Einsatz des elektronischen Arztausweises im Gutachterverfahren Gutachtenerstellung nach dem SchwbR im Internet
Zielsetzung Schutz der anvertrauten Daten Gleichmäßige und einheitliche Bewertung der geltend gemachten Gesundheitsstörungen Zügige Bearbeitung 2
Rückblick Begutachtung im VA Hamburg vor 2000 Anhaltspunkte, Beiratsprotokolle und Anweisungen zur Begutachtung in Papierform Freie Leidensbezeichnungen wurden auf der Schreibmaschine in ein Formular eingetragen 3
Rückblick Begutachtung im VA Hamburg vor 2000 4
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen - Lösungsansätze Im Jahr 1999 Einführung des EDV-Verfahrens BEC im Versorgungsamt Hamburg im Feststellungsbereich Ab 2000 standardisierte Bezeichnungen der Gesundheitsstörungen (in Anlehnung an die Bundesländer Bayern und Sachsen) Gliederung nach den Funktionssystemen der Anhaltspunkte, Nr. 26.2 26.18 Die Gesundheitsstörungen erhielten einen Kennbuchstaben für das jeweilige Funktionssystem und eine dreiziffrige Ordnungszahl ( Autotexte in Word) 5
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen Lösungsansätze 6
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen Schweb.NET-Verfahren - von der Antragserfassung bis zur Bescheidschreibung sind alle beteiligten Referate miteinander vernetzt. Im Oktober 2008 Abschluss der Verfahrenseinführung Schweb.NET im Versorgungsamt Hamburg. Externe Gutachter bearbeiten die ihnen zugewiesenen Fälle über das Internetportal HamburgService im Gutachterverfahren (GUV). 7
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen Vorteile Schweb.NET-Verfahren: Gleicher Informationsstand über die Regeln der Begutachtung (Anhaltspunkte für die Ärztliche Gutachtertätigkeit, ab 2009 Versorgungsmedizinische Grundsätze). Einheitliche Terminologie (Gesundheitsstörungen, Rechtsbegriffe) Automatisierung regelhafter Abläufe (Vergabe von Merkzeichen, Nachuntersuchungsterminen, Bundesstatistikschlüsseln), wo möglich. 8
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen Die Informationen werden dort angeboten, wo sie in der täglichen Arbeit benötigt werden: Für die Gutachter: bei der Abfassung der gutachtlichen Stellungnahme Für die Sachbearbeiter: bei der Bescheidschreibung Gleicher Informationsstand für alle Beteiligten. 9
Einheitliche Begutachtungsgrundlagen 10
Datenschutz Problematik Datenschutz Sensible medizinische Daten werden im Internet bearbeitet Externe Gutachter können nur die ihnen zugewiesenen Fälle einsehen und bearbeiten 11
Datenschutz Vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten geduldete Sicherheitsstufe während der Einführungsphase-GUV (Übergangslösung): Authentifizierung der vom VA Hamburg zugelassenen Gutachter im GovernmentGateway über Masteruser, Benutzername und Passwort 12
Datenschutz Vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten geforderte Sicherheitsstufe nach der Einführungsphase: Authentifizierung der zugelassenen Gutachter im GovernmentGateway über qualifizierte digitale Signatur Das VA Hamburg garantiert darüber hinaus, dass die Gutachtlichen Stellungnahmen nur von Ärzten angefertigt werden. 13
Datenschutz Lösung: Authentifizierung mittels qualifizierter digitaler Signatur mit Arztattribut. 14
Einsatz des elektronischen Arztausweises im Gutachterverfahren Gutachtenerstellung nach dem SchwbR im Internet