Landkreis Diepholz. Schalltechnische Beurteilung. Auftraggeber: Fangmeier Grundstücks GmbH & Co. KG Friedrich-Fangmeier-Str.

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BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

Transkript:

Landkreis Diepholz Bebauungsplan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung Auftraggeber: Fangmeier Grundstücks GmbH & Co. KG Friedrich-Fangmeier-Str. 40 49356 Diepholz Projektnummer: 218341 Datum: 2018-09-04

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 1 / 15 1 Zusammenfassung Die Berechnungen haben ergeben, dass der Bebauungsplan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung aus schalltechnischer Sicht in der dargestellten Form aufgestellt werden kann. Es sind Festsetzungen zum passiven Lärmschutz erforderlich. Verkehrslärm Die Orientierungswerte der DIN 18005 (WA: 55 / 45 db(a)) werden überschritten. Die Überschreitungen sind am Tag und in der Nacht zu verzeichnen. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan kann der Schutz der Bevölkerung vor den von den angrenzenden Verkehrswegen (Bremer Straße und Heeder Dorfstraße) ausgehenden Lärmemissionen gewährleistet werden. Die Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse und der Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind hier ausreichend zu gewährleisten. Wallenhorst, 2018-09-04 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Manfred Ramm i.a. Ralf von Wittich H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 3 / 15 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung...1 2 Planungsvorhaben / Aufgabenstellung...5 3 Aufgabenstellung...5 4 Beurteilungsgrundlagen und Methodik...6 4.1 Rechtliche Beurteilungsgrundlagen und Normen... 6 4.2 Ermittlung und Einstufung maßgeblicher Immissionsorte... 8 5 Verkehrslärm im Plangebiet...9 5.1 Lärmemissionen Straße... 9 5.2 Lärmimmissionen...10 5.3 Schutz der Außenwohnbereiche in den ersten Bauzeilen...11 5.4 Lärmpegelbereiche...12 6... 14 Anhang Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rechenprogramm Abbildungen Abbildung 1: Darstellung Entwurf Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung... 5 Abbildung 2: Straßennetz und B-Plangebiet Nr. 5, 1. Änderung... 9 Abbildung 3: Rasterlärmkarte EG mit abschirmenden Gebäuden...11 Abbildung 4: Lärmpegelbereiche / Teilbereiche...12 Tabellen Tabelle 1: DIN 18 005, Beiblatt 1 Orientierungswerte... 7 Tabelle 2: DIN 4109 (Tabelle 8)... 8 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (TU) Ralf von Wittich IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon (0 54 07) 8 80-0 Telefax (0 54 07) 8 80-88 Marie-Curie-Straße 4a 49134 W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO 9001-2008 H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

4 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung Abkürzungsverzeichnis OW = Orientierungswerte gem. DIN 18005 in db(a) L m,e = Emissionspegel des Verkehrsweges, in db(a) R w = Schalldämm-Maß, in db p t,n = Lkw-Anteile in % (Tag / Nacht) DTV = Durchschnittliche-Tägliche-Verkehrsstärke in Kfz/24h Literaturverzeichnis [ 1 ] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274); zuletzt geändert durch Artikel 3 Gesetz vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2771 [ 2 ] DIN 18 005-1 "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002 [ 3 ] Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau", Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [ 4 ] RLS - 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen), 2/92 [ 5 ] Rechenbeispiel zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RBLärm-92), Ausgabe 1992 [ 6 ] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, 11/1989 Rechenprogramm EDV-Programmsystem "SoundPlan", Version 8.0 H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 5 / 15 2 Planungsvorhaben / Aufgabenstellung Planungsvorhaben Die Stadt Diepholz betreibt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 An der Grawiede. Das Plangebiet liegt nördlich der Bremer Straße, westlich der Heeder Dorfstraße. Es ist die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Abbildung 1: Darstellung Entwurf Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung Quelle: Diepholz, Stand 14.06.2018 3 Aufgabenstellung Innerhalb dieser schalltechnischen Beurteilung ist zu überprüfen: Verträglichkeit der Lärmemissionen der südlich gelegenen Bremer Straße und der Heeder Dorfstraße (östlich des Plangebietes) mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, ggf. Angabe von Maßnahmen und Festsetzungen für den B-Plan. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

6 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 4 Beurteilungsgrundlagen und Methodik 4.1 Rechtliche Beurteilungsgrundlagen und Normen Für die Beurteilung der Lärmsituation sind unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen relevant. Übergeordnet ist dies das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [ 1 ]. Es enthält grundlegende Aussagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Für städtebauliche Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau relevant. Sie enthält in ihrem Beiblatt 1 Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Nachfolgend sind einige für diese Beurteilung maßgebliche rechtliche Grundlagen und Normen kurz erläutert und auszugsweise aufgeführt. DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau" Für städtebauliche Planungen ist generell die DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau" [ 2 ] anzuhalten. Hierbei sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18 005, Beiblatt 1, zugeordnet. Diese Orientierungswerte sind eine sachverständige Konkretisierung der in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes und somit die Folgerung der 50 BImSchG und 1 Abs. 5 BauGB. Diese Orientierungswerte stellen keine Grenzwerte dar, sondern haben vorrangige Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung und unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten, wie etwa den Immissionsrichtwerten der TA Lärm (gewerblicher Lärm) oder den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (Straßen- und Schienenverkehrslärm). Insgesamt bedeutet die DIN 18 005: - Die Orientierungswerte stellen notwendige Beurteilungsgrößen für die in den Berechnungsverfahren ermittelten Schallpegel (Beurteilungspegel oder Immissionspegel) dar, - Sie beinhalten eine Planungs-Zielaussage für das im jeweiligen Baugebiet anzustrebende bzw. einzuhaltende Maß an städtebaulichem Schallschutz, - Sie konkretisieren die bei der bauleitplanerischen Abwägung insbesondere zu berücksichtigenden Belange ( 1 Abs. 1 BauGB) an - die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - die Belange des Umweltschutzes. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 7 / 15 In diesem Sinne der DIN 18 005 sind folgende Orientierungswerte für den Bebauungsplanbereich an der Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet anzuhalten: Tabelle 1: DIN 18 005, Beiblatt 1 Orientierungswerte Orientierungswerte in db (A) Gebietskategorie tags nachts * Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete, (WS), Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 50 40 bzw. 35 55 45 bzw. 40 55 55 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 bzw. 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 bzw. 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit schutzbedürftig, je nach Nutzungsart 65 55 bzw. 50 45 bis 65 35 bis 65 * Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Diese Orientierungswerte stellen keine DIN-Werte im engeren Sinne dar, da diese Werte ausdrücklich im Beiblatt zur DIN 18 005 veröffentlicht wurden, so dass in begründeten Fällen durchaus Abweichungen möglich sind. Dimensionierung des Schalldämm-Maßes nach DIN 4109 In der DIN 4109 [ 5 ] wird das Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels beschrieben. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Für den Fall, dass eine Nutzung nur tags zu erwarten ist (beispielsweise Bürogebäude) und Überschreitungen an betroffenen Gebäuden nur nachts auftreten, sind keine Maßnahmen notwendig. Der maßgebliche Außenlärmpegel L a wird aus dem berechneten Verkehrslärm ermittelt, indem der Beurteilungspegel (Tag) durch Addition von 3 db(a) und damit dann die Lärmpegelbereiche bestimmt werden. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche ist dann im weiteren Planungsprozess eine Bestimmung der erforderlichen Schalldämm-Maße in Abhängigkeit der möglichen Raumarten nach der Tabelle 8 der DIN 4109 vorzunehmen. Weiterführend kann auf der Basis des erforderlichen Schalldämm-Maßes und des Verhältnisses der Fläche des entsprechenden Außenbauteils zu der Grundfläche des zu schützenden Raumes die erforderliche Schallschutzklasse der Fenster entsprechend der VDI 2719 unter Berücksichtigung der Einflusskriterien nach Kapitel 6.1 VDI 2719 festgelegt werden. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

8 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung Tabelle 2: DIN 4109 (Tabelle 8) Zeile Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Raumarten Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstäten, Unterrichtsräume u.ä. Büroräume 1) und ähnliches db(a) erf. R w,ges des Außenbauteils in db 1 I bis 55 35 30-2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2) 50 45 7 VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 4.2 Ermittlung und Einstufung maßgeblicher Immissionsorte Da zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche im Rahmen dieser Rasterlärmkarten des B-Plan-Bereiches berechnet werden, ist die Ermittlung einzelner Immissionsorte nicht erforderlich. Es ist die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 9 / 15 5 Verkehrslärm im Plangebiet 5.1 Lärmemissionen Straße Der Verkehrslärm ist gem. DIN 18005 zu berechnen und zu beurteilen. Unmittelbar südlich des Plangebietes verläuft die Bremer Straße, westlich die Heeder Dorfstraße. Abbildung 2: Straßennetz und B-Plangebiet Nr. 5, 1. Änderung Quelle: OSM Mitwirkende Die Verkehrsbelastungen der Straßen wurden dem Verkehrsentwicklungsplan Diepholz (Prognose 2030) entnommen. Dort ist allerdings der DTV W (Werktage) angegeben. Aufgrund der Einbeziehung des Wochenendes ergibt sich für den DTV damit üblicherweise ein niedriger Wert. Die hier unterstellte Verwendung des DTV W - anstelle des DTV - stellt damit den ungünstigeren Fall dar. Die für die schalltechnischen Berechnungen benötigten SV-Anteile (p t/p n) liegen ebenfalls nicht vor und wurden unter Verwendung der RBLärm-92 [ 5 ] (für Gemeindestraßen mit A (Tag) = 1,06 und B (Nacht) = 0,32) aus den vorliegenden SV-Anteilen (> 2,8 t) bestimmt. SV DTVW pt pt zul. v LmE(t) LmE(n) Abschnitt > 2,8t [Kfz/24h] [%] [%] [km/h] [db(a)] [db(a)] Bremer Straße (westlich Heeder Dorfstraße) 8,0 7.850 8,5 2,6 50 62,0 52,0 Bremer Straße (östlich Heeder Dorfstraße) 8,8 6.200 9,3 2,8 50 61,3 51,1 Heeder Dorfstraße - 2.050 10 3 50 56,7 46,4 Im Knotenpunkt Bremer Straße / Heeder Dorfstraße gibt es eine Lichtsignalanlage. Die entsprechenden Zuschläge (bis 40 m: 3 db(a), bis 40-70 m: 2 db(a) und 70-100 m: 1 db(a)) werden programmintern vergeben. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

10 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 5.2 Lärmimmissionen Zur Darstellung der Verkehrslärmimmissionen wurden farbige Lärmkarten für den Bereich des B-Plans berechnet. Die einzuhaltenden Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (WA) betragen 55 / 45 db(a). Die maßgebliche Lärmquelle ist die Bremer Straße. Da es sich nicht um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt, wird zur Bestimmung der Lärmpegelbereiche (infolge Verkehrslärm) im Bereich der zukünftigen Bebauung auf die abschirmende Wirkung der zukünftigen Gebäude verzichtet. Anlage 1.1: Beurteilungspegel tags (ebenerdiger Außenwohnbereich; 2 m über Gelände) Der Tag-Orientierungswert der DIN 18005 von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete wird in einer Höhe von 2,00 m über Gelände ab einem Abstand von ca. 70 m vom Fahrbahnrand der Bremer Straße eingehalten. Am südlichen Rand des Plangebietes werden maximale Pegel von ca. 71 db(a) erreicht. Gegenüber der Heeder Dorfstraße beträgt der Abstand mindestens 38 m, wird aber immer durch den Mindestabstand zur Bremer Straße überlagert, die damit ohne weitere Abschirmung aus schalltechnischer Sicht maßgebend ist. Der im Rahmen der Abwägung für den Verkehrslärm auch heranziehbare Immissionsgrenzwert (aus der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV; 59 db(a) (Tag, WA)) wird ab einem Abstand von ca. 38 m vom Fahrbahnrand der Bremer Straße eingehalten. Daraus folgt der Verzicht auf die Anordnung von Außenwohnbereichen (=AWB) vor den Südfassaden (für die ersten Bauzeile zur Bremer Straße) bzw. vor der Ostfassade (für die erste Zeile zur Heeder Dorfstraße). Vielmehr sind die AWB vor den Gebäuderückseiten (bezogen auf die genannten Straßen) im Schallschatten der Gebäude anzuordnen. Anlagen 1.2; Beurteilungspegel nachts im 1. OG; 5,20 m über Gelände Im Nachtzeitraum (Anlage 1.2) wird der Orientierungswert (45 db(a)) im 1. OG mit Ausnahme des nordwestlichen Bereiches im Plangebiet nicht eingehalten. Am südlichen Rand des Plangebietes werden maximale Pegel von ca. 61 db(a) erreicht. Anlagen 1.3; Beurteilungspegel nachts im 2. OG; 8,00 m über Gelände Im Nachtzeitraum (Anlage 1.2) kann der Orientierungswert (45 db(a)) mit Ausnahme des nordwestlichen Bereiches im Plangebiet nicht eingehalten werden. Am südlichen Rand des Plangebietes werden maximale Pegel von ca. 60 db(a) erreicht. Mit Blick auf die insgesamt nur geringen Unterschiede zwischen dem Erdgeschoß und den Obergeschossen einerseits und aufgrund des Ziels einer einfachen Darstellung im B-Plan andererseits, wird auf eine Festlegung der Lärmpegelbereiche für einzelne Geschosse verzichtet. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt einheitlich für das 2. OG und liegt damit auf der sicheren Seite. Infolge der Überschreitung des Orientierungswertes (nachts), ist in diesem Fall in Schlaf- und Kinderzimmern der Einbau von schallgedämmten Lüftern erforderlich. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 11 / 15 5.3 Schutz der Außenwohnbereiche in den ersten Bauzeilen Wie im vorherigen Kapitel erläutert, werden an den Fassaden zu den benachbarten Straßen (Bremer Straße und Heeder Dorfstraße), jeweils in der ersten Bauzeile die Orientierungswerte am Tag deutlich überschritten. Die Berechnung einer Rasterlärmkarte mit einer fiktiven abschirmenden Bebauung (sh. Anlage 2) zeigt, dass durch eine entsprechende Anordnung der Außenwohnbereiche gegenüber der Bebauung Beurteilungspegel erreicht werden können, die zumindest den Immissionsgrenzwert von 59 db(a) (Tag, WA) einhalten. Eine entsprechende textliche Festsetzung im B-Plan ist ausreichend. Abbildung 3: Rasterlärmkarte EG mit abschirmenden Gebäuden Quelle: OSM Mitwirkende H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

12 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 5.4 Lärmpegelbereiche Nach den Vorgaben der DIN 4109 ist für die passiven Lärmschutzmaßnahmen der "maßgebliche Außenlärmpegel" (L a) zu bestimmen, der sich aus dem Beurteilungspegel für den Tagzeitraum (06.00 bis 22.00 Uhr) ergibt, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Damit sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile an den Tag-Beurteilungspegeln auszurichten. Der "maßgebliche Außenlärmpegel" bestimmt sich somit zu: L a = L r,tag + 3 db(a). Für eine erste Gebäudezeile im Süden des WA-Gebietes wurden (in einem Abstand von 8 m vom Fahrbahnrand der Bremer Straße im 2. OG ein maximaler Beurteilungspegel von L r,tag > 69 db(a) berechnet. Der maßgebliche Außenlärmpegel für die Nacht ergibt sich somit zu: L a > 69 db(a) + 3 db(a) > 72 db(a) Gemäß DIN 4109, Tabelle 8 entspricht dies dem Lärmpegelbereich V (LPB) mit einem erforderlichen Schalldämm-Maß von erf. R' w,res = 45 db. Dieses Schalldämm-Maß stellt erhöhte Anforderungen an die Außenbauteile. Zur Darstellung im Bebauungsplan ist die Bildung von Teilbereichen für passiven Lärmschutz erforderlich. Die nachfolgende Übersicht konkretisiert die Aussagen zu den Lärmpegelbereichen aus den Rasterlärmkarten. Dabei folgt die Abgrenzung der Teilbereiche den Grenzen der Lärmpegelbereiche für das 2. Obergeschoss. Damit ist der passive Lärmschutz immer auf der sicheren Seite. Die Lärmpegelbereiche sowie die Teilbereiche sind auch in der Anlage 3 dargestellt. Abbildung 4: Lärmpegelbereiche / Teilbereiche H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 13 / 15 Teilbereich 1: alle Geschosse Alle Fassaden Es liegt Lärmpegelbereich V vor. Teilbereich 2: alle Geschosse Fassaden zur Bremer Straße + Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich V vor. Rückfassaden in Bezug auf die Bremer Straße: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. Teilbereich 3: alle Geschosse alle Fassaden: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. Teilbereich 4: alle Geschosse alle Fassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. Teilbereich 5: alle Geschosse alle Fassaden: Es liegt Lärmpegelbereich II vor. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

14 / 15 FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 6 Die Berechnungen haben ergeben, dass der Bebauungsplan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung aus schalltechnischer Sicht in der dargestellten Form aufgestellt werden kann. Es sind Festsetzungen zum passiven Lärmschutz erforderlich. Verkehrslärm Die Orientierungswerte der DIN 18005 (WA: 55 / 45 db(a)) werden am Tag und in der Nacht bis zu einem Abstand von 70 m vom Fahrbahnrand der Bremer Straße überschritten. Aufgrund der Überschreitungen ist die Festsetzung von passivem Lärmschutz für die Gebäude erforderlich. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan kann der Schutz der Bevölkerung vor den von den angrenzenden Verkehrswegen (Bremer Straße und Heeder Dorfstraße) ausgehenden Lärmemissionen gewährleistet werden. Für den Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung ergeben sich folgende schalltechnischen Rahmenbedingungen, Hinweise und Festsetzungen: Hinweis (in Begründung und Planzeichnung) Formulierungsvorschlag: Hinweis Das Plangebiet wird von vorhandenen Verkehrswegen (Bremer Straße und Heeder Dorfstraße) beeinflusst. Von den genannten Verkehrswegen gehen Emissionen aus. Für die in Kenntnis dieser Verkehrsanlagen errichteten baulichen Anlagen im Plangebiet können gegenüber den Baulastträgern der Verkehrsanlagen keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich weitergehenden Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Festsetzungen (Text und Planzeichnung) Formulierungsvorschlag: Teilbereiche mit Festsetzungen zum passiven Lärmschutz: Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag bzw. 45 db(a) in der Nacht werden in großen Teilbereichen des Plangebietes überschritten. Es werden im Süden, am Rand des Plangebietes maximal rd. 71/61 db(a) erreicht. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung 15 / 15 Festsetzungen: - Die Außenbauteile von Gebäuden oder Gebäudeteilen, in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen, sind in die in der folgenden Tabelle genannten Lärmpegelbereiche basierend auf der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau einzustufen. Lärmpegel- Bereiche (LPB) Fassaden zur Bremer Straße *) Geschoss EG u. OG Teilbereiche TB 1 TB 2 TB 3 TB 4 TB 5 LPB V Seitenfassaden *) EG u. OG LPB V Rückseiten *) der Gebäude EG u. OG LPB IV Alle Fassaden EG u. OG LPB V LPB IV LPB III LPB II *) Erläuterung/Definition: Fassaden zur Bremer Straße (TB2) Seitenfassaden zur Bremer Straße (TB 2) Rückseiten (TB 2) der Gebäude Fassaden die einen Winkel von 0 bis 60 Grad zum genannten Verkehrsweg bilden Fassaden die einen Winkel von 60 bis 120 Grad zum genannten Verkehrsweg bilden Fassaden die einen Winkel von 120 bis 180 Grad zum genannten Verkehrsweg bilden - Um für die bei Schlafräumen notwendige Belüftung zu sorgen, ist aus Gründen des Immissionsschutzes in allen Teilbereichen (1 bis 5) bei Schlaf- und Kinderzimmern der Einbau von schallgedämmten Lüftern vorgeschrieben. Gleiches gilt für Räume mit sauerstoffzehrenden Heizanlagen. Die Einhaltung der erforderlichen Schalldämmwerte ist bei der genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen nachzuweisen. - Außenwohnbereiche sind an Gebäuden in der ersten Bauzeile zur Bremer Straße bzw. zur Heeder Dorfstraße nicht zulässig. Vielmehr dürfen diese beim Bau oder der genehmigungspflichtigen Änderung nur auf der von der genannten Straße abgewandten Seite, im Schallschatten der jeweiligen Gebäude, vorgesehen werden. Alternativ ist auch das Vorsehen von zusätzlichem aktiven Lärmschutz oder die Anordnung von Nebengebäuden als schallabschirmende Maßnahmen möglich, sodass insgesamt die Einhaltung der Tages-Orientierungswerte (55 db(a)) sichergestellt werden kann. Hinweise: - Im Baugenehmigungsverfahren können Abweichungen von den obigen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass andere Maßnahmen oder andere technische Lösungen einen ausreichenden Schallschutz erbringen. - In den textlichen Festsetzungen wird auf DIN-Vorschriften verwiesen. Diese werden beim Planungsamt der Stadt Diepholz zur Einsicht bereitgehalten. Innerhalb der Bauleitplanung ist Inhalt und Ergebnis dieser schalltechnischen Beurteilung aufzuführen. H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

FANGMEIER - Stadt Diepholz; B-Plan Nr. 5 An der Grawiede, 1. Änderung Anhang Anlage 1.1 Rasterlärmkarte (RLK) ohne Bebauung, Tag, AWB h=2,0 m, M 1:1.000,1 Blatt Anlage 1.2 Rasterlärmkarte (RLK) ohne Bebauung, Tag, OG h=5,20 m, M 1:1.000,1 Blatt Anlage 1.3 Rasterlärmkarte (RLK) ohne Bebauung, Tag, OG h=8,00 m, M 1:1.000,1 Blatt Anlage 2 Rasterlärmkarte (RLK) mit Bebauung, Tag, AWB h=2,0 m, M 1:1.000,1 Blatt Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Lärmpegelbereiche mit Teilbereichen passiver Lärmschutz, M 1:1.000,1 Blatt Eingabedaten Emissionsberechnung Straße, 2 Blatt H:\FANG-DPH\218341\TEXTE\SC\erl180904sc01.docx

131 Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG 3 Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" 5 32 Rasterlärmkarte (Tag) 100 RLK h= 2,00 (AWB) Datei: Anl_1_1_RLK2030_T_EG_Bestand-LS_1000_A4.sgs Rechenlauf: 100 Proj.: 218341 4 33 03.09.2018 Friedrich-Fangmeier-Straße INGENIEURPLANUNG Marie-Curie-Str. 4a Tel. 05407/880-0 t t GmbH & Co.KG Anlage 1.1 49134 Wallenhorst Fax 05407/880-88 Legende B-Plan-Grenze Hauptgebäude 67 Nebengebäude Allgemeine Wohngebiete Straße 132 Emission Straße Flur: 2 54 Grenzwertlinie WA 55 db(a) tags Lichtzeichenanlage 55 56 556 57 59 2 60 58 62 1 6463 61 66 65 67 68 9 6 Tag, h=2 m über Gelände in db(a) < 1 <= 35 35 < 2 <= 40 WR 40 < 3 <= 45 WA 45 < 4 <= 50 MI 50 < 5 <= 55 GE 55 < 6 <= 60 60 < 7 <= 65 65 < 8 <= 70 70 < 9 <= 75 75 < 10 <= 80 80 < 11 > 80 er Brem Straß e 23 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 m

131 Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG 3 Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" 5 32 Rasterlärmkarte (Nacht) 101 RLK h= 5,20 (1.OG) Datei: Anl_1_2_RLK2030_Bestand-LS_Nacht_1000_A4.sgs Rechenlauf: 101 Proj.: 218341 4 33 03.09.2018 Friedrich-Fangmeier-Straße INGENIEURPLANUNG Marie-Curie-Str. 4a Tel. 05407/880-0 t t GmbH & Co.KG Anlage 1.2 49134 Wallenhorst Fax 05407/880-88 Legende B-Plan-Grenze Hauptgebäude Nebengebäude Allgemeine Wohngebiete 132 44 Flur: 2 Emission Straße 45 Grenzwertlinie WA 45 db(a) nachts 48 49 50 51 47 Lichtzeichenanlage 46 556 2 52 53 54 55 56 1 57 8 5 59 Nacht, h=5,2 m über Gelände in db(a) < 1 <= 35 35 < 2 <= 40 WR 40 < 3 <= 45 WA 45 < 4 <= 50 MI 50 < 5 <= 55 GE 55 < 6 <= 60 60 < 7 <= 65 65 < 8 <= 70 70 < 9 <= 75 75 < 10 <= 80 80 < 11 > 80 Straße er Brem Straß e 23 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 m

131 Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG 3 Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" 5 32 Rasterlärmkarte (Nacht) 102 RLK h= 8,00 (2.OG) Rechenlauf: 102 Proj.: 218341 4 33 03.09.2018 Friedrich-Fangmeier-Straße INGENIEURPLANUNG Marie-Curie-Str. 4a Tel. 05407/880-0 t t GmbH & Co.KG Anlage 1.3 49134 Wallenhorst Fax 05407/880-88 Legende B-Plan-Grenze Hauptgebäude Nebengebäude Allgemeine Wohngebiete 132 Flur: 2 45 Emission Straße Grenzwertlinie WA 45 db(a) nachts 46 49 50 51 52 47 48 Lichtzeichenanlage 556 2 53 1 54 55 56 57 58 Nacht, h=8 m über Gelände 59 in db(a) < 1 <= 35 35 < 2 <= 40 WR 40 < 3 <= 45 WA 45 < 4 <= 50 MI 50 < 5 <= 55 GE 55 < 6 <= 60 60 < 7 <= 65 65 < 8 <= 70 70 < 9 <= 75 75 < 10 <= 80 80 < 11 > 80 Straße er Brem Straß e 23 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 m

131 Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG 3 Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" 5 32 Rasterlärmkarte (Tag) 120 RLK h= 2,00 (AWB) mit Bebauung Datei: Anl_2_RLK2030_Bestand-LS_Tag_1000_A4.sgs Rechenlauf: 110 Proj.: 218341 4 33 04.09.2018 Friedrich-Fangmeier-Straße INGENIEURPLANUNG Marie-Curie-Str. 4a Tel. 05407/880-0 t t GmbH & Co.KG Anlage 2 49134 Wallenhorst Fax 05407/880-88 Legende B-Plan-Grenze Hauptgebäude 67 Nebengebäude Allgemeine Wohngebiete Straße 132 Emission Straße 53 Flur: 2 Grenzwertlinie WA 55 db(a) tags 54 Lichtzeichenanlage 56 55 556 2 63 64 59 56 6610 1 62 66 65 58 57 Tag, h=2 m über Gelände 67 6869 70 in db(a) < 1 <= 35 35 < 2 <= 40 WR 40 < 3 <= 45 WA 45 < 4 <= 50 MI 50 < 5 <= 55 GE 55 < 6 <= 60 60 < 7 <= 65 65 < 8 <= 70 70 < 9 <= 75 75 < 10 <= 80 80 < 11 > 80 er Brem Straß e 23 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 m

32458250 3 5 131 Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" 32 Lärmpegelbereiche (LPB) gem. DIN 4109 mit Darstellung der Teilbereiche des passiven Lärmschut 102 RLK h= 8,00 (2.OG) 4 Rechenlauf: 102 Datei: Anl_3_LPB_aus_2OG_1000_A4.sgs Proj.: 218341 03.09.2018 Friedrich-Fangmeier-Straße 33 INGENIEURPLANUNG GmbH & Co.KG Marie-Curie-Str. 4a t 49134 Wallenhorst Anlage Tel. 05407/880-0 t Fax 05407/880-88 3 Legende B-Plan-Grenze Hauptgebäude Nebengebäude TB 5 132 Flur: 2 Straße Emission Straße Grenzwertlinie WA 45 db(a) nachts Lichtzeichenanlage Teilbereich 1 (TB 1) Teilbereich 2 (TB 2) Teilbereich 3 (TB 3) 556 Teilbereich 4 (TB4) TB 4 Teilbereich 5 (TB 5) 2 1 TB 3 Lärmpegelbereiche (LPB) DIN 4109; Lr + 3 db(a) Zuschlag für den maßgebl. Außenlärmpegel ist im Lr berücksichtigt. < <= 50I 50 < <= 55I 55 < <= 60II 60 < <= 65III 65 < <= 70IV 70 < <= 75V Bremer Straße TB 2 TB 1 23 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 m 32458250

Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" Rechenlauf-Info - 122 RLK h= 8,00 (2.OG) mit Bebauung Anlage 4 Projektbeschreibung Projekttitel: Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" Projekt Nr.: 218341 Projektbearbeiter: vw Auftraggeber: Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenart: Rasterlärmkarte Titel: 122 RLK h= 8,00 (2.OG) mit Bebauung Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 112 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: 03.09.2018 15:17:57 Berechnungsende: 03.09.2018 15:17:58 Rechenzeit: 00:00:476 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 547 Anzahl berechneter Punkte: 561 Kernel Version: SoundPLAN 8.0 (06.08.2018) - 32 bit Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: db(a) Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m 0,100 db Nein Richtlinien: Straße: Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-90 Seitenbeugung: ausgeschaltet Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: RLS-90 Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Bewertung: Rasterlärmkarte: Rasterabstand: Höhe über Gelände: Rasterinterpolation: Feldgröße = Min/Max = Differenz = DIN 18005 Verkehr 5,00 m 8,000 m 9x9 10,0 db 0,1 db IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co KG 49134 Wallenhorst (0 54 07) 880-0 H:\FANG-DPH\218341\BERECHNUNG\SC\V80_SP01\ Seite 1 SoundPLAN 8.0

Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" Rechenlauf-Info - 122 RLK h= 8,00 (2.OG) mit Bebauung Anlage 4 Grenzpegel= 40,0 db Geometriedaten 120.sit 03.09.2018 15:17:44 - enthält: DXF_0.geo 03.09.2018 12:36:08 DXF_Bauwerke_ Einrichtungen_ Siedlungsf..geo 13.08.2018 15:19:52 DXF_Ergebnis allgemein.geo13.08.2018 15:18:04 DXF_Flurstücke_ Punkte.geo 14.08.2018 12:27:28 DXF_Gebäude.geo 13.08.2018 16:40:34 DXF_Hinweistexte Fluren_ Gemarkung etc..geo 13.08.2018 15:19:52 DXF_Hinweistexte für DXF und DWG.geo 13.08.2018 15:19:52 DXF_Lagebezeichnungen.geo 13.08.2018 15:19:52 DXF_TN_ Gewässer.geo 13.08.2018 15:19:52 Geofile2.geo 13.08.2018 15:17:42 Rechengebiet.geo 13.08.2018 16:15:52 s_01_bremer-straße.geo 03.09.2018 12:36:08 r_120.geo 03.09.2018 15:17:44 RDGM9999.dgm 13.08.2018 15:39:46 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co KG 49134 Wallenhorst (0 54 07) 880-0 H:\FANG-DPH\218341\BERECHNUNG\SC\V80_SP01\ Seite 2 SoundPLAN 8.0

Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" Emissionsberechnung Straße - 122 RLK h= 8,00 (2.OG) mit Bebauung Anlage 5 Straße KM DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h Bremer Straße 0,000 7850 50 50 50 50 0,0600 0,0110 471 86 0,00 0,00 8,5 2,6-4,31-5,46-1,2 0,0 0,0 66,3 57,5 62,0 52,0 Bremer Straße 0,467 6200 50 50 50 50 0,0600 0,0110 372 68 0,00 0,00 9,3 2,8-4,21-5,40 1,1 0,0 0,0 65,5 56,5 61,3 51,1 Heeder Triftweg 0,000 2050 50 50 50 50 0,0600 0,0110 123 23 0,00 0,00 10,0 3,0-4,14-5,34 2,2 0,0 0,0 60,8 51,8 56,7 46,4 Heeder Dorfstraße 0,000 2050 50 50 50 50 0,0600 0,0110 123 23 0,00 0,00 10,0 3,0-4,14-5,34 0,2 0,0 0,0 60,8 51,8 56,7 46,4 DStrO Tag db DStrO Nacht db p Tag % p Nacht % Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % D Stg db(a) D Refl db(a) Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co KG 49134 Wallenhorst (0 54 07) 880-0 H:\FANG-DPH\218341\BERECHNUNG\SC\V80_SP01\ Seite 1 SoundPLAN 8.0

Friedrich Fangmeier Grundstücks GmbH & Co KG Stadt Diepholz, BPlan Nr. 5, 1. Änderung "An der Grawiede" Emissionsberechnung Straße - 122 RLK h= 8,00 (2.OG) mit Bebauung Anlage 5 Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - k Tag stündlicher Anteil am DTV Tag k Nacht stündlicher Anteil am DTV Nacht M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co KG 49134 Wallenhorst (0 54 07) 880-0 H:\FANG-DPH\218341\BERECHNUNG\SC\V80_SP01\ Seite 2 SoundPLAN 8.0