Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden

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Transkript:

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp Forstwirtschaftlicher Ausgleich bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße 1 48739 Legden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr. 13 48155 Münster Tel.: 0251 / 13 30 28 12 Fax: 0251 / 13 30 28 19 10. Januar 2017

ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung... 3 2 Waldausgleich nach LFoG... 3 3 Beschreibung der Maßnahme... 4 3.1 Zielsetzung... 4 3.2 Flächige Pflanzung... 4 4 Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung... 5 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Waldeingriff nach LFoG... 3 Tab. 2: Fläche für Waldausgleich nach LFoG... 3 Anlagen Karte 1: Übersichtskarte Waldausgleich...(1: 40.000) Karte 2: Detailkarte Waldausgleich...(1: 1.000)

ökon GmbH, Münster Seite 3 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Gemeinde Legden plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 Roggenkamp im nordöstlichen Gemeindegebiet. Ziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen auf ackerbaulich genutzten Flächen. Die Hofstelle Lenfert mit landwirtschaftlichen Gebäuden, Gehölzen und Weideflächen wird im Zuge der Ausweisung überplant. Laut Stellungnahme des Regionalforstamtes Münsterland aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Az.: 310-11-01.021 2016_173), ist für die Überplanung der forstwirtschaftlichen Kompensationsmaßnahme aus dem Bebauungsplan 20 ein Ausgleich erforderlich. 2 Waldausgleich nach LFoG Im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Legden-Roggenkamp" wird Wald in Anspruch genommen. Die Waldflächen werden in Abstimmung mit dem Regionalforstamt nach LFoG im Verhältnis 1:1 kompensiert. Nach derzeitiger Planung werden ca. 1.353 m² Wald in Anspruch genommen. Das Waldausgleichsdefizit wird extern kompensiert. Hierfür steht eine Fläche in der Gemeinde Legden, Gemarkung Legden, Flur 49, Flurstück 23 (tlw.) zur Verfügung (vgl. Karte 1 und 2). Die Fläche wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und zusätzlich mit der Unteren Landschaftsbehörde vorabgestimmt. Tab. 1: Waldeingriff nach LFoG Beanspruchung von Wald Waldtypen Waldfläche (m²) Laubmischwald, junges Baumholz 1.353 Tab. 2: Fläche für Waldausgleich nach LFoG Ausgangszustand m² Planzustand m² Nördlich Hofstelle Doedt, Gemeinde Legden, Gemarkung Legden, Flur 49, Flurstück 23 (tlw.) Acker/Grünland 4.600 (Gesamt) Laubwald, standorttypisch (Waldausgleich) 1.353 Die Fläche kann potenziell vollständig aufgeforstet werden. Die weiteren 3.247 m² Aufforstung stünden somit für sonstige forstwirtschaftliche oder landschaftsrechtliche Ausgleiche zu Verfügung.

ökon GmbH, Münster Seite 4 3 Beschreibung der Maßnahme 3.1 Zielsetzung Mit der Laubwaldentwicklung wird ein Ausgleich des Waldverlustes angestrebt. Es handelt sich um keine landschaftspflegerisch begründete Maßnahme. Für den Waldverlust in Höhe von 1.353 m² ist ein Waldersatz in der gleichen Größenordnung vorgesehen. 3.2 Flächige Pflanzung Auf ca. 1.353 m² Acker soll durch Pflanzungen ein standortgerechter Laubwald entwickelt werden (vgl. Karte 1 und 2). Es sind standortheimische Baumarten wie Stieleiche (Quercus robur) und Rotbuche (Fagus sylvatica) vorzusehen. Die Aufforstung sollte im Reihen- & Quadratverband flächendeckend bepflanzt werden (maximal 1 Pflanze pro 2 m 2 ). Richtung Norden und Osten ist zu den bestehenden Hecken eine Art Waldrand vorzusehen. Der Waldrand ist auf einer Breite von 20 m mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung zu entwickeln. Hierfür stehen diverse Arten zur Verfügung: Auswahl Sträucher: Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Hundsrose (Rosa canina) Weißdorn (Crataegus monogyna) Hasel (Corylus avellana) und Faulbaum (Frangula alnus) Auswahl Bäume: Eberesche (Sorbus aucuparia) Sandbirke (Betula pendula) Erle (Alnus glutinosa) Hainbuche (Carpinus betulus) Als Schutz gegen Verbiss und Fegen sind die Anpflanzungen auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren einzuzäunen oder mit Hilfe mechanischer oder chemischer Hilfsmittel gegen Verbiss zu schützen. Die Maßnahme der Wahl ist mit dem zuständigen Revierförster abzustimmen. Die Gehölze sind soweit erforderlich bis zu ihrer Sicherung frei zu schneiden. Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Auf chemische Pflanzenbekämpfungsmittel ist zu verzichten. Der abgetrennte, unerwünschte Aufwuchs und Mähgut können auf den Flächen verbleiben (DIN 18919). Der Rückschnitt von Bäumen 1. und 2. Ordnung ist unzulässig. Bei Ausfall von 15 % der Gehölze und mehr muss nachpflanzt werden Die Waldflächen sind naturnah zu bewirtschaften. Anpflanzung und Unterhaltung erfolgen in Abstimmung mit dem Regionalforstamt Münster bzw. dem zuständigen Revierförster.

ökon GmbH, Münster Seite 5 4 Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung LFoG Landesforstgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LFoG) Diese Darstellung zum Waldausgleich wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (E. Kemper) Dipl.-Landschaftsökologin