ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE. Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase

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Transkript:

ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase

Was sind gebäudebrüter An vielen Gebäuden unserer Stadt nisten Vogelarten, wie Haussperlinge, Mehlschwalben, Hausrotschwänze, Mauersegler, Turmfalken und Dohlen. An Gebäuden finden sie meist im Traufbereich Brutplätze in Spalten und Höhlungen. Fledermäuse nutzen Spalten und Dachstühle als Unterschlupf. Durch energetische Sanierungen werden Brutquartiere oft unwissentlich zerstört. Ein Rückgang der Populationen ist die Folge. Bestehende Quartiere müssen gesetzlich erhalten werden! Als Bauherr können Sie zusätzlich neue Quartiere schaffen und aktiv zum Schutz der Stadtnatur beitragen. Mauersegler gehören zum Sommer in der Stadt und sind wahre Luftakrobaten. Sie fliegen bis zu 200 km/h schnell, und bis zu 3500 Meter hoch. Dabei schaffen sie im Jahr eine Flugleistung von über 200.000 km. Mehlschwalbe Fledermaus

Rechtliche Verpflichtungen /////////////////////////////////////////////////// ////////////////////////////////////////////////// Gebäudebrütende Vögel halten sich von Anfang März bis Ende September am Gebäude auf, um ihre Jungen aufzuziehen. Der Gesetzgeber hat diese Niststätten ganzjährig unter Schutz gestellt. Die Zerstörung und Beschädigung ist ebenso untersagt, wie eine Behinderung des Zugangs zu den Nistplätzen durch Baugerüste oder Planen ( 44 Bundesnaturschutzgesetz). Ist es unmöglich, Brutquartiere baubedingt zu erhalten, sind künstliche Nisthilfen anzubringen. Nestmulden in Nistkästen

Artenschutz und SAnierungen Im EInklang Wichtig für alle Hauseigentümer, Architekten, Planer, Energieberater, Handwerker, Bauingenieure und andere Baubeteiligte: Vielleicht ist Ihnen das Naturschutzrecht nicht so geläufig wie das Baurecht, deshalb soll an dieser Stelle der rechtliche Artenschutzaspekt bei der Planung und Durchführung Ihres Vorhabens dargestellt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt im 44 einen klaren Handlungsrahmen zum Erhalt der Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten vor. Arten am Gebäude und deren Nistplätze müssen sinnvoll in der Planung des Bauablaufs berücksichtigt werden. Sonst kann es zu Verbotstatbeständen und kostenaufwändigen Verzögerungen der Baumaßnahme kommen. Wir beraten Sie und setzen Lösungen um. Für ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahme und Artenschutz. Mauersegler im Anflug

Das Optimale Verfahren Der Vorhabensträger einer Sanierung ist gegenüber der für den Artenschutz zuständigen Behörde verpflichtet, eine frühzeitige Überprüfung durch Fachleute vornehmen zu lassen. In einem Gutachten wird festgestellt, ob Fortpflanzungsstätten von Vögeln oder Fledermäusen am Gebäude vorhanden sind. Ein Gutachten schafft für alle Beteiligten Klarheit und einen Handlungsrahmen. Mit der Beauftragung unserer Gutachter vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase. PHASE 1 PHASE 2 WANN? WER? WAS? 1 Jahr vor Baubeginn Gutachter mit nachgewiesener Sachkunde Feststellen von Arten und Anzahl der Gebäudebrüter. Prüfen: Können alte Niststätten erhalten werden? Wir erstellen Gutachten für Sie und übernehmen für Sie die Kommunikation und Abwicklung mit den zust. Behörden. 8 Wochen vor Brutsaison Hauseigentümer Befreiungsantrag stellen. Inhalte: Kurzgutachten Sachverständiger. Kurzbeschreibung des Sanierungsvorhabens mit Nennung des Baubeginns.

Wir unterstützen Sie und schaffen Klarheit. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Fachkräfte im Bereich Artenschutz an Gebäuden verfügen über die nötige Erfahrung zur Abwicklung jedes einzelnen Falles im Sinne der behördlichen Vorschriften. Gleichzeitig können Sie sicher sein, dass Ausgleichsmaßnahmen fachgerecht und unter Berücksichtigung jeglicher artenschutzrechtlicher Faktoren durchgeführt werden. Beispielaktionen für Ausgleichsmaßnahmen von uns finden Sie im Internet unter www.gruenstifter.com/aktionen PHASE 3 PHASE 4 Sobald möglich Höhere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit Bestimmung der Ausgleichsmaßnahmen. Bei Baubeginn Sachverständiger / Fachfirma Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen oder Erhalt der Brutstätten. Meldung an die Naturschutzbehörden. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation und Abwicklung mit den zuständigen Behörden. Wir installieren & erhalten Brutstätten fachgerecht und erfüllen die Auflagen der Behörden.

Lösungen Wir bieten für jedes Gebäude unauffällige Lösungen zur Integration von Nisthilfen. Unsere individuell angepassten Lösungen sorgen für ein optimales Ergebnis. Für Nistplätze von Mehlschwalben bieten wir Kotbretter an. Gebäudebrüter verschmutzen die Hauswände nicht, wenn die Nisthilfen art- und fachgerecht angebracht werden. Sie übertragen auch keine Krankheiten auf den Menschen. Straßentauben finden bei fachgerecht ausgeführten Maßnahmen keine Brutmöglichkeiten an diesen Stellen. Bestellen Sie bei uns Nistkästen und Kotbretter. Wir fertigen und installieren auch individuelle Lösungen nach Ihren Wünschen. Kotbretter für Mehlschwalben Integrierte Nistkästen für Mauersegler Aufputz-Nistkästen für Mauersegler Weitere Aktionsbeispiele und Infos zu unseren Leistungen finden Sie im Internet unter www.gruenstifter.com

Wir beraten und begleiten Sie gerne GRUENSTIFTER GBR Steve Döschner & Jörg Schaaf Untere Kanalstraße 11 90429 Nürnberg Tel 0911 71509431 Fax 0911 71509438 mail@gruenstifter.com Überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung unter: www.gruenstifter.com QR Code scannen - Kontaktdaten speichern. DIE UMWELT IM FOKUS Chemiefreier Druck mit Ökofarbe auf Recyclingpapier. Gestaltung / Umsetzung: www.gruenstifter.com. Titelbild: Sylvia Weber. Bild Mehlschwalbe, Seite 2: Markus Gierisch. Bild Mauersegler, Seite 6: Winfried Gradl.