Team. G+S Umwelt Landschaft. Kurzgutachten Artenschutz. am stadtpark deggendorf. Bebauungs- und Grünordnungsplan WA An der Dr.

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1 Kurzgutachten Artenschutz Team G+S Umwelt Landschaft fritz halser und christine pronold dipl.ing e, landschaftsarchitekten am stadtpark deggendorf fon: 0991/ fax: 0991/ info@team-umwelt-landschaft.de Bebauungs- und Grünordnungsplan WA An der Dr. Zacher-Straße Die Stadt Plattling plant an der Dr. Zacher Straße die Aufstellung eines Bebauungs-/Grünordnungsplans zur baulichen Verdichtung in diesem Bereich. Gemäß Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Deggendorf sind ergänzend zu den vorgelegten Unterlagen artenschutzrechtliche Belange zu prüfen. Dies gilt insbesondere für gebäude- und gehölzbrütende Vogelarten sowie für Fledermäuse im Bereich der Altgebäude sowie im Bereich vorhandener Gehölze. Das Büro Team Umwelt Landschaft wurde mit der Erstellung einer artenschutzfachlichen Einschätzung beauftragt. Am wurde eine Ortseinsicht zur Bestandseinschätzung durchgeführt. Die Ergebnisse sind im folgenden zusammengefasst. Die Lage der beurteilten Strukturen ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Aufgrund der Sachlage wurde auf die Erstellung einer Abschichtungsliste verzichtet. Die europarechtlich geschützten Arten werden zusammengefasst nach Artengruppen in komprimierter Form behandelt. Fledermäuse Quartiersbäume fehlen. Die vorhandene Magnolie auf dem Gartengrundstück weist keine Höhlen oder Spaltenquartiere auf. Der 5-stämmige Baum ist vital mit Stammdurchmessern von max. 20cm. Leitstrukturen für strukturgebunden fliegende Arten werden nicht berührt. Eine Nutzung des Vorhabensbereichs als Jagdhabitat ist möglich. Aufgrund des hohen Versiegelungsanteils des Vorhabensbereichs kann davon ausgegangen werden, dass es sich allerhöchstens um ein untergeordnetes Jagdhabitat für Fledermäuse handelt. Potenziell ist eine Nutzung der vorhandenen Gebäude als Quartier möglich. Zur entsprechenden Klärung wurde der Gebäudebestand sowohl innen wie auch außen auf Fledermausspuren und Quartiersmöglichkeiten hin untersucht. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.

2 Gebäude 1: ehemaliges eingeschossiges Ausstellungsgebäude mit Flachdach, die Dachanschlüsse bieten keine Einflug- oder Hangmöglichkeiten, keine Fledermausspuren. Abbildung 1: Gebäude 1, ehemaliges Ausstellungsgebäude (aus südlicher Richtung) Gebäude 2: ehemaliges zweigeschossiges Bürogebäude mit Flachdach, die Dachanschlüsse bieten keine Einflugoder Hangmöglichkeiten, keine Fledermausspuren. Abbildung 2: Gebäude 2, ehemaliges Bürogebäude (aus westlicher Richtung)

3 Gebäude 3: Autowerkstatt mit Flachdach, die Dachanschlüsse bieten keine Einflug- oder Hangmöglichkeiten, keine Fledermausspuren. Abbildung 3: Gebäude 3, Werkstatt (aus westlicher Richtung) Abbildung 4: Gebäude 3 (Werkstatt) Innenaufnahme des Deckenbereichs

4 Gebäude 4: Wohnhaus mit Walmdach, die Dachanschlüsse bieten keine Einflugmöglichkeiten, weder auf dem Dachboden noch im Traufbereich des Hauses wurden Fledermausspuren festgestellt. Abbildung 5: Wohnhaus aus südöstlicher Richtung Abbildung 6: Dachstuhl des Wohngebäudes Gebäude 5 Garage mit Walmdach, die Dachanschlüsse bieten keine Einflugmöglichkeiten. Der Dachbodenbereich ist nicht zugänglich. Aufgrund der geringen Gebäudehöhe, der fehlenden Einflugmöglichkeiten und der fehlenden Fledermausspuren im Traufbereich des Hauses ist ein Vorkommen von Fledermäusen nicht zu erwarten. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit von Fledermäusen kann damit ausgeschlossen werden.

5 Säugetiere ohne Fledermäuse Für natürlicherweise vorkommende, europarechtlich geschützte Arten dieser Tiergruppe fehlen im Vorhabenswirkraum geeignete Habitate. Kriechtiere Potenziell denkbar ist auch im städtischen Bereich ein Vorkommen der Zauneidechse. Im Geltungsbereich ist ein Vorkommen der Art nicht zu erwarten (hoher Gebäudeanteil und Anteil voll versiegelter Flächen). Der Garten im Südteil ist ausgesprochen strukturarm, ohne geeignetes Habitatangebot. Gleiches gilt für die begrünte Schotterfläche östlich von Gebäude 3. Der Standort ist zwar ausgesprochen mager, jedoch fehlen geeignete Deckungsmöglichkeiten und Flächen mit grabfähigem Substrat. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit von Reptilien kann sicher ausgeschlossen werden. Abbildung 7: begrünte Schotterfläche östlich von Gebäude 3 Lurche Laichgewässer, Überwinterungs-, Sommerlebensräume oder Wanderkorridore werden nicht berührt. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit von Amphibien kann sicher ausgeschlossen werden. Fische, Libellen Im Vorhabenswirkraum liegen keine Gewässerlebensräume. Damit kann eine vorhabensbedingte Betroffenheit sicher ausgeschlossen werden. Käfer Im Vorhabenswirkraum liegen keine geeigneten Habitate. Damit kann eine vorhabensbedingte Betroffenheit sicher ausgeschlossen werden. Tagfalter, Nachtfalter Aus dieser Tiergruppe können aufgrund der natürlichen Verbreitungsgebiete nur Heller und Dunkler Ameisenbläuling sowie der Nachtkerzenschwärmer im Vorhabenswirkraum auftreten. Da für die genannten Arten im Vorhabensbereich geeignete Habitate fehlen, kann eine vorhabensbedingte Betroffenheit sicher ausgeschlossen werden.

6 Schnecken und Muscheln Für diese Arten fehlen geeignete Feucht- und Gewässerlebensräume. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit kann sicher ausgeschlossen werden. Gefäßpflanzen Die Auswertung der genannten Grundlagen erbrachte keine Hinweise auf Vorkommen relevanter Pflanzenarten nach Anhang IV b der FFH-Richtlinie im Wirkraum des Vorhabens. Die Wuchsorte der größtenteils sehr seltenen Arten sind gut dokumentiert. Aufgrund von Biotopstruktur und standörtlichen Gegebenheiten können Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden. Brutvögel Aufgrund der Gebäudestruktur fehlen geeignete Brutmöglichkeiten im Außenbereich der Gebäude. In Gebäude 1 wurde im ehemaligen Heizraum ein Altnest (nicht genutzt) festgestellt. Hier war aufgrund des dauergekippten Fensters eine Einflugmöglichkeit gegeben. Aufgrund des Einzelnestes sind vorhabensbedingte Beeinträchtigungen der lokalen Population nicht zu erwarten. Um Tötungsverbote zu vermeiden, wurde ein Schließen des Fensters veranlasst. Im Außenbereich können die vorhandene Magnolie, der Efeubewuchs an der Garage sowie die vorhandene Thujahecke also potenzielle Neststandorte dienen. Im Rahmen der Ortseinsicht konnte in keinem der Bereiche ein Nest oder eine erhöhte Vogelaktivität festgestellt werden. Abbildung 8: Magnolie südlich des ehemaligen Wohngebäudes

7 Abbildung 9: Efeubewuchs an Garage und Thujaecke Garage mit Efeubewuchs und Magnolie müssen vorhabensbedingt entfernt werden. Dies ist im Zusammenhang mit dem Gebäudeabbruch vorgesehen und für die zweite Jahreshälfte geplant. Zur Vermeidung von Tötungen wird zum gegebenen Zeitpunkt eine weitere Ortseinsicht durchgeführt, um festzustellen, ob eine Nutzung als Brutplatz erfolgt. Auf dieser Grundlage wird bei Bedarf ein Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des 39 Abs. 5 Satz 2 gestellt (Beseitigung von Gehölzen während der Vogelbrutzeit, vom 1. März bis 30. September). Die Thujahecke bleibt ggf. erhalten. Sollte sie entfernt werden, kann dies auf eine Phase außerhalb der Vogelbrutzeit gelegt werden, da hier aufgrund der Lage an der Grundstücksgrenze keine Sachzwänge aufgrund des Bauablaufs gegeben sind. Bei den betroffenen potenziellen Neststandorten handelt es sich um kleinflächige, im Siedlungsraum häufige Strukturen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich bei ihrer Beseitigung Schädigungs- oder Störungsverbote im Sinne des speziellen Artenschutzrechtes ergeben. Tötungsverbote können mit den oben dargelegten Vorgaben ebenfalls vermieden werden. Gesamteinschätzung, Empfehlungen Bei Beachtung der oben dargelegten Vermeidungsmaßnahmen sind vorhabensbedingt keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bei der Beseitigung der untersuchten Strukturen und Gebäude zu erwarten. Deggendorf, den Fritz Halser Team Umwelt Landschaft

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