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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 1.1 Anlass und Ziel der... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.3 Methodische Vorgehensweise... 3 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele... 5 2.1 Bedeutung und Beschreibung des Gebietes... 5 2.1.1 Erhaltungsziele... 5 2.1.2 Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele... 5 2.1.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie... 7 2.1.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie... 8 2.2 Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen... 10 2.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000- Gebieten... 11 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren...12 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens... 12 3.2 Wirkfaktoren... 12 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren...12 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren...13 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren...13 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben...14 4.1 Erhaltungsziele... 14 4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL... 17 4.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL... 17 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte...18 6 Fazit...19 7 Literatur und Quellen...20 8 Anhang...22 LTB IBU Seite 1

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes... 7 Tabelle 2: Arten des FFH-Gebietes... 8 Tabelle 3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes...17 Tabelle 4: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Arten des FFH-Gebietes...17 Abkürzungsverzeichnis BayNatSchG BGBl BArtSchV BNatSchG EBA EG EU EWG FFH-RL FFH-VP LRT NSG SDB SPA VSch-RL Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz) Bundesgesetzblatt Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Eisenbahn-Bundesamt Europäische Gemeinschaft Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) Lebensraumtyp Naturschutzgebiet Standarddatenbogen Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 LTB IBU Seite 2

1 Anlass und Aufgabenstellung 1.1 Anlass und Ziel der Gegenstand der vorliegenden ist der Ersatzneubau 110-kV-Bahnstromleitung im Gesamtprojekt Ersatzneubau der Bahnstromleitung Nürnberg - Ebensfeld und dessen Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile für den folgenden Bereich: Eine Tangierung des FFH-Gebietes erfolgt westlich der Ortschaft Reundorf in Oberfranken im Bereich der Maststandorte 8398 bis 8403 auf einer Länge von ca. 1.400 m mit einem Abstand von mindestens 200 m. 1.2 Rechtliche Grundlagen Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG erfordern: Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, ( ) eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen..." (Artikel 6 Abs. 3). Nach 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen des e.g. Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Um zu ermitteln, ob das Vorhaben geeignet ist, das Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und somit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, ist eine durchzuführen. Besteht der Verdacht einer erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes, so ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Können erhebliche Beeinträchtigungen hingegen mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist dieses Ergebnis zu dokumentieren, auf eine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung kann dann verzichtet werden. 1.3 Methodische Vorgehensweise Die vorliegende wurde in Anlehnung an den Umwelt-Leitfaden - Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA, 07.2010) erstellt. Demnach beruhen alle Ergebnisse ausschließlich auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen. LTB IBU Seite 3

Die Begutachtung im Rahmen dieser Vorprüfung bewertet die potenziellen Beeinträchtigungen von natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL) sowie den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Arten nach Anhang II der FFH-RL). LTB IBU Seite 4

2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele 2.1 Bedeutung und Beschreibung des Gebietes Das 652 ha große des Banzer Waldes (DE 5831-372) erstreckt sich über die Landkreise Lichtenfels und Coburg. Es zeichnet sich durch großflächige, ungestörte, unzerschnittene, struktur- und artenreiche Laub- und Laubmischwälder aus. Insbesondere für verschiedene Fledermaus- und Käferarten sind die wertvollen und regionaltypischen Buchen sowie anderen Wald-Lebensraumtypen von großer Bedeutung. 2.1.1 Erhaltungsziele Rechtsverbindliche Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustands der im Standard-Datenbogen (SDB) genannten und für die Meldung als FFH-Gebiet signifikanten Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten des Anhang II der FFH-RL. 2.1.2 Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Im Folgenden sind die gebietsbezogenen Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Eierberge bei Banz und Teile dargestellt: 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes mit seinen naturnahen bzw. durch traditionelle Bewirtschaftungsformen entstandenen, unzerschnittenen, struktur- und artenreichen Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere Erhalt der oberfränkisch bedeutsamsten Eichen-Mittelwaldvorkommen mit dem besten bayerischen Vorkommen des Hirschkäfers sowie bedeutenden Populationen von Waldfledermäusen 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände, mit der besonders im Banzer Wald altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortheimischer Baumartenzusammensetzung; Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum-Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen, zusammenhängenden Eichen- Hainbuchenwälder u.a. in Mittelwaldbewirtschaftung mit ihrem einzigartigen Strukturund Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung; Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen bzw. überwiegend durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter); Erhalt eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsform der traditionellen Nieder- und Mittelwaldwirtschaft LTB IBU Seite 5

4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrem Strukturreichtum, ihrer natürlichen, vielfältigen Bestands-, Alters- und Baumartenzusammensetzung und ihrer natürlichen Entwicklung, ausgelöst durch die hohe Standortsdynamik; Erhalt der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen (z. B. Alt- und Totholz, Baumhöhlen, Schutt) und der daran gebundenen Artengemeinschaften (z. B. Epiphyten-Synusien) 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung sowie naturnaher Bestands- und Altersstruktur; Erhalt eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch in benachbarte Habitate, z. B. zu den individuenreichen Beständen benachbarter Gebiete im Maintal (DE 5931-374) sowie bei Zilgendorf (DE 5731-305.02); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der kleinen Feuchtflächen und Vernetzungsstrukturen wie Hangquellen, Waldsäume und Gräben 7. Erhalt der Population des Hirschkäfers; Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz; Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. -stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen; Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter 8. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Mopsfledermaus; Erhalt alt- und totholzreicher Wälder mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) 9. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Bechsteinfledermaus, insbesondere durch Erhalt alt- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit einem hohen Angebot an natürlichen Baumhöhlen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) 10. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen des Großen Mausohrs; Erhalt von Laubwäldern und Laubmischwäldern mit hohem Laubholzanteil als Jagdgebiete für Mausohren; Erhaltung unzerschnittener Flugkorridore zwischen Kolonie und Nahrungshabitat LTB IBU Seite 6

2.1.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tabelle 1: Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Fläche (%) EHZ #9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 22 B 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 18 B 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario- Carpinetum] 44 A +9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald k.a. k.a. *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 2 B *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <1 B * prioritär # - Dieser LRT wurde irrtümlich für das Gebiet angegeben, kommt aber nicht vor. (Stand: 2007) + - Dieser LRT wurde nachrichtlich nach der Gebietsauswahl bzw. -meldung bekannt. (Stand: 2007) EHZ Erhaltungszustand (A - sehr gut; B - gut) Der Lebensraumtyp 9170 (Labkraut-Eichen-Hangmischwald) wurde nur irrtümlich im SDB genannt, er kommt jedoch im untersuchten FFH-Gebiet nicht vor, aus diesem Grund wird dieser im Weiteren nicht mehr betrachtet. 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Es handelt sich um meist krautarme von Buchen geprägte Laubwälder auf bodensauren Standorten über silikatischen Sedimenten und Gesteinen (z. B. Grundgebirge). Der Lebensraumtyp tritt von der Ebene bis in die Bergstufe der Mittelgebirge und der Alpen auf. In niederen Lagen sind oft Eichen, in höheren Lagen Fichten und Tannen beigemischt. 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Die basenreichen Buchenwälder sind krautreich und treten an basen- bis kalkreichen frischen bis feuchten Standorten auf. In den höheren Lagen werden sie als Bergmischwälder neben der Buche von Fichte und Tanne geprägt. Oft ist der Waldtyp reich an Arten, die im Frühjahr vor oder kurz nach dem Laubaustrieb einen bunten Blütenteppich bilden. LTB IBU Seite 7

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] Vor allem in den höher gelegenen Teilen der Auen kommen die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder vor, die oft mit Ulmen durchsetzt sind. Die Standorte sind feucht bis frisch und häufig grundwassernah. Meist ist eine reiche Krautschicht mit vielen Frühjahrsblühern ausgebildet. Typische Arten sind z. B. Hain-Sternmiere, Wald-Himmelschlüssel oder Gold- Hahnenfuß. *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Fagetum) Diese Laubmischwälder kommen in Schluchten oder an Steilhängen mit hoher Luftfeuchtigkeit und z. T. rutschenden Substraten vor. An kühl-feuchten Standorten gehören Esche, Ahorn und Bergulme sowie in der Krautschicht Hirschzunge, Wald-Geißblatt oder Silberblatt zur Ausstattung; an wärmeren Standorten Linde. Die Wälder sind meist reich an Moosen und Farnen. *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alno incanae, Salicion albae) Diese bach- und flussbegleitenden Auenwälder setzen sich im Berg- und Hügelland meist aus Esche, Schwarzerle und Bruchweide, in winterkalten Gegenden auch aus Grauerle zusammen. An den Flüssen in tieferen Lagen sind Weichholzauenwälder (v.a. aus Silberweide) ausgebildet, die längere Überflutung vertragen. 2.1.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Tabelle 2: Arten des FFH-Gebietes EU- Wissenschaftlicher Deutscher Name: EHZ RL RL D Schutz Code: Name: BY 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling C 3 3 1083 Lucanus cervus Hirschkäfer C 2 2 1308 Barbastella barbastellus Mopsfledermaus B 2 2 1323 Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus B 3 2 1324 Myotis myotis Großes Mausohr B V V EHZ Erhaltungszustand (B - gut C - mittel-schlecht) RL-BY (2003) Rote Liste Bayern RL-D (2009) Rote Liste Deutschland (1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, V - Vorwarnliste) besonders geschützt nach BNatSchG, - streng geschützt nach BArtSchV LTB IBU Seite 8

1061 - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausitous) Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) sind extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg- und Straßenböschungen sowie Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) als Futterund Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen. Die Art gilt in Bayern als stark gefährdet. Vorkommen im Suchraum Im FFH-Gebiet kommen nach SDB weniger als 10 Individuen vor. Der Erhaltungszustand wird als durchschnittlich eingestuft, die Population ist nicht isoliert. Daraus resultiert eine signifikante Bedeutung dieses Gebiets für den Erhalt der Art in Deutschland. 1083 - Hirschkäfer (Lucanus cervus) Als Lebensräume des Hirschkäfers (Lucanus cervus) werden alte Eichen- und Eichenmischwälder sowie Buchenwälder (150-250 Jahre) mit einem entsprechenden Anteil an Totholz bzw. absterbenden Althölzern in südexponierter bzw. wärmebegünstigter Lage genutzt. Sekundär werden von der Art auch alte Parkanlagen, Gärten und Obstplantagen besiedelt. Der Hirschkäfer gilt als ausgesprochen ortstreu und zeigt trotz seiner Flugfähigkeit nur eine geringe Tendenz zur Ausbreitung. In Bayern ist der Hirschkäfer selten geworden und gilt heute als stark gefährdet. Vorkommen im Suchraum Die Population gilt als selten. Der Erhaltungszustand wird als durchschnittlich eingestuft, die Population gilt als nicht isoliert. Insgesamt wird dem FFH-Gebiet eine signifikante Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland zugesprochen. 1308 - Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Die Waldfledermaus bevorzugt waldreiche Landschaften und besiedelt großflächige Waldgebiete. Die Jagdgebiete liegen im geschlossenen Wald oder entlang von Waldrändern, Baumreihen, Feldhecken sowie an Wasserläufen. Verbreitungsschwerpunkte der Mopsfledermaus sind Nordbayern, der Bayerische Wald und das südliche Alpenvorland mit den Alpen. Vorkommen im Suchraum Nach SDB kommt die Art im Schutzgebieten sehr selten vor, wenn dann nur in sehr kleinen Populationen oder als Einzelindividuen. Der Erhaltungszustand der Population wird als gut eingestuft und sie ist nicht isoliert, was insgesamt zu einer signifikanten Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland führt. LTB IBU Seite 9

1323 - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Die Bechsteinfledermaus gilt als eine extrem orts- und lebensraumtreue Waldfledermaus. Sie bevorzugt strukturreiche, mehrschichtige, teilweise feuchte Laub- und Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil. Seltener werden Kiefern- und Fichtenkiefernwälder, parkartige Offenlandbereiche sowie Parkanlagen oder Gärten besiedelt. Unterwuchsfreie Hallen- und Alterswälder werden dagegen gemieden. In den nordbayerischen Laubwaldgebieten erreicht die Art die höchsten in Europa festgestellten Populationsdichten. Vorkommen im Suchraum Dem SDB ist zu entnehmen, dass sich in dem FFH-Gebiet nur etwa 10 Individuen dieser Art befinden, jedoch wird der Erhaltungszustand als gut eingestuft. Die Population ist nicht isoliert. Daraus resultiert eine signifikante Bedeutung des Gebiets für den Erhalt der Art in Deutschland. 1324 - Großes Mausohr (Myotis myotis) Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist eine typische Gebäudefledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Sie jagt überwiegend in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere Waldtypen oder kurzrasige Offenlandbereiche bejagt (z. B. Äcker, Wiesen, Obstgärten). In Bayern ist das Große Mausohr weit und gebietsweise häufig verbreitet. Bekannt sind etwa 270 Wochenstuben. In einigen Naturräumen Nordbayerns erreicht es die höchsten bekannten Populationsdichten in Mitteleuropa, was mit einem hohen Laubwaldanteil im Naturraum zusammenhängt. Bayern trägt damit für diese Art eine besondere Verantwortung in der EU. Vorkommen im Suchraum Nach SDB handelt es sich beim Großen Mausohr um eine sehr seltene Population in diesem Gebiet. Die Art tritt in sehr kleinen Populationen oder als Einzelindividuen auf. Der Erhaltungszustand wird als gut eingestuft. Die Population ist nicht isoliert, was insgesamt zu einer signifikanten Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland führt. 2.2 Managementpläne /Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Für das des Banzer Waldes liegt laut der Regierung Oberfrankens (2011) ein Managementplan vor. Da das Schutzgebiet durch das Vorhaben mit einer Mindestentfernung von 190 m lediglich tangiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass die im Managementplan festgehaltenen Ziele nicht beeinträchtigt werden. LTB IBU Seite 10

2.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten Im Osten schließen sich an das Schutzgebiet mit einem Abstand von etwa 100 m das SPA Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach (DE 5931-471) sowie das FFH- Gebiet Maintal von Staffelstein bis Hallstadt (DE 5931-374) an. Im Umkreis von 3-4 km liegen weitere Natura 2000-Gebiete, die FFH-Gebiete Waldgebiete Buchrangen und Spendweg (DE 5932-372), Albtrauf im Landkreis Lichtenfels (DE 5932-371), Lebensräume der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge südlich Coburg (DE 5731-305) und Itztal von Coburg bis Baunach (DE 5831-373) sowie die Vogelschutzgebiete Felsen- und Hangwälder im nördlichen Frankenjura (DE 5933-471) und SPA Itz-, Rodach- und Baunachaue (DE 5831-471). Relevante funktionale Beziehungen zwischen den genannten Natura 2000-Gebieten und dem zu untersuchenden Schutzgebiet sind im Hinblick auf das geplante Vorhaben nicht zu erkennen. Funktionale Beziehungen zu weiter entfernt liegenden Natura 2000-Gebieten sind ebenfalls nicht zu erkennen. LTB IBU Seite 11

3 Beschreibung des Vorhabens und seiner relevanten Wirkfaktoren 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die Bahnstromlinie tangiert das des Banzer Waldes im Bereich der Maste 8398 bis 8403. Das FFH-Gebiet befindet sich etwa 200 m nördlich der vom Vorhaben betroffenen Bahnstromlinie. Die Maste befinden sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Maste 8398, 8399, 8400 und 8403 [neu]), lediglich der Maststandort 8401 liegt in einem Areal der Freizeitnutzung und Mast 8402 in einer Kleingartenanlage. Durch das Vorhaben sind die Maste 8398 und 8400 von einer Verschiebung betroffen. Mast 8398 wird um 10 m in Richtung des Mastes 8397 verschoben, Mast 8400 ebenfalls um 10 m in Richtung des Mastes 8401. Mast 8398 wird durch das Vorhaben um 5,2 m erhöht. Auch die anderen Maste werden teilweise erhöht. So erfährt Mast 8399 eine Erhöhung von 8,2 m. Die Maste 8400 und 8401 werden nur unwesentlich erhöht (Mast 8400 um 2,3 m und Mast 8401 um 4 m). Hingegen ist für den Mast 8402 eine Erhöhung um 8,8 m verzeichnen. Die neuen Maste werden z. T. standortgleich ersetzt. Die neu versiegelte Fläche durch die verschobenen Maststandorte wird durch die Entsiegelung der alten Maststandorte ausgeglichen. Neben den Erdarbeiten (Fundamente) werden weitere Arbeiten, wie An- und Abtransport durch LKW, Mastmontage bzw. -demontage sowie die Beseilung mittels Seilwinden durchgeführt. Dauerhafte Einrichtung von technologischen Flächen (Zuwegungen, Arbeitsund Lagerflächen) sind nicht geplant, die An- und Abfahrten werden nach Möglichkeit über die bestehende Infrastruktur erfolgen. 3.2 Wirkfaktoren 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren - temporäre Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsflächen, Lagerflächen und Zufahrten (vorrangige Nutzung vorhandener Wege und Straßen) - temporäre Veränderung der Vegetations- und Biotopstrukturen sowie Bodenverdichtung im Bereich der technologischen Flächen - temporäre akustische (Lärm) und optische (Bewegung/ Licht) Reize sowie Erschütterungen und Vibrationen durch den Baustellenbetrieb - temporäre Depositionen mit Staub/Schwebstoffen durch Baumaschinen sowie evtl. Schadstoffeinträge (Arbeitsstoffe, Betriebsmittel der Baumaschinen) 1 1 Während der Bauphase können durch Defekte an Baumaschinen und -fahrzeugen, Schmier- und Reinigungsmittel oder Treibstoff in den Boden gelangen. Diese nicht völlig auszuschließenden Leckagen sind allerdings örtlich eng begrenzt. LTB IBU Seite 12

3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse und der geringfügigen teilweisen Masterhöhungen wird es zu keinen wesentlichen Änderungen der anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen. 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Die durch den Ersatzneubau entstehenden betriebsbedingten Wirkfaktoren gehen nicht über die bestehenden Beeinträchtigungen hinaus. LTB IBU Seite 13

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Die Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziel des Schutzgebietes durch das Vorhaben bezieht sich lediglich auf den Bau, da es sich um einen größtenteils standortgleichen Ersatzneubau handelt und es somit zu keinen signifikanten Veränderungen der Anlage und dem bestimmungsgemäßen Betrieb kommt. Jedes Erhaltungsziel des Schutzgebietes ist eigenständig zu behandeln. 4.1 Erhaltungsziele 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes mit seinen naturnahen bzw. durch traditionelle Bewirtschaftungsformen entstandenen, unzerschnittenen, struktur- und artenreichen Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere Erhalt der oberfränkisch bedeutsamsten Eichen-Mittelwaldvorkommen mit dem besten bayerischen Vorkommen des Hirschkäfers sowie bedeutenden Populationen von Waldfledermäusen Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände, mit der besonders im Banzer Wald altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortheimischer Baumartenzusammensetzung; Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum-Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen, zusammenhängenden Eichen- Hainbuchenwälder u.a. in Mittelwaldbewirtschaftung mit ihrem einzigartigen Strukturund Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung; Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen bzw. überwiegend durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter); Erhalt eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsform der traditionellen Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. LTB IBU Seite 14

4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrem Strukturreichtum, ihrer natürlichen, vielfältigen Bestands-, Alters- und Baumartenzusammensetzung und ihrer natürlichen Entwicklung, ausgelöst durch die hohe Standortsdynamik; Erhalt der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen (z. B. Altund Totholz, Baumhöhlen, Schutt) und der daran gebundenen Artengemeinschaften (z. B. Epiphyten-Synusien) Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung sowie naturnaher Bestands- und Altersstruktur; Erhalt eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen befinden. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch in benachbarte Habitate, z. B. zu den individuenreichen Beständen benachbarter Gebiete im Maintal (DE 5931-374) sowie bei Zilgendorf (DE 5731-305.02); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der kleinen Feuchtflächen und Vernetzungsstrukturen wie Hangquellen, Waldsäume und Gräben Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen finden zudem in einem durch in der Nähe liegende Siedlungs- bzw. Gewerbestandorte vorgeschädigten Raum und außerhalb des Schutzgebietes statt. 7. Erhalt der Population des Hirschkäfers; Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz; Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. -stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen; Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen LTB IBU Seite 15

finden zudem in einem durch in der Nähe liegende Siedlungs- bzw. Gewerbestandorte vorgeschädigten Raum und außerhalb des Schutzgebietes statt. 8. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Mopsfledermaus; Erhalt alt- und totholzreicher Wälder mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) Da es sich bei dem Vorhaben um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Schutzgebietes befinden, wird das Erhaltungsziel nicht erheblich beeinträchtigt. 9. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen der Bechsteinfledermaus, insbesondere durch Erhalt alt- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit einem hohen Angebot an natürlichen Baumhöhlen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat; Erhalt der Störungsfreiheit zur Fortpflanzungszeit (Mai bis August) Da es sich bei dem Vorhaben um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und sich die Maststandorte auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Schutzgebietes befinden, wird das Erhaltungsziel nicht erheblich beeinträchtigt. 10. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Populationen des Großen Mausohrs; Erhalt von Laubwäldern und Laubmischwäldern mit hohem Laubholzanteil als Jagdgebiete für Mausohren; Erhaltung unzerschnittener Flugkorridore zwischen Kolonie und Nahrungshabitat Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden, da es sich um einen trassengleichen Ersatzneubau handelt und es nicht zu neuen Zerschneidungseffekten sondern lediglich zu temporären Störungen durch das Baugeschehen außerhalb des Schutzgebietes kommen kann. LTB IBU Seite 16

4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Tabelle 3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes LRT-Code Lebensraumtyp Auswirkungen #9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) - 1 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) - 1 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] - 1 +9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald - 1 *9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) - 1 *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Alnion incanae, Salicion albae) - 1 * prioritär # - Dieser LRT wurde irrtümlich für das Gebiet angegeben, kommt aber nicht vor (Stand: 2007). + - Dieser LRT wurde nachrichtlich nach der Gebietsauswahl bzw. -meldung bekannt (Stand: 2007). - 1 : Keine erheblichen Auswirkungen, da die Trasse außerhalb des Schutzgebietes verläuft. 4.3 Arten des Anhangs II der FFH-RL Tabelle 4: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Arten des FFH-Gebietes EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: EHZ Auswirkungen 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling C - 1 1083 Lucanus cervus Hirschkäfer C - 1 1308 Barbastella barbastellus Mopsfledermaus B - 1 1323 Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus B - 1 1324 Myotis myotis Großes Mausohr B - 1 EHZ - Erhaltungszustand (B - gut, C - mittel-schlecht) - 1 : Es ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, da sich das Gefährdungspotenzial aufgrund des annähernd standortgleichen Ersatzneubaus innerhalb der bestehenden Trassenachse nicht erhöht. Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen finden zudem in einem durch Siedlungsnähe vorgeschädigten Raum statt. LTB IBU Seite 17

5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL sowie 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, nicht nur allein, sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu prüfen. Die Berücksichtigung von kumulativen Effekten setzt jedoch voraus, dass deren Auswirkungen in tatsächlicher Hinsicht absehbar sind. Das bedeutet, dass diese Absehbarkeit nur dann gegeben ist, wenn sich durch den Fortschritt der Planungen die Art und der Umfang der Auswirkungen abschätzen lassen (OVG SAARLAND 2005). Führt das Vorhaben selbst zu keinerlei Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. Ausschließliche Beeinträchtigungen durch ggf. vorhandene andere Pläne und Projekte sind in den jeweiligen Verträglichkeitsprüfungen zu untersuchen. Es ist in diesen Fällen keine Verträglichkeitsuntersuchung für das eigentliche Vorhaben erforderlich, auch wenn andere Pläne und Projekte vorliegen sollten (BMBVW 2004). Aufgrund ausbleibender Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile durch das geplante Vorhaben sind andere Pläne und Projekte nicht relevant. LTB IBU Seite 18

6 Fazit Nach der Betrachtung der potenziellen Auswirkungen des geplanten Ersatzneubaus der 110- kv-bahnstromleitung auf das des Banzer Waldes (DE 5831-372) samt seiner wertgebenden Arten und den eingetragenen Erhaltungszielen kann zusammenfassend davon ausgegangen werden, dass weder erhebliche Beeinträchtigungen, noch kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für dieses Schutzgebiet nicht notwendig. LTB IBU Seite 19

7 Literatur und Quellen BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Säugetiere (Mammalia) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Blatthornkäfer (Coleoptra: Lamellicornia) Bayerns. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Standarddatenbogen des FFH-Gebiets Eierberge bei Banz und Teile http://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_5526_5938/doc/5831_372.pdf (Zugriffsdatum: 10.01.2012) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Eierberge bei Banz und Teile http://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_erhaltungsziele/datenboegen_5526_5938/doc/5831_372. pdf (Zugriffsdatum: 10.01.2012) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): NATURA 2000 - Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge II, IV, V FFH-RL) http://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000/ffh/tier_pflanzenarten/index.htm (Zugriffsdatum: 11.01.2012) BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2004): Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). EISENBAHN-BUNDESAMT (EBA) (2010): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren. Stand: Juli 2010. REGIERUNG VON OBERFRANKEN (2011) : Managementplanung in Oberfranken http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/umwelt/natur/schutzgebiete/natura2000_managementpla nung.php (Stand: 06.01.2012) SSYMANK et al. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 - BfN Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg. Band 1: Pflanzen und Wirbellose, Band 2: Wirbeltiere. Gesetze / Verordungen /Richtlinien / Urteile Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557). Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG). Vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011, S. 82). Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie), zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG vom 20.11.2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 386). Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Vogelschutzrichtlinie, aktuelle Fassung: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009. LTB IBU Seite 20

Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) vom 16. Februar 2005, BGBl. I S. 285, 896, zuletzt geändert durch den Art. 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I, S. 2542. LTB IBU Seite 21

8 Anhang - Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile des Banzer Waldes (DE 5831-372) - Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Eierberge bei Banz und Teile LTB IBU Seite 22