Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre



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24 STUNDEN ERREICHBAR: 0800-8050 888 REGION BADEN-WÜRTTEMBERG NOVEMBER 2015 Wichtige Informationen für alle Partner in den Krankenhäusern der Region THEMEN DSO-ÜBERREGIONAL FÜR SIE GELESEN Unterstützung bei der Untersuchung des IHA FACHINFORMATIONEN Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls BEST PRACTICE Krankenhausehrung VERANSTALTUNGEN TERMINE Das Team der DSO-Region Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im Jahr 2015 stehen Organspende und Transplantationsmedizin im Fokus von Öffentlichkeit und Fachpresse. Ende des Jahres wird der neue Bericht der Prüf- und Überwachungskommissionen erwartet, erste Manipulationsvorwürfe gegen die Herz-Transplantationszentren in München und Heidelberg sind bereits öffentlich geworden. Im Februar wurde die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende viel beachtet. Am 06. Juli 2015 hat die Bundesärztekammer die überarbeiteten Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls veröffentlicht. Zu diesem zentralen Thema finden Sie Informationen und Veranstaltungshinweise in verschiedenen Rubriken dieser Newsletter-Ausgabe. Gerade vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen bleibt eine Organspende für jedes Krankenhaus eine besondere Herausforderung, bei deren Bewältigung wir Sie bestmöglich unterstützen. Eine zentrale Rolle spielen dabei geeignete Schulungsangebote, von denen wir mit Unterstützung unserer Partner auch 2015 wichtige Veranstaltungen auf den Weg bringen konnten zwei Grundkurse für Transplantationsbeauftragte (April und Dezember) sowie einen Aufbaukurs im Juni. Wieder fortführen möchten wir die langjährige Tradition der Krankenhausehrung. Wir informieren Sie über den neuen Auswahlmodus im Sinne des Best-Practice-Gedankens und das neue Veranstaltungskonzept. Sollten Sie bei Ihrer wichtigen Arbeit Hilfe und Unterstützung benötigen wir sind rund um die Uhr für Sie da! Ihre Region Organisationszentrale Kriegerstraße 6 70191 Stuttgart Telefon: 069-677 328-5001 Telefax: 069-677 328-5099 E-Mail: bw@dso.de www.dso.de Autoren: PD Dr. med. Christina Schleicher und das Team der DSO-Region Redaktion: V.i.S.d.P.: Susan Novak, Dr. Susanne Venhaus In den Texten des Newsletters sind immer Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur eine Form verwendet wurde. Gestaltung und Druckorganisation: wittondesign Schwerinstraße 40 50733 Köln 20. Ausgabe (November 2015) PD Dr. med. Christina Schleicher und das Team der DSO-Region Postmortale Organspende in der Region Januar September 2014/2015* Region Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % Zeitraum Postmortal gespendete Organe** Organspendebezogene Kontakte Realisierte Organspender Postmortal gespendete Organe** Jan. - Sept. 2014 214 72 250 Jan. - Sept. 2015* 206 82 278-3,7 % + 13,9 % + 11,2 % Zeitraum Herz Lunge Niere Leber Pankreas Dünndarm Summe Jan. - Sept. 2014 24 30 125 66 5 0 250 Jan. - Sept. 2015* 24 30 145 69 10 0 278 Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % 0% 0% +16 % + 4,5 % + 100% - + 11,2% * Vorläufige Zahlen. Stand: 06. Oktober 2015 ** In der Region entnommen und später in Deutschland oder im Ausland transplantiert.

DSO-ÜBERREGIONAL REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Verlässliche Hilfe für jeden Schritt einer Organspende Verfahrensanweisungen gemäß 11 TPG A ls Koordinierungsstelle ist es unsere Aufgabe, die Zusammenarbeit aller Partner im Organspendeprozess unterstützend zu begleiten. Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam mit den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern den Willen der Verstorbenen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten dazu entschieden haben, nach dem Tod ihre Organe schwer kranken Patienten zur Verfügung zu stellen. Im Sinne der Spender und im Interesse der Empfänger tun wir alles dafür, dass dieses wertvolle Geschenk mit größter Sorgfalt an die Patienten auf der Warteliste weitergegeben wird. Darüber hinaus möchten wir sicherstellen, dass alle vorhandenen Möglichkeiten zur Organspende wahrgenommen werden und dass die gesundheitlichen Risiken der Organempfänger so gering wie möglich gehalten werden. In Erweiterung zu unserer originären Aufgabe als Koordinierungsstelle wurden wir vom Gesetzgeber auf Basis der EU-Richtlinie 2010/53/EU damit beauftragt, Verfahrensanweisungen für die postmortale Organspende zu erstellen. Unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften sollten sowohl die verschiedenen Maßnahmen im Rahmen eines Organspendeprozesses aufgezeigt werden, als auch die jeweiligen Zuständigkeiten der Beteiligten. Ziel der Verfahrensanweisungen ist es, Transparenz hinsichtlich der Abläufe und Zuständigkeiten zu schaffen und dadurch allen Partnern größtmögliche Handlungssicherheit zu geben. Zusammen mit dem Bundesfachbeirat, dem sowohl unsere Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.) als auch Vertreter der Bundes- und Landesministerien, Ärzte und Patientenvertreter angehören, haben wir entsprechende Ausführungen ausgearbeitet. Die Verfahrensanweisungen richten sich an Krankenhäuser, Transplantationszentren, die Vermittlungsstelle und die DSO selber. In Anlehnung an die zentralen Schritte eines Organspendeprozesses werden einzelne Maßnahmen, wie z.b. die Überprüfung der Einwilligung oder die Organcharakterisierung, ausführlich erklärt und hinsichtlich ihrer Umsetzung detailliert beschrieben. Auch für kontinuierliche Aufgaben, wie z.b. die Dokumentation zum Zwecke der Rückverfolgung, werden konkrete Anweisungen gegeben. Da wir als bundesweite Koordinierungsstelle alle Abläufe einer Organspende begleiten, werden zusätzlich für jeden Schritt die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der DSO dargestellt. Diese reichen von einer allgemeinen Beratung bis zur konkreten Unterstützung im Organspendeprozess, wie z.b. der Klärung der medizinischen und juristischen Voraussetzungen einer Organspende oder der Beratung und Unterstützung bei den organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod. Durch die präzise Formulierung von Aufgaben und eindeutige Zuweisung von Verantwortlichkeiten zeigen die Verfahrensanweisungen allen Beteiligten der Gemeinschaftsaufgabe einen eindeutigen Handlungsrahmen auf. Für Krankenhäuser bieten sie darüber hinaus eine wertvolle Hilfestellung, da sie sowohl detaillierte Informationen zu den zentralen Schritten einer Organspende geben, als auch über die Unterstützungsangebote der DSO informieren. Die Verfahrensanweisungen treten am 05. November 2015 in Kraft. Den vollständigen Text der Verfahrensanweisungen nach 11 TPG finden Sie im Internet unter http://www.dso.de/dso-news-home/galerie-verfah rensanweisungen.html Ihre Ansprechpartner aus der Region stehen Ihnen für weitere Fragen und ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. 2

REGION BADEN-WÜRTTEMBERG FÜR SIE GELESEN Ansatzpunkte zur Unterstützung bei der Untersuchung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Zugang zur Hirntoddiagnostik; O. Hoffmann, F. Masuhr; Nervenarzt 2014 12 Fragestellung Nach Vollendung des 2. Lebensjahres kann nach der Richtlinie der Bundesärztekammer bei primär supratentorieller oder sekundärer Hirnschädigung der zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) erforderliche Nachweis der Irreversibilität entweder durch klinische Verlaufsbeobachtung oder durch ein apparatives Zusatzverfahren erfolgen. Es ist nicht bekannt, welche Faktoren die Einleitung und die Wahl der Vorgehensweise bei der Prüfung der Irreversibilität beeinflussen. Methode Retrospektive Analyse der Daten aller Patienten, die im Zeitraum 2001 bis 2010 nach akuter Hirnschädigung während maschineller Beatmung verstarben und der DSO-Region Nord-Ost gemeldet wurden. Ergebnis Von 5988 gemeldeten Patienten wurde bei 3023 eine Feststellung des IHA eingeleitet und bei 2592 von diesen der Hirntod festgestellt. Alle anderen Patienten verstarben nach finalem Herzstillstand. Seltener wurde eine Feststellung des IHA eingeleitet, wenn medizinische Kontraindikationen zur Organspende bestanden, bei Patienten im Alter über 69, bei sekundären Hirnschädigungen und in Krankenhäusern ohne neurologische oder neurochirurgische Fachabteilung. Die Todesfeststellung durch Nachweis des IHA war an Wochenenden weniger häufig als an Werktagen. Von Mitarbeitern des Konsiliarteams wurden apparative Zusatzverfahren regelhaft und deutlich häufiger als von Krankenhausärzten eingesetzt. Die Wahrscheinlichkeit eines finalen Kreislaufstillstandes vor Abschluss einer Feststellung des IHA war etwa um den Faktor sieben höher, wenn keine neurologische oder neurochirurgische Konsultation mit Zusatzdiagnostik erfolgte. Die Autoren ziehen aus der Untersuchung für die Praxis unter anderem folgende Schlüsse: Die Diagnose des IHA dient der Feststellung des eingetretenen Todes. Sie sollte nicht primär von der Möglichkeit der Organspende abhängig sein. Häufig wird keine Diagnostik eingeleitet oder trotz Vorliegens der klinischen Ausfallsymptome nicht fortgesetzt. Die Verfügbarkeit neurologischer oder neurochirurgischer Expertise und apparativer Zusatzdiagnostik kann einen limitierenden Faktor in der Diagnostik darstellen. Die frühzeitige Einbeziehung spezialisierter Konsiliardienste mit mobiler Zusatzdiagnostik kann die Feststellung des IHA unterstützen. Auffallend am Studienergebnis ist, dass es in nicht wenigen Fällen während der Beobachtungszeit, die durch den Einsatz eines apparativen Zusatzverfahrens nicht notwendig gewesen wäre, zu einem finalen Kreislaufversagen kam. Ebenso fällt ins Auge, dass bei einem nicht unerheblichen Anteil der Patienten mit infratentorieller Hirnschädigung, bei denen der Ausfall der Hirnstammfunktion vollständig dokumentiert war, keine Zusatzdiagnostik durchgeführt wurde und damit der Hirntod nicht festgestellt werden konnte. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Einleitung und der Abschluss der Feststellung des IHA erheblich von strukturellen und organisatorischen Faktoren des Krankenhauses, in dem ein Patient behandelt wurde, beeinflusst werden. Aktuelle Situation Mit Bekanntgabe der Vierten Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des Todes wurde die Beteiligung eines Facharztes für Neurologie/ Neurochirurgie bzw. eines Facharztes für Pädiatrie verpflichtend. Die DSO in hält seit vielen Jahren einen Konsiliardienst mit erfahrenen Fachärzten vor, die sowohl über die fachliche Expertise wie auch die Möglichkeit zur Durchführung von mobilen apparativen Zusatzuntersuchungen verfügen und deren Unterstützung über die Koordinatoren angefragt werden kann. Foto: sudok1 - Fotolia.com 3

FACHINFORMATIONEN REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Hirnfunktionsausfalls Was ist neu? Im Juli 2015 ist die aktualisierte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des Todes und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Hirnfunktionsausfalls in Kraft getreten. Die DSO-Region stellt hier die wichtigsten Regelungen aus verschiedenen Perspektiven dar: Aus Sicht der Neurologin PD Dr. med. Stefanie Förderreuther Aus Sicht des Transplantationsbeauftragten Prof. Dr. med. Karl Träger Aus Sicht des DSO-Koordinators Stephan Arwinski PD Dr. med. Förderreuther fasst die wichtigsten Änderungen zusammen: Die Novellierung der Regelungen zur Feststellung des Todes aus dem Jahr 1997 - ehemals als Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes betitelt wurde weder wegen inhaltlicher Fehler, noch wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse notwendig. An den pathophysiologischen Abläufen in der Folge von schwerwiegenden Hirnschädigungen, die letztlich zum irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen führen, hat sich nichts geändert. Die im Juli 2015 in Kraft getretene Richtlinie ist eine aktualisierte, an manchen Stellen präzisierte und redaktionell überarbeitete Fortschreibung der Richtlinie von 1997. Sie bringt für die praktische Tätigkeit von Ärzten, die mit der Todesfeststellung befasst sind, eine Reihe von Neuerungen. Diese Änderungen machen vielerorts eine Neuordnung bestehender Organisationsstrukturen erforderlich, was gerade in der Anfangsphase im Klinikalltag zu Problemen und vielleicht sogar Unmut führen wird. Wenn sich die neuen Abläufe eingespielt haben, wird die neue Richtlinie am Ende überzeugen nicht zuletzt, weil sie dazu beiträgt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Hirntodfeststellung wieder zu stärken. Die dargestellte Tabelle liefert eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und soll so dazu beitragen, in der Anfangsphase Formfehler zu vermeiden. Prof. Dr. med. Träger geht auf die Bedeutung der Novellierung der Richtlinie und die notwendigen Konsequenzen ein: Im Februar 2015 hat sich der Deutsche Ethikrat in einer ausführlichen Stellungnahme eingehend mit dem Thema Hirntod befasst und sich dabei für die Feststellung des Hirntodes als Kriterium für die Spende von Organen und Geweben ausgesprochen. Diese Stellungnahme beinhaltet auch eine Forderung nach einer kontinuierlichen Anpassung der Methoden an den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft durch die Bundesärztekammer. Die vierte Fortschreibung der Richtlinie wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises Fortschreibung der Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer erstellt. Dabei legt der Arbeitskreis Wert auf die Feststellung, dass die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nicht allein im Rahmen der Transplantationsmedizin von Bedeutung ist, sondern ein für die Intensivmedizin unverzichtbares diagnostisches Instrument darstellt. Die Einrichtungen, in deren Auftrag die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall untersuchenden Ärzte tätig sind, müssen in einer Arbeitsanweisung festlegen, wann und wie die Diagnostik veranlasst wird und dass die Durchführung gemäß der Richtlinie erfolgt. Die regelmäßige Teilnahme an qualitätsfördernden Maßnahmen wird als Empfehlung genannt. Dabei wird es freigestellt, welche Verfahren genutzt werden. Als optionale Verfahren werden freiwillige Peer- Review-Verfahren, ärztliche Qualitätszirkel oder Audits genannt. Für diese dialogbasierten Verfahren spricht die Möglichkeit, Qualitätssicherung bei gleichzeitigem Wissenstransfer an die ärztliche Praxis zu koppeln und letztlich einen offenen Informationsaustausch mit Fachkollegen über konkrete klinische Fragen und das gegenseitige Lernen zu ermöglichen. Aufgrund der neuen Richtlinie sind die folgenden Aktionen notwendig: Flächendeckende Fort- und Weiterbildungen Implementierung der neuen Protokollbögen Sicherstellung der Verfügbarkeit von diagnostizierenden Ärzten mit entsprechender Erfüllung der Anforderungen an die Qualifikation in einem 24/7-Modell Einrichtung und/oder Anpassung bestehender Arbeitsanweisungen und Implementierung in der klinischen Praxis Prüfung der Verfügbarkeit und technischen Realisierbarkeit neuer apparativer Verfahren und Sicherstellung der Verfügbarkeit entsprechender personeller Qualifikationen Planung qualitätssichernder Maßnahmen Fazit: Die im Juli 2015 bekanntgegebene Vierte Fortschreibung der Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls aktualisiert die aus dem Jahr 1997/98 stammende dritte Fortschreibung. Es werden entsprechende Präzisierungen hinsichtlich der Anforderung und der Qualifikation der Untersucher formuliert. Neben einer Erweiterung der apparativen Zusatzdiagnostik werden überarbeitete und spezifizierte Protokollbögen vorgegeben, die einen akkuraten Untersuchungsgang und eine zweifelsfreie Dokumentation ermöglichen sollen. Obgleich gefühlt strengere Maßgaben an die Diagnostik und Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls gestellt werden, soll das Ziel erreicht werden, Sicherheit und Verlässlichkeit auf diesem sehr sensiblen Gebiet zu garantieren. Aufgaben eines DSO-Koordinators im Zusammenhang mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Hirnfunktionsausfalls: Vor einer Organspende prüft der DSO-Koordinator die formale Korrektheit der Todesfeststellung als zwingende Voraussetzungen der postmortalen Organspende. Die neuen zweiseitigen Protokollbögen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) liegen in zwei Versionen zur Dokumentation des IHA bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres bzw. ab Beginn des dritten Lebensjahres vor und berücksichtigen die unterschiedlichen Vorgaben zum Ablauf der Todesfeststellung. Im Aufbau folgen die Protokollbögen dem chronologischen Ablauf der Feststellung des IHA. Im Protokollkopf muss der Untersucher neben den Angaben zum Pa- 4

REGION BADEN-WÜRTTEMBERG FACHINFORMATIONEN Die wichtigsten Änderungen in Folge der aktualisierten Richtlinie der Bundesärztekammer Qualifikation der untersuchenden Ärzte Voraussetzungen Art der Hirnschädigung Zeitlicher Ablauf der Untersuchung Klinische Untersuchung Durchführung des Apnoetests Apnoetest nicht möglich/valide Alt Zwei Ärzte mit mehrjähriger Intensiverfahrung Keine Hinweise auf die verlangsamte Eliminationskinetik von dämpfenden Substanzen bei Hypothermie Keine Berücksichtigung kombinierter Hirnschädigungen Keine Vorgabe an die Reihenfolge Keine Einschränkungen für den Fall, dass nicht alle Hirnnerven-Reflexe geprüft werden können Geforderter Ausgangs-p a CO 2 <45 mmhg. Keine Mindestkörpertemperatur Apparatives Verfahren zum Nachweis des Ausfalls des Hirnstamms Neu Zwei Fachärzte mit mehrjähriger Intensiverfahrung Ab dem 15. LJ.: Ein Neurologe/Neurochirurg und ein weiterer Facharzt Bei Kindern bis zum 14 LJ.: Ein Pädiater und ein Neurologe oder ein Neuropädiater und ein weiterer Facharzt Klinische Beurteilung von Medikamenteneffekten nur bei einer Körpertemperatur >35 C Festlegung des Vorgehens bei kombinierten Hirnschädigungen Strikte Reihenfolge: 1. Prüfen der Voraussetzungen 2. Klinische Untersuchung 3. Nachweis der Irreversibilität Kann ein Hirnnerven-Reflex nicht erhoben werden, muss zusätzlich ein apparatives Verfahren eingesetzt werden Dokumentation eines normalen Ausgangs-p a CO 2 (35-45 mmhg) Bei Kindern: Körpertemperatur >35 C Nachweis des Perfusionsstillstands obligat Ergänzende Verfahren EEG, SEP (ab 3. LJ.), AEP, Doppler Neu: CT-Angiographie, Duplexsonographie zusätzlich möglich Neu: Schriftliche Befunddokumentation als Anhang zu den Protokollbögen gefordert Todeszeitpunkt Dokumentation Nach Abschluss der Untersuchungen des letzten Untersuchers Ein Protokollbogen pro Untersuchung für jedes Alter Nach Abschluss aller Untersuchungen und gegenseitiger Überprüfung der Protokollbögen (Unterschriften der beiden letzten Untersucher gefordert) Protokollbogen für Kinder bis zum vollendeten 2. LJ. Protokollbogen für Patienten ab dem 3. LJ. (Ein Bogen für jede Untersuchung) tienten nun die jetzt geforderte Facharztbezeichnung und die Erfüllung der richtliniengemäßen Qualifikation bestätigen. Sowohl bei der Dokumentation der Voraussetzungen wie auch der Klinischen Symptome besteht die Möglichkeit, die Erfüllung des Kriteriums durch Ankreuzen zu bestätigen. Neu ist auch die Möglichkeit, die Nichtüberprüfbarkeit eines Reflexausfalls bzw. des Apnoetests zu dokumentieren. Mit der Bestätigung des Abschlusses des ersten Untersuchungsganges ist jetzt der Beginn des eventuell notwendigen Beobachtungszeitraumes klar definiert. Neu ist, dass bei einem Irreversibilitätsnachweis nach Wartezeit ausdrücklich auf einen zuvor von zwei Untersuchern durchgeführten ersten Untersuchungsgang Bezug genommen wird und die Durchführung einer zweiten zum gleichen Ergebnis kommenden Untersuchung nach der geforderten Wartezeit bestätigt werden muss. Der Protokollbogen fordert nun auch das Vorliegen eines unterschriebenen Befundberichtes bei Durchführung ergänzender apparativer Untersuchungen. Anhand einer von der DSO entwickelten Checkliste überprüft der Koordinator die Protokollbögen auf vollständiges und korrektes Ausfüllen, auf Plausibilität der Angaben sowie Einhaltung von Vorgaben der Richtlinie wie z.b. Einhaltung vorgeschriebener Beobachtungszeiträume. Diese DSO-Checkliste stellt Ihnen Ihr betreuender Koordinator gerne auf Wunsch beispielsweise für interne Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese formale Überprüfung anhand definierter Checklisten darf nicht als Kontrollfunktion des DSO-Koordinators fehlinterpretiert werden. Sie ist zu verstehen als Unterstützung für alle an der Todesfeststellung und einer möglichen Organspende beteiligten und verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit bei der Einhaltung formaler Vorgaben. Ergeben sich bei der Überprüfung Fragen zur Protokollierung, wird der Koordinator mit den behandelnden Ärzten bzw. den Untersuchern Kontakt aufnehmen, um diese im Gespräch zu klären. Protokollbögen zum Download unter www.dso.de http://www.dso.de/servicecenter/downloads/ arbeitsmittel-fuer-krankenhaeuser.html 5

BEST PRACTICE 6 REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Krankenhausehrung: Neues Veranstaltungskonzept und überarbeitete Auswahlkriterien D er regionale Fachbeirat der DSO in hat ein Punktesystem zur transparenten Auswahl der Entnahmekrankenhäuser, die geehrt werden, und ein verändertes Veranstaltungskonzept für die Auszeichnung der Kliniken verabschiedet. Künftig wird pro Jahr ein Entnahmekrankenhaus in für besondere Aktivitäten und Engagement rund um die Organspende ausgezeichnet. Dabei wird abwechselnd ein A-, B- oder C-Krankenhaus geehrt (A = Universitätskrankenhaus, B = Klinik mit Neurochirurgie, C = Klinik ohne Neurochirurgie). Das heißt, in jeder Kategorie hat alle drei Jahre ein Krankenhaus die Chance auf die Auszeichnung. Berücksichtigt werden entsprechend die Ergebnisse über den Zeitraum der jeweils vergangenen drei Jahre. Die Auszeichnung wird nicht mehr zentral in Stuttgart vorgenommen, sondern vor Ort im Krankenhaus selbst. So kann die Wertschätzung für das große Engagement unmittelbar den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik präsentiert werden. Die Auswahl der Krankenhäuser stützt sich dabei zum einen auf Zahlen zur Umsetzung der Organspende bezogen auf die Anzahl der organspendebezogenen Kontakte sowie auf das prozentuale Verhältnis zu den jährlich gemeldeten Todesfällen (Controlling der Krankenhäuser). Weitere Bewertungskriterien sind die Aktualisierung von SOPs, die Durchführung von internen Fortbildungsveranstaltungen, sowie die Einführung spezieller Regelungen oder das Angebot von Workshops für die Begleitung der Angehörigen. Ein weiterer Punkt ist die Beteiligung der Transplantationsbeauftragten an unseren curricularen Schulungen auf Schloss Weitenburg. Auch zusätzliches Engagement der Transplantationsbeauftragten außerhalb der eigenen Klinik, wie z B. im Aktionsbündnis Organspende oder im regionalen DSO-Fachbeirat, werden durch Zusatzpunkte berücksichtigt. Ebenso die Datenerfassung, Auswertung, Dokumentation und Umsetzung von Einzelfallanalysen oder mittels Transplant-Check werden je nach Aufwand für die Klinik entsprechend bewertet. Zahlreiche Punkte können zudem durch die regelhafte Berücksichtigung des Themas Organspende bei den I-A-Kursen, OTA-Kursen, in Krankenpflegeschulen oder im Studentenunterricht gesammelt werden. Für Berichte in krankenhauseigenen Medien (Krankenhaus, Mitarbeiterzeitung, Intranet, Internet-Website) sowie öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen gibt es zusätzliche Anerkennung. Im Jahr 2015 beginnen wir mit der Auszeichnung der C-Kliniken, beurteilt werden die Aktivitäten zur Organspende in den Jahren 2013 und 2014. Hier hat es das Klinikum Konstanz mit 11,6 Punkten an die Spitze in geschafft. In unserem nächsten Newsletter werden wir Ihnen über die Krankenhausehrung im Klinikum Konstanz berichten. Ministerialrat Walter Fessel zur Situation der Organspende in Etablierte Strukturen für die Organspende D ie Anzahl der Organspenden in den ersten neun Monaten 2015 in gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung. Mit ursächlich für diese Entwicklung ist sicher ein beispielhaftes Engagement und die enge Kooperation aller Beteiligten. Die DSO-Region hat im Auftrag des Sozialministeriums in Abstimmung mit der Landesärztekammer in kürzester Zeit ein hervorragendes Curriculum für Transplantationsbeauftragte entwickelt und umgesetzt, an dem bisher bereits 120 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen haben. Dafür danke ich allen Mitwirkenden sehr herzlich, denn die Transplantationsbeauftragten haben bei der Etablierung einer Kultur der Organspende eine zentrale Rolle inne. Es ist aber unsere gemeinsame Aufgabe, als Treuhänder den Willen von Organspendern umzusetzen, die mit ihren Organen anderen Menschen wieder eine Zukunft schenken wollen, die sie selbst nicht mehr haben. Das bedeutet, Patienten und ihre Angehörigen so zu behandeln und zu betreuen, dass ihr Vertrauen in Organspende und Transplantation gerechtfertigt ist und bleibt. Es bedeutet auch, all diejenigen, die an Organspenden mitwirken, so zu unterstützen, dass sie ihren Belastungen gewachsen bleiben. Nach den erreichten Punkteständen hier die TOP-10 der C-Kliniken: 1. Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz Klinikum Konstanz 2. Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach 3. Sana Herzchirurgie Stuttgart GmbH 4. RKU Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm 5. Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim 6. Sanakliniken Landkreis Biberach 7. Klinikum Christophsbad 8. Klinikum Friedrichshafen GmbH 9. Oberschwabenklinik GmbH Krankenhaus Wangen 10. Klinikum Mittelbaden, Stadtklinik Baden-Baden Das Update Hirntoddiagnostik (siehe Seite 7) am 11. Dezember 2015, das sich vor allem an Transplantationsbeauftragte, Intensivmediziner, Neurologen, Neurochirurgen und Neuropädiater richtet, ist als ein solches Unterstützungsangebot konzipiert und hat zum Ziel, Klarheit über die Anwendung der geänderten Richtlinie der Bundesärztekammer zu schaffen. Die gemeinsam vom Ministerium, der Landesärztekammer und der DSO angebotene Veranstaltung will ferner durch sachliche Information und den kollegialen Austausch untereinander die derzeitige Unsicherheit und die Angst, formale Fehler zu machen, eindämmen. Walter Fessel, Arzt für Allgemeinmedizin, ist Leiter des Referats Gesundheitsökonomie, Patienten im Sozialministerium. Als Vertreter des Ministeriums ist er Mitglied im Fachbeirat der DSO-Region.

REGION BADEN-WÜRTTEMBERG VERANSTALTUNGEN TERMINE I n den Themen und Gesprächen rund um den elften DSO- Jahreskongress spiegelte sich die derzeitige Aufbruch- Stimmung wider, in der sich die Transplantationsmedizin insgesamt befindet. Annähernd 300 Mediziner und Pflegekräfte waren der Einladung der Deutschen Stiftung Organtransplantation nach Frankfurt gefolgt, um über Gegenwart und Zukunft der Organspende zu diskutieren, sich auszutauschen und damit die gegenseitige Unterstützung zu fördern. Der DSO-Jahreskongress wurde auch in diesem Jahr durch viele hervorragende Vorträge von national und international renommierten Referenten zu praxisnahen Themen aus der Transplantationsmedizin getragen. DSO-Jahreskongress Forum für Wissensund Informationsaustausch Gemeinsam den Willen des Organspenders umsetzen Neben den derzeitigen Herausforderungen im Hinblick auf weitere Strukturverbesserungen und Qualifizierungsmaßnahmen widmete sich der Kongress insbesondere den vielfältigen Aufgaben der Transplantationsbeauftragten. Die Zusammenarbeit im Organspendeprozess weiter zu professionalisieren und die Mitarbeiter in den Kliniken, insbesondere die Transplantationsbeauftragten, bestmöglich zu unterstützen, ist das primäre Ziel der DSO. Der nächste DSO-Jahreskongress findet am 03. und 04.November 2016 statt. Weitere Informationen unter http://www.kongress.dso.de/ 11. Dezember 2015 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Update Hirntoddiagnostik Geänderte Richtlinie der Bundesärztekammer D ie Landesärztekammer informiert zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Neuerungen, die sich aus der vierten Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) ergeben. Die Diagnostik des IHA (der den bisherigen Begriff Hirntod ersetzt) stellt in der Intensivmedizin ein unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig von der Frage einer Organ- oder Gewebespende. Neue apparative Unter- suchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der durchführenden Ärzte, die Etablierung von Verfahren zur Qualitätssicherung gehören zu den wichtigen Neuerungen der Richtlinie. Dazu gibt es Vorträge von Experten aus der Intensivmedizin, der Neurologie und der DSO. Das detaillierte Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Landesärztekammer unter http://www.aerztekammer-bw.de/10ae rzte/20fortbildung/15laek/151211_hirntoddiagnostik/ index.html TERMINE NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.DSO.DE > REGION BADEN-WUERTTEMBERG 5.12.2015 Angehörigentreffen Stuttgart Ansprechpartner: christian.thurow @dso.de Haus der katholischen Kirche 11.12.2015 Update Hirntoddiagnostik Stuttgart Ansprechpartnerin: helene.mangold@laek-bw.de Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 16.-18.12.2015 Curriculum für Transplantationsbeauftragte Starzach Ansprechpartner: olivera.kusenic@dso.de Schloss Weitenburg 7

REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Das Team der DSO-Region I n den Krankenhäusern s haben Transplantationsbeauftragte, Ärzte und Pflegende auf den Intensivstationen, aber auch alle weiteren Kollegen die Möglichkeit, sich jederzeit mit Fragen an die Mitarbeiter der DSO zu wenden. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf unserer Website unter http://www.dso.de/dso/struktur-der-dso/regionen/ region-baden-wuerttemberg/region-baden-wuerttemberg.html. KURZ VORGESTELLT: CAROLIN GRAU Hier informieren wir auch über regionale Veranstaltungen. Die Mitarbeiter der DSO sind jedoch mehr als nur eine Telefonnummer oder eine Mailadresse. Jeder hat in seiner Arbeit eigene Schwerpunkte. Daher möchten wir in Zukunft die Gelegenheit nutzen, einzelne Kollegen genauer vorzustellen. Den Anfang macht die Koordinatorin Carolin Grau. Sie ist seit August 2012 bei der DSO tätig. Die Fachkrankenschwester für Intensivpflege hat bevor sie zur DSO kam drei Jahre lang in der Schweiz im Kantonsspital St. Gallen gearbeitet. Dort habe ich sowohl Patienten nach einer Nierentranplantation betreut, als auch Organspender auf die Entnahme vorbereitet, berichtet sie. Carolin Grau betreut folgende zwölf Krankenhäuser in der Region: Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim ggmbh Klinikum Ludwigsburg Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim ggmbh Krankenhaus Bietigheim Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH Kreiskrankenhaus Sigmaringen Zollernalb Klinikum ggmbh Zollernalb Klinikum Albstadt Zollernalb Klinikum ggmbh Zollernalb Klinikum Balingen Karl-Olga-Krankenhaus GmbH Vinzenz von Paul Kliniken ggmbh Marienhospital Stuttgart Diakonie-Klinikum Stuttgart Sana Herzchirurgie Stuttgart GmbH Rems-Murr-Kliniken ggmbh Rems-Murr-Klinik Schorndorf Rems-Murr-Klinikum Winnenden Krankenhaus vom Roten Kreuz Bad Canstatt GmbH Organisationsstützpunkt Chirurgische Universitätsklinik Im Neuenheimer Feld 114 69120 Heidelberg Telefon +49 69 677 328 5200 Telefax +49 69 677 328 5288 Das heißt, sie hält regelmäßigen Kontakt, bietet Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an. Neben dieser Arbeit und den Einsätzen im Rahmen von Organspenden übernimmt Carolin Grau verschiedene interne Aufgaben im Team der Region. Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen der studentischen Mitarbeiter an der regionalen 0800-Hotline. In regelmäßigen Besprechungen gibt sie aktuelle Informationen und Neuerungen an die Studenten weiter. Carolin Grau ist mitverantwortlich für die Organisation regionaler Veranstaltungen, wie beispielsweise die Curricularen Fortbildungen für Transplantationsbeauftragte. Zu ihren Aufgaben gehört auch die redaktionelle Mitarbeit bei dem Newsletter, den Sie in Händen halten. Sie hat im September 2015 ein berufsbegleitendes Studium der Medizinpädagogik B.A. aufgenommen. Kontakt: carolin.grau@dso.de Mannheim Heidelberg Organisationszentrale Kriegerstraße 6 70191 Stuttgart Telefon +49 69 677 328 5001 Telefax +49 69 677 328 5099 Organisationsschwerpunkt Chirurgische Universitätsklinik Hugstetter Straße 55 79106 Freiburg Telefon +49 761 270 27 320 Telefax +49 761 278 970 Stuttgart Tübingen Region Freiburg Buxheim Organisationszentrale Organisationsschwerpunkt Organisationsstützpunkt Transplantationszentrum Organisationsstützpunkt Clara-Schumann-Straße 9 87740 Buxheim Telefon +49 69 677 328 5300 Telefax +49 69 677 328 5388 8