FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens Michael Beer, CKW Bern, 22. Juni 2018
Energiehandelsregulierung EU/Schweiz Ziel/Zweck Allgemeine Marktregeln Effizienz Integrität Wettbewerb Konsumenten-/Investorenschutz Regeln für den Derivatehandel Transparenz Risikominderung Sektorregulierung Strom/Gas Transparenz Integrität MiFID II/MiFIR EMIR REMIT FIDLEG FINIG FinfraG Art. 26a StromVV FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 2
Das FinfraG und seine Verordnungen FinfraG FinfraV FinfraV-FINMA NBV Finanzmarktinfrastrukturgesetz Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für den Betrieb von Handelsplätzen (Börsen und MTFs), OTFs und Strombörsen Vorschriften für zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme Aufsicht und Überwachung (FINMA) Marktverhaltensregeln für den Derivatehandel Positionslimiten für Warenderivate Offenlegung von Beteiligungen, öffentliche Kaufangebote Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation Insolvenz- und strafrechtliche Bestimmungen Finanzmarktinfrastrukturverordnung Ausführungsbestimmungen zum FinfraG (z. B. Schwellenwerte, Berechnungsmethodik, Details zu Meldepflichten, Fristen) Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA Ausführungsbestimmungen zu Meldepflichten im Effektenhandel, abzurechnende OTC-Derivatgeschäfte, Offenlegung von Beteiligungen, öffentliche Kaufangebote Nationalbankverordnung Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen hervorgehoben = von besonderer Bedeutung für Schweizer EVU MTF: Multilaterales Handelssystem, OTF: Organisiertes Handelssystem, OTC: over the counter FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 3
Begriff der Derivate nach FinfraG Emissionsberechtigungen Handelsplatz finanziell Handelsgut Waren- Derivate Spotkontraktephysisch Regulierter Markt oder MTF OTF Bilateral OTC Art. 2 Abs. 3 FinfraV Art. 94 Abs. 3 FinfraG Finanzinstrumente nach MiFID II Energiegrosshandelsprodukte nach REMIT (Strom/Gas) auf OTF gehandelt, physisch erfüllt (REMIT carve-out) Derivate nach EMIR Derivate nach FinfraG MTF: Multilaterales Handelssystem, OTF: Organisiertes Handelssystem, OTC: over the counter FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 4
Klassifizierung der Gegenparteien Banken, Effektenhändler, Versicherungen, Vermögensverwalter, kollektive Kapitalanlagen, Vorsorgeeinrichtungen etc. Alle anderen Unternehmen Finanzielle Gegenparteien FC NFC Nichtfinanzielle Gegenparteien Clearingschwelle falls Bruttoposition ausstehender nicht risikomindernder OTC-Derivategeschäfte < CHF 8 Mia. Kleine Finanzielle Gegenparteien FC falls Bruttoposition ausstehender nicht risikomindernder OTC-Derivategeschäfte < CHF 1.1 Mia. (Kreditderivate) NFC CHF 1.1 Mia. (Aktienderivate) CHF 3.3 Mia. (Zinsderivate) CHF 3.3 Mia. (Devisenderivate) CHF 3.3 Mia. (Rohwarenderivate/sonstige) Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 5
Entscheidungsbaum (1/2) Bin ich eine finanzielle Gegenpartei? nein Bin ich Gegenpartei mindestens eines Derivatkontrakts? Halte Beschluss, nicht mit Derivaten zu handeln, schriftlich fest (Art. 113 Abs. 2 FinfraV) nein ja Berechne die Durchschnittsbruttoposition der ausstehenden OTC-Derivatgeschäfte (Art. 89 FinfraV) Liege ich über der Clearingschwelle? nein FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 6
Entscheidungsbaum (2/2) nein Liege ich (als nichtfinanzielle Gegenpartei) über der Clearingschwelle? Melde alle nicht geclearten Derivatetransaktionen mit FC, FC und NFC im Ausland an ein zertifiziertes/anerkanntes Transaktionsregister. Sorge für eine gegenseitige Bestätigung der Vertragsbedingungen beim Abschluss von Derivatekontrakten innert zwei Tagen. Sorge für ein Verfahren, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Führe mit Gegenparteien bei mehr als 500 nicht geclearten offenen Transaktionen mindestens zweimal jährlich eine Portfoliokompression durch. Dokumentiere alle Abläufe hinsichtlich Ermittlung der Durchschnittsbruttopositionen, Meldepflicht und Risikominderungspflichten. FinfraG aus der Perspektive eines Schweizer Energieunternehmens 22. Juni 2018 7
Einfach Danke.