DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR Tilman-Riemenschneider-Gymnasium

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1 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE ABITUR 2019

2 Informationen zum Abitur 2019 Teil I

3 Wichtige Termine Ende des 3. Schulhalbjahres: Überprüfung der Abiturvoraussetzungen Zeugnisausgabe (3. Stunde) Ende des 4. Schulhalbjahres: Ausgabe der Meldebögen 25./ Meldung zum Abitur Zeugnisausgabe (3. Stunde)

4 Prüfungstermine Schriftliche Abiturprüfungen P1- P Bekanntgabe des P5-Prüfungsplans Mündliche Abiturprüfungen P Mitteilung der Prüfungsergebnisse und der Fächer, in denen nachgeprüft wird Ende der Antragsfrist auf weitere Abiturprüfungen Mündliche Nachprüfungen in schriftlichen Abiturprüfungsfächern Feierstunde zur Abiturentlassung

5 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK), Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die... (EB-AVO- GOBAK), Und weitere s. Internetseite des Kultusministeriums zur Abiturprüfung

6 Ende Überprüfung der Leistungsentwicklung am Ende des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob die Schülerin oder der Schüler bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen kann; anderenfalls ist die Schülerin oder der Schüler über den weiteren Bildungsweg zu beraten. Kann die Einbringungs- & Belegungsverpflichtung erfüllt werden? Wird die maximale Anzahl der Unterkurse nicht überschritten? Können die notwendigen 200 Punkte in Block I noch erreicht werden? Hierfür werden für das 4. Schulhalbjahr in den belegten Fächern jeweils 15 Punkte zugrunde gelegt.

7 Ende 12.1 Ende Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung; Zurücktreten (1) 1 Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. 2 Dabei ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation nach 15 eingehen sollen. Angabe der belegten Kurse & der einzubringenden Halbjahresergebnisse? unter Berücksichtigung der Einbringungsvoraussetzungen. Einbringen weiterer HjE (i.d.r. 4), so dass mind. 200 Punkte in Block I erreicht werden. Die ausgegebenen Meldebögen beinhalten bereits die einzubringenden HjE mit Berechnung der Gesamtpunktzahl dennoch Prüfung durch Prüfling! Ü-Reg Die Meldebögen müssen persönlich abgeholt werden!

8 Ende 12.1 Ende Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung; Zurücktreten (2) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Schülerin oder der Schüler 1. die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen sowie 2. die Voraussetzungen nach 15 für die Blöcke I und II der Gesamtqualifikation erfüllt. Besteht i.d.r. aus der Schulleiterin, der Stellvertreterin und dem Koordinator der Oberstufe (und 2 Vertretern) Zulassung wird formal beschlossen ggf. wird ein beantragter Nachteilsausgleich genehmigt Ü-Reg Solange eine Zulassung beschlossen wird, gibt es keine weitere Information an die Prüflinge.

9 Ende 12.1 Ende Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung; Zurücktreten Ü-Reg (3) Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen worden ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstzeit nach 3 VO-GO, 3 der Anlage 7 zu 33 BbS-VO oder 3 VO-AK abgelegt werden kann. Rücktritt in 11.2, wenn: die Meldung zum Abitur nicht erfolgt die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfolgt der Prüfling bis zum Beginn der Prüfungen freiwillig zurücktritt die maximale Verweildauer in der GOST (4 Jahre) darf nicht überschritten werden Der freiwillige Rücktritt muss formal beantragt werden.

10 Ende 12.1 Ende 12.2 Weitere Hinweise zur Meldung zur Abiturprüfung Zulassen von Zuhörern ( 12) auf dem Meldebogen zum Abitur Bis zu 2 SchülerInnen aus dem 11. Jahrgang Je ein Mitglied aus dem Schulelternrat und dem Schülerrat * Bis zu 2 Lehrkräfte (auch ohne Erlaubnis des Prüflings) * Verschwiegenheitspflicht für alle Zuhörer (keine Aufzeichnungen) * Anwesenheit bei Beratung des Fachprüfungsausschusses erlaubt Belehrung zum Abitur Bei der Ausgabe der Meldebögen findet die Belehrung zur Abiturprüfung statt Anwesenheit!

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12 Ende 12.1 Ende 12.2 Nach P1-P5 15 Gesamtqualifikation (1) Block 1 Block 2 Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse Punktsumme der Prüfungsleistungen (2) Es dürfen nicht eingebracht werden: Schulhalbjahresergebnisse von Wiederholern aus dem 1. Durchgang Ergebnisse von themengleichen Halbjahren Halbjahresergebnisse mit 00 Punkten (nicht belegt!) mehr als 4 Halbjahresergebnisse aus einem Fach

13 15 Gesamtqualifikation (3) Block 1 Es müssen Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden HJ-Erg. 2-fache Wertung 1-fache Wertung ea (P1-P3) 8 ga (P4 & P5) 3 Unterkurse 4-7 Unterkurse ga (* weitere *) HJ-Erg. 2-fache Wertung 1-fache Wertung 12 ea 8 ga ga (P1-P3) (P4 & P5) (* weitere *) 3 Unterkurse 3-6 Unterkurse (* weitere *) Fächer ergeben sich auf Grundlage der Anlage 3 (Einbringungsverpflichtung für die Gesamtqualifikation) Ende 12.1 Ende 12.2 Nach P1-P5

14 (3) Block 1 Einbringungsverpflichtung Schwerpunkte sprachlich gesells. naturw. Deutsch FS (En) Mathematik Naturwissenschaft Politik Geschichte Kunst/Musik Rel./WN Seminarfach (2. HjE + weiteres HjE) weitere FS 4 weitere Naturwissenschaft/Inf 4 weitere NaWi/FS/Inf 2 Prüfungsfach aus B Summe der HjE weitere HjE (Sp, 3. FS, Ek, ) HjE insgesamt bis zu

15 15 Gesamtqualifikation (3) Block 1 Zu beachtende Hinweise Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. 2 Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. Die weitere Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen. Seminarfach: Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist.

16 Abitur Ende 12.1 Ende 12.2 Nach P1-P5 15 Gesamtqualifikation (4) Block 2 4-fache Wertung P1 (300 Min) P2 (300 Min) P3 (300 Min) P4 (220 Min) P5 (20 Vorb.+ 20`bis 30`) Insgesamt mindestens 100 Punkte Maximal 2 Unterkurse Nach 11 Abs. 4 kann an die Stelle des vierten Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung treten

17 15 Gesamtqualifikation Block 2 - Nachprüfungen Wann: MUSS KANN A: Bei Nichtbestehen der Prüfungen weniger als 100 Punkte in Block 2 mehr als zwei Unterkurse in Block 2 B: Ziel einer besseren Durchschnittnote Beratung notwendig Ablauf: Fristgerechte Anmeldung! Die Prüfung verläuft entsprechend des Ablaufs der P5-Prüfungen. Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung dürfen in der Prüfung nicht gestellt werden. Punkte: E = 8s + 4m : 3 s = schriftliche Note m = mündliche Note der Nachprüfung

18 Beispielrechnung Schriftliche Prüfung in Deutsch: 04 Punkte (Unterkurs) Punkte in der Gesamtqualifikation: 16 Punkte Mündliche Nachprüfung in Deutsch: 08 Punkte Punkte in der Gesamtqualifikation: : 3 = 21, 3 21 Punkte (mathematisch runden!) Es wird NICHT der Mittelwert gebildet!

19 15 Gesamtqualifikation (4) Block 2 Die Besondere Lernleistung freiwillige Lernleistung im Umfang von 2 Schulhalbjahren, Anmeldung am Ende von 11.2 Lehrkraft des Seminarfachs legt Thema und Umfang fest (nicht Facharbeit) oder umfassender Beitrag aus bestimmten Schülerwettbewerben (Beratung!) Schriftliche Dokumentation - selbständige Anfertigung - individuelle Schülerleistung auch bei Gruppen erkennbar - Abgabe bis zum letzten Unterrichtstag in 12.2 Kolloquium - während der mdl. Prüfungen P5 - dauert 20 bis 30 Minuten - Bei Gruppenarbeiten 20 bis 70 Min. - Ablauf wie Präsentationsprüfung (neu) Bewertung - durch Fachprüfungsausschuss (Referent, Korreferent, Fachprüfungsleiter) - Korrektur wie schriftliche Abiturarbeit und Beachtung der Facharbeitsformalia - 00 Punkte, wenn individuelle Schülerleistung bei der schriftlichen Dokumentation nicht nachweisbar ist. - Bewertung: Dokumentation : Kolloquium im Verhältnis 2: 1

20 15 Gesamtqualifikation Berechnung der Gesamtpunktzahl Block I E I = 40 P S (Ergebnis Block I) P (Punktsumme) P1 bis P3 P4, P5, * weitere * 2 x 12 Ergebnisse 1 x 20 bis 24 Ergebnisse S (# eingebrachte HjE) 2 x bis 24 Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) (Ergebnis Block II) PF 1 bis PF 5 Ergebnisse der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern Gesamtpunktzahl E = E I + E II (Ergebnis Gesamtpunktzahl) bes. Lernleistung E = (8s + 4m) 3 (Prüfungsergebnis) s = Punktzahl Dokumentation m = Punktzahl Kolloquium Rundung nach dem üblichen mathematischen Verfahren

21 Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 Punkte Durchschnittsnote 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0

22 AbiMobil für das Smartphone Download unter

23 Voraussetzungen zum Erwerb eines Latinums Latein ab Kleines Latinum Latinum Großes Latinum 1. Jg ab. Jg 10 Versetzung in Jg Note 4 Belegung in Q1-Q4 Q3+Q4 mind. 10P. Q4 mind. 05P. Oder: La als P5 (m. Prüfung) (mind. 05P.) Note 4 am Ende der 10 Klasse La als P4 (sch. Prüfung) (mind. 05P.) Belegung in Q1-Q4 Q3+Q4 mind. 10P. Q4 mind. 05P. Oder: La als Prüfungsfach (mind. 05P.)

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25 1. Rücktritte im letzten G8-Jahrgang 1. Rückgänge im letzten G8-Jahrgang back 5. Rücktritt am Ende von 12.1 keine Zulassung zu den Abiturprüfungen - Dennoch Besuch von Q2.2 und anschließend Besuch der EP (G9-Jahrgang) = Q1.2w - Noten aus Q1.1 und Q1.2w bilden Noten der ersten 2 Halbjahre - Wiederholung von Q2.1 und Besuch von Q2.2 in Q1 vom ersten G9-Jahrgang - binnendifferenzierter Unterricht (keine Wiederholung von Kursthemen - Sicherstellung der Belegungs- und Einbringungsverpflichtung muss geprüft werden - Abitur 2020

26 1. Rücktritte im letzten G8-Jahrgang 1. Rückgänge im letzten G8-Jahrgang back 6. Rücktritt am Ende von 12.2 keine Zulassung zu den Abiturprüfungen oder Nichtbestehen - Besuch der EP bis zum Schuljahresende (G9-Jahrgang) - Noten aus Q1.1 und Q1.2 bilden Noten der ersten 2 Halbjahre - Wiederholung von Q2.1 und Q2.2 in Q1 vom ersten G9-Jahrgang - binnendifferenzierter Unterricht (keine Wiederholung von Kursthemen - Sicherstellung der Belegungs- und Einbringungsverpflichtung muss geprüft werden - Abitur 2020

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