Bekanntmachung. B 1179 Amtsblatt. 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016

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Transkript:

B 1179 Amtsblatt Nummer 49 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016 Bekanntmachung Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung der Energiezentrale für die Universität und das Universitätsklinikum, durch die Erweiterung um ein Blockheizkraftwerk (BHKW), zwei Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Nebenanlagen am Standort Am Biopark 10 in 93053 Regensburg Hier: Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Regensburg und das Staatliche Bauamt Regensburg, beantragte beim Umweltamt der Stadt Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Energiezentrale für die Universität und das Universitätsklinikum. Es soll östlich der bestehenden Technikund Energiezentrale eine weitere Energiezentrale entstehen. Darin sollen ein BHKW, zwei Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Nebenanlagen errichtet und betrieben werden. Gesamt erhöht sich dadurch die Feuerwärmeleistung um rund 15,8 Megawatt. Mit den neuen Anlagen wird ausschließlich das Universitätsklinikum versorgt. Die Gesamtfeuerwärmeleistung der gemeinsamen Energiezentrale für Universität und Universitätsklinikum mit allen Komponenten beträgt nach der Erweiterung insgesamt rund 81,80 Megawatt. Das Vorhaben bedarf als wesentliche Änderung gemäß 16 Abs. 1 BImSchG i.v.m. Nr. 1.1 Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Da das Vorhaben zudem in Nr. 1.1.2, Spalte 2, Buchstabe A der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt ist, war gemäß 3c UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls durch das Umweltamt eine überschlägige Prüfung des Vorhabens unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien vorzunehmen. Dabei war festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach Vorliegen der von den zu beteiligenden Fachstellen abgegebenen Stellungnahmen über mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt wird festgestellt, dass bei dem geplanten Vorhaben die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist. Nach 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung selbständig nicht anfechtbar. Diese Bekanntmachung ist ebenso auf der Internetseite der Stadt Regensburg unter http://www.regensburg.de/ rathaus/aktuelles/amtsblatt einsehbar. Regensburg, 24.11.16 Stadt Regensburg Umweltamt Im Auftrag Gruber Ltd. Rechtsdirektor

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Unterrichtung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB) vom 06.12.2016 bis einschließlich 19.12.2016 Bebauungsplan Nr. 215 I, Industriegebiet am Ostbahnhof für das Gebiet südlich der Osttangente (Odessa-Ring), zwischen der Bahnstrecke Regensburg - München und der Max-Planck-Straße Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 15.11.2016 beschlossen, für das vorgenannte Gebiet den Bebauungsplan Nr. 215 I, Industriegebiet am Ostbahnhof aufzustellen. Er soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet südlich der Osttangente (Odessa-Ring), zwischen der Bahnstrecke Regensburg - München und der Max-Planck-Straße erstrecken; der räumliche Geltungsbereich ist im Übrigen aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsgebiet als Industriegebiet festgesetzt werden. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 06.12.2016 bis einschließlich 19.12.2016 bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.087, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitgehalten. Während dieser Frist steht das Stadtplanungsamt auch für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan zur Verfügung. Termine außerhalb der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr können in besonderen Fällen unter der Telefonnummer 507-5619 vereinbart werden. Äußerungen können während dieser Frist bei der oben genannten städtischen Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen getroffen. Regensburg, 28.11.2016 STADT REGENSBURG Joachim Wolbergs Oberbürgermeister Seite 2

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren Beteiligung der Öffentlichkeit Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Information und Äußerung gemäß 13a Abs. 3 BauGB Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Bebauungsplan Nr. 232 II für das Gebiet Östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 19.01.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 232 Westlich der Lilienthalstraße zu ändern. Am 15.11.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 232 II Östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 232 Westlich der Lilienthalstraße aufzustellen. Er soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet östlich der Dr. Leo-Ritter-Straße, nördlich der Heinkelstraße und westlich der Lilienthalstraße erstrecken; der räumliche Geltungsbereich ist im Übrigen aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 05.12.2016 bis einschließlich 16.12.2016 bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer 2.084, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitgehalten. Während dieser Frist steht das Stadtplanungsamt auch für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan zur Verfügung. Termine außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können in besonderen Fällen unter der Telefonnummer 507-2614 vereinbart werden. Äußerungen können während dieser Frist bei der oben genannten städtischen Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen getroffen. Regensburg, 28.11.2016 STADT REGENSBURG Joachim Wolbergs Oberbürgermeister Seite 3

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Wasser- und Bodenverband Aubachtal im Hotel-Restaurant Held in Irl am 19. Januar 2017 um 17:00 Uhr T A G E S O R D N U N G: 1. Begrüßung der Anwesenden 2. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung 3. Tätigkeitsbericht des Vorstands 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Neuwahl der Vorstandschaft 8. Grabenunterhaltung und Maßnahmen 2017 9. Verschiedenes Regensburg-Irl, 31.10.2016 Markus Schreiner Vorstand Seite 4

Öffentliche Ausschreibungen Die Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 93047 Regensburg Telefon 0941/507-5629 Fax 0941/507-4629 Mail: vergabestelle@regensburg.de beabsichtigt folgenden Auftrag zu vergeben: 1. Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 16 A 219 Maintenance und Support für den Betrieb des Trend Micro Virenschutz Nähere Informationen zu oben genannter Ausschreibung siehe unter www.regensburg.de/vergaben Vorankündigung Information über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2016 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, siehe unter www.regensburg.de/vergaben Auftraggeber: Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther Str. 3 93047 Regensburg Telefon 0941/507-5629 Fax 0941/507-4629 E-Mail: vergabestelle@regensburg.de Hinweis: Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf wurde im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 11/2016 vom 15. November 2016, Seite 116 und 117, amtlich bekannt gemacht. Seite 5

Impressum Verantwortlich für den Inhalt der Veröffentlichung ist der betr. Verfasser bzw. Einsender. Bezugspreis bei wöchentlich einmaligem Erscheinen monatlich Euro 8,55 einschl. 7 % Mehrwertsteuer (= Euro 0,60). Sonderausgaben sind im Bezugspreis nicht eingeschlossen. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückvergütung des Bezugspreises. Nur im Abonnement erhältlich. Herausgegeben im Auftrag der Stadt Regensburg. Druck: Erhardi Druck GmbH, Verlag: Mittelbayerischer Verlag KG, Regensburg.