Regionalrat Sachgebiet: Vorlage für die 4. Sitzung des Regionalrates Köln am 12. Juni 2015

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Transkript:

Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 58/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 08.06.2015 Vorlage für die 4. Sitzung des Regionalrates Köln am 12. Juni 2015 TOP 13 (2): beim Kunststoffhersteller Lyondell- Basell Rechtsgrundlage: 12 der Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) Berichterstatter: Herr Ortseifen, Dez. 54, Tel.:0221-147-3421 Inhalt: Anfrage vom 26.05.2015 (2 Seiten) Antwort der Bezirksregierung (2 Seiten) Der Regionalrat nimmt die Antwort der Bezirksregierung Köln zur Kenntnis. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2386

RR 58/2015 2

RR 58/2015 3

RR 58/2015 4 Die Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.05.2015 zum Schadensfall an der Rohrfernleitung 7 der Fa. Basell Polyolefine GmbH wird wie folgt beantwortet: 1. Welche Stellen sind an der Klärung und Beseitigung des Schadens beteiligt? Seitens des Betreibers der Rohrfernleitungsanlage wurde der TÜV Rheinland für die Ursachenermittlung der Leckage und die Fa. Tauw für die Untersuchung und Sanierung der Boden- und Grundwasserverunreinigung beauftragt. Von Behördenseite begleitet die Stadt Köln (Umwelt und Verbraucherschutzamt und Untere Bodenschutzbehörde) die Untersuchungen und Sanierung der Boden- und Grundwasserverunreinigung. Die Aufsicht über die Ursachenermittlung der Leckage nimmt die Bezirksregierung Köln (Dezernat 54) als zuständige Behörde für Rohrfernleitungsanlagen wahr. 2. Wurde aufgrund möglicher räumlicher Betroffenheit neben der Stadt Köln auch der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Wesseling in den Vorgang einbezogen? Die Untere Bodenschutzbehörde hat den Rhein-Erft-Kreis über den Rohrleitungsschaden informiert. Die Fa. Lyondellbasell hat die Stadt Wesseling über den Zwischenfall informiert und steht weiterhin in Kontakt zur Stadtverwaltung. 3. Wann ist mit belastbaren Aussagen zur räumlichen Ausdehnung und ausgetretenen Menge zu rechnen? Lt. Aussage des TÜV Sachverständigen ist in der 34. Woche mit belastbaren Aussagen zur räumlichen Ausdehnung und ausgetretenen Menge zu rechnen. 4. Aufgrund welcher Untersuchungen lässt sich die apostrophierte Auswirkung auf Trinkwasser und Fließgewässer (Rhein) ausschließen? Die Ableitung, dass keine negativen Auswirkungen auf das Trinkwasser oder den Rhein zu besorgen sind, ergibt sich aus den bisher durchgeführten Untersuchungen und Kenntnissen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Rohrleitungstrasse Ost gewonnen wurden. Im Zuge der Erfassung und Kontrolle der Verdachtsfläche wurde die hydraulische Situation untersucht. Anhand von Grundwasserstandmessungen und Grundwasserfließbestimmungen konnte eine eindeutig auf die Brunnengalerie gerichtete Strömung ermittelt werden.

RR 58/2015 5 Gestützt und maßgeblich für diese Einschätzung sind die hydrologischen Gutachten und Kartenwerke, die im Rahmen des Wasserrechtsantrages der Firmen Basell und Degussa angefertigt wurden. Darüber hinaus werden diese Erkenntnisse durch jährlich erstellte großräumige Grundwasser-Gleichenpläne der RheinEnergie AG sowie durch repräsentative Spiegelpläne des ehem. StUA Köln ergänzt und aktualisiert. 5. Wurden bereits Maßnahmen zur Isolation/Entfernung des Naphta eingeleitet? Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein? Mit welcher Zeitdauer ist zu rechnen? Aufgrund des hohen Anteils an leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen in der Naphtha-Phase, sind sehr hohe Sicherheitsanforderungen für den Betrieb einer Absauganlage zur Rückgewinnung von Schadstoffen erforderlich. Nach Mitteilung der Firma Lyondellbasell wird die Anlage zur Abschöpfung der Naphtha- Phase zu Beginn der 23 KW angeliefert und in Betrieb genommen. Sie besteht aus einem Steuerungscontainer, einer Phasenpumpe und einem Sammelcontainer. Über die Betriebsdauer kann derzeit noch keine Angabe gemacht werden. 6. Wird für die Untersuchungskosten und zur Schadensbehebung allein der Betreiber der Pipeline herangezogen oder wird der Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahmen beteiligt? Nach derzeitigen Erkenntnissen wird die Fa. Basell Polyolefine GmbH (Lyondellbasell) als Verursacher des Schadens alleine herangezogen.