Summe , / ,
|
|
- Christel Kurzmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Werkzeug für neue Arbeitszeiten Nr. 1 Finanzielle Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle Seiete 1 von 5 Finanzielle Bewertung Dies ist ausdrücklich keine Bewertung, wie diese Modelle gesundheitlich beeinträchtigen, die Freizeitinteressen verletzen Neueinstellungen verhindern oder die rechtlichen Höchstgrenzen überschreiten. Für eine genauere Kalkulation ist es nötig, den Rahmen für die folgen und die konkrete Lösung für das Wochenende zu bestimmen. Für alle Rechen- und gedanklichen Fehler übernimmt Tobias Michel die Verantwortung. jetzige Regelung MTA-Röntgen MTA-Labor ZOP- Anästhesie- Zulagen + Überstunden VZ 38,5 h: TZ 30 h: 150 VZ 38,5 h: 60 TZ 30 h: plus begrenzte e Summe / , Es wurden jeweils von einer/m Beschäftigten die Monate April bis September ausgewertet und der Durchschnitt ermittelt. Zu den Begrenzten en gibt es noch Forschungsbedarf. Die e beginnen bei den Ärzten gegen 16:30, im Röntgen ab 18 Uhr, im Labor ab 20:30, im ZOP ab 20:00. Im Labor und in der Anästhesie wird aufgrund der bisherigen die kleine zulage von (13 Stunden zwischen frühestem Beginn und spätestem Ende) gezahlt.
2 Werkzeug für neue Arbeitszeiten Nr. 1 Finanzielle Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle Seiete 2 von Üben Arbeitgeber-Modell Schritt 1 / Üben (Spätdienst von 13:00 bis 21:30; anschl. 21:30 bis 08:00, incl. unbezahlte 60-Minuten-Pause) MTA-Röntgen MTA-Labor ZOP- Anästhesie ,00-30,00-57,75-57, ,00 9,60 Differenz zu jetzt - 79,61-10 h Arbeit 24,00 4,00-2,00-1,5 h Arbeit + 33,68-6 h Arbeit -2,11-5,8 h Arbeit Es wurde davon ausgegangen, dass am Wochenende alles unverändert bleibt. Für die Röntgen-MTA wurden durchschnittlich 3 MO-FR-e je Monat angesetzt Für die Labor-MTA wurden durchschnittlich 3 MO-FR-e je Monat angesetzt Für die ZOP- wurden durchschnittlich 4 MO-FR-e je Monat angesetzt Für die Anästhesie- wurden durchschnittlich 4 MO-FR-e je Monat angesetzt Für die Ärzte/innen wurden durchschnittlich 5 MO-FR-e je Monat angesetzt. Für das Labor und die Anästhesie wird bereits zulage gezahlt ,41-25 h Arbeit Da nicht eine vorher festgelegte Pause zur wirklich freien Verfügung gewährt werden kann, wurde von einer Bezahlung als Arbeitsbereitschaft ausgegangen ,41-25 h Arbeit
3 Werkzeug für neue Arbeitszeiten Nr. 1 Finanzielle Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle Seiete 3 von Schicht mit Bereitschaft Arbeitgeber-Modell Schritt 2 / Umsetzung (Spätdienst von 13:00 bis 21:30; 21:30 bis 08:00, incl. unbezahlte 60-Minuten-Pause) MTA-Röntgen MTA-Labor ZOP- Anästhesie , ,- VZ 38,5 h: TZ 20 h: ,- -700, -800, Minusstunden - 6 Stunden??? - 6 Stunden - 6 Stunden - 6,5 Stunden - 6,5 Stunden 11,20 24,00 4,00 Differenz zu jetzt - 209,10-24 h Arbeit - 472,00 VZ - 208,57-35 h Arbeit TZ + 91,43-209,50-35 h Arbeit - 563,41-663,41 Es wurde davon ausgegangen, dass im ärztlichen am Wochenende alles finanziell - unverändert bleibt. Die Schichten vor und nach einem sind Freischichten und fehlen bei der 38,5-Stunden-je Woche Normalarbeitszeit. Darum muss die gesamte Vergütung der e gegen Freizeit getauscht werden und zusätzlich müssen hier die Ausgleichstage eingeplant werden, die durch Mehrarbeit an anderen Tagen entsteht. Am wenigsten ungünstig wäre dabei ein plan, in dem 4-5 nächtliche e a 10 Stunden in Folge abgeleistet werden. Dies wurde für die finanzielle Abschätzung des Modells zugrunde gelegt. Da nicht eine vorher festgelegte Pause zur wirklich freien Verfügung gewährt werden kann, wurde von einer Bezahlung als Arbeitsbereitschaft ausgegangen.
4 Werkzeug für neue Arbeitszeiten Nr. 1 Finanzielle Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle Seiete 4 von Stunden 24 Überstunden z.b. als 3 Schichten zusätzliche Mehrarbeit Schicht mit Mehrarbeit Beschäftigten-Modell 38,5 Stunden plus Überstunden (Spätdienst von 13:30 bis 22:00; Nachdienst 22:00 bis 08:00 incl. 45 Min. bezahlte Pause) MTA- Röntgen MTA-Labor ZOP- Anästhesie- entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt - 300, ,- VZ 38,5 h: - 300,- TZ 30 h: - 150,- 450,- 450,- VZ 38,5 500,- 61, ,00 TZ 420,- 61,36 Differenz zu jetzt + 286, ,00 VZ + 336,36 TZ + 406,36-260,- -700,- -800,- 500,- 700,- 700,- + 30,00 102,26 102, , ,- +117,26 Es wurde davon ausgegangen, dass im ärztlichen am Wochenende alles finanziell - unverändert bleibt. Es werden analog dem personal in der Intensiv die Nachtschichten im Block abgeleistet. Die e entfallen nicht ersatzlos. Aufgrund der prekären Personalsituation muss mindestens für einige Übergangsjahre in erheblichem Umfang Mehrarbeit statt der Freischichten geleistet werden. Im bereich und bei den MTA: Statt -Vergütung (60 Prozent) nun Überstundenvergütung (125 Prozent) Im Ärztlichen : Statt (80 Prozent) nun Überstundenvergütung (110 Prozent). Achtung: 3 zusätzliche Schichten im Monat bedeuten mehr als 5,5 Tage in der Woche!
5 Werkzeug für neue Arbeitszeiten Nr. 1 Finanzielle Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle Seiete 5 von 5 Beschäftigten-Modell ( ) Summe
1. Arbeitszeiten Für das Pflegepersonal in der Anästhesie gelten folgende Arbeitszeiten:
Anlage 1 Arbeitszeiten der Anästhesieabteilung 1. Arbeitszeiten Für das Pflegepersonal in der Anästhesie gelten folgende Arbeitszeiten: 1. Dienst mo-fr 07:00 Uhr - 15:30 Uhr 2. Dienst mo-fr 08:30 Uhr -
MehrNeuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5
MehrVierter Tarifvertrag
Vierter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus - 4. ÄndTV/TV-Ärzte/CTK - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh
MehrR A H M E N I N F O R M A T I O N E N
R A H M E N I N F O R M A T I O N E N Allgemeines Betrieb Betriebszeit-Soll: 168,00 Stunden Anlage Planzyklus: 4 Wochen Planart Anmerkung Normale Kurz Bezeichnung Beginn Ende F Frühschicht 06:00 14:15
MehrBetriebsvereinbarung Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie. vom
Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen
MehrErgebnisse der Umfrage. Arbeitsbedingungen an den Universitätskliniken in Hessen
Ergebnisse der Umfrage Arbeitsbedingungen an den Universitätskliniken in Hessen 2015 Teilnehmer Teilnehmer: 262 Ärztinnen und Ärzte (von ca. 2200 Ärztinnen und Ärzte an hessischen Unikliniken) Davon: 124
MehrDer arbeitswissenschaftliche Blickwinkel auf die aktuelle Weiterentwicklung des Schichtdienstes bei der Polizei. Hiltraud Grzech-Sukalo
Der arbeitswissenschaftliche Blickwinkel auf die aktuelle Weiterentwicklung des Schichtdienstes bei der Polizei Hiltraud Grzech-Sukalo 1 Inhalte 1. Einleitung 2. Massierung von Arbeitszeit als besonderer
MehrARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Vom 28. September 2004 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen
MehrALTERNSGERECHTE SCHICHTPLANGESTALTUNG BEI DER MAGNUM METALLBEARBEITUNG GMBH
ALTERNSGERECHTE SCHICHTPLANGESTALTUNG BEI DER MAGNUM METALLBEARBEITUNG GMBH Ein neues Schichtmodell soll als Erstes für einen Teilbereich der Großbearbeitung und in der Leitschaufelfertigung (Turbinen)
MehrArbeitszeit und Ruhezeit
Arbeitszeit und Ruhezeit GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch übermäßige Inanspruchnahme
MehrLeseprobe aus "All-In-Verträge" 2. Auflage März 2017
1.2.2 Mehrarbeit Mehrarbeit kann in 2 Erscheinungsformen auftreten: Zum einen bezeichnet man als Mehrarbeit die Differenz einer kollektivvertraglich kürzeren Normalarbeitszeit zur gesetzlichen Normalarbeitszeit
MehrGemeinde Walchwil. Verordnung über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der Gemeindeverwaltung
Verordnung über die gleitende Arbeitszeit Seite 2 Verordnung über die Gleitende Arbeitszeit Der Gemeinderat Walchwil, gestützt auf 6 des Anstellungsreglementes der vom 20. Juni 2006 1), beschliesst: Verordnung
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014)
Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen 1), verordnet:
MehrARBEITSZEIT UND RUHEZEIT
ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden
MehrÜberleitungstarifvertrag. zwischen der
Überleitungstarifvertrag zwischen der Schüchtermann-Schiller'schen Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG Ulmenallee 5-11, 49214 Bad Rothenfelde (in der Folge: SSK) und der Marburger Bund - Landesverband
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
MehrArbeitszeit und Ruhezeit
> ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit
MehrLösung der Hausaufgabe für die zweite Lehrveranstaltung
Prof. Dr. L. JARASS LV : Betriebswirtschaftslehre, WS 0/ Lösung der Hausaufgabe für die zweite Lehrveranstaltung Hinweis: Es gibt verschiedene Lösungswege, die aber alle zum selben Ergebnis führen. Im
MehrARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT
ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit
MehrArbeitszufriedenheit statt Plusstunden. Ressourcen planen mit Menschen menschlich umgehen H. Vöhringer
Arbeitszufriedenheit statt Plusstunden Ressourcen planen mit Menschen menschlich umgehen H. Vöhringer Zufriedenheit in der Arbeit 1. Regelmäßiger und verlässlicher Dienstplan 2. Gutes Arbeitsklima 3. Anerkennung
MehrSchichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche
MehrArbeitszeit. Mag. Doris Preyer
Arbeitszeit Mag. Doris Preyer Einleitung Arbeitszeit und Staat Teil des Arbeitnehmerschutzes Schutz der Gesundheit, Work Life Balance Kontrollbehörde: Arbeitsinspektorat Strafe von der Allgemeinheit (Staat)
MehrAE 4/1 AS III Kostenneutralität
1 Das Werkzeug für faire Bezahlung WB Febr. 2005 Alle Rechte bei IG Metall. Jede Verfügungsbefugnis, wie Kopier- und Weitergaberecht, bei uns. 2 Ausgangslage: Anhand eines kleinen Modellbetriebes in der
MehrWIKU-PV-Akademie. Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit Stand:
WIKU-PV-Akademie Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit Stand: 1. 10. 2016 1 Grundlagen und Grundbegriffe Regelungen in den Arbeitszeitnormen: Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Ruhepausen,
MehrBehandlung stehen (SR 2 a BAT-KF)
Bundes-Angestelltentarifvertrag (Sonderregelung 2 a)sr 2 a BAT-KF 1100-2a Archiv Anlage 2 a Sonderregelungen für Angestellte in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten
MehrReglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen
Arbeitszeitreglement. Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen vom 6. Oktober 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. sowie Art. Abs. bis des Personalgesetzes vom. Mai 00 erlässt
MehrBetriebsvereinbarung
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gem. GmbH 1 Betriebsvereinbarung Die folgenden Regelungen gelten für Assistenzärzte und Ärzte im Praktikum. Für die Kliniken sind betriebsübliche Arbeitszeiten
MehrVertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:
Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende
MehrThema Schichtplangestaltung/ Arbeitszeit. Konzept und Impulsreferat zur Gestaltung eines betrieblichen Workshops
Thema Schichtplangestaltung/ Arbeitszeit Konzept und Impulsreferat zur Gestaltung eines betrieblichen Workshops Ablauf des Workshops - Konzept 1. Teil (Präsentation): Impuls: Schichtplangestaltung unter
MehrARBEITSZEIT RUHEZEIT. Wie lange ein Arbeitstag dauern darf, wie Überstunden zu entlohnen sind und wann Freizeit zusteht. ooe.arbeiterkammer.
ARBEITSZEIT RUHEZEIT Wie lange ein Arbeitstag dauern darf, wie Überstunden zu entlohnen sind und wann Freizeit zusteht Stand: September 2018 ooe.arbeiterkammer.at Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt?
MehrZentral-Arbeitsinspektorat Mai 1997 Anlage 3 zu Zl /4-3/97
ARBEITSZEITGRENZEN IM HANDEL (für das Personal in Verkaufsstellen und sonstige Arbeitnehmer des Handels) TÄGLICHE NORMALARBEITSZEIT Grundsatz 8 STUNDEN anzuwenden, soweit nicht nachstehende Sonderregelungen
MehrÄnderung der NÖ Landarbeitsordnung Die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, wird wie folgt geändert:
1 Der Landtag von Niederösterreich hat am.. in Ausführung des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984 in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2007 beschlossen: Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 Die NÖ
MehrEntgelt E 4. Jahressonderzahlung in den Anlagen 31 bis 33
Entgelt E 4 Für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit sind die Ausschlussfristen des 23 AVR AT zu beachten, nach denen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend zu machen
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrArbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele
01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet
MehrArbeitsbedingungen im Diakonischen Werk Hessen Nassau müssen verbessert werden
Arbeitsbedingungen im Diakonischen Werk Hessen Nassau müssen verbessert werden 01.12.2007 Unverändert stellen die Arbeitsbedingungen im Diakonischen Werk Hessen-Nassau entsprechend dem Beschluss unserer
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung
Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für
MehrARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT. GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT. GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Ab dem Inkrafttreten des gesetzlichen 12-Stunden- Tages am Samstag, dem 1. September 2018
MehrGleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft. Julia Papst, 12. Februar 2010
Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft Julia Papst, 12. Februar 2010 Überblick Warum Info-Veranstaltungen für Führungskräfte? 1 Zielsetzung Die Universität
MehrAnhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Schichtreglement
Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Datum Juli 2012 1 Grundsatz 3 2 Schicht- und schichtähnliche Arbeit 3 2.1 Begriffe 3 2.2 Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 3 2.3 Zweischichtige Tagesarbeit 3 2.4
MehrPERDOC Dokumentationszentrum für das Personalmanagement
PERDOC Dokumentationszentrum für das Personalmanagement Fachartikel Thema Warum 12-Stunden-Schichtsysteme besser sind Herkunft Folgender Artikel wurde von der Dr. Hoff Weidinger Herrmann, Berlin, zur Verfügung
MehrSachstand TV-Ärzte UMN. Dr. med. J. Kreienmeyer
Sachstand TV-Ärzte UMN Dr. med. J. Kreienmeyer Rostock, 01. April 2014 16.10.2010 - Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Rostock 2 3 Anwendbares Tarifrecht (1) Bis zum Abschluss
MehrArbeitszeitformular Formeldokumentation
Arbeitszeitformular Formeldokumentation Feld H1: =DATWERT(VERKETTEN("1.1.";$Basisdaten.B7)) Diese Formel sieht in den Basisdaten nach, welches Jahr dort eingetragen ist (Standard 2006). Dann wird mit Verketten
MehrNiedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den
Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 08 Hannover, den 01.11.2017 Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung mit/ohne Schicht- und Wechselschichtarbeit; hier: Durchführungshinweise In der Mitgliederversammlung
MehrNachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Dr. Ronald
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrInhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
MehrARBEITSZEIT, RUHEZEIT
FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ARBEITSZEIT, RUHEZEIT Wie lange ein Arbeitstag dauern darf und wie viel Freizeit Ihnen zusteht ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS:
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 3 Arbeit ohne Ende und ohne Bezahlung Wie begegnen wir dem Verfall von Arbeitszeiten? Grundsätzliche Überlegungen
MehrFlexible Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitmodelle Stand: 29.05.2017 Jahrgangsstufen Vorklasse (FOS/BOS Lernbereich 10.3 Personalbedarf planen, Personal beschaffen, einsetzen und beurteilen) 11 (FOS Lernbereich 11.3 Personal
MehrGRUNDEINSTELLUNG MONATLICHE ABRECHNUNG / ZEITZUSCHLÄGE
GRUNDEINSTELLUNG MONATLICHE ABRECHNUNG / ZEITZUSCHLÄGE Sie müssen sich mit einem gültigen Benutzername bei der Programmdatenbank angemeldet haben. Nur User mit dem Benutzerlevel ADMINISTRATOR sind berechtigt
MehrRegionalkommission NRW
Regionalkommission NRW Antrag an die Regionalkommission NRW Die Regionalkommission möge beschließen: In den AVR des Deutschen Caritasverbandes wird für den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission
MehrAnlage 3: Protokoll. Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Anlage 3: Protokoll Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht Arbeitssitzung im Lenkungskreis der Abwasserbetriebe im NRW-Förderprojekt Umgang mit Starkregenereignissen im Kanalbetrieb am 04. Juli 2018 im
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 13. Februar 2015 Linzer Landhaus, Zimmer 233, 10:00 Uhr zum Thema "Fragen und Antworten zum neuen Arbeitszeitgesetz
MehrARBEITSZEIT RUHEZEIT
ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt?
MehrDr.-Ing. Frank Lennings, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V., Köln. Anforderungen an eine flexible Arbeitszeitgestaltung
Dr.-Ing. Frank Lennings, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V., Köln Anforderungen an eine flexible Arbeitszeitgestaltung aus Unternehmersicht 1 Institut für angewandte Arbeitswissenschaft
MehrAktuelles aus der AK Wels: Im Einsatz gegen Überstundenklau
Ihre Gesprächspartnerin: Dr. in Michaela Petz Leiterin der AK-Bezirksstelle Wels Aktuelles aus der AK Wels: Im Einsatz gegen Überstundenklau Sommergespräch am Freitag, 27. Juli 2018, um 10 Uhr Arbeiterkammer
MehrArbeitszeit und Ruhezeit
> ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! »Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb achten Sie auf Ihre Arbeits- und Ruhezeiten.«AK Präsident Erwin Zangerl
MehrGAV für das Personal der Bernischen Spitäler
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.01.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Persönlich und betrieblich Dieser GAV
Mehr1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrGleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft. Julia Papst, 10. Februar 2010
Gleitzeit & elektronische ZE für allgem. Personal aus der Perspektive der Führungskraft Julia Papst, 10. Februar 2010 Überblick Warum Sie heute hier sitzen 1 Ziel lt. EP Die Universität als attraktive
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
MehrAktuelles aus der AK Ried: Unbezahlte Überstunden
Ihr Gesprächspartner: Siegfried Wambacher AK-Bezirksstellenleiter Aktuelles aus der AK Ried: Unbezahlte Überstunden Sommergespräch am Donnerstag, 26. Juli 2018, um 11:30 Uhr Restaurant Bauböck's Beratungsleistung
MehrAktuelles aus der AK Schärding: Unbezahlte Überstunden
Ihr Gesprächspartner: Mag. Wolfgang Schwarz AK-Bezirksstellenleiter Aktuelles aus der AK Schärding: Unbezahlte Überstunden Sommergespräch am Donnerstag, 5. Juli 2018, um 12 Uhr Ristorante Garibaldi Beratungsleistung
MehrGemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)
Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam
MehrAVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33
AVR Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 Teil 2 Inhalt 1. Allgemeines... 154 2. Die nicht von den Anlagen 30 bis 33 erfassten Mitarbeiter... 155 3. Begriffe des Arbeitszeitrechts und ihre Anwendung
MehrInformation über die Einführung eines 4-Schicht-Systems in der Feuerverzinkerei
Information über die Einführung eines 4-Schicht-Systems in der Feuerverzinkerei Saldenentwicklung Feuerverzinkerei 3200 2800 2400 2000 1600 1200 800 400 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Pos.
MehrDritter Tarifvertrag
Dritter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte in den Havelland Kliniken - 3. ÄndTV/TV-Ärzte/HVL - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Havelland Kliniken GmbH (weiterhin der
MehrDritter Tarifvertrag
Dritter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte in den Oberhavel Kliniken - 3. ÄndTV/TV-Ärzte/OHV - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Oberhavel Kliniken GmbH (weiterhin der
MehrAktuelles aus der AK Freistadt: Unbezahlte Überstunden
Ihr Gesprächspartner: Klaus Riegler Leiter der AK-Bezirksstelle Freistadt Aktuelles aus der AK Freistadt: Unbezahlte Überstunden Sommergespräch am Freitag, 20. Juli 2018, um 11 Uhr Freistädter Brauhaus
MehrAusgewählte Ergebnisse einer Umfrage der Landesärztekammer Hessen zu Arbeitszeiten und -bedingungen hessischer Krankenhausärztinnen
Unbezahlte Mehrarbeit, Mißbrauch von Bereitschaftsdienst zu Routinetätigkeit und Unzufriedenheit mit dem gewählten Beruf bei hessischen Krankenhausärzten Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage der Landesärztekammer
MehrAktuelles aus der AK Linz-Land: Im Einsatz gegen Überstundenklau
Ihr Gesprächspartner: Bruno Kamraner Leiter der AK-Bezirksstelle Linz-Land Aktuelles aus der AK Linz-Land: Im Einsatz gegen Überstundenklau Sommergespräch am Dienstag, 17. Juli 2018, um 10 Uhr AK-Bezirksstelle
MehrVollkonti-5-Schichtsystem mit Reserveschichten
Vollkonti-5-Schichtsystem mit Reserveschichten ein Praxisbericht Fachtagung: flexible Arbeitszeiten in der Ernährungsindustrie BZO, 29. u. 30. März 2006 Kurzprofil Tochtergesellschaft von Royal Friesland
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11541 18. Wahlperiode 09.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian
MehrErgebnisse der Mitgliederbefragung Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt
Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2017 Marburger Bund Landesverband Sachsen-Anhalt Männlich oder Weiblich Männlich 50,35% 49,65% Weiblich Vergleich Männlich - Weiblich 4 37,9% 35% 34,6% 34,6% 3 25% 26,1%
Mehr43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -
43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte (mit Ausnahme der Ärztinnen
MehrBru$ogrunddienstplan als Instrument zur stabilen Freizeitgestaltung und Mitarbeiterbindung Ein Projektbericht
Bru$ogrunddienstplan als Instrument zur stabilen Freizeitgestaltung und Mitarbeiterbindung Ein Projektbericht Prof. Dr. Olaf Scupin Fachbereich Gesundheit und Pflege Inhalt 1. Rahmendienstplan auf der Grundlage
MehrTarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+
Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ Vergleiche zum tarifplus+ Die Veränderungen im Tarifabschluss BAP/IGZ 1. Veränderungen im Entgeltrahmentarif Anpassung in der EG1 und EG2 an tarifplus+. Jeder
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11541 18. Wahlperiode 09.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrBetriebsvereinbarung und Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit Magª. Andrea Komar, GPA-djp-Rechtsabteilung Stand: 31.1.2016 Arten nach dem ArbVG Notwendige BV ( 96 ArbVG) Notwendige, ersetzbare BV ( 96 a ArbVG) Erzwingbare BV (
MehrInformationsveranstaltung zur Umsetzung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken 11.07.2006 Ute Reinhold-Wolter Leiterin Personalmanagement Personalmanagement an der MHH 1 Übersicht:
MehrFlexible Arbeitszeitmodelle in der Speditionswirtschaft. Fachgruppentagung
Flexible Arbeitszeitmodelle in der Speditionswirtschaft Fachgruppentagung der Niederösterreichischen Spediteure 6. 10. 2007 helmut.oels@gmx.at 1 Stufenbau der Rechtsordnung Gesetz Verordnung Kollektivvertrag
MehrGeschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -
Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz
MehrGAV: ULTRA-BRAG AG Basler Rheinschifffahrt
PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 22.01.2018 21.02.2018 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Örtlicher Geltungsbereich Firmenvertrag (Ultra-Brag
MehrÄrztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige
MehrIhr Gesprächspartner: Überstundenklau im Bezirk Gmunden. Sommergespräch am Donnerstag, 9. August 2018, um 11 Uhr Landhotel Grünberg, Gmunden
Ihr Gesprächspartner: Dr. Martin Kamrat AK-Bezirksstellenleiter Überstundenklau im Bezirk Gmunden Sommergespräch am Donnerstag, 9. August 2018, um 11 Uhr Landhotel Grünberg, Gmunden Beratungsleistung der
MehrGAV Aargauer Kantonsspitäler
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 12.11.2014 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE REVISION: 11.12.2014 INKRAFTSETZUNG: 01.05.2016 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich Der GAV
MehrGAV Aargauer Kantonsspitäler
1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: 12.11.2014 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: 23.12.2016 INKRAFTSETZUNG: 23.01.2017 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrRundschreiben 12/2004
An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 08.11.2004 050 Rundschreiben 12/2004 Tarifvertrag zur Einführung des KTD in der Ev. Stiftung Alsterdorf Tarifvertrag zur Einführung
MehrFachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit
Fachverband Freizeitbetriebe Fitnessbetriebe Arbeitszeit Information, 5. Februar 2010 Arbeitszeit im Fitnessbetrieb Gesetzlicher Rahmen Für den Bereich der Fitnessbranche gibt es keinen Kollektivvertrag.
MehrTVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.
TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen
MehrÄnderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen. Mag. Anna-Margarethe Reiter
Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen Mag. Anna-Margarethe Reiter KV-Änderungen ab 1.5.2016 Arbeitszeit Regelung Beginn/Ende AZ auf der Baustelle Einführung eines Arbeitszeitflexibilisierungsmodells
Mehr