EU-Umgebungslärmrichtlinie Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie Auf Vorschlag der Kommission verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat am 25. Juni 2002 die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (RiLi 2002/49/EG). Ziel dieser Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, diesen vorzubeugen oder sie zu mindern. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 2
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie durch entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 18. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland trat das Umsetzungsgesetz am 24. Juni 2005 in Kraft. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 3
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Strategische Lärmkartierung Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in einer ersten Runde bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten für: sämtliche Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/a Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60 Tsd. Zügen/a Großflughäfen auszuarbeiten. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 6
Aktionsplanung zur Lärmminderung Für Gebiete mit Lärmproblemen sind bis zum 18. Juli 2008 zur Lärmminderung aufzustellen. Strategische Lärmkarten und sind mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. In einer zweiten Runde werden auch für kleinere Ballungsräume (ab 100.000 EW) und kleinere Lärmquellen bis 2012 Lärmkarten und bis 2013 ggf. erforderlich. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 7
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes Immissionsschutzgesetz Das Vorgehen bei der Erstellung der Lärmkarten und ähnelt weitgehend dem Verfahren bei der Lärmminderungsplanung nach 47 a Bundes- Immissionsschutzgesetz. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 8
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes Immissionsschutzgesetz Allerdings werden durch die Richtlinie neue Lärmindizes eingeführt. Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden als kennzeichnende Größen der Lden als Maß für die allgemeine Belästigung und der Lnight als Maß für die Störungen des Schlafes eingeführt. Lnight ist dabei der über die Nacht, Lden der über den gesamten 24-stündigen Tag mit Zuschlägen von fünf Dezibel für die vierstündige Abendzeit und zehn Dezibel für die achtstündige Nachtzeit gemittelte Schalldruckpegel. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 9
Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie Ziel der Richtlinie ist ausdrücklich nicht nur die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten, sondern auch die Erhaltung der Ruhe in bisher (relativ) leisen Gebieten. Bestimmte Höchstwerte, die eingehalten werden müssen, oder als Zielvorgaben dienen werden in der Richtlinie nicht geregelt. Allerdings regelt Art. 5 der Richtlinie, dass bis zum Zeitpunkt einer verbindlichen Regelung von Bewertungsmethoden die bestehenden nationalen Lärmindizes und die zugehörigen Daten von den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck verwendet werden können Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 10
Kein einklagbarer Anspruch auf Aufstellung von n - Schutz der Nachtruhe durch Gesetz Aus dem Umsetzungsgesetz der Richtlinie folgt nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.03.2007 kein Anspruch des Einzelnen auf Aufstellung von n. Ob sich aus dem EG-Recht jedoch ein solcher Anspruch herleiten lässt, muss noch durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden. 29b Luftverkehrsgesetz fordert eine besondere Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Bevölkerung. Eine Störung der Nachtruhe ist nur bei unabwendbaren Bedarf im Ausnahmefall gerechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht fordert in den Urteilen vom 29. April 2005, vom 16. März und vom 9. November 2006 eine strenge Prüfung des Bedarfs von Nachtflügen. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 11
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Möglichkeit des aktiven Schallschutzes durch Sinkgleitflug HU-Steinheim Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 25
Beispiel: Anflug auf London-Heathrow - dichtbesiedelte Gebiete werden im Sinkgleitflug umflogen Flugplatz City of London Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 26
Vergleich mit Präzisionsanflug auf London-Heathrow Siedlungsschwerpunkte können umflogen werden City of London Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 27
Vergleich mit CDA-Anflug auf London-Heathrow Sinkgleitflug erhöht Flughöhe und mindert den Lärm Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 28
Lärmmindernder Anflug auf London Heathrow im Sinkflug mit Triebwerksleerlauf zwischen 2.100 und 850 Meter Höhe Einschwenken auf Anfluggrundlinie zw. und 18,5 und14 km vor AP Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 29
Parallelanflug im Horizontalflug vermeiden Hanau FRA Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 30
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Kommunale Maßnahmen / Anregungen gegen Fluglärm Chance einer kombinierten Strategie aus 1. argumentativer Überzeugungsarebit 2. Information und Mitwirkung der Bürger 3. Öffentlichkeitsarbeit 4. Lobbyarbeit und 5. Klagedrohung Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 35
Kommunale Maßnahmen / Anregungen gegen Fluglärm Betonung des Interessenkonfliktes zwischen Fluglärm und Ausbau Einwendungen im Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren thematisieren aktive Lärmminderungsmaßnahmen Beiziehung von Sachverständigen/ Veranstaltungen Substantiierter Antrag zugunsten nachträglichen Auflagen gegenüber Flughafenbetrieb Schallschutz bei der Bauleitplanung Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 36
Kommunen können hinwirken auf: Einführung einer Lärmkontingentierung Nachtflugverbot Förderung des Einsatzes möglichst lärmarmer Flugentgelte durch gestaffelte Landeentgelte und lärmmindernde An- und Abflugverfahren Wesentliche Änderung von Flughäfen incl. Flugroutenänderung Übergreifende im Sinne der Lärmminderungsplanung für Flughäfen Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 37
Kommunen können hinwirken auf: Schärfere Grenzwerte für Fluglärm, wie es sie auch für Strassen- und Schienenverkehr gibt Verbot veralteter, lauter Triebwerke zur Nachtzeit Verbot von bestimmten Aktivitäten in der Nacht (z.b. Triebwerktests) Verbot von Freizeitverkehr mittels Kleinflugzeugen, Hubschraubern und Nostalgie-Maschinen über den Wohngebieten Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 38
BVF: Erfahrungsaustausch Bundesvereinigung wird Erfahrungsaustausch fördern: 1. Beispiele für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes (CDA, gekurvert Anflug, steiler Start, Nachtflugverbot) 2. Rechtsvorschriften 3. Hinweise für effektive Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Diskussionsforum auf Homepage Rechtsanwalt Möller-Meinecke: 39