Imbrosweg 70a 12109 Berlin Dipl.-Volkswirt Thomas T. Heck Heck Beratung, Imbrosweg 70a, 12109 Berlin Telefon +49 (030) 7018 9448 Telefax +49 (030) 7018 9449 info@heckberatung.de www.heckberatung.de Heck Beratung Imbrosweg 70a 12109 Berlin www.vermittlerregister.info D-S9TZ-RV1IQ-86, D-F-107-UVJI-25 Berlin Algenproduktion Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an diesem nachhaltigen Anlagekonzept. Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Antragsunterlagen zu, wir leiten alles weitere in die Wege. Sie haben Fragen? Rufen Sie mich an oder schicken Sie eine Mail. Bis dahin verbleibe ich mit besten Grüßen Dipl.-Volkswirt Thomas T. Heck Ihr unabhängiger FinanzPartner
Kaufvertrag über Algenproduktionsmodule mit Nutzungsvereinbarung Zwischen ALGEN-PARKS AG (ALPAG) Koenigsallee 7 14193 Berlin-Grunewald - ALPAG - und Name, Vorname: Anschrift: Wohnort: Telefon: E-Mail: - Käufer - wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel ALPAG hat das Grundstück Laascher Str. 32, 19306 Neustadt-Glewe, Flurstück 132/4 der Flur 24, Grundbuch von Neustadt-Glewe Blatt 4076 (Anlage 1, Liegenschaftskarte), Größe ca. 38.534 m² mit darauf eine Gewächshaushalle mit einer Größe von ca. 4.784 m², käuflich erworben. Beide Parteien sind sich einig, dass dort ein Algenpark von der ALPAG gebaut wird. Der Vertrag dient der Unterstützung eines ökologischen Projekts und hat innovativen Charakter. Der Algenpark auf dem eigenen Grundstück umfasst die Gewächshaushalle mit Büro- und Sozialräume, Labor, Produkt- und Produktionsbereich. Der Produktionsbereich wird mit 81 Algenproduktionsmodulen ausgestattet, welches der Anzucht von hochreinen Mikroalgen dient. Als Grundlage des Vertrages anerkennen die Parteien die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind. ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 1 von 7
1 Kaufgegenstand Kaufgegenstand ist 1 Algenproduktionsmodul. Ein Modul umfasst ein Reaktorgestell mit den Abmessungen 14 x 1,80 x 2 m (L/B/H) mit 224 Reaktorschläuche in 4 Reihen, im Gestell fixiert und mit Nährstoff- und Ernteleitungen verbunden. Die Nährstoffzufuhr und Ernte wird zentral über eine Computersteuerung realisiert. Die Algenphotobioreaktoren sind speziell auf die Algenkultivierung zugeschnitten. Das Algenproduktionsmodul wird mit einer Nummer versehen, die Ihnen mitgeteilt wird. Die Nummern sind deutlich sichtbar angebracht, so dass eine Zuordnung jederzeit möglich ist. 2 Kaufpreis Der Kaufpreis für ein Algenproduktionsmodul beträgt EUR 3000,00 zzgl. MwSt., somit beträgt der brutto Kaufpreis für 1 Algenproduktionsmodul Gesamt: 38.080,00 EUR In dem Kaufpreis sind auch bereits die Neben- und Betriebskosten, welche zum Betrieb des Algenproduktionsmoduls notwendig sind, enthalten. ALPAG stellt über den Verkauf des Algenproduktionsmoduls eine Rechnung, welche dem Käufer zugesandt wird. Nach Zugang der Rechnung ist der Kaufpreis binnen 15 Tagen auf nachfolgend benanntes Konto zur Anweisung zu bringen: Kontoinhaber: Algen-Parks AG Kontonummer: 190239794 Bankleitzahl: 100 500 00 IBAN: DE30 1005 0000 0190 2397 94 BIC: BELDEBEXXX Bank: Berliner Sparkasse Verwendungszweck: Algenproduktionsmodul und Name 3 Eigentumsübergang Nach vollständiger Zahlung wird der Käufer Eigentümer des Algenproduktionsmoduls. ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 2 von 7
ALPAG sichert zu, dass das Algenproduktionsmodul verbaut wird und eine entsprechende Kenntlichmachung erfolgt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass das Algenproduktionsmodul direkt an den Algenpark geliefert werden und dort der Anzucht von hochreinen Mikroalgen dient. 4 Nutzungsvereinbarung Die Parteien des Vertrages sind sich darüber einig, dass das Algenproduktionsmodul durch den Käufer der ALPAG zur Anzucht von hochreinen Mikroalgen zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer stellt das von ihm erworbene Algenproduktionsmodul zum Betrieb des Algenparks für die Dauer von ALPAG zur Verfügung. 20 Jahren Der Käufer erhält für das zur Verfügung stellen eines Algenproduktionsmoduls eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von netto EUR 300,00 zzgl. MwSt., somit beträgt die gesamte monatliche Nutzungsentschädigung für 1 Modul 357,00 EUR brutto 4. Die Zahlung der Nutzungsentschädigung beginnt ab dem Monat nach Kaufpreiszahlung und ist jeweils in der zweiten Hälfte eines Monats zur Zahlung fällig. 5 Fortführung der Nutzungsvereinbarung/Veräußerung des Algenproduktionsmoduls 12 Monate vor Ablauf der Nutzungsvereinbarung setzt sich die ALPAG/der Betreiber mit dem Käufer in Verbindung und fragt hinsichtlich der Verlängerung der Nutzungsvereinbarung an. In dieser Anfrage wird dem Käufer eine angemessene Frist gesetzt, um sich zu entscheiden. Teilt der Käufer nicht mit, dass er die Nutzungsvereinbarung einmal verlängern will, wird die unter 4 vereinbarte Nutzungsvereinbarung automatisch beendet, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 3 von 7
Endet die unter 4 vereinbarte Nutzungsvereinbarung hat der Käufer das Recht, sein Algenproduktionsmodul heraus zu verlangen. 4. Der Käufer hat auch die Möglichkeit sein Algenproduktionsmodul im Algenpark zu belassen. Nimmt der Käufer die Verlängerung der Nutzungsvereinbarung nicht in Anspruch wird ihm der Betreiber ein Angebot unterbreiten, zu welchem er bereit ist, das Algenproduktionsmodul zu erwerben. Der Käufer hat dann die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen oder es zurückzuweisen. 5. Weist der Käufer das Angebot zurück, ist das Algenproduktionsmodul an den Käufer heraus zu geben. 6 Kündigung der Nutzungsvereinbarung Die unter 4 vereinbarte Nutzungsvereinbarung kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Neben den im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten wichtigen Gründen, berechtigen nachfolgend abschließend dargestellte Gründe zu einer Kündigung der Nutzungsvereinbarung. a) Wenn eine Partei Vertragspflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt, so ist die andere Partei berechtigt, den Pachtvertrag fristlos zu kündigen. b) Der Käufer ist darüber hinaus zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der vertragsgemäße Betrieb des Algenparks von einer Behörde untersagt wird oder bei Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit des Betreibers. 7 Instandsetzung/Instandhaltung/Schönheitsreparaturen/Ersatz Die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung der Algenproduktionsmodule trägt die ALPAG, da ihr diese durch die Nutzungsvereinbarung unter 4 zur Verfügung gestellt wurden. Die Kosten für erforderliche Schönheitsreparaturen trägt ebenfalls die ALPAG. Die ALPAG ist ebenfalls verpflichtet, Inventargüter zu ersetzen, die infolge des Betriebs des Algenparks unabhängig vom Verschulden in Abgang kommen. ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 4 von 7
8 Sorgfaltspflichten/Versicherung Für die Verkehrssicherungspflicht des bebauten Grundstücks und dem Gewächshaus nebst den Algenproduktionsmodulen ist die ALPAG verantwortlich. Die ALPAG hält den Käufer von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Pflichtverletzung der Verkehrssicherungspflichten ergeben können. Beim Einsatz einer Betriebsgesellschaft, ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Pflichten auf die Betriebsgesellschaft übergehen. Die Versicherungspflicht obliegt der ALPAG. Diese ist verpflichtet, alle notwendigen mit dem Betrieb des Algenparks verbundenen Versicherungen, wie z.b. Gebäude- und Haftpflichtversicherung, abzuschließen und während der gesamten Dauer des Algenparks versichert zu halten. Beim Einsatz einer Betriebsgesellschaft wird diese Versicherungspflicht auf die Betriebsgesellschaft übergehen. 9 Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort für diesen Vertrag ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit dies zulässig vereinbart werden kann Berlin. 10 Allgemeine Bestimmungen Alle Erklärungen, Mitteilungen oder Handlungen gemäß diesem Vertrag unterliegen der Schriftform. Erklärungen und Mitteilungen in einer E-Mail kommt kein Erklärungsgehalt zu. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Handelsbräuche oder ähnliche Regelungen, insbesondere die Regelungen zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben finden ausdrücklich keine Anwendung. Sofern Anlagen diesem Vertrag beigefügt sind, sind sie Bestandteil des Vertrages, soweit sich aus den Regelungen im Vertrag nicht etwas anderes ergibt. 4. Beispiele in diesem Vertrag dienen einzig der Veranschaulichung und schränken keinesfalls die Bedeutung der Bestimmungen dieses Vertrages ein. ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 5 von 7
5. Aus einer Handlung oder Unterlassung eines Vertragspartners kann grundsätzlich kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, soweit der Vertrag in den vorstehenden Regelungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. 6. Alle vor oder bei Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarungen, abgegebene Erklärungen oder sonstige Umstände von rechtlicher Relevanz, sofern sie nicht Inhalt dieses Vertrages geworden sind, verlieren mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit. 11 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht. Eine unwirksame bzw. teilunwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass im Vertrage trotz allergrößter Sorgfalt eine Regelungslücke vorhanden ist., den Algen-Parks AG Käufer ALPAG Vertrag über Modulkauf Seite 6 von 7
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