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Transkript:

Die Abiturprüfung Informationen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase über das A b i t u r 2 0 1 9 am gymnasium am wall verden

Die Abiturprüfungstermine Ende des 4. Halbjahres, Zeugnis für das 4. Halbjahr und Zulassung zur Abiturprüfung am 26.03.2019 Termine für die schriftlichen Prüfungen: Fach Datum Fach Datum Geschichte Do., 28.03.19 Physik Mo., 29.04.19 Kunst Fr., 29.03.19 Deutsch Di., 30.04.19 Politik-Wirtsch. Mo., 01.04.19 Religion Do., 02.05.19 Chemie Di., 02.04.19 Mathematik Fr., 03.05.19 Latein Mi., 03.04.19 Sport, Informatik Mo., 06.05.19 Erdkunde Do., 04.04.19 Englisch Mi., 08.05.19 Biologie Fr., 05.04.19 Französisch Fr., 10.05.19 Spanisch Do., 25.04.19 Musik Mo., 13.05.19 Termine für die mündlichen Prüfungen: Di., 21.05.19 bis Do., 23.05.19 [ 24./25.06.2019 ]

Gesamtqualifikation im Abitur (1) Folgende Kurse müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden werden : Fach Anzahl der Halbjahresergebnisse Schwerpunkt alle Prüfungsfächer 4 alle Deutsch 4 alle Fremdsprache 4 alle Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 2 alle Geschichte 2 alle Religion oder WuN 2 alle Mathematik 4 alle Naturwissenschaft 4 alle Seminarfach 2 alle in 10 neu begonnene Fremdsprache (RS) (2) alle Politik-Wirtschaft 2 alle, außer gesellschaftswissenschaftlich mit Erdkunde als P3 weitere Fremdsprache 4 sprachlich Musik oder Kunst 2 musisch-künstlerisch weitere Naturwissenschaft weitere Fremdsprache oder weitere Naturw. 4 naturwissenschaftlich 2 gesellschaftswissenschaftlich und sportlich

Gesamtqualifikation im Abitur (2) Die Gesamtqualifikation setzt sich zusammen aus: Block I 20 bis 24 Schulhalbjahresergebnisse einschließlich der Prüfungsfächer P4 und P5 in einfacher Wertung und 12 Schulhalbjahresergebnisse in den Prüfungsfächern P1 bis P3 in zweifacher Wertung Block II Die Ergebnisse in der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung (Das Ergebnis des vierten Prüfungsfachs kann durch das Ergebnis einer besonderen Lernleistung ersetzt werden)

Gesamtqualifikation im Abitur (3) Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den Ergebnissen im Block I: (20 bis 24 Ergebnisse [einfach] + 12 Ergebnisse [zweifach]) * (40/S) S: Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse, wobei zweifach gewichtete Ergebnisse zweifach zählen im Block II: 5 Ergebnisse [vierfach] Gesamtpunktzahl = Summe Block I + Summe Block II Die Gesamtpunktzahl liegt zwischen 300 und 900 und wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet. Dabei gilt: 300 Punkte entsprechen 4,0 900 Punkte entsprechen 1,0

Die Zulassung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres kann die Meldung zur Abiturprüfung erfolgen. Dabei ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen. Die Prüfungskommission 1 beschließt die Zulassung, wenn die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt sind und im Block I mindestens 200 Punkte erreicht werden. Bei 32 bis 34 Halbjahresergebnissen höchstens 6 mit weniger als 05 Punkten, bei 35 oder 36 Halbjahresergebnissen höchstens 7 mit weniger als 05 Punkten, von diesen 6 bzw. 7 dürfen höchstens 3 Halbjahresergebnisse aus P1, P2 oder P3 sein. Also: Maximal 6 bzw. 7 Unterkurse insgesamt. Von den Unterkursen dürfen höchstens 3 Unterkurse aus P1, P2 oder P3 sein. 1 Die Prüfungskommission: Frau Sehrt (VPK), Herr Stelljes, Frau Hansen

Die schriftliche Abiturprüfung über mindestens zwei Schulhalbjahre Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In allen Prüfungsfächern werden zwei (Deutsch drei) Prüfungsaufgaben vorgelegt Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten (Deutsch und Mathematik 30 Minuten) Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten Sport P1: 240 Minuten P4: 220 Minuten Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Abzug von 01 bis 02 Notenpunkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung Festsetzung der endgültigen Bewertung durch FPA (ggf. VPK) Mitteilung der Prüfungsergebnisse: Donnerstag, 13. Juni 2019 (10:00 Uhr)

Die mündliche Abiturprüfung über mindestens 2 Schulhalbjahre Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Anwesende: die drei Mitglieder des FPA ggf. Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) mit Zustimmung des Prüflings: ein Mitglied des Schulelternrates ein Mitglied des Schülerrates bis zu 2 Schüler des 11. Jg. Durchführung: Einzelprüfung Dauer 20 bis 30 Minuten keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Fragen auch durch FPL (evtl. VPK) Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK

Die mündliche Zusatzprüfung (in den P1 P4-Fächern) Nach Vorliegen aller Ergebnisse in den Abiturprüfungen beschließt die Prüfungskommission 1, welche Prüflinge in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung auch mündlich geprüft werden. Eine Zusatzprüfung wird angesetzt, wenn dies zum Bestehen erforderlich ist (bis zu vier Zusatzprüfungen sind möglich). Eine mündliche Prüfung kann auch auf Antrag des Prüflings angesetzt werden. Die Schulleiterin teilt die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und die angesetzten Zusatzprüfungen mit. Kann die Abiturprüfung auch mit mündlichen Zusatzprüfungen nicht mehr bestanden werden, so wird die Prüfung abgebrochen. 1 Die Prüfungskommission: Frau Sehrt (VPK), Herr Stelljes, Frau Hansen

Das Bestehen der Abiturprüfung Die Abiturprüfung bestanden haben alle Prüflinge, die 1. zum Abitur zugelassen worden sind, 1. im Block II der Gesamtqualifikation mindestens 100 Punkte erreicht haben, 2. in drei Prüfungsfächern, darunter P1, P2 oder P3, mindestens 20 Punkte erreicht haben. Gesamtpunktzahl = Summe Block I + Summe Block II

Die Berechnung der Abiturnote Die Gesamtpunktzahl liegt zwischen 300 und 900 und wird nach der folgenden Tabelle in eine Durchschnittsnote umgerechnet. Punkte Note Punkte Note Punkte Note Punkte Not e 300 4,0 427 bis 444 3,2 571 bis 588 2,4 715 bis 732 1,6 301 bis 318 3,9 445 bis 462 3,1 589 bis 606 2,3 733 bis 750 1,5 319 bis 336 3,8 463 bis 480 3,0 607 bis 624 2,2 751 bis 768 1,4 337 bis 354 3,7 481 bis 498 2,9 625 bis 642 2,1 769 bis 786 1,3 355 bis 372 3,6 499 bis 516 2,8 643 bis 660 2,0 787 bis 804 1,2 373 bis 390 3,5 517 bis 534 2,7 661 bis 678 1,9 805 bis 822 1,1 391 bis 408 3,4 535 bis 552 2,6 679 bis 696 1,8 823 bis 900 1,0 409 bis 426 3,3 553 bis 570 2,5 697 bis 714 1,7

20 Nichtteilnahme an Teilen der Abiturprüfung Wer an einem Prüfungsteil des Abiturs nicht teilzunehmen imstande ist (z. B. durch Krankheit ), teilt die Gründe unverzüglich der Schulleitung (Seh) mit und macht sie glaubhaft (z. B. durch ein Attest ). Über die Anerkennung der Gründe entscheidet das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (die Schulleiterin). Werden die Gründe nicht anerkannt, so ist der versäumte Prüfungsteil mit 00 Punkten zu bewerten. E.B.: Der Prüfling erhält bei Nichtanerkennung die Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

21 Täuschungsversuch in der Abiturprüfung Versucht ein Prüfling, das Ergebnis seiner oder anderer Prüfungen durch Täuschung zu beeinflussen, so ist der davon betroffene Prüfungsteil mit 00 Punkten zu bewerten. Bis zu einem Jahr nach Aushändigung der Zeugnisse kann die Schulbehörde die Abiturprüfung noch für nicht bestanden erklären.

22 Störungen der Abiturprüfung Stört ein Prüfling die Prüfung, so dass die ordnungsgemäße Durchführung behindert wird, so kann die Prüfungskommission den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen (damit ist das Abitur nicht bestanden). 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen Bei körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen kann die Prüfungskommission Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen zulassen E.B.: z. B. längere Bearbeitungszeit, Verwendung technischer Hilfsmittel,

Wichtiger Hinweis zum Zentralabitur 2019 Für einige Fächer liegen inhaltliche Schwerpunkte vor, die bis zum Abitur 2019 verbindlich im Unterricht der Q-Phase behandelt werden müssen. Ansonsten gelten die Vorgaben der Kerncurricula. Jeder sollte sich für die gewählten Prüfungsfächer eingehend darüber informieren!!! Quelle im Internet: www.nibis.de Informationen zum GaW: www.gaw-verden.de

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Das Ziel erreicht! Abitur 2019 Entlassungsfeier am Donnerstag, 27. Juni 2019 gymnasium am wall verden

A. Zeugnis 12.2 B. und C. Meldung: doppelt ausgedruckt, Kontrolle aller Angaben (Kursnoten, Seminarfachthema,..), Zuhörer P5 zulassen, Telefonnummer ergänzen, ein Bogen unterschrieben mit Telefonnummer in Karton, Zweiten Bogen behalten D. Belehrung unterschrieben in Karton E. P5-Termin behalten

Verantwortlich für Darstellung und Inhalt: Hansen Koordinator des 12. Jahrgangs Gymnasium am Wall - Windmühlenstraße 9-27283 Verden Tel.: 04231 92180 Fax: 04231-921820 Mail: doris.hansen@gaw-iserv.de gymnasium am wall verden Stand: August 2018