Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom 22.12.2011



Ähnliche Dokumente
Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom in der Fassung der 1.

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom in der Fassung der 2.

Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Vom 11. Dezember Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 3/15 vom

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni )

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

vom Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Vilshofen an der Donau vom

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG)

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau

Inhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten

Satzung der Stadt Gunzenhausen über Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Anlage zu 7/3. Gebührenverzeichnis. (Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart) gültig ab 1. März 2014

Gebührensatzung für dasfriedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom )

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder

Vom 27. November 2012 Geändert durch Satzungen vom 7. Mai 2013 und vom 5. August 2015

Friedhofsgebührensatzung

Öffentliche Bekanntmachung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührenordnung

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen

1 Erhebungsgrundsatz 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2. 4 Auskunftspflicht 2. 5 Zurücknahme von Anträgen 2

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Stadt Herbstein - Ortsrecht Kapitel 11 Seite 1 von 5

Friedhofsgebührensatzung

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

Verwaltungskostensatzung

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim

Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Altona

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

G e b ü h r e n s a t z u n g

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau

Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil

Gebührensatzung für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Oberhausen vom

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Friedhof in Bischofswerda - Friedhofsgebührensatzung -

Verwaltungsgebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau

Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO)

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe

Rechtsverordnung über die Benutzungsgebühren für evangelische Friedhöfe in Berlin (Friedhofsgebührenordnung ev. FgebO ev.)

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

NÖ Bestattungsgesetz 2007

L e s e f a s s u n g

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder.

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

Marktgemeinde Hilders. Artikelsatzung. zur Einführung des EURO. - Euroeinführungssatzung - (EES) zum Gliederung - Übersicht

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

Verwaltungsgebührensatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Lesefassung. 1 Allgemeines

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom

1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments 1,00

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer

S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Dürrenberg (Verwaltungskostensatzung)

Inhaltsverzeichnis. Seite 1

Transkript:

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 22.12.2011 Aufgrund der 4, 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. 2003, S. 49, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. 2009 S. 323, 325), der 2, 9 Abs. 1, des Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs GVBl. 2004, S. 148, 171), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. 2010 S. 142, 144) sowie des 7 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz Sächs- BestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juli 1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1321), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 382), hat der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwaltenden Friedhöfe beschlossen. Die Satzung gilt für folgende Friedhöfe Hauptfriedhof Eckersbacher Friedhof Paulusfriedhof Pölbitzer Friedhof sowie die Bestattungseinrichtungen. 1 Geltungsbereich 2 Gebührenpflicht Abs. 1 Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden von der Stadt Zwickau Gebühren erhoben, die im Gebührenverzeichnis festgesetzt sind. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Abs. 2 Für die Erhebung von Kosten bei Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens findet die Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Gebührenschuldner ist, 3 Gebührenschuldner a) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist, b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder auf Durchführung sonstiger Leistungen.

- 2-4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren Abs. 1 Die Gebühren entstehen mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung ( 3 Abs. 1 b). In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit der Erbringung der Leistungen. Abs. 2 Dem Gebührenschuldner wird ein Leistungsbescheid erteilt. Die Gebühren sind innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides zur Zahlung an die Stadt Zwickau fällig. 5 Bemessungsgrundlage Grundlage für die Gebührenberechnung sind die Art der Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen einschließlich der jeweils erbrachten Leistungen der Stadt Zwickau. 6 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 18.12.2006 mit allen Änderungen außer Kraft. ********************************* Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen. Zwickau, den 22.12.2011 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin Anlage Gebührenverzeichnis Neufassung: Zwickauer Pulsschlag Nr. 28 vom 28.12.2012 Inkrafttreten: 01.01.2012

- 3 - Gebührenverzeichnis Gebührentatbestand Gebühr I Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen 1. Grabstätten für Erdbestattungen 1.1 Erdwahlgräber 1.1.1 Erdwahlgrab 1-stellig 1.217 1.1.2 Erdwahlgrab 2-stellig 2.050 1.1.3 Erdwahlgrab 3-stellig 2.883 1.1.4 Erdwahlgrab 4-stellig 3.346 1.1.5 Erdwahlgrab 8-stellig 6.310 1.2 Erdreihengräber 1.2.1 Erdreihengrab 739 1.2.2 Kinderreihengrab bis 2 Jahre 457 10 Jahre Nutzungsdauer 2. Grabstätten für Urnenbestattungen 2.1 Urnenwahlgrab 779 2.2 Urnensonderstellen 2.2.1 Urnensonderstelle klein 1.217 2.2.2. Urnensonderstelle groß 2.050 2.3 Urnenreihengrab 581 2.4 Urnengemeinschaftsgräber (UGA) 2.4.1 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) 440 einschließlich Pflege

- 4-2.4.2 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) - "Lebenswege" 2.491 einschl. Angabe von Daten des Verstorbenen sowie Pflege 3. Nachlösegebühr Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten an Erdwahl- u. Urnenwahlgräbern sowie Urnensonderstellen werden die Gebühren der Tz. 1.1.1-1.1.5 sowie 2.1, 2.2.1 und 2.2.2 anteilig nach der Dauer der Nutzung zugrunde gelegt. II Bestattungsgebühren 1. Gebühren für Erdbestattungen einschließlich der Leistungen am Grab, Trägerleistungen 1.1 Bestattung im Erdgrab 702 1.2 Bestattung im Kindergrab 100 bis 2 Jahre 2. Gebühren für Exhumierungen 2.1 Kosten für Verwaltung 26 2.2 Kosten je Arbeitsstunde eines Arbeiters 34 einschließlich Sachmittelausstattung 3. Gebühren für Feuerbestattungen 3.1 Einäscherungsgebühr zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer netto 175,00 MwSt. 19% 33,25 brutto 208,25 3.2 Urnenbeisetzung 115 4. Urnenausbettung und Urnenumbettung 4.1 Urnenausbettung 96 4.2 Urnenumbettung (Urnenausbettung - 4.1 und Urnenbeisetzung - 3.2) 211 5. Urnenversand 5.1 Erstmaliger Urnenversand nach der Einäscherung netto 31,00 zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer MwSt. 19% 5,89 brutto 36,89 5.2 Durch Aus- und Umbettung bedingter Urnenversand 31 5.3 Bei den Ziffern 5.1 und 5.2 werden beim Versand ins In- oder Ausland Mehrkosten berechnet (> 3,15 ). 6. Urnentransport 26

- 5-7. Kranztransport 16 III Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen 1. Bereitstellung und Bedienung der Tontechnik 22 2. Trauerhallenbenutzung einschließlich Dekoration 2.1 für Abschiednahme/Trauerfeier - 30 min 100 2.2 für Urnenbeisetzung - 15 min 50 2.3 Bei Verlängerung der Trauerhallenbenutzung unter Ziffer 2.1. oder 2.2 erhöht sich die Gebühr entsprechend der tatsächlichen Benutzungsdauer je angefangene 15 min um 50 3. Benutzung des Kühlraumes 3.1 Einstellungsgebühr je Tag 5 3.2 Einstellungsunterbrechung 7 3.3 Benutzung der Tiefkühlzelle (Kosten/Fall + Kosten/Tag) 3.3.1 Kosten je Fall 8 3.3.2 Kosten je Tag 6 IV Verwaltungsgebühren 1. Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 20 2. Standfestigkeitsprüfung bei stehenden Grabsteinen 2.1 Standfestigkeitsprüfung 4,50 für Nutzungsrechte von 10 Jahren 2.2 Standfestigkeitsprüfung 9 für Nutzungsrechte von 20 Jahren 2.3 Standfestigkeitsprüfung 11 für Nutzungsrechte von 25 Jahren 2.4 Für die Standfestigkeitsprüfung bei der Nachlösung von Nutzungsrechten unter I/3 werden die Gebühren der Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 anteilig nach der Dauer berechnet. 2.5 Bearbeitung nach Beanstandung der Standfestigkeit 30 eines Grabsteines 3. Vorbereitungsaufgaben zur Einholung der Unbedenklichkeits- 7 erklärung für die Kremation 4. Organisation und Vorbereitung der 2. Leichenschau 15

- 6-5. Organisation und Vorbereitung der Trauermusik/Grabmusik 22 6. Bearbeitung eines Antrages auf Urnenaus- und -umbettung 20