Anleitung zum Umgang mit der Dienstleistungsplattform für die zuständigen Stellen

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Transkript:

Anleitung zum Umgang mit der Dienstleistungsplattform für die zuständigen Stellen Die Regierungspräsidien in Hessen Februar 2015 0

Anleitung zum Umgang mit der Dienstleistungsplattform für die zuständigen Stellen Inhaltsverzeichnis Benachrichtigung über den Eingang eines Antrags... 3 Anmeldung... 4 Antragsübersicht... 7 Öffnen eines Antrags... 8 Erläuterungen zur Detailansicht... 9 Bearbeitung des Antrags... 10 Zuständigkeit... 10 Eingereichte Dokumente... 13 Dokumente & Formulare anzeigen... 13 Bescheid... 15 Gebühren... 16 Frist (nur bei Genehmigungsfiktion)... 17 Frist beenden... 18 Enddatum ändern... 19 Frist neu starten... 20 Prüfung abschließen... 20 Nachrichtenfunktion... 22 Nachrichten zum Antrag... 22 Nichtzuständigkeit... 22 Qualifizierte Eingangsbestätigung (nur bei Genehmigungsfiktion)... 23 Rückfrage an Einheitlichen Ansprechpartner... 25 Nachrichten zu eingereichten Dokumenten... 25 Rückfrage zum Dokument... 25 Rückgabe eines Dokuments... 26 Posteingang... 28 Status... 29 Suche... 29 Benutzerpflege... 30 Kontaktdaten des Einheitlichen Ansprechpartners... 31 1 S e i t e

Falls Sie weitere Fragen zum Umgang mit der Dienstleistungsplattform haben, wenden Sie sich bitte an: Regierungspräsidium Gießen Gunter Schmidt (Ansprechpartner IT) Tel.: 0641 / 303 2071 E-Mail: Gunter.Schmidt@rpgi.hessen.de Angela Weinandt (Ansprechpartnerin IT) Tel.: 0641 / 303 2072 E-Mail: Angela.Weinandt@rpgi.hessen.de 2 S e i t e

Benachrichtigung über den Eingang eines Antrags Die Benachrichtigung über den Eingang eines Antrags, der in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, erfolgt über eine E-Mail. Um den Antrag aufzurufen können Sie entweder dem Link in der E-Mail folgen oder sich über http://dienstleistungsplattform.hessen.de an der Plattform anmelden. Die Benachrichtigung über das Vorliegen eines Antrags sieht wie folgt aus: 3 S e i t e

Anmeldung Auf die Dienstleistungsplattform gelangen Sie bei Vorliegen eines Antrags über den Link in der E-Mail oder jederzeit unter http://dienstleistungsplattform.hessen.de. Hier können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden. Haben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Kennwort vergessen, wenden Sie sich bitte an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner. Klicken Sie auf Anmelden. Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort ein und klicken Sie auf Anmelden. Falls es sich um Ihre erste Anmeldung handelt, oder Ihr Kennwort zurückgesetzt wurde, werden Sie aufgefordert Ihr Kennwort zu ändern. 4 S e i t e

Geben Sie die entsprechenden Daten ein und klicken Sie auf Ändern. Bitte beachten Sie, dass das Kennwort nicht den Benutzernamen enthalten darf. Es muss zwischen fünf und 14 Zeichen lang sein und mindestens ein Zeichen (Buchstabe oder Sonderzeichen) und eine Ziffer enthalten. Nicht zulässig sind folgende Zeichen: < > &. Nach der Anmeldung erscheint wieder die Startseite. Der Name, mit dem Sie sich registriert haben, wird angezeigt. Klicken Sie auf Online-Antragstellung. 5 S e i t e

Sie sehen nun die Behördeninfoseite, auf der Sie verschiedene Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden. U.a. können Sie dort auch aller bisher erschienen Newsletter einsehen und herunterladen. Klicken Sie auf Antragsübersicht. 6 S e i t e

Antragsübersicht So sieht die Antragsübersicht aus, wenn noch keine Anträge vorliegen. So sieht die Antragsübersicht aus, wenn bereits ein Antrag vorliegt. In diesem Bereich sehen Sie die Daten des Antragstellers, des Einheitlichen Ansprechpartners und weitere Informationen zu dem markierten Antrag. 7 S e i t e

Sie markieren einen Antrag indem Sie auf das erste Kästchen in der betreffenden Zeile klicken. Öffnen eines Antrags Klicken Sie auf die Teilantrags-ID des Antrags (1. Spalte) um diesen zu öffnen. Es öffnet sich die Detailansicht, in der Sie den Antrag online bearbeiten können. 8 S e i t e

Erläuterungen zur Detailansicht Der Antragskopf Im Antragskopf sehen Sie die Daten zu dem Antrag, z.b. wer der zuständige Einheitliche Ansprechpartner ist und wie Sie diesen erreichen können. Weitere Kontaktdaten erhalten Sie, indem Sie auf Einheitlicher Ansprechpartner klicken. Die Navigationsleiste Die Navigationsleiste im oberen Bereich zeigt Ihnen zu jederzeit bei welchem Schritt Sie sich gerade befinden. Der aktuelle Navigationspunkt ist immer farbig hinterlegt, die noch kommenden Punkte sind ausgegraut. Die Online-Bearbeitung ist in verschiedene Rubriken unterteilt. Diese lauten: Rubrik Zuständiger Mitarbeiter Antragshinweis Eingereichte Dokumente Frist (nur bei Genehmigungsfiktion) Bescheid Gebühren Details Hier sind die Kontaktdaten des Mitarbeiters der Zuständigen Stelle abgebildet. Hier wird ein Hinweis des Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt, wenn ein solcher hinterlegt ist. Vom Antragsteller bzw. vom Einheitlichen Ansprechpartner hochgeladene bereitgestellte Dokumente und Formulare. U.a. Start- und Enddatum der Frist, hier besteht die Möglichkeit die Frist durch die qualifizierte Eingangsbestätigung zu ändern. Hier kann das Ergebnisdokument, bspw. Gewerbeanmeldebestätigung, hochgeladen werden. Hier wird die Gebühr festlegt. Die Rubriken lassen sich durch Klick auf das Symbol am Ende der entsprechende Zeile zuund aufklappen. 9 S e i t e

Bearbeitung des Antrags Zuständigkeit Nachdem Sie einen Antrag geöffnet haben, befinden Sie sich automatisch im Navigationspunkt Zuständigkeit prüfen. Ihre Zuständigkeit können Sie anhand der Dokumente und Formulare prüfen. Sind nicht Sie, sondern ein anderer Mitarbeiter zuständig, können Sie den Antrag zuordnen. 10 S e i t e

Klicken Sie hierzu auf Zuweisen. Es öffnet sich ein separates Fenster. Klicken Sie auf den Pfeil vor der Behörde, um sich die Mitarbeiter anzeigen zu lassen. Wenn die Behörde insgesamt zugeordnet ist und nicht ein spezieller Mitarbeiter, Sie dies aber ändern möchten, klicken Sie zunächst auf Zuordnung aufheben. Wählen Sie dann den gewünschten Mitarbeiter aus und klicken Sie auf Zuordnen. 11 S e i t e

Der Mitarbeiter ist nun zugeordnet. Sie müssen auf Sichern klicken, um die Änderungen zu übernehmen. Das Fenster schließt sich dann und Ihre Änderungen werden in dem Antrag hinterlegt. Sollten Sie nicht zuständig sein, dann legen Sie bitte eine entsprechende Nachricht an. Wenn Sie zuständig sind, klicken Sie auf Zuständigkeit übernehmen. Wenn Sie die Zuständigkeit angenommen haben, erhalten Sie eine Meldung über die erfolgreiche Annahme. Außerdem wechseln Sie automatisch zum Navigationspunkt Prüfung und Bescheid. 12 S e i t e

Eingereichte Dokumente In der Rubrik Eingereichte Dokumente sehen Sie alle zu dem Teilantrag vorhandenen Dokumente. Dokumente & Formulare anzeigen Bei den eingereichten Dokumenten handelt es sich um die hochgeladenen Dokumente und die ausgefüllten Formulare des Antragstellers. Unter der Kategorie Papierausdruck finden Sie die vom Einheitlichen Ansprechpartner hochgeladenen Dokumente und Formulare (bei Schriftformerfordernis). Die Kategorie Online-Formular enthält den Fragebogen, den der Antragsteller zum erzeugen der PDF-Datei ausgefüllt hat. Sie müssen diese Kategorie nicht weiter beachten. Klicken Sie auf Anzeigen (nur möglich, wenn blau hinterlegt). Die Möglichkeit eines Online-Formulars wird noch nicht für alle Antragsverfahren angeboten. Daher kann es sein, dass kein Online-Formular vorhanden ist. Der Antragsteller hat dann allerdings die Möglichkeit Anlagen zu seiner PDF-Datei hinzuzufügen. Um dies zu überprüfen, öffnen Sie das Online-Dokument zum Formular und klicken Sie auf das Büroklammer-Symbol. 13 S e i t e

14 S e i t e

Vergewissern Sie sich, dass die erforderlichen Antragsdokumente vollständig vorliegen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, beginnt Ihre materielle Prüfung des Antrags, ob dieser genehmigungsfähig ist oder nicht. In jedem Fall müssen Sie ein Dokument hochladen, um den Antrag abschließen zu können. Dies kann das vom Antragsteller gewünschte Dokument sein, wenn Sie den Antrag positiv bescheiden oder ein ablehnender Bescheid, wenn der Antrag nicht genehmigt werden kann. Bescheid Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Datei hochladen können. Das heißt Sie müssen den Bescheid und Ihre Gebührenfestsetzung in einer Datei hochladen. Zum Hochladen des Bescheides klicken Sie auf Hochladen. Durchsuchen Sie Ihren PC nach der gewünschten Datei und laden Sie diese hoch. Bitte beachten Sie, dass Sie als zuständige Stelle die volle Verantwortung für den Inhalt Ihres Bescheides tragen. Bei einem Widerspruch- oder Klageverfahren richtet sich der Rechtsbehelf nicht gegen den Einheitlichen Ansprechpartner sondern gegen Sie. Bitte achten Sie auch auf den Schutz des Dokuments vor Veränderungen. Es wird empfohlen, dass Sie Ihren Bescheid im PDF-Format hochladen. Ggf. sollten Sie die Datei auch mit einem Passwort schützen. Die Plattform überprüft nicht das Format Ihres hochgeladenen Bescheides. Die Plattform überprüft nicht das Format Ihres hochgeladenen Bescheides. Nutzen Sie das PDF-Format aber in Ihrem eigenen Interesse! Bitte beachten Sie weiterhin, dass es Ihnen die Plattform derzeit nur ermöglicht ein Dokument hochzuladen. Es ist daher notwendig, dass Sie Bescheid und Gebührenbescheid in eine Datei zusammenfassen. 15 S e i t e

TIPP: Sie können verschiedene Dateien auch in einer ZIP-Datei zusammenfassen. Eine ZIP-Datei können Sie unter Windows erstellen, indem Sie mit Rechtsklick auf die entsprechende/n Datei/en gehen und aus dem aufklappenden Menü Senden an ZIP-komprimierter Ordner auswählen. Beispiel: Nach dem Hochladen der Datei erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung: Das Dokument erscheint nun blau hinterlegt. Möchten Sie nach dem Hochladen der Datei überprüfen, ob es sich um die richtige Datei handelt, klicken Sie auf das nun blau hinterlegte Dokument. Haben Sie festgestellt, dass es sich um das falsche Dokument handelt, klicken Sie auf das Mülleimersymbol. Das hochgeladene Dokument wird gelöscht und Sie können das korrekte Dokument hochladen. Gebühren Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie die von Ihnen erhobene Gebühr angeben. Dies ist immer dann notwendig, wenn Rahmengebühren auf der Dienstleistungsplattform angegeben sind. Klicken Sie dazu auf Gebühren ändern. Es öffnet sich ein separates Fenster. 16 S e i t e

Tragen Sie Ihre Gebühr ein und bestätigen Sie mit Klick auf Sichern. Das Fenster schließt sich und Ihre Eingabe wird übernommen. Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung. Frist (nur bei Genehmigungsfiktion) Die Plattform zeigt automatisch bei jeder Leistung eine Genehmigungsfrist von 3 Monaten an (auch wenn das Gesetz eine Genehmigungsfrist nicht vorsieht, bspw. bei einer Gewerbeanmeldung). Lassen Sie sich deshalb bitte nicht von der 3-Monats-Frist irritieren. Ist nach dem Gesetz für eine Leistung (Teilantrag) eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, dann erstellen Sie bitte, nach der Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit, eine qualifizierte Eingangsbestätigung. Erläuterungen zur Erstellung der Eingangsbestätigung finden Sie unter Nachrichtenfunktionen. 17 S e i t e

Sollten die eingereichten Dokumente nicht vollständig sein und Sie geben eines der Dokumente an den Einheitlichen Ansprechpartner zurück (über Nachricht anlegen), dann stoppt die Frist automatisch. Das Enddatum wird nun nicht mehr angezeigt. Der Status steht auf Angehalten. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, müssen Sie die Frist über die Aktion Frist manuell starten erneut starten. Es folgt nun eine Sicherheitsabfrage. Klicken Sie hier auf Ja, wenn Sie die Frist wieder starten möchten. Frist beenden Es öffnet sich wieder eine Sicherheitsabfrage, klicken Sie Ja an, wenn Sie die Frist anhalten möchten. 18 S e i t e

Sie müssen einen Grund für die Änderung angeben. Hierzu öffnet sich eine Nachricht. Enddatum ändern Durch klicken auf Enddatum ändern öffnet sich ein separates Fenster. Tragen Sie das Fristende ein und klicken Sie auf Ja, wenn Sie das Enddatum ändern möchten. Auch in diesem Fall öffnet sich die bereits gezeigte Nachricht an den Einheitlichen Ansprechpartner, in der Sie den Grund für die Änderung angeben müssen. 19 S e i t e

Frist neu starten Durch klicken auf Frist neu starten öffnet sich eine Sicherheitsabfrage mit dem Hinweis einen Grund für die Änderung anzugeben. Klicken Sie hier auf Ja, wenn Sie die Frist neu starten möchten. Es öffnet sich eine Nachricht an den Einheitlichen Ansprechpartner, in der Sie den Grund für die Änderung angeben müssen. Prüfung abschließen Haben Sie den richtigen Bescheid hochgeladen, die Gebühren eingetragen und ggf. die Fristen angepasst. Können Sie die Bearbeitung des Antrags beenden, indem Sie auf Prüfung abschließen klicken. Sie gelangen zum letzten Navigationspunkt Genehmigung. Sie können den Antrag entscheiden, indem Sie auf Genehmigen oder Ablehnen klicken. Wenn Sie auf Genehmigen oder Ablehnen geklickt haben, erfolgt eine Sicherheitsabfrage. 20 S e i t e

Wählen Sie Ja, wenn Sie sich sicher sind. Es erscheint eine Bestätigungsmeldung. Sie können nun keine Änderungen mehr am Antrag vornehmen. Der Einheitliche Ansprechpartner wird Ihren Bescheid dem Antragsteller zur Verfügung stellen. TIPP: Sie können die Bearbeitung des Antrags in den Schritten Prüfen & Bescheid und Genehmigung jederzeit speichern und später fortsetzen. Klicken Sie dazu auf die entsprechende Schaltfläche ( Sichern und später fortsetzen oder Entscheidung steht aus ) unterhalb der Fortschrittsleiste. 21 S e i t e

Nachrichtenfunktion Die Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit durch eine Nachrichtenfunktion mit dem Einheitlichen Ansprechpartner in Kontakt zu treten. Bitte nutzen Sie immer diese Funktion und schicken Sie keine E-Mails an den Einheitlichen Ansprechpartner. Die Nachrichtenfunktion kann Prozesse auf der Plattform auslösen bspw. bei Nichtzuständigkeit und dient zudem der Dokumentation des Verfahrens. Wenn Sie eine Nachricht versenden, geben Sie bitte immer auch Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (z.b. Telefonnummer) an. Die Dienstleistungsplattform unterscheidet zwischen zwei Funktionen. Nachrichten zum Antrag und Nachrichten zu eingereichten Dokumenten. Nachrichten zum Antrag Klicken Sie auf Nachricht anlegen. Es erscheint ein Fenster ( Nachrichten verschicken ), indem Sie eine Liste mit den verschiedenen Nachrichtenarten aufklappen können. Wählen Sie die gewünschte Nachrichtenart aus der Liste aus und klicken Sie auf Starten, um das gewünschte Nachrichtenformular zu der entsprechenden Nachricht zu erhalten. Nichtzuständigkeit Haben Sie festgestellt, dass Sie für die Bearbeitung des Teilantrags nicht zuständig sind, melden Sie dies bitte umgehend über die Nachrichtenfunktion dem Einheitlichen Ansprechpartner. Hierzu wählen Sie die entsprechende Nachrichtenart aus. Dadurch wird der Teilantrag wieder dem Einheitlichen Ansprechpartner freigegeben und er kann ihn der richtigen zuständigen Stelle zuordnen. Rufen Sie hierzu wie eben beschrieben das Fenster Nachricht verschicken auf, wählen Sie die Nachrichtenart Rückgabe Antrag an Einheitlichen Ansprechpartner aus und klicken Sie auf Starten. 22 S e i t e

Die Nachricht öffnet sich. Füllen Sie das Formular Ihrem Anliegen entsprechend aus und klicken Sie auf Senden. Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung. Sie haben dem Einheitlichen Ansprechpartner somit Ihre Nichtzuständigkeit für den Teilantrag zu erkennen gegeben. Der Einheitliche Ansprechpartner wird den Antrag der richtigen zuständigen Stelle zuordnen. Qualifizierte Eingangsbestätigung (nur bei Genehmigungsfiktion) Über die Nachrichtenfunktion haben Sie die Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner die qualifizierte Eingangsbestätigung zuzustellen. Hiermit bestätigen Sie entweder, dass alle notwendigen Antragsunterlagen eingegangen sind oder geben an welche Unterlagen noch fehlen. Die Frist der Genehmigungsfiktion (wenn gesetzlich vorgeschrieben) 23 S e i t e

beginnt rechtlich erst zu laufen wenn die Zuständige Stelle bestätigt, dass die Unterlagen vollständig beim Einheitlichen Ansprechpartner eingegangen sind. Die Frist startet daher mit dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen beim Einheitlichen Ansprechpartner. Die Plattform nimmt automatisch bei jeder Leistung den Eintritt einer Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten an. Stellen Sie die qualifizierte Eingangsbestätigung aber nur aus, wenn auch wirklich eine Genehmigungsfiktion gesetzlich vorgeschrieben ist. In anderen Fällen bedarf es keiner qualifizierten Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig eingegangen, geben Sie dies bitte in der Eingangsbestätigung an. Um die Frist der Genehmigungsfiktion zu stoppen, erstellen Sie bitte eine weitere Nachricht an den Einheitlichen Ansprechpartner. Wählen Sie hierzu bitte Frist beenden. Hierdurch wird die Frist der Genehmigungsfiktion gestoppt und der Einheitlichen Ansprechpartner entsprechend informiert. Klicken Sie auf Nachricht anlegen. Wählen Sie die gewünschte Nachrichtenart (z.b. Qualifizierte Eingangsbestätigung ) aus und klicken Sie auf Starten. Füllen Sie das Formular Ihrem Anliegen entsprechend aus und klicken Sie auf Senden. Die qualifizierte Eingangsbestätigung wird nun über den Einheitlichen Ansprechpartner an den Antragsteller zugestellt. 24 S e i t e

Rückfrage an Einheitlichen Ansprechpartner Falls Sie eine Rückfrage an den Einheitlichen Ansprechpartner haben, weil bspw. der Antragsteller seine Tätigkeit genauer beschreiben soll wählen Sie die Nachrichtenart Rückfrage an Einheitlichen Ansprechpartner aus und klicken Sie auf Starten. Füllen Sie das Formular Ihrem Anliegen entsprechend aus und klicken Sie auf Senden. Nachrichten zu eingereichten Dokumenten Eine Nachricht zu einem Dokument können Sie erst dann verschicken, wenn Sie die Zuständigkeit angenommen haben und sich im Schritt zwei der Bearbeitung ( Prüfung & Bescheid ) befinden. Klicken Sie in der Zeile auf Nachricht anlegen, in der das Dokument steht, zu dem Sie eine Nachricht anlegen möchten. Rückfrage zum Dokument Wenn Sie eine Rückfrage zu einem bestimmten Dokument haben, können Sie über die Nachrichtenart Nachricht zu Dokument an Einheitlicher Ansprechpartner eine Nachricht senden. Wählen Sie die gewünschte Nachrichtenart aus und klicken Sie auf Starten. 25 S e i t e

Füllen Sie das Formular Ihrem Anliegen entsprechend aus und klicken Sie auf Senden. Rückgabe eines Dokuments Wenn Sie die Zuständigkeit angenommen haben und feststellen, dass ein hochgeladenes Dokument ein falsches ist, oder dass ein Formular nicht vollständig ausgefüllt ist, dann können Sie das fehlerhafte Dokument an den Einheitlichen Ansprechpartner zurückgeben. Dafür nutzen Sie bitte die Nachrichtenart Rückgabe Dokument an Einheitlichen Ansprechpartner. Wählen Sie die gewünschte Nachrichtenart aus und klicken Sie auf Starten. 26 S e i t e

Füllen Sie das Formular Ihrem Anliegen entsprechend aus und klicken Sie auf Senden. Der Einheitliche Ansprechpartner hat nun die Möglichkeit dem Antragsteller das Dokument zur erneuten Bearbeitung bereit zu stellen. 27 S e i t e

Posteingang Im Posteingang sehen Sie alle gesendeten und empfangenen Nachrichten. Sie gelangen über die Feinnavigation in den Posteingang. Die Nachrichten öffnen Sie durch Klick auf den Briefumschlag. Ein geschlossener Umschlag zeigt eine ungelesene Nachricht an, ein geöffneter Umschlag eine gelesene. Die Nachricht öffnet sich unterhalb der Tabelle. Möchten Sie in den zugehörigen Antrag wechseln, können Sie dies durch Klick auf die jeweilige Antrags-ID oder durch Klick auf die Schaltfläche Antrag öffnen. 28 S e i t e

Status Der Status des Antrags ist dynamisch, er passt sich dem aktuellen Verfahrensfortschritt an. Im Folgenden werden nur die Status aufgezählt, die für die Sie von Bedeutung sind. Status Zur Prüfung durch Behörde Wird durch Behörde geprüft In Genehmigung Genehmigt Abgelehnt Verfahrensschritt Teilantrag geht bei der zuständigen Stelle ein. Teilantrag wurde angenommen. Teilantrag wurde zur Genehmigung angenommen. Teilantrag wurde genehmigt. Teilantrag wurde abgelehnt. Suche Sie können in der Antragsübersicht nach einem bestimmten Antrag oder mehreren Anträgen mit demselben Kriterium (bspw. alle Gewerbeanmeldungen) suchen. Hierzu klicken Sie in die oberste Zeile der Spalte, nach deren Kriterium Sie suchen möchten und geben Ihren Suchbegriff ein. Drücken Sie dann die Enter-Taste auf Ihrer Tastatur. Die Anwendung zeigt Ihnen nur noch die Anträge an, die das von Ihnen eingegebene Kriterium erfüllen. Möchten Sie wieder die gesamte Tabelle angezeigt bekommen, löschen Sie den Suchbegriff aus der ersten Zeile und drücken Sie erneut die Enter-Taste auf Ihrer Tastatur. 29 S e i t e

Es wird wieder die gesamte Tabelle angezeigt. Benutzerpflege In der Benutzerpflege können Sie neue Kennwörter vergeben. Wählen Sie hierzu den betreffenden Mitarbeiter aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten. 30 S e i t e

Ändern Sie Ihr eigenes Kennwort, ist dies auch über die nächste Anmeldung hinaus noch gültig. Ändern Sie allerdings das Kennwort eines anderen Benutzers, so muss dieser es bei der nächsten Anmeldung ändern, er erhält außerdem eine Benachrichtigung über die Änderung seines Kennworts. Kontaktdaten des Einheitlichen Ansprechpartners Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner! Regierungspräsidium Kassel Einheitlicher Ansprechpartner Scheidemannplatz 1 34117 Kassel Lisa Ellrich 0561 106-3366 ea@rpks.hessen.de Regierungspräsidium Gießen Einheitlicher Ansprechpartner Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen Doris Herrmann 0641 303-3366 ea@rpgi.hessen.de Regierungspräsidium Darmstadt Einheitlicher Ansprechpartner Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Irene Schneider 06151 12-3366 ea@rpda.hessen.de 31 S e i t e