Infos zum Kita-Tagebuch Warum das Kita-Tagebuch? Die Anforderungen an unsere Arbeit und unsere Arbeitsbelastung sind in den letzten Jahren stark gestiegen: zu wenig Personal, zu wenig Zeit für Vorbereitung, Elterngespräche, Sprachförderung, Leitungsaufgaben um nur einige Beispiele zu nennen. Trotzdem versuchen wir oft bis an unsere Grenzen und darüber hinaus die Qualität unserer Arbeit für die Kinder zu halten. Klar ist jedoch: auch mit noch so hohem Engagement können wir langfristig nicht ausgleichen, was der Rahmen nicht hergibt. Die steigenden Belastungen gehen auf Kosten unserer Gesundheit und zu Lasten der pädagogischen Qualität. Diese Situation ist den Verantwortlichen in der Politik und den Arbeitgebern bekannt passiert ist zu lange jedoch wenig. Mit dem Kita-Tagebuch dokumentieren wir unsere Arbeitssituation und -belastung und machen die Lücken sichtbar. Um uns zu schützen, zeigen wir auf, welche Auswirkung Zeit- und Personalmangel im Kita-Alltag hat. Was passiert wirklich bei uns in der Einrichtung? Wie wirkt sie sich für uns und für die Kinder aus? Das Kita-Tagebuch schafft im ersten Schritt Transparenz über die wirklichen Bedingungen unserer Arbeit. Daraus können wir als Gewerkschaft ver.di gemeinsam Anforderungen für betriebliche Lösungen entwickeln und formulieren. Je mehr Kitas sich beteiligen umso stärker können wir gemeinsam Verbesserungen bei Entscheidungsträger*innen in der Politik aktiv einfordern. Deshalb sprecht mit euren Kolleg*innen in eurer Einrichtung, tragt (möglichst im Team) die täglichen Infos für das Tagebuch zusammen und macht ein entsprechendes Kreuz. Was passiert mit den Tagebuchergebnissen? Die Ergebnisse werden bei ver.di zusammengetragen. ver.di wird keine detaillierten Informationen und Ergebnisse veröffentlichen, aus denen sich Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen o- der Personen schließen lassen. Die Ergebnisse tragen als Gesamtes dazu bei, nach der Auswertung einen Überblick über die konkreten betrieblichen Bedingungen und die Situation in Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen und Bremen zu bekommen. Dieser Überblick bietet dann die Grundlage, um Arbeitgeber und Politik auf die Bedingungen aufmerksam zu machen und Lösungen zum Wohle der Beschäftigten und der Kinder einzufordern. 26.09.2018 [1]
Wann und wie lange wird das Tagebuch geführt? Das Kita-Tagebuch soll für mindestens 4 Wochen je Einrichtung durch eine Person (möglichst inkl. einer Vertretung) geführt werden. Die vier Wochen müssen nicht zusammenhängend sein und können z.b. durch die Herbstferien unterbrochen werden. Natürlich kann das Tagebuch auch länger als vier Wochen geführt werden (z.b. im gesamten Aktionszeitraum). Eine Einzeldokumentation pro Gruppe ist nicht nötig, aber natürlich möglich (bitte anschließend die Ergebnisse der Gruppen in ein Tagebuch für die ganze Einrichtung zusammenfassen). Zeitraum: Zwischen Anfang September und 30. November 2018. Worauf ist beim Ausfüllen des Tagebuchs zu achten? Wenn in einer Kita-Gruppe der Einrichtung eines der genannten Kriterien an dem jeweiligen Tag erfüllt wurde, ist ein Kreuz im Tagebuch zu setzen. Auf der Rückseite des Tagebuchs ist Platz für Anmerkungen (z.b. fachfremde Zusatztätigkeiten) und besondere Vorkommnisse. Wenn ich Fragen zum Tagebuch habe? Rückfragen an joern.kroppach@verdi.de (Tel. 0151-7450 1343). Wohin mit dem ausgefüllten Tagebuch? Nach Beendigung der 4-wöchigen Erfassung werden die ausgefüllten Tagebücher dem/der zuständigen ver.di-gewerkschaftssekretär*in übergeben. Die Ergebnisse werden von ver.di gesammelt und ausgewertet. ver.di wird keine Ergebnisse veröffentlichen, die Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen ermöglichen. 26.09.2018 [2]
Erläuterung der Tagebuch-Kriterien (Bremerhaven) Es fehlte mind. 1 Fachkraft. Die Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen im Land Bremen (RiBTK) schreiben für Krippen und altersgemischte Gruppen zwei pädagogische Fachkräfte vor, von denen mindestens eine/r Erzieher*in sein muss. In Kindergartengruppen sieht die Richtlinie eine pädagogische Fachkraft (Erzieher*in) pro Gruppe (mit Kindern ab 3 Jahren) vor. Gerechnet wird in Bremerhaven seit einigen Jahren mit einer Personalausstattung von 1,7 Personen in den Regelgruppen. Für das Führen des Tagebuches nehmen wir als Kriterium, wieviel Personal regulär im Dienstplan eingeplant wurde (z.b. zwei Kräfte in der Kindergarten-Gruppe oder drei Fachkräfte in der Krippe). Wenn eine Springkraft einen Ausfall ausglich, fehlte die Fachkraft nicht. Bufdis, Tagesmütter, Praktikat*innen und Eltern gelten nicht als Fachkraft. Das bedeutet für das Tagebuch: Wenn in einer Gruppe (unser eigenes Kriterium: für mind. 3 Stunden) eine Fachkraft eine Gruppe allein betreuen musste oder mind. 1 Fachkraft weniger als im ursprünglichen Dienstplan vorgesehen anwesend war, wird hier im Tagebuch ein Kreuz gesetzt. Keine Erzieherin in der Gruppe gewesen RiBTK, Abschnitt 11.2 (Personalausstattung in Kindergartengruppen): Für die Leitung einer Kindergartengruppe ist ein Erzieher/ eine Erzieherin vorzusehen. Notwendige Vertretungen sind in der Regel auch durch Erzieher/ Erzieherinnen zu gewährleisten. RiBTK, Abschnitt 11.2 (Personalausstattung in Krippen): Für die Leitung dieser Gruppen soll in der Regel nur eine Erzieherin/ein Erzieher zugelassen werden, die/der ständig von einer zweiten Fachkraft unterstützt wird [ ]. Das bedeutet: Es muss mind. Ein*e Erzieher*in der Gruppe anwesend sein. Die Gruppe darf nicht allein von Sozialassistent*innen, Kinderpfleger*innen, Bufdis, Tagesmüttern, Praktikant*innen und Eltern betreut werden. Es reicht nicht, wenn irgendwo im Haus noch ein*e Erzieher*in verfügbar ist. Er/sie muss in der Gruppe anwesend und verfügbar sein. Bei Einrichtungen mit offenem Konzept ist das Kriterium auf die Bezugs-/Stammgruppe anzuwenden. Das bedeute für das Tagebuch: Wenn in einer Gruppe der Einrichtung nicht durchgängig ein*e Erzieher*in anwesend ist (einzige Ausnahme: kurzfristige Abwesenheiten durch Frühstückspausen oder kurze Elterngespräche), wird hier im Tagebuch ein Kreuz gesetzt. Notdienst oder Gruppen mussten zusammengelegt werden Das bedeutet für das Tagebuch: Wenn aufgrund von Personalmangel ungeplant ein Notdienst eingerichtet oder Gruppen zusammengelegt werden mussten, ist ein Kreuz zu machen. 26.09.2018 [3]
Gruppe musste geschlossen werden Das bedeutet für das Tagebuch: Wenn aufgrund von Personalmangel eine Gruppe geschlossen werden musste, ist ein Kreuz zu machen. Geplante Angebote oder individuelle Förderung mussten ausfallen Das bedeute für das Tagebuch: Wenn aufgrund von Zeit- oder Personalmangel ein vorher geplantes Angebot (Arbeitsgruppe, Vorlesen, Differenzierungsangebot,...) oder eine vorgesehene Fördermaßnahme/-angebot für ein oder mehrere Kinder nicht durchgeführt werden konnte, ist ein Kreuz im Tagebuch zu machen. Ungeplante fachfremde Tätigkeiten wurden durchgeführt Es gibt Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und auch Berufsbeschreibungen der Agentur für Arbeit. In der Regel gehören dort zu den pädagogischen Tätigkeiten in Kindertagesstätten weder Hausmeister- noch Reinigungs- oder andere fachfremde Tätigkeiten. Häufig werden diese aber trotzdem durchgeführt (z.b., weil die Reinigungs- oder Hauswirtschaftskraft krank ist oder der Hausmeisterdienst auf sich warten lässt). Das bedeute für das Tagebuch: Wenn ungeplant eine fachfremde Tätigkeit durchgeführt worden ist, wird für den Tag im Tagebuch ein Kreuz gemacht. Auf der Rückseite des Tagebuches bitte die durchgeführte fachfremde Tätigkeit nennen. Pause konnte nicht oder nicht vollständig genommen werden Definition: Die (Ruhe)Pause ist die (unbezahlte) Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Also ist es z.b. keine Pause, in der Krippe während der Schlafenszeit der Kinder in Bereitschaft zu sein. Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause. Die Pausenzeiten müssen im Voraus feststehen. Ausreichend ist ein bei Beginn der Arbeitszeit feststehender zeitlicher Rahmen, der ggf. auch in Absprache mit Kollegen genutzt werden kann. Der Arbeitgeber bestimmt die zeitliche Lage der Ruhepausen. Der Arbeitgeber genügt aber nicht seiner gesetzlichen Pflicht zur Gewährung von Ruhepausen, wenn er die Pausenregelung seinen Arbeitnehmern überlässt, die Arbeitnehmer dann aber ihrerseits keine Pausenregelung treffen oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchgeführt wird. Hier hat der Arbeitgeber die Pflicht zu kontrollieren, ob Pausen, die unter Kollegen abgesprochen werden, auch tatsächlich durchgeführt werden. Nach 4 ArbZG ist für die Gestaltung von Pausen zu beachten: Pausen müssen mindestens 15 Minuten betragen Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, darüber hinaus mindestens 45 Minuten betragen 26.09.2018 [4]
Nach 6 Stunden hintereinander dürfen Mitarbeiter nicht ohne Ruhepause (von mindestens 15 Minuten) beschäftigt werden. die Ruhepause von 30 Minuten (am Stück oder 2x 15 Minuten) nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, wird im Tagebuch ein Kreuz gemacht. Vorbereitungszeit konnte nicht oder nicht vollst. genommen werden Um die Betreuungszeit abzudecken, wird häufig Vorbereitungszeit, die laut Dienstplan vorgesehen war, nicht oder nur teilweise genommen. seine eigentlich geplante Vorbereitungszeit nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, um einen aufgetretenen Personalmangel abzudecken und die Betreuung zu gewährleisten, ist ein Kreuz im Tagebuch zu machen. Leitungsstunden wurden für Gruppendienst oder anderes verwendet Um die Betreuungszeit abzudecken, springen häufig auch Kita-Leitungen in der Zeit ihrer Freistellung für Leitungstätigkeit im Gruppendienst ein. Das bedeutet für das Tagebuch: Wenn die Kita-Leitung während der eigentlich geplanten Leitungs-Tätigkeit im Gruppendienst gearbeitet hat, wird im Tagebuch ein Kreuz gemacht. Überstunden/ Mehrarbeit mussten geleistet werden Um die Betreuungszeit abzudecken, arbeiten Beschäftigte häufig mehr bzw. länger als geplant, sie leisten also Mehrarbeit oder Überstunden. Mehrarbeit oder Überstunden geleistet hat um einen aufgetretenen Personalmangel abzudecken, ist ein Kreuz im Tagebuch zu machen. Geplante Freizeit konnte nicht genommen werden Es kommt vor, dass Kolleg*innen, die nach Dienstplan frei hätten (z.b. wegen Abbaus von Mehrarbeits- oder Überstunden) aufgrund Personalmangels einspringen, um die Betreuungszeit abdecken zu können. Das bedeutet für das Tagebuch: Wenn bei einer/einem Beschäftigten ein geplanter freier Vormittag oder Nachmittag oder freier ganzer Tag wegen Personalmangels nicht genommen wurde und stattdessen gearbeitet wurde, ist im Tagebuch ein Kreuz zu machen. 26.09.2018 [5]