Eigentumsförderung in Düsseldorf



Ähnliche Dokumente
Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer

Eigentums örderung Düsseldorf Nähe trifft Freiheit

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Der Weg zum Eigenheim und zur Eigentumswohnung (Stand: Januar 2015)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum

Neubau und Ersterwerb

Darlehen für Schwerbehinderte Stand

Kreis Herford. Erwerbsförderung 2010

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

51379 Leverkusen Uhr bis Uhr. Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines

(zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum)

Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer

Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

Wie wird gefördert Informationen Kontaktaufnahme. Stadt Cuxhaven Rathausplatz Cuxhaven

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Hessen-Baudarlehen. Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Neubau-Immobilie. Stein auf Stein ein neues Zuhause für die Familie schaffen

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum. Mainz, 27. Juni Ihre Referentin: Monika Becker.

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Hessen-Darlehen. Kauf einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie. Familienpläne für ein eigenes Zuhause realisieren

Impressum: Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Fachdienst Zentrale Aufgaben. Stand: September

Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Merkblatt Infrastruktur

ISB-Darlehen 2014 für selbst genutzten Wohnraum

Förderung von Mietwohnungen. Modernisierung

Der Fachbereich Wohnen informiert über

Öffentliche Fördermittel

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum Bestandserwerb

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

Beispiel überschießendes Kindergeld:

wie viel immobilie passt zu mir? KLARHEIT SCHAFFEN MIT DEM QUICK-CHECK UNSERES PARTNERS COMMERZBANK.

Förderung von Wohneigentum. Bestandserwerb

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str Nauen Tel.

Geförderter Wohnungsbau in München

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg

Förderung von Wohneigentum. Neubau

Rente und Hinzuverdienst

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 ( A 4512)

Eigenheimfinanzierung mit RAIFFEISEN. Michael Tura Mitglied der Bankleitung Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen

Unterlagen zur Finanzierung

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung

Dachbegrünung eine lohnenswerte Investition Fördermittel und Beratung für Düsseldorfer

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter am 6. März 2009

Weniger Energieverbrauch im Wohnungsbestand

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Grant Thornton Hungary News. April 2014

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IBB wenn es um Wohneigentum geht

Marktverzerrungen durch Ungleichbehandlung von Modernisierungen und Bestandsersatz in Förderprogrammen am Beispiel der KfW

Ratgeber Immobilienfinanzierung. Entdecken Sie, wie einfach es ist in Spanien zu lebenmit den Vorteilen der. Deutschen Bank

5. Planung der Maßnahmen und Kosten

Rund ums Thema Pflegestufen

Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Steffen Schwendemann vom

Vorname. Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer:

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IFB-Modernisierungsdarlehen Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen Gültig ab 1.

Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause Markus Elspaß 1

1 Geltungsbereich. (2) Die Internate, gemäß Abs. 1, sind Wohnheime im Sinne dieser Tarifordnung. 2 Benutzungsentgelt

Berechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit / Unzumutbarkeit nach 7 NDSchG

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Energieeffizient Bauen - Kredit

EnEV und Energieausweise 2009

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt -

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Dokumentation der Anlageberatung

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

WoWe II Referat: Finanzierung und Förderung von Wohneigentum. Gliederung

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Die Eigentumsförderung in NRW

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, Tübingen Tel.:

Verkaufskurzexposé Wohn- und Geschäftshaus in Leipzig-Leutzsch, bekannte Lage direkt gegenüber der Leutzsch-Arkaden

Wohnraumförderung Altbausanierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Transkript:

Eigentumsförderung in Düsseldorf

Inhalt Vorwort 3 Förderung mit städtischen Darlehen 4 æ Wer und was werden gefördert? 4 æ Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten? 5 æ Wie viel Einkommen muss Ihrem Haushalt verbleiben? 6 æ Wie hoch muss Ihre Eigenleistung sein? 7 æ Wie hoch sind die Darlehen? 8 æ Wie hoch sind Zinsen, Tilgung und Gebühren? 10 Förderung mit Landesdarlehen 11 æ Wer und was werden gefördert? 11 æ Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten? 12 æ Wie viel Einkommen muss Ihrem Haushalt verbleiben? 13 æ Wie hoch muss Ihre Eigenleistung sein? 14 æ Wie hoch sind die Darlehen? 15 æ Wie hoch sind Zinsen, Tilgung und Gebühren? 17 Berechnungsbeispiel: Finanzierung, Belastung, Tragbarkeit 18 Beratung und Antrag 20 æ Für die Beratung: Welche Unterlagen sind erforderlich? 20 æ Für den Antrag: Wichtige allgemeine Hinweise 21 æ Für die Bearbeitung: Welche Unterlagen sind erforderlich? 22 Weitere Informationen 23 æ So erreichen Sie uns 23 æ Weitere Förderprogramme und Informationen 24 2

Vorwort Viele Menschen wünschen sich ein Leben in den eigenen vier Wänden. Der Bau oder Kauf einer Immobilie scheitert jedoch häufig an den erheblichen finanziellen Belastungen. Diese finanziellen Hürden können möglicherweise durch die Inanspruchnahme der von der Stadt Düsseldorf und vom Land NRW angebotenen zinsgünstigen Darlehen so reduziert werden, dass insbesondere Familien mit Kindern ihren Traum verwirklichen können. Die Stadt Düsseldorf möchte Sie dabei unterstützen und bietet Ihnen mit dieser Broschüre einen Überblick über die aktuellen Finanzierungshilfen. Sie ersetzt allerdings nicht die umfassende Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes. Diese sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, bevor Sie sich in irgendeiner Form vertraglich binden. Burkhard Hintzsche Beigeordneter 3

Wer und was werden gefördert? Die Stadt Düsseldorf fördert durch zinsgünstige Darlehen den Neubau und Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Förderung mit städtischen Darlehen Auch für die Neuschaffung von Wohnungen durch Erweiterung von Gebäuden (z. B. Dachgeschossausbau) oder durch Nutzungsänderung ist eine Förderung möglich. Dann müssen die Baukosten inklusive der Baunebenkosten mindestens 650 Euro je Quadratmeter betragen. Gefördert werden können Haushalte mit æ mindestens einer volljährigen Person und einem Kind nach 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) oder æ einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung von mindestens 50). Angerechnet wird auch ein Kind, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird. 4

Förderung mit städtischen Darlehen Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten? Die Bewilligung des Darlehens ist abhängig von der Höhe Ihres Bruttojahresverdienstes. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahres - einkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft für einige Haushalte dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf, um Fördermittel zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bruttoverdienst Haushalte mindestens maximal 2 Personen (1 Kind) 40.925 Euro 61.242 Euro 3 Personen (1 Kind) 42.410 Euro 67.254 Euro 4 Personen (2 Kinder) 50.925 Euro 80.878 Euro Darüber hinaus gibt es Frei- und Abzugsbeträge für: æ schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen, æ junge Ehepaare mit mindestens 1 Kind und æ Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhalts - verpflichtungen, die ein höheres Einkommen zulassen. 5

Wie viel Einkommen muss Ihrem Haushalt zur Lebensführung bleiben? Die Förderung setzt voraus, dass die finanzielle Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Förderung mit städtischen Darlehen Von Ihrem Nettoeinkommen werden die Kosten der Bau - finanzierung, die Bewirtschaftungskosten und alle anderen Zahlungsverpflichtungen (z. B. Versicherungen, Kreditraten) abgezogen. Danach müssen Ihrem Haushalt zum Lebensunterhalt monatlich noch zur Verfügung stehen (Mindest - rückbehalt): Haushalte Mindestrückbehalt 2 Personen 1.000 Euro jede weitere Person + 255 Euro Zur Berechnung, ob der Mindestrückbehalt eingehalten wird, werden Nettoeinnahmen berücksichtigt, die regelmäßig und auf Dauer erzielt werden. Hierzu zählen auch das Kindergeld und der Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie auf den Seiten 19 und 20. 6

Förderung mit städtischen Darlehen Wie hoch muss Ihre Eigenleistung sein? Die Höhe der Eigenleistung ist abhängig von den Gesamt - kosten des Vorhabens. 15% der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden, und zwar æ mindestens zur Hälfte durch Geldmittel oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks, æ maximal die Hälfte durch nachzuweisende Sach- und Arbeits leistungen. Zu den Gesamtkosten zählen insbesondere æ Grundstückskosten, æ Baukosten, æ Erwerbskosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Grund erwerbssteuer, Maklerprovision), æ Erschließungskosten, æ Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorar, Baugenehmigung, Kosten der Finanzierung und der Zwischenfinanzierung). 7

Wie hoch sind die Darlehen? Die Höhe der Darlehen hängt u. a. von der Größe Ihres Haushaltes ab: Förderung mit städtischen Darlehen Neubau/ Darlehen Neuschaffung/ Ersterwerb Gebrauchte Immobilie Grundpauschale 35.000 Euro 24.500 Euro Kinderbonus pro Kind + 10.000 Euro + 7.000 Euro Gebrauchte Immobilien müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: æ Bauantrag wurde nach dem 31. Dezember 1994 gestellt oder æ Bauanzeige wurde nach dem 31. Dezember 1994 getätigt oder æ mindestens der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 wird erfüllt oder æ der Endenergiebedarf laut Energieausweis überschreitet nicht den Wert von 150 kwh/(m 2 a) oder æ innerhalb eines Jahres wird der Nachweis erbracht, dass æ die Empfehlungen des Energieausweises zur kosten - güns tigen Modernisierung ausgeführt worden sind oder æ Maßnahmen durchgeführt worden sind, die gewährleis - ten, dass der Endenergiebedarf 150 kwh/(m 2 a) nicht überschreitet. 8

Förderung mit städtischen Darlehen Die Auszahlung für Bauherrinnen und Bauherren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber erfolgt in drei Raten: æ 50 % bei Baubeginn æ 40 % bei Fertigstellung des Rohbaus æ 10 % bei Bezugsfertigkeit, soweit alle Arbeiten/Maß - nahmen abgeschlossen sind Die Auszahlung bei Erwerb einer bestehenden Immobilie erfolgt in einer Summe, und zwar in der Regel nach Bezug der Immobilie. Gegebenenfalls ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich. 9

Wie hoch sind Zinsen, Tilgung und Gebühren? Die laufenden Konditionen der städtischen Darlehen: Förderung mit städtischen Darlehen Zinsen Das Baudarlehen ist in den ersten 5 Jahren zinsfrei. Im Anschluss staffelt sich die Zinshöhe wie folgt: im 6. 10. Jahr 2% im 11. 15. Jahr 3% ab dem 16. Jahr 4% Tilgung Die Tilgung beträgt über die gesamte Laufzeit 1% oder auf Antrag 2% zuzüglich ersparter Zinsen. Einmalige Kosten Zusätzlich fallen folgende Verwaltungsgebühren einmalig an: 350 Euro Verwaltungsgebühr für die Förderzusage + 0,4% der bewilligten Darlehen. Ein Berechnungsbeispiel zur Höhe der monatlichen Belastung finden Sie auf den Seiten 19 und 20. 10

Förderung mit Landesdarlehen Wer und was werden gefördert? Das Land NRW fördert ebenfalls durch zinsgünstige Darlehen den Neubau und den Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Auch für die Neuschaffung von Wohnungen durch Erweiterung von Gebäuden (z. B. Dachgeschossausbau) oder durch Nutzungsänderung ist eine Förderung möglich. Dann müssen die Baukosten inklusive der Baunebenkosten mindestens 650 Euro je Quadratmeter betragen. Gefördert werden können Haushalte mit æ mindestens einer volljährigen Person und einem Kind nach 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) oder æ einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50). Das bedeutet, dass sowohl Alleinerziehende als auch allein - stehende Schwerbehinderte für eine Förderung mit Landesdarlehen in Frage kommen können. 11

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten? Förderung mit Landesdarlehen Die Bewilligung des Darlehens ist abhängig von der Höhe Ihres Bruttojahresverdienstes. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahres - einkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Haushalte 2 Personen (1 Kind) 40.924 Euro 3 Personen (1 Kind) 42.409 Euro 4 Personen (2 Kinder) 50.924 Euro maximaler Bruttoverdienst Weitere Einzelheiten zu der Berechnung des Einkommens finden Sie auf Seite 6. 12

Förderung mit Landesdarlehen Wie viel Einkommen muss Ihrem Haushalt zur Lebensführung bleiben? Die Förderung setzt voraus, dass die finanzielle Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Von Ihrem Nettoeinkommen werden die Kosten der Bau - finanzierung, die Bewirtschaftungskosten und alle anderen Zahlungsverpflichtungen (z. B. Versicherungen, Kreditraten) abgezogen. Danach müssen Ihrem Haushalt zum Lebensunterhalt monatlich noch zur Verfügung stehen (Mindest - rückbehalt): Haushalte Mindestrückbehalt 2 Personen 1.000 Euro jede weitere Person + 255 Euro Zur Berechnung, ob der Mindestrückbehalt eingehalten wird, werden Nettoeinnahmen berücksichtigt, die regelmäßig und auf Dauer erzielt werden. Hierzu zählen auch das Kindergeld und der Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie auf den Seiten 19 und 20. 13

Wie hoch muss Ihre Eigenleistung sein? Die Höhe der Eigenleistung ist abhängig von den Gesamt - kosten des Vorhabens. Förderung mit Landesdarlehen 15% der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden, und zwar æ mindestens zur Hälfte durch Geldmittel oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks, æ maximal die Hälfte durch nachzuweisende Sach- und Arbeits leistungen. Das Starterdarlehen (siehe Seite 16) dient ebenfalls als Ersatz des Eigenleistungsanteils. Zu den Gesamtkosten zählen insbesondere æ Grundstückskosten, æ Baukosten, æ Erwerbskosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Grund erwerbssteuer, Maklerprovision), æ Erschließungskosten, æ Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorar, Baugenehmigung, Kosten der Finanzierung und der Zwischenfinanzierung). 14

Förderung mit Landesdarlehen Wie hoch sind die Darlehen? Die Höhe der Darlehen hängt von der Haushaltsgröße sowie von Art und energetischem Zustand des Objektes ab. Gebrauchtes Eigenheim + energetische Sanierung Neubau/ (Kombimodell) Neuschaffung/ Gebrauchte sowie Nutzungs- Darlehen Ersterwerb Immobilie änderungen Grundpauschale 73.000 51.100 58.400 Kinderbonus je Kind 10.000 77.000 78.000 Stadtbonus 20.000 14.000 16.000 Starterdarlehen 10.000 10.000 10.000 Barrierefreiheit 10.000 15

Gebrauchte Immobilien müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: æ Bauantrag wurde nach dem 31. Dezember 1994 gestellt oder æ Bauanzeige wurde nach dem 31. Dezember 1994 getätigt oder æ mindestens der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 wird erfüllt oder æ der Endenergiebedarf laut Energieausweis überschreitet nicht den Wert von 150 kwh/(m 2 a) oder æ innerhalb eines Jahres wird der Nachweis erbracht, dass æ die Empfehlungen des Energieausweises zur kosten - güns tigen Modernisierung ausgeführt worden sind oder æ Maßnahmen durchgeführt worden sind, die gewährleis - ten, dass der Endenergiebedarf 150 kwh/(m 2 a) nicht überschreitet. Förderung mit Landesdarlehen Die Auszahlung für Bauherrinnen und Bauherren erfolgt in drei Raten: æ 30% bei Baubeginn æ 40% nach Fertigstellung des Rohbaus æ 30% bei Bezugsfertigkeit Die Auszahlung für Erwerber von Neubauten oder gebrauchten Immobilien erfolgt in einer Summe nach Bezugsfertigkeit bzw. nach Lastenübergang. 16

Förderung mit Landesdarlehen Wie hoch sind Zinsen, Tilgung und Gebühren? Die Auszahlung für das Kombimodell erfolgt in drei Raten: æ 40% nach Kaufvertragsabschluss æ 30% bei Beginn der Baumaßnahmen æ 30% nach Durchführung der Baumaßnahmen Die laufenden Konditionen der Landesdarlehen: Zinsen 1 Tilgung lfd. VKB 2 Neubau/Neuschaffung/ Ersterwerb 3 0,5% 1% 4 0,5% gebrauchte Immobilien 3 und Kombimodell 0,5% 2% 0,5% Starterdarlehen 0,5% 5% 0,5% 1 zuzüglich ersparter Zinsen 2 laufender Verwaltungskostenbeitrag 3 Konditionen gelten für Grundpauschale, Kinder- und Stadtbonus 4 auf Antrag 2% Zusätzlich sind einmalig zu zahlen æ 350 Euro Verwaltungsgebühr für die Förderzusage æ 0,4% der bewilligten Darlehen als Verwaltungskosten - beitrag Wichtig: Um Fehlförderungen zu verhindern, werden die Zinsen in Abständen von 5 Jahren angehoben, sofern sich das anrechenbare Gesamteinkommen Ihres Haushalts gegenüber dem Zeitpunkt der Förderung positiv verändert hat. Die näheren Einzelheiten werden von der NRW.BANK festgelegt. Ein Berechnungsbeispiel zur Höhe der monatlichen Belas - tung finden Sie auf den Seiten 19 und 20. 17

Berechnungsbeispiel: Finanzierung, Belastung, Tragbarkeit Finanzierung einer Neubaueigentumswohnung (110 qm) Berechnungsbeispiel æ Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern æ 1 Person ist berufstätig æ Das Jahresbruttoeinkommen der Familie beträgt 48.000 Euro Kaufpreis Berechnung der monatlichen Belastungen Erwerbs- und Nebenkosten (insbesondere Notar, Grunderwerbskosten, Finanzierungskosten) Gesamtkosten 275.000 Euro 29.000 Euro 304.000 Euro Betrag Zins + Tilgung Jährl. Belastung Eigenleistung 49.000 Euro 0 0 Euro Darlehen 0,5% VKB Land 113.000 Euro + 0,5% Zinsen 2.260 Euro + 1% Tilgung Starterdarlehen Land Restdarlehen z. B. Bank Finanzierungskosten Belastung 10.000 Euro 132.000 Euro 0,5% VKB + 0,5% Zinsen + 5% Tilgung 4% Zinsen + 2% Tilgung Finanzierung Bewirtschaftungskosten (110 qm x 32,42 Euro pro Jahr)+ Verwaltungskosten von 334 Euro Belastung jährlich Belastung monatlich 600 Euro 7.920 Euro 10.780 Euro 10.780 Euro 3.900 Euro 14.680 Euro 1.223 Euro 18

Berechnungsbeispiel Berechnung der Tragbarkeit Monatliches Nettoeinkommen (inkl. Unterhalt u. ä.) 2.585 Euro Kindergeld + 368 Euro Lastenzuschuss Monatliches Nettoeinkommen gesamt Belastung aus der Finanzierung 0 Euro 2.953 Euro 1.223 Euro Kleinkredit 50 Euro Lebensversicherung 100 Euro Nettoeinkommen nach Abzug der Belastungen Mindestrückbehalt 4 Personen Überschuss 1.580 Euro 1.510 Euro 70 Euro 19

Für die Beratung: Welche Unterlagen sind erforderlich? æ Einkommensnachweise des vergangenen und des laufenden Kalenderjahres für alle im Haushalt lebenden Personen (auch geringfügig Beschäf tigte) æ letzter Einkommensteuerbescheid æ Unterlagen über das Kaufobjekt (Grundrisse, Schnitte, Fotos etc.), soweit vorhanden Beratung und Antrag Selbständige zusätzlich æ Steuervorauszahlungsbescheid æ Nachweise über Kranken-, Pflege-, Renten- und Lebensversicherungsbeiträge Beamtinnen und Beamte zusätzlich æ Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 20

Für den Antrag: Wichtige allgemeine Hinweise Beratung und Antrag Antragstellung Die Anträge müssen förmlich, d. h. mit dem entsprechenden Formular gestellt werden. Bei Anträgen für gebrauchte Immobilien ist eine Kopie des Kaufvertragsentwurfs beizufügen. Anträge von Ersterwerbern müssen spätestens vor Bezug der Immobilie gestellt werden. Kaufverträge Notarielle Kaufverträge sowie Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung der Förderzusage unterzeichnet werden. Über Ausnahmen informiert Sie das Wohnungsamt. Baubeginn Bauvorhaben dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Wohnungsamtes vor Erteilung der Förderzusage begonnen werden. Zum Baubeginn zählt auch der Abschluss von Lieferund Leistungsverträgen. Der Kauf des Grundstücks zählt nicht zum Baubeginn. Bitte lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, bevor Sie vertragliche Verpflichtungen eingehen! Konditionen sonstiger Darlehen Weitere Darlehen zur Finanzierung des Förderobjektes müssen für mindestens 10 Jahre mit einem festen Zinssatz vereinbart werden und sind mit mindestens 1% zu tilgen. Beträgt der Zins nicht mehr als 4%, sind die Darlehen mit mindes - tens 2% zu tilgen. 21

Für die Bearbeitung: Welche Unterlagen sind erforderlich? æ Darlehensantrag* æ Meldebescheinigung für alle Personen, die das Förder - objekt beziehen und nicht in Düsseldorf gemeldet sind æ Einkommenserklärung* für alle Personen mit eigenem Einkommen æ Selbstauskunft* für alle Personen mit eigenem Ein kommen æ ggf. Nachweis über Grad der Behinderung bzw. Pflege - bedürftigkeit æ unverbindliche Zusagen über die im Finanzierungsplan aufgeführten Darlehen und Zuschüsse æ Nachweis über das im Finanzierungsplan aufgeführte Eigenkapital æ ggf. Nachweis über Selbsthilfe- und Sachleistungen* æ Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277 (2005) æ Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenver - ordnung æ Lageplan (Bebauungsplan) nach den Vorschriften der Bauordnung Nordrhein-Westfalen æ Genehmigte Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 Beratung und Antrag * Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Wohnungsamt oder im Internet unter folgenden Adressen: für die städtischen Darlehen: www.duesseldorf.de/wohnen/dienste/leist021.shtml für die Landesdarlehen: http://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/formulare-und-merkblaetter/index.html #wohnraumfoerderung 22

So erreichen Sie uns Weitere Informationen Wo finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes beraten Sie in der Brinckmannstr. 5, 2. Obergeschoss, 40225 Düsseldorf während der Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung. Bitte berücksichtigen Sie bei den vorgenannten Öffnungszeiten, dass eine Erstberatung ca. 1 Stunde dauert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen darüber hinaus telefonisch zur Verfügung: Kontakt Telefon Telefax Zimmer Finanzierung Frau Birr 0211.89-92050 0211.89-32050 2153 Herr Brandt 0211.89-96136 0211.89-36136 2157 Frau Wallbaum 0211.89-96653 0211.89-36653 2148 Technik Frau Dransfeld 0211.89-96397 0211.89-36397 2156 Herr Kreibohm 0211.89-94443 0211.89-34443 2158 Frau Kulla 0211.89-96671 0211.89-36671 2157 23

Weitere Förderprogramme und Informationen æ Für besondere bauliche Maßnahmen, die aufgrund einer Schwerbehinderung erforderlich sind, können auch zusätzlich zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Weitere Informationen Darüber hinaus fördern das Land NRW und die Stadt Düsseldorf Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnobjekten. Hierzu gehören der Einbau einer bodengleichen Dusche, Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen, der Einbau eines Aufzugs u. v. m. Weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie ebenfalls im Wohnungsamt: Kontakt Telefon Telefax Frau Wolters 0211.89-96339 0211.89-36339 Herr Loop 0211.89-94442 0211.89-34442 Herr Staymann 0211.89-94316 0211.89-34316 æ Weitere Informationen zu dem hier vorgestellten Förderprogramm des Landes NRW erhalten Sie auch im Internet unter: www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/index.html æ Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen u. a. Bau- und Erwerbsvorhaben sowie Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Hausbank, dem Informationszentrum der KfW unter der Telefonnummer 0800.5399002 oder im Internet unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/privatpersonen/index-2.html 24

Weitere Förderprogramme und Informationen Weitere Informationen æ Informationen zu Baugrundstücken in Düsseldorf erhalten Sie im Stadtplanungsamt, Brinckmannstr. 5, Telefonnummer 0211.89-96849 und im Internet unter www.duesseldorf.de/planung/stadtentw/baulandkataster/ index.shtml æ Informationen über das aktuelle Angebot an städtischen Baugrundstücken und Wohnobjekten erhalten Sie im Vermessungs- und Liegenschaftsamt unter der Telefonnummer 0211.89-9 23 65 und im Internet unter www.duesseldorf.de/liegenschaften/angebote/index.shtml Hinweis: Soweit Sie Darlehen aus den vor genannten Förderprogrammen in Anspruch nehmen, müssen diese in Ihrem Antrag auf städtische oder Landesdarlehen angegeben werden. 25

Herausgegeben von Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Wohnungswesen Verantwortlich Thomas Nowatius Redaktion Dagmar Anger, Heike Lohkamp Layout und Druckbetreuung Stadtbetrieb Zentrale Dienste II/15 www.duesseldorf.de