Kampf gegen Steuerhinterziehung



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Transkript:

sommer 2013 Steuernews Kampf gegen Steuerhinterziehung Bundesländer registrieren stark steigende Zahl an Selbstanzeigen mehr dazu auf seite 2. olegd - Fotolia.com Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Länder konkurrieren gegeneinander Steuergesetzgebung: Bundesregierung und Bundesländer im wettlauf! Gesetzgebung In der aktuellen steuergesetzgebung dreht sich derzeit alles um das ende letzten Jahres im Vermittlungsausschuss gescheiterte Jahressteuergesetz 2013. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der vom Bundestag am 25.4.2013 angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/13082) enthält u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen rückwirkend zum 1.1.2013 von 10 auf 8 Jahre und ab 1.1.2015 auf 7 Jahre. Außerdem sollen die Lohnsteuer-Freibeträge künftig 2 Jahre lang gelten. Cash Gmbh mit dem Gesetzentwurf soll das beliebte schenkungsteuersparmodell der Cash GmbH erneut abgeschafft werden. Dies soll durch einbeziehung von Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben und Geldforderungen über dem normalen Bestand in das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen erfolgen. Jahressteuergesetz 2013 der länder Zeitgleich haben die Bundesländer einen Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 (BT-Drucks. 17/13033 v. 10.4.2013) eingebracht. Die Länder schlagen hierbei in puncto Cash GmbH in dieselbe Kerbe, jedoch unter unterschiedlichen Bedingungen. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung den normalen Bestand als Durchschnitt der Bestände am schluss der letzten 5 Wirtschaftsjahre definiert, wollen die Länder Geldforderungen und andere Finanzmittel in den Katalog des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens aufnehmen, soweit diese nicht betriebsnotwendig sind. Bei der Definition der Betriebsnotwendigkeit gehen die Länder von 10 % des gemeinen Werts des Unternehmens aus. Aus diesem Grund und weil die Länder eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht wollen, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 3.5.2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen. www.angele-kollegen.de T: +49 (0) 82 45 / 96 02-0

2 sommer 2013 BetrIeBSwIrtSChAFt: DeN CASh Flow verbessern CASh Flow Der Cash Flow ist eine Kennzahl für die durch die laufende Betriebstätigkeit erwirtschaftete Finanzkraft. sie zeigt den Finanzmittelüberschuss in einer Periode auf und ist daher besonders für die Bank interessant. Der Cash Flow wird vereinfacht ermittelt aus dem Jahresüberschuss, zuzüglich der Abschreibungen, abzüglich der Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sowie den positiven oder negativen Veränderungen bei den rückstellungen. GeZIelte MASSNAhMeN Zur CASh Flow-erhöhuNG Den Cash Flow beeinflussen alle Vorgänge, die zu einer Abnahme des Zahlungsmittelbestandes bzw. zu dessen erhöhung führen (Auszahlungen und einzahlungen). ein hoher Cash Flow drückt eine hohe Finanzkraft des Unternehmens aus und ist damit auch ein Indiz für die Fähigkeit der schuldentilgung. Zur erhöhung des Cash Flows empfehlen sich u.a. folgende maßnahmen: Lagerbestände mindern: ein überhöhter Lagerbestand beeinträchtigt zwar nicht den Jahresüberschuss, aber den Cash Flow. Denn der Teil der flüssigen mittel, der in Waren und rohstoffen steckt, fehlt beim Cash Flow. Barkauf von Anlagevermögen: Die Barmittel fehlen im Cash Flow. Leasen oder Finanzieren verbessert den Cash Flow. Lieferantenkredite in Anspruch nehmen: Der Aufbau von schulden beim Lieferanten entspannt die Liquidität und erhöht damit den Cash Flow. Allerdings gehen skontoabzugsrechte verloren und in der Bilanz sind höhere kurzfristige Verbindlichkeiten auszuweisen. Forderungen: steigen die Forderungen an Kunden stärker als der Umsatz, sinkt der Cash Flow entsprechend. Daher sollte darauf geachtet werden, dass alle Kunden pünktlich zahlen. luther2k - Fotolia.com Zahl der selbstanzeigen steigt deutlich, BAFIN kontrolliert Bankgeschäfte in steueroasen Kampf gegen Steuerhinterziehung Selbstanzeige: Bereits 3.356 Personen haben sich in den ersten drei monaten 2013 selbst angezeigt. Hohe Zuwächse verzeichnete Baden Württemberg (+1.096 selbstanzeigen). Geradezu verdoppelt hat sich die Zahl der selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen (538 Anzeigen gegenüber 210 aus dem Vorjahr). In Bayern zeigten sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 534 Personen an, in Niedersachsen 480 und in rheinland- Pfalz 328. Selbstanzeige keine Anzeige eine selbstanzeige ist keine Anzeige. Der selbstanzeigeerstatter muss also weder vor seinem Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde erscheinen oder eine Anzeige gegenüber der Polizei aufgeben und sich als reumütiger Zuzahlungen bei der Anschaffung Zuzahlungen bei der Anschaffung mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers und werden von der Bemessungsgrundlage für die 1 %- methode vollumfänglich abgezogen. Zuzahlungen bei den laufenden Kosten steuersünder bekennen. Der selbstanzeigeerstatter hat einfach seine bisher in seinen steuererklärungen unvollständigen und unrichtigen Angaben nachzumelden. Die Nacherklärung erfolgt kommentarlos ohne Angabe irgendwelcher Gründe. Auch BAFIN kontrolliert Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) plant eine erhebung unter Banken zu ihren Geschäften in steueroasen. Die Behörde interessiert sich dabei besonders für Geschäfte, die die Banken als Vermögensverwaltung bezeichnen. Deutschlands Banken müssen erklären, was genau sie in der steueroase machen und mit wem sie Geschäfte tätigen. Nach Bundesbankstatistik haben deutsche Geschäftsbanken in steueroasen Forderungen von 152 mrd.. Zahlt der mitarbeiter mit, kommt es auf die richtige Vereinbarung an Kostenbeteiligungen beim Dienstwagen Zuzahlungen zu den laufenden Kosten berücksichtigt die Finanzverwaltung nur dann bei dem zu versteuernden 1 %-Anteil, wenn die Zuzahlung in Form vereinbarter Nutzungsentgelte erfolgt. Die Nutzungsentgelte können pauschal oder nach der tatsächlichen Nutzung bemessen werden. Die Übernahme einzelner Fahrzeugkosten (z.b. einzelner Tankrechnungen, Versicherungsprämien usw.) mindern den zu versteuernden 1 %-Anteil hingegen nicht (BmF v. 19.4.2013, IV C 5 - s 2334/11/10004).

sommer 2013 3 eigener Hausstand auch bei gemeinsamem Haushalt mit den eltern Doppelte haushaltsführung Doppelte haushaltsführung Arbeitnehmer können mehraufwendungen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten, als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung hierfür ist nach Auffassung der Finanzverwaltung, dass der Arbeitnehmer an seinem hauptsächlichen Wohnort einen eigenen Hausstand unterhält. eigener hausstand Die Finanzverwaltung sieht als eigenen Hausstand regelmäßig eine den Lebensbedürfnissen des Arbeitnehmers entsprechende abgeschlossene Wohnung an. Der Arbeitnehmer muss die Wohnung aus eigenem recht, z. B. als eigentümer oder mieter nutzen. Demnach verneint die Finanzverwaltung einen eigenen Hausstand, wenn der Arbeitnehmer im Haushalt der eltern eingegliedert ist, dort also nur ein Zimmer hat, ohne dabei die Haushaltsführung wesentlich mitzubestimmen. Dies entsprach auch der bisherigen rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Änderung der BFh-rechtsprechung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entgegen der bisherigen Auffassung in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur als schlafstätte dient (Urt. v. 16.1.2013, VI r 46/12). Das ist dann der Fall, wenn sich der steuerpflichtige im Haupthaushalt im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit aufhält. In dem betreffenden Fall hatte ein 43jähriger Chemiker am Beschäftigungsort einen Zweitwohnsitz begründet und behielt bei seiner mutter ein schlaf- und Arbeitszimmer sowie ein Badezimmer bei. Der Bundesfinanzhof betonte auch, dass älteren wirtschaftlich selbstständigen Kindern der elterliche Hausstand stets als m. schuppich - Fotolia.com eigener zugerechnet werden kann. reform des steuerlichen reisekostenrechts Für das BFH-Urteil maßgeblich war die rechtslage vor der reform des steuerlichen reisekostenrechts. Der Gesetzgeber hat darin den Begriff des eigenen Hausstandes gesetzlich normiert. Danach setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstands... das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus ( 9 Abs. 1 satz 3 Nr. 5 estg n. F). KeINe ZINSeN BeI AuFlöSuNG eines INveStItIoNSABZuGSBetrAGeS INveStItIoNSABZuGSBetrAG Freiberufler, Klein- und mittelbetriebe, die bestimmte Gewinngrenzen nicht überschreiten, können für geplante betriebliche Investitionen schon drei Jahre vor der geplanten Anschaffung eine rücklage bilden. möglich ist dies für die geplante Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Der Abzugsbetrag wird außerhalb der Bilanz in der steuererklärung berücksichtigt. Kommt es letztlich nicht zu der geplanten Anschaffung, ist die gesparte steuer nachzuzahlen. Das Finanzamt verlangte auf die nachzuzahlenden steuern zusätzlich noch Zinsen. Diese sollten steuerpflichtige aber nicht akzeptieren. SteuerZAhlerFreuNDlICheS FGurteIl Das Niedersächsische Finanzgericht hat nämlich entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach erlass des steuerbescheides, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes ereignis darstellt, für welches der Zinslauf erst 15 monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem das rückwirkende ereignis eingetreten ist. Der erkennende senat wendete sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, BmF-schreiben vom 08.05.2009 (IV C 6 - s 2139 - b/07/10002-2009/0294464), welche die erhebung von Zinsen auf die steuernachzahlungen u.a. damit begründet, dass der Gesetzgeber eine eigenständige Korrekturnorm geschaffen habe. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist aber für die Festsetzung von Zinsen kein raum (Urt. v. 5.5.2011, 1 K 266/10). ANhÄNGIGeS BFh-verFAhreN Gegen das FG-Urteil ist ein revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (rev. Az. BFH IV r 9/12). Geänderte steuer- oder Feststellungsbescheide sollten hinsichtlich erhobener Zinsen offen gehalten werden.

4 sommer 2013 BeKÄMpFuNG Der SteuerhINter- ZIehuNG öffentliche KoNSultAtIoNeN Als ob die europäische Kommission eine Vorahnung hatte: Kurze Zeit vor Veröffentlichung der offshoreleaks durch die Tagespresse kündigte die Kommission weitere maßnahmen gegen die steuerhinterziehung an. In zwei öffentlichen Konsultationen wurden konkrete maßnahmen eingeleitet, mit denen steuererhebung und steuerdisziplin eu-weit verbessert werden könnten, wie aus einer Pressemitteilung vom Februar des Jahres hervorgeht. Steuer-KoDex Die erste Konsultation befasst sich mit der Ausgestaltung eines europäischen Kodexes für steuerpflichtige. Darin sollen die rechte und Pflichten sowohl der steuerpflichtigen als auch der steuerbehörden klar geregelt werden. eu-steueridentifikations- NuMMerN Die zweite Konsultation betrifft die einführung einer europäischen steueridentifikationsnummer (eu- TIN). Diese soll zu den bestehenden steuer-identifikationsnummern hinzukommen und die Identifizierung von steuerpflichtigen in der eu erleichtern. Die eu-kommission sieht dabei angesichts der zunehmenden mobilität der menschen und einer verstärkt grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit zunehmende schwierigkeiten, steuerpflichtige zu identifizieren, was die einzelstaatliche steuererhebung beeinträchtigen kann und steuerhinterziehung erleichtert. dreamer - Fotolia.com BFH billigt Werbungskostenabzug für PKW-stellplatz Garagenkosten Doppelte haushaltsführung: Ist ein steuerpflichtiger außerhalb des ortes seines eigenen Hausstandes beschäftigt und unterhält er am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, kann er die miet- und mietnebenkosten für die Wohnung als Werbungskosten geltend machen. strittig war bisher, ob dies auch für einen separat angemieteten PKW-stellplatz gilt. Die Finanzverwaltung lehnte einen Werbungskostenabzug im regelfall ab bzw. argumentierte, dass diese zu den Unterhaltskosten für den PKW gehören und mit der entfernungspauschale für Familienheimfahrten abgegolten wären. urteil des Bundesfinanzhofs Gutschrift stellt ein Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer eine Gutschrift über erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, kann der Leistungsempfänger daraus die Vorsteuer abziehen, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Dies setzt allerdings voraus, dass der leistende Unternehmer der Gutschrift nicht widerspricht ( 14 Abs. 2 satz 3 des Umsatzsteuergesetzes). treu und Glauben Der Bundesfinanzhof (BFH) rechnete hingegen die stellplatzkosten zu den notwendigen mehraufwendungen im rahmen der doppelten Haushaltsführung. stellplatzkosten würden zwangsläufig entstehen, wenn der stellplatz zum schutz des Fahrzeugs oder wegen der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort angemietet wird. Berufliche veranlassung nicht relevant Der BFH betonte, dass es für den Werbungskostenabzug unerheblich sei, ob der steuerpflichtige seinen Privat-PKW für berufliche Zwecke nutzt oder nicht. Denn der Werbungskostenabzug im rahmen der doppelten Haushaltsführung würde gerade auch solche Kosten erfassen, die - ohne den aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalt regelmäßig zu den Lebensführungskosten gehören (BFH Urt. v. 13.11.2012, VI r 50/11). Bei Widerspruch des Gutschriftsempfängers geht Vorsteuerabzugsberechtigung verloren widerspruch gegen eine Gutschrift eine Gutschrift verliert mit dem Widerspruch ihre Wirkung als rechnung. Die Gründe für den Widerspruch, ob ganz oder teilweise, spielen keine rolle, wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat (Urt. v. 23.1.2013, XI r 25/11). Fazit Die Leistungsabrechnung gegen Gutschrift birgt für den Unternehmer risiken und kann unter Umständen auch zu Liquiditätsproblemen führen, wenn der Gutschriftsempfänger, wie in dem BFH-Fall, allen ausgestellten Gutschriften widerspricht.

sommer 2013 5 FG Baden-Württemberg lockert Werbungskostenabzugsverbot werbungskosten bei Kapitalvermögen in begründeten Ausnahmefällen ErbschaftstEuEr: VErtrauEnsschutz bis zum bverfg-entscheid werbungskosten seit einführung der Abgeltungsteuer gelten Werbungskosten im Zusammenhang mit den einkünften aus Kapitalvermögen (z.b. Depotgebühren usw.) mit dem sparer-freibetrag als abgegolten. ein weiterer Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen. FG-urteil Das Finanzgericht Baden-Württemberg kam jetzt mit Urteil vom 13.2.2013, Az.: 9 K 1637/10, zu dem entschluss, dass ein Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe bei den einkünften aus Kapitalvermögen in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des sparer-pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Nach dem Urteil müssen im Wege verfassungskonformer Auslegung die einkünfte aus Kapitalvermögen im rahmen der Günstigerprüfung unter Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ermittelt werden. Hinweis Nicht entschieden hat der senat die Frage, ob der Ausschluss des Werbungskostenabzugs in den Fällen verfassungsmäßig ist, in denen der tarifliche steuersatz des steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25 %. BFh-BeSChluSS mit Beschluss vom 27. 9. 2012 II, r 9/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) das gegenwärtige erbschaftsteuergesetz wieder einmal ins Visier genommen und dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorgelegt. Die Finanzverwaltung hat daraufhin mittels Verfügung bestimmt, sämtliche erbschaft- und schenkungsteuerfestsetzungen für Fälle, in denen die steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist, nur noch vorläufig gemäß 165 Abs. 1 satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung festzusetzen. mit anderen Worten: Die Finanzverwaltung behält sich nachträgliche Berichtigungen der Bescheide vor. gena96 - Fotolia.com Neues Informationsaustauschabkommen mit usa beschlossen us-abkommen Am 21.2.2013 haben die UsA und Deutschland ein Abkommen zur Förderung der steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden sachverhalten paraphiert. Grundlage dieses Abkommens bildet die mit Frankreich, Großbritannien, Italien und spanien abgegebene gemeinsame erklärung zur bilateralen Zusammenarbeit in der Bekämpfung der steuerhinterziehung bzw. zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). FATCA mit FATCA haben die UsA unzweifelhaft ein neues steuer-informationssystem geschaffen. sie bedienen sich dabei der ausländischen Banken und Finanzinstitute. Letztere müssen für die UsA Informationen über ihre für Us-Kunden geführten Konten erheben und der Us- Behörde zur Verfügung stellen. Betroffen sind Konten, die am 31.12.2013 ein Kontoguthaben von mehr als 50.000 Us-$ aufweisen. mitzuteilen sind u.a. die persönlichen Daten des Kontoinhabers sowie der Us-Geburtsort (an den sich die steuerpflicht knüpft). Im Abkommen mit Deutschland ist vorgesehen, dass sich die UsA im Gegenzug verpflichtet, den deutschen Finanzbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die Us-steuerbehörde von Us-Finanzinstituten erhebt. Das Inkrafttreten des Abkommens sowie die Umsetzung von FATCA sind ab dem 1.1.2014 geplant. vertrauensschutz Nachträgliche Berichtigungen der steuerbescheide zuungunsten der steuerpflichtigen sind allerdings auszuschließen. Dies gilt zumindest bis zur Veröffentlichung des neuen Beschlusses durch das BVerfG. Denn nachträgliche steuererhöhungen würden auf eine echte rückwirkung hinauslaufen. einer solchen widerspricht der Vertrauensschutz nach 176 Abs. 1 satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Vorschrift bestimmt, dass bei der Aufhebung oder Änderung eines steuerbescheids nicht zuungunsten des steuerpflichtigen berücksichtigt werden darf, wenn das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit eines Gesetzes feststellt, auf dem die bisherige steuerfestsetzung beruht. erbschaftsteuerreform 2006 2006 wurde das erbschaftsteuergesetz in der damaligen Fassung bereits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Beschluss vom 7.11.2006, 1 BvL 10/02). Das BVerfG ließ auch diesmal wie damals die Weitergeltung des alten rechts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu. Bereits erfüllte steuertatbestände wurden nicht mehr aufgegriffen. entsprechendes dürfte auch für das anhängige Verfahren zu erwarten sein.

6 sommer 2013 SteuerKlASSeNweChSel NICht IMMer rechtmässig Der FAll ein steuerpflichtiger musste für die Kosten seines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes einen Kostenbeitrag leisten, der sich aus seinem Netto-Durchschnittseinkommen bemisst. Durch Wechsel der steuerklasse von III nach V wollte er seinen Kostenbeitrag senken. Die ehefrau wechselte im Gegenzug von V nach III. rechtsmissbräuchliche SteuerKlASSeNwAhl Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der steuerklassenwechsel nicht zu einer Herabsetzung des Kostenbeitrags führt. Zwar stehe dem Bürger generell ein steuerklassenwahlrecht zu. Dieses kann aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich sein, wenn keine schutzwürdigen Gründe vorliegen (BVerwG, Urteil v. 11.10.2012, 5 C 22.11). Das Bundessozialgericht hatte in zwei anderen Fällen, in denen es um die Bemessung des elterngeldes ging, entschieden, dass der von den verheirateten Klägerinnen während ihrer jeweiligen schwangerschaft veranlasste steuerklassenwechsel bei der Bemessung des elterngeldes zu berücksichtigen ist (BsG, Urt. v. 25.6.2009, B 10 eg 3/08 r und B 10 eg 4/08 r). Deutschland setzt eu-richtlinie zum 1.2.2014 um SepA - der neue bargeldlose Zahlungsverkehr ab 1.2.2014 SepA sepa steht für single euro Payment Area und bedeutet einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Vereinheitlicht werden u.a. die Datenformate für Zahlungen im euro-raum. Dadurch soll der Zahlungsverkehr erleichtert werden. Die neuen regelungen basieren auf der am 31.3.2012 in Kraft getretenen eu-verordnung 260/2012. Gemäß dieser Verordnung werden die neuen Vorschriften zum 1.2.2014 verbindlich. Dem separaum gehören insgesamt 32 staaten an. lastschriften und Gläubiger-ID Änderung der umsatzsteuer-durchführungsverordnung Der Bundesrat hat im märz 2013 die elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit kann diese planmäßig am 1.10.2013 in Kraft treten. Neue Gelangensbestätigung Die neue Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung führt u.a. die Gelangensbestätigung als neuen und alternativen Nachweis für umsatzsteuerfreie Lieferungen in das übrige eu-gemeinschaftsgebiet ein. Verbindlich festgelegt wurden auch die mindestangaben, die in der Bestätigung vorhanden sein müssen. pflichtangaben Gemäß 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung muss eine Gelangensbestätigung u.a. den Namen und die Anschrift des Abnehmers sowie die menge des Gegenstands der Lieferung und seine handelsübliche Bezeichnung enthalten. Werden Fahrzeuge in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, ist auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu notieren. Bei Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder Versendung sepa unterscheidet zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Vorlagefristen. Während es bei Basislastschriften bei der bisherigen achtwöchigen Widerspruchsfrist bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht. Für das sepa-lastschriftverfahren wird künftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann kostenfrei über Internet/e-mail bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Änderung der Bankverbindungsdaten sepa erfordert die Umstellung der bisherigen Kontodaten. Kontonummer und Bankleitzahl sind durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) zu ersetzen. Auch das Datenaustausch-Format ändert sich: statt dem einfachen DTA-Format ist das komplexe Iso20022-XmL-Format anzuwenden. Dieses erfordert auch entsprechende Umstellungen in der betriebsinternen edv bis 1.2.2014. Für das elektronische Lastschriftverfahren (per Kreditkarte) gelten Übergangsregelungen bis 1.2.2016. Gelangensbestätigung kommt durch den Abnehmer ist ort und monat des erhalts des Gegenstands anzugeben. Bei Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer ist die Bestätigung mit ort und monat des endes der Beförderung des Gegenstands zu ergänzen. Außerdem ist das Ausstellungsdatum der Bestätigung anzugeben und diese ist zu unterschreiben. weitere Nachweismöglichkeiten Neu für den Unternehmer ist, dass er die Nachweisführung für eine innergemeinschaftliche Lieferung auch nach dem 1.10.2013 nicht zwingend mit einer Gelangensbestätigung erbringen muss, wie das ursprünglich vorgesehen war. Der Nachweis kann auch mittels anderweitiger Versendungsbelege erfolgen, z.b. durch Frachtbrief, Konnossement oder einer Bescheinigung des beauftragten spediteurs. Bei Kurierdienstleistungen ist ein lückenloses tracking-and-tracing-protokoll ausreichend. Versendet der Abnehmer den Liefergegenstand, kann der Nachweis über die Bezahlung des Liefergegenstandes von einem Bankkonto des Abnehmers geführt werden, zusammen mit einer vollständigen Bescheinigung des beauftragten spediteurs. Zusätzlich erforderlich ist hier eine Versicherung des spediteurs, dass er den Gegenstand an den maßgeblichen ort tatsächlich befördern wird.

sommer 2013 7 BFH gibt in 2013 zu erwartende schwerpunktentscheidungen bekannt wichtige Bundesfinanzhof-entscheidungen in 2013 Jahresbericht Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem seinen Jahresbericht 2012. In Teil e weist das Gericht auf folgende schwerpunktentscheidungen hin, mit denen voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. einige davon sind: Arbeitsecke Zum Thema Arbeitsecke sind derzeit zwei Verfahren anhängig (III r 62/11 und X r 32/11). Darin geht es um die Frage, ob Aufwendungen für räume, die betrieblich und privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können. Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher tätigkeit In den Verfahren VIII r 16/11, VIII r 41/11 und VIII r 6/12 wird der VIII. senat zu entscheiden haben, wann die Umqualifizierung selbständiger einkünfte einer Personengesellschaft aufgrund geringer gewerblicher einkünfte in einkünfte aus Gewerbebetrieb unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf eine absolute Höhe der schädlichen einkünfte ankommt. Die Abfärbewirkung ( 15 Abs. 3 Nr. 1 des einkommensteuergesetzes-estg) führt dazu, dass auch andere einkünfte des steuerpflichtigen als einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden müssen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen die Nebeneinkünfte hierfür 1,25 % der Gesamteinkünfte nicht übersteigen (H 15.8 (5) der einkommensteuer-hinweise). Familienheimfahrten und Firmenwagen alphaspirit - Fotolia.com In insgesamt 3 Verfahren geht es um das Thema Firmenwagen. In dem Verfahren VI r 33/11 wird der VI. senat prüfen, ob Familienheimfahrten, die mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen durchgeführt werden, steuerlich absetzbar sind. In den Verfahren VI r 26/10 und VI r 31/10 wird der BFH entscheiden, ob die 1 %-regelung auch anzuwenden ist, wenn der Firmenwagen nachweislich nicht privat genutzt wird. Hinweis Weitere anhängige Verfahren können auf den Internetseiten des BFH unter der rubrik anhängige Verfahren/entscheidungsvorschau eingesehen werden. BüroMöBel Clever ABSChreIBeN optimale Nutzung der Abschreibungen für GwG, Poolabschreibung und Investitionsabzugsbetrag: GerINGwertIGe wirtschaftsgüter Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) gelten selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten (netto) 410 nicht übersteigen. so gilt z.b. eine Kombination aus schreibtisch und rollcontainer als jeweils selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn der Container lediglich unter den schreibtisch geschoben wird. Kostet der schreibtisch 400 und der Container 300, lassen sich beide möbelstücke als GwG sofort abschreiben. Dasselbe gilt für eine schrankwand, die z.b. aus 5 einzelnen elementen besteht, wenn jedes element weniger als netto 410 kostet und jedes element selbstständig nutzbar ist (keine Verbindung, jeweils frei aufstellbar). poolabschreibung Kostet die schrankwand oder der schreibtisch nicht mehr als 1.000 (netto), kann die Poolabschreibung genutzt werden. Dadurch verkürzt sich die Abschreibungsdauer von 13 auf 5 Jahre. Allerdings müssen in diesem Fall alle anderen GwGs desselben Kaufjahres und mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 in die Poolabschreibung und über 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Wird z.b. ein PC zu 800 netto angeschafft müsste dieser ebenfalls in den Pool und kann dann nur auf 5 Jahre, anstatt auf 3 Jahre abgeschrieben werden. INveStItIoNSABZuGSBetrAG einen Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 235.000 bilden. Bei den selbstständig Tätigen einnahmen-überschussrechnern kommt es allein auf den Gewinn an. Dieser darf (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages) im betreffenden Kalenderjahr 100.000 nicht überschreiten. Unter den gegebenen Voraussetzungen können bis zu 40 % der gesamten möblierungskosten vorweg abgezogen werden und im Jahr des Kaufs (nach maximal 3 Jahren) noch einmal 20 %.

8 sommer 2013 Steuernews wichtige ZAhluNGSterMINe Th.eisert - Fotolia.com Anleger erhalten Quellensteuern anteilig zurück rückerstattung ausländischer Quellensteuern Quellensteuern Bezieht ein Kapitalanleger Dividenden von einer ausländischen Kapitalgesellschaft, wird ihm im regelfall die dortige Quellensteuer gleich einbehalten. Die deutschen depotführenden Banken rechnen ausländische Quellensteuern nur insoweit auf die Abgeltungsteuer an, als diese nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist. online-rückerstattungsverfahren Der nicht anrechenbare Teil muss vom Kapitalanleger zurückverlangt werden. Das hierzu notwendige rückerstattungsverfahren erledigt im regelfall der steuerberater oder auch die betreffende ausländische Bank. Doch auch ein selbstantrag ist möglich. Hierzu stellt das Bundeszentralamt für steuern unter http://www.steuerliches-info-center.de eine Vielzahl von erstattungsformularen bereit. Benötigte Daten Die zum Ausfüllen der Formulare notwendigen Daten befinden sich auf den erträgnisaufstellungen der Bank. Die wesentlichen Daten sind der Name und Adresse des empfängers, der Name und die IsIN-Nummer der Aktie, die stückanzahl, die Dividende je Aktie sowie der Zahltag. Darüber hinaus ist die abzurechnende stelle der Dividenden anzugeben. Wichtig ist auch das Kaufdatum der Aktie. Bei mehreren Käufen ist immer das letzte Datum vor der Dividendenabrechnung zu verwenden. Antragsfristen Für die rückerstattung sind bestimmte Antrags- bzw. Verjährungsfristen zu beachten. Im regelfall gilt eine Antragsfrist von 3 Jahren. Stand: 21.05.2013 01.07.2013 JulI Grundsteuer bei jährlicher Fälligkeit 04.07.2013 ende der schonfrist für Grundsteuer 10.07.2013 Umsatzsteuer mtl. für Juni bzw. mai mit Dauer-Fristverlängerung bei sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, solidaritätszuschlag-, Kirchenlohnsteuer ev. und röm.- kath. für Juni. 15.07.2013 Ablauf der Zahlungsschonfristen für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per scheck. 25.07.2013 Zusammenfassende meldung (Umsatzsteuer), sozialversicherungsbeiträge Juli (Anmeldung) 29.07.2013 sozialversicherungsbeiträge Juli (Zahlung) 12.08.2013 AuGuSt Umsatzsteuer mtl. für Juli bzw. Juni mit Dauer-Fristverlängerung bei sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, solidaritätszuschlag-, Kirchenlohnsteuer ev. und röm.- kath. für Juli 15.08./16.08 *.2013 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per scheck. Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Grundsteuer 19.08.2013 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Gewerbesteuer, Grundsteuer 26.08.2013 Zusammenfassende meldung, sozialversicherungsbeiträge August (Anmeldung) 28.08.2013 sozialversicherungsbeiträge August (Zahlung) 10.09.2013 SepteMBer Umsatzsteuer mtl. für August bzw. Juli mit Dauer-Fristverlängerung bei sondervorauszahlung 1/11 Abschlag, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath. für August, einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer mit jew. solidaritätszuschlag. 13.09.2013 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, einkommensteuer, Körperschaftsteuer, solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per scheck. 24.09.2013 sozialversicherungsbeiträge september (Anmeldung) 25.09.2013 Zusammenfassende meldung 26.09.2013 sozialversicherungsbeiträge september (Zahlung) Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per scheck gelten erst drei Tage nach eingang des schecks als geleistet. *Verschiebung des Termins in Gemeinden mit überwiegender katholischer Bevölkerung (mariä Himmelfahrt) Impressum Impressum: Medieninhaber/Herausgeber: Angele & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co.KG Irsinger Strasse 3 D-86842 Türkheim Telefon: +49 (0) 82 45 / 96 02-0 Telefax: +49 (0) 82 45 / 96 02-37 E-Mail: kanzlei@angele-kollegen.de Internet: www.angele-kollegen.de Layout und grafische Gestaltung: Atikon Marketing & Werbung GmbH, E-Mail: info@atikon.com, Internet: www.atikon.com Grundlegende Richtung: Dieser Newsletter beinhaltet unpolitische News, die sich mit dem Steuer-, Sozial- und Wirtschaftsrecht beschäftigen Haftungsausschluss: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und die Kanzlei von Haftung ausgeschlossen ist Copyright: Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Berater.