1613 in seinem Memorie-Büchli 9