Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Geschäftsstelle Göttingen Danziger Str. 40, 37083 Göttingen Verfahrenssteckbrief Flurbereinigung Gieboldehausen Stand: 01.12.2016 Verfahrensname: Gieboldehausen Verfahrensart: vereinfachte Flurbereinigung nach 86 FlurbG Verfahrensnummer: 2447 Landkreis: Göttingen Teilnehmerzahl: 466 Größe: 1749 ha Projektgruppe 2: Eckhard Geile 0551/5074 239 eckhard.geile(at)arl-bs.niedersachsen.de Zuständige Mitarbeiter: Günter Pamin 0551/5074 242 Susanne Bete 0551/5074 236 Philip Ballhausen 0551/5074 284
Lage und Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurneuordnungsgebiet Gieboldehausen liegt im nordöstlichen Teil des Landkreises Göttingen. Der Planungsraum umfasst die Gemarkung Gieboldehausen mit Ausnahme der Ortslage und Teile der Gemarkungen Wollershausen, Rüdershausen, Rollshausen, Bernshausen, Wollbrandshausen und Hattorf. Ziele des Verfahrens Übergeordnetes Ziel ist es, über das Instrument Bodenordnung die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken und damit die Existenz der örtlichen Landwirtschaft langfristig zu sichern. Eine Optimierung der Bewirtschaftungsflächen wird angestrebt. Die Minderung der Betriebskosten wird durch eine verbesserte Erschließung der Flächen erreicht. Hierfür ist eine Vergrößerung der Schläge unter Einbeziehung der Eigentumsund der Pachtflächen erforderlich. Die Verbesserung der Flächenerschließung wird durch die geplanten Wegebaumaßnahmen erreicht, indem das Wegenetz an die heutigen Belastungsanforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs angepasst wird. Teile des Verfahrensgebietes unterliegen dem Naturschutzgebiet Rhumeaue / Ellerniederung / Gillersheimer Bachtal". Auftretende Landnutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz sollen in diesem Bereich gelöst werden. Durch Drehung der Bewirtschaftungsrichtung parallel zum Hang und die gezielte Anlage von Hecken oder Grünstreifen ist in Teilbereichen eine Reduzierung der Bodenerosion möglich. Der UHV Rhume soll bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässer II. Ordnung im Verfahrensgebiet, (Ellerbach, Suhle und Hahle) unterstützt werden. Im länderübergreifenden Projekt "Grünes Band" könnten Maßnahmen in der Rhume- Niederung geplant werden. Hier ist auch die Unterstützung durch das Flurbereinigungsverfahren möglich und sinnvoll. Zur Verbesserung der Erholungsfunktion und der touristischen Attraktivität der Region ist u. a. die Anlage von Rad - und Wanderwegen und zusätzlicher Maßnahmen zur Belebung und Auf-wertung des Landschaftsbildes denkbar. Für die durch den Wegebau und die Aufhebung von Wegen verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Vorgesehen sind Gehölzpflanzungen, Blühstreifen, Sukzessionsstreifen sowie die Ausweisung von Feuchtbiotopen, Pufferzonen, naturnahen Biotopen und Gewässerrandstreifen.
Zeitplan für die einzelnen Verfahrensschritte: 2010 Anordnung der Flurbereinigung Die Suhle/Hahle Aue 2012 Planfeststellung/Plangenehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan n. 41 FlurbG) 2013 Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 2016 vorläufige Besitzeinweisung 2018 Vorlage des Flurbereinigungsplanes 2020 (vorzeitige) Ausführungsanordnung (Eintritt des neuen Rechtszustandes) 2020 Berichtigung des Liegenschaftskatasters 2021 Berichtigung der Grundbücher 2022 Schlussfeststellung Schwerpunktziele: Gewichtige Nebenziele: Land- und Forstwirtschaft (A) Überörtlicher Wasserwirtschaft (W) Naturschutz und Landschaftspflege (L) Gemeinbedarf (G)
Stand des Verfahrens In den Jahren 2013 und 2016 wurden umfangreiche Baumaßnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durchgeführt. Insgesamt wurden 2,7 Mio für diese Maßnahmen investiert, um das Wegenetz zukunftsfähig auszubauen. E.Nr. 112.20: Blick von der Grenze zwischen Bitu und Schotter in Richtung B 247, auf der rechten Wegeseite wird ein Graben angelegt und beim Übergang von Schotter in Bitu ist ein Wasserableiter geplant. E.-Nr. 112 nach dem Ausbau:
Bei vielen Wegen musste der Untergrund verbessert werden, um die Tragfähigkeit für schwere Lasten zu erreichen. Zum 01.08.2016 wurde dann der von vielen Beteiligten erwartete Verfahrensschritt erreicht: Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung.