Verfahrenssteckbrief Flurbereinigung Osterode am Harz

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1 Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Geschäftsstelle Göttingen Verfahrenssteckbrief Flurbereinigung Osterode am Harz Stand: Verfahrensname: Osterode am Harz Verfahrensart: vereinfachte Flurbereinigung nach 86 FlurbG Verfahrensnummer: 2586 Landkreis: Osterode am Harz Teilnehmerzahl: 489 Größe: 1784 ha Projektgruppe 2: Eckhard Geile 0551/ eckhard.geile(at)arl-bs.niedersachsen.de Zuständige Mitarbeiter: Frank Scheidemann 0551/ Susanne Bete 0551/ Karl Angersbach 0551/

2 Beschluss Gemäß 86 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird hiermit die Vereinfachte Flurbereinigung Osterode am Harz, Landkreis Osterode angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet besteht aus folgenden Flächen: Gemeindebezirk Gemarkung Flur Osterode am Harz, Stadt Osterode am Harz 9,12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 30, 37, 40, 41, 42, 43, 44 und 55 Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Größe des Flurbereinigungsgebietes beträgt rund 1784 Hektar. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft trägt den Namen "Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Osterode am Harz, Landkreis Osterode am Harz" und hat ihren Sitz in der Stadt Osterode. 1. Lage und Abgrenzung des Gebietes Allgemein: Die Stadt Osterode am Harz liegt landschaftlich reizvoll zwischen Sösestausee und Südharzer Karstgebirge direkt am Einstieg zum Harzer-Hexen-Stieg südwestlich am Randgebiet des Harzes. Zum Verfahrensgebiet gehören u.a. die ländlichen Stadtteile Lasfelde im Nordwesten, sowie das Stadtdorf Uehrde im Südwesten der Stadt. Die Feldmarksgenossenschaft Osterode ist durch Zusammenlegungen ehemals eigenständiger Feldmarken entstanden und umfasst den gesamten ländlichen Raum der Gemarkung Osterode, mit Ausnahme der Feldmarksanteile von Uehrde. Abb.: Gemeindegrenzen und Lage des Verfahrens (Quelle: LGLN) Im gesamten Verfahrensgebiet dominiert noch heute die landwirtschaftliche Nutzung auf den lössbedeckten Böden, die in weiten Teilen einen durchlässigen dolomitischen Untergrund aufweisen. Im Gemarkungsteil südwestlich der Stadt sind durch Aussiedlungen bereits einige Flächenarrondierungen entstanden, ein Großteil der Besitzstände liegt aber stark zerstreut.

3 Der Gemarkungsteil Lasfelde liegt nordwestlich der Stadt Osterode. Zwei Drittel dieses Gebietes ist gewerblich überplant (Industriegebiet). Eine Bodenordnung ist aber auch hier aufgrund der starken Besitzzersplitterung sinnvoll. In beiden Gemarkungsteilen weisen die vorhandenen Wirtschaftswege zum Teil große Schäden durch Überlastungen (mangelnde Tragfähigkeit) und Auswaschungen von Starkregenereignissen auf. Landschaftsschutzgebiet Harz (LSG OHA 010) Naturschutzgebiet Gipskarstlandschaft bei Uehrde (NSG BR 122) ist Teil des FFH-Gebietes 133 Gipskarstgebiet bei Osterode. Abb.: Lage der Landschafts- und Naturschutzgebiete LGLN) (Quelle: Im Südwesten der Stadt Osterode liegt das Dorf Uehrde mit seinen ca. 100 Bewohnern. Uehrde gehört seit 1447 zur Stadt Osterode. Von den 300 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche sind ungefähr 2/3 Acker und 1/3 Grünland. Es gibt noch zwei Haupterwerbsbetriebe und einen Nebenerwerbsbetrieb in der Gemarkung. Die Wirtschaftswege sind überwiegend ungebunden (DoB) und weisen auch hier zum Teil große Schäden durch Überlastungen aufgrund mangelnder Tragfähigkeit und Auswaschungen von Starkregenereignissen auf. Auch die wenigen Bituwege sind mangelhaft. Uehrde liegt am überregionalen Karstwanderweg, der mit über 200 km Wegstrecke eine einzigartige Naturlandschaft mit Höhlen, Erdfällen, Karstquellen und Schlotten erschließt. Der Weg verläuft ausschließlich auf vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Wanderwegen bzw. -pfaden. Ein weiterer wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region ist der Gipsabbau mit großen Kalk- und Gipsvorkommen. Nordöstlich der Ortschaft Uehrde liegt das Gipswerk "Rump und Salzmann", dass auf einem großen Areal Naturwerksteine und Natursteine, Kalk- und Gipsstein sowie Schiefer gewinnt. Die Erweiterungsflächen grenzen im Südosten an das FFH-Gebiet "Gipskarstlandschaft bei Uehrde".

4 3. Ziele des Verfahrens: 3.1 Agrarstrukturelle / Betriebswirtschaftliche Ziele: Über das Instrument der Bodenordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt und langfristig gesichert werden. Um zukünftige Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Düngemitteln etc. aufzufangen und das betriebliche Familieneinkommen zu steigern bzw. zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft müssen die Bewirtschaftungskosten gesenkt werden. Notwendig hierfür sind die Optimierung der Bewirtschaftungsflächen zu größeren Wirtschaftseinheiten, ein teilweiser Ausbau des Wirtschaftswegenetzes entsprechend den heutigen Anforderungen sowie die erforderliche Aufhebung von nicht mehr benötigten Wegen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind zum größten Teil in den Erosionsgefährdungszonen CC1 und CC2 eingestuft. Auf einigen Flächen könnte im Rahmen einer Bodenordnung die Bewirtschaftungsrichtung hangparallel gedreht und damit die Erosionsgefahr minimiert werden.

5 Abb.: Wasswererosion CC - Stufen (Quelle Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover:) Die durch Bau- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzrecht ausgeglichen. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind neben flächen- wie auch linienhaften Biotopmaßnahmen auch Rückumwandlungen von umgebrochenem Grünland vorgesehen. E.-Nr Der Umfang und die konkrete Lage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach 41 FlurbG) festgeschrieben. Auch die Bilanzierung der Eingriffe und deren Ausgleich erfolgt dort. 3.2 Außerlandwirtschaftliche Ziele: Durch die Ausweisung von Retentionsflächen oder Flächen für kleinere Hochwasserrückhalteräume am Dorster Mühlenbach kann verfahrensübergreifend (Flurb. Dorste) die Reduzierung der Überschwemmungsgefährdung für die Ortslage Dorste unterstützt werden. Außerdem sollen im Zuge eines nachhaltigen Gewässerschutzes Gewässerrandstreifen am Dorster Mühlenbach ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist die Ausweisung von Flächen für Hochwasserrückhaltung auch nordöstlich des Stadtteils Lasfelde geplant, um die Hochwassersituation bei Starkregen und Schneeschmelze zu verbessern. Die Stadt Osterode hat großes Interesse an der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Hochwasserschutz bekundet und sich auch bereit erklärt, die entsprechende Projektträgerschaft für diese Hochwasser-

6 schutzmaßnahmen zu übernehmen. Über die Flurbereinigung können entsprechende Flächen für die Stadt Osterode bereitgestellt werden. Des Weiteren liegt der Stadt Osterode sehr daran, die touristische Attraktivität der Region noch weiter zu fördern. Die ohnehin schon reizvolle Landschaft ließe sich durch die Einbindung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes noch weiter aufwerten. Im Rahmen von Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes können weitere Anlagen wie z. B. Gewässerrandstreifen, unterschiedliche Biotopflächen und dauerhaft vernässte Gewässerretentionsräume geplant werden. Träger solcher Maßnahmen können sowohl Gebietskörperschaften als auch Verbände/Vereine und ggf. Privatpersonen sein. In den bisherigen Planungen zur Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze ist es gelungen einige Naturschutzprojekte bereits zu konkretisieren. Zu nennen wären hier die Entwicklung eines Biotopverbundes Langenberg Uehrder Berg. Hier soll ein Grünkorridor aus Hecken und Blühstreifen sowie Obstbaumreihen die beiden Bereiche verbinden. Des Weiteren soll durch die Ausweisung und das Anlegen verschiedener Trittsteinbiotope und Streuobstwiesen der vorhandene Biotopverbund noch weiter vernetzt werden. Und darüber hinaus sollen vornehmlich im Gemarkungsbereich Uehrde standortfremde Fichtenwälder durch Laubwälder ersetzt werden. Bei diesen Maßnahmen stehen die Projektträger, die die Unterhaltung und Finanzierung übernehmen, bereits fest. Durch das Flurbereinigungsgebiet verläuft ein überregionaler Karstwanderweg, der mit über 200 km Wegstrecke eine einzigartige Naturlandschaft mit Höhlen, Erdfällen, Karstquellen und Schlotten erschließt. Im Rahmen der Wegeplanung wird hier eine Verbesserung bzw. Anpassung der Wegeführung an die örtlichen Gegebenheiten angestrebt. Die im Bereich der Feldlage Uehrde bestehenden Nutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und dem ansässigen Gipsabbauunternehmen sowie dem Naturschutz (FFH-Gebiet "Gipskarstlandschaft bei Uehrde") wegen des Flächenerweiterungsbedarf der Gipswerke Uehrde sollen auch im Rahmen der Bodenordnung landwirtschafts- und naturverträglich umgesetzt werden.

7 Zeitplan für die einzelnen Verfahrensschritte: 2015 Anordnung der Flurbereinigung 2017 Planfeststellung/Plangenehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan n. 41 FlurbG) 2018 Feststellung der Wertermittlungsergebnisse 2020 vorläufige Besitzeinweisung 2020 Vorlage des Flurbereinigungsplanes 2022 (vorzeitige) Ausführungsanordnung (Eintritt des neuen Rechtszustandes) 2022 Berichtigung des Liegenschaftskatasters 2024 Berichtigung der Grundbücher 2025 Schlussfeststellung Schwerpunktziele: Gewichtige Nebenziele: Land- und Forstwirtschaft (A) Überörtliche Wasserwirtschaft (W) Gemeinbedarf (G) Naturschutz und Landschaftspflege (L) Freizeit und Erholung (E) Stand des Verfahrens Vermessung und Bodenschätzung Unmittelbar nach Einleitung des Verfahrens wurden die notwendigen Feststellung der Umringsgrenze des Verfahrensgebietes und die örtliche Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes in Auftrag gegeben. Die Arbeiten werden durch die Kollegen der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgeführt. Die Arbeiten laufen noch. Die landwirtschaftlichen Sachverständigen überprüfen zur Zeit die Ergebnisse der Bodenschätzung. Für den südlichen Teil sind die örtlichen Arbeiten abgeschlossen, die Ergebnisse werden im März 2017 zur Einsichtnahme ausgelegt. Die örtliche Überprüfung des nördlichen Verfahrensgebietes erfolgt im Sommer 2017, die Auslegung Ende 2017, Anfang Danach werden die Ergebnisse in die Unterlagen der Katasterverwaltung übernommen und bilden dann die Grundlage für das Wertermittlungsverfahren in der Flurbereinigung. Plan nach 41 FlurbG Der Plan nach 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird zurzeit im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden aufgestellt. Der offi-

8 zielle Anhörungstermin soll im Sommer 2017 stattfinden, mit der Plangenehmigung/Planfeststellung ist im IV. Quartal zu rechnen. Im Frühjahr/Sommer/Herbst 2018 soll der erste Ausbauabschnitt in Auftrag gegeben werden. Insgesamt sollen ca ,- in den Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes investiert werden. Der Ausbau wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (Bund und Länder) und der Europäischen Union bezuschusst.

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