Bebauungsplan Wohnbebauung Bahnhofstraße Treuenbrietzen. Faunistische Stellungnahme
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- Curt Oskar Kramer
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1 Bebauungsplan Wohnbebauung Bahnhofstraße Treuenbrietzen Faunistische Stellungnahme Stand
2 Auftraggeber Rainer Dubiel Stadt- und Landschaftsplanung Mauerstraße Lutherstadt Wittenberg Verfasser BIOTOPMANAGEMENT SCHONERT Axel Schonert Elbstraße Kemberg OT Bleddin Phone Mobil Mail info@axel-schonert.de unter Mitarbeit von Dipl.-Pol. Jana Schonert Titelbild Die Fläche des Bebauungsplans vom südöstlichen Rand aus fotografiert. Der gesamte östliche Bereich wird von einer jüngeren Erdaufschüttung dominiert. Alle Fotos entstanden in der Untersuchungsfläche am und unterliegen der Autorenschaft von A. Schonert. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 2
3 Anlass und Aufgabe Im Rahmen des Planverfahrens zum Bebauungsplan Wohnbebauung Bahnhofstraße war die Fläche des Geltungsbereiches von ca m² auf die Betroffenheit des Artenschutzes nach 44 (1) Satz 1 BNatSchG hin zu untersuchen. Dazu fand am eine Ortsbegehung zur Inaugenscheinnahme durch Faunisten statt. Geplant ist die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden mit ca. 24 Wohnungen einschließlich Erschließungsweg und PKW-Stellplätzen. Das Baugrundstück befindet sich nördlich der Bahnhofstraße zwischen dem Autohaus im Osten und dem Baggersee im Westen. Nördlich wird es begrenzt durch ein Fließgewässer 2. Ordnung (Überlauf vom Baggersee). Die Lage sowie die Realnutzung sind dem Luftbildlageplan zu entnehmen (vgl. Abb. 1). Der Bebauungsplan soll nach 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das Vorhaben erfüllt die gesetzlichen Bedingungen, da seine geplante zulässige Grundfläche weniger als m² beträgt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Abs. 1 BauGB und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im beschleunigten Verfahren im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt oder zulässig. Unabhängig von der Art des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des besonderen Artenschutzes gemäß 44 BNatSchG zu berücksichtigen, da sie sich der einfachen Abwägung im Bauleitplanverfahren entziehen. Die hier vorzunehmende faunistische Einschätzung hat zum Ziel, mögliche Betroffenheiten besonders oder streng geschützter Arten zu ermitteln und festzustellen, ob die gesetzlichen Verbotstatbestände eintreten bzw. auszuschließen sind. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 3
4 Abb. 1: Lageluftbild Bebauungsplan Wohnbebauung Bahnhofstraße Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 4
5 Methodik Die Fläche wurde am bei günstiger Wetterlage durch den Verfasser und einen weiteren Herpetologen für die Dauer von ca. 1 h begangen. Dabei wurden auf die Präsenz und auf Hinweise zum Vorkommen oder auch auf potentiell geeignete Strukturen hin untersucht. Brutvögel beispielsweise sind derzeit noch gut zu erfassen. Für Reptilien sind Rohbodenstellen, schüttere Vegetation, Böschungen, Steinhaufen oder Totholzstrukturen attraktiv, auch größere Müllbestandteile in der Fläche können als Tagesversteck dienen. Amphibien benötigen Gewässer oder zumindest temporäre Wasserstellen (auch größere Pfützen können geeignet sein), in terrestrischen Habitaten sind diese ebenfalls gern in Versteckmöglichkeiten, wie unter Steinen, Holzelementen, Müll usw. Für Arthropoden sind Flächen mit Blühaspekt interessant, aber auch Sonderstrukturen, wie Offensande, Starkholzelemente, Altbäume, Gewässer usw. In der Umgebung werden durch den Baggersee und die umgebenden Gehölze durchaus attraktive Jagdmöglichkeiten und möglicherweise auch Quartiermöglichkeiten gesehen. Die B-Planfläche weist jedoch keine diesbezüglich potentiellen Habitate auf. Aufgrund der sehr geringen Größe und des teilweisen Versieglungsgrades (Erdauflage östlicher Bereich) der Fläche ist von einem vollständigen Untersuchungsumfang auszugehen. Ergebnis Die Fläche des B-Planes wird nahezu vollständig von einer unversiegelten Offenfläche eingenommen. Dabei handelt es sich zum größten Teil um eine offenbar mehrjährig ungenutzte Grünlandfläche. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität hat sich eine dichte Streuschicht am Boden gebildet, die eine vergleichsweise artenarme Vegetation aus dominanten Gräsern hervorbringt. Entsprechend homogen wirkt die Fläche aus botanischer Sicht, was zu einem eingeschränkten Artenspektrum aus faunistischer Perspektive führt. Die Gehölze nördlich und südlich angrenzend sind nicht mehr Bestandteil der B-Planfläche. Im östlichen Bereich ist auf ca. 20 % der Gesamtfläche eine relativ junge Erdauflage zu finden, die, bereits plan gemacht, doch eine erhebliche Veränderung der botanischen und faunistischen Ausstattung bewirkt. Hier ist recht bindiges Substrat eingebracht, was eine sehr feste Bodendecke bedingt und eine Besiedlung durch wertgebende Arten zusätzlich erschwert. Während der Begehung am wurden auf der Fläche weder Brutvögel noch Reptilienoder Amphibienarten angetroffen. Auch hinsichtlich der Arthropodenfauna wurde ein lediglich sehr eingeschränktes Artenspektrum vorgefunden. Die dichte Streuschicht am Boden schränkt die Attraktivität für Brutvögel und Reptilien deutlich ein. Die sehr dichte und hohe Grasvegetation verstärkt diesen Effekt weiter. Ein für das Vorkommen von Zauneidechsen essentielles Vorhandensein grabfähiger Substrate ist nicht bestätigt worden. Im östlichen Bereich mit sehr schütterer Vegetation ist das Substrat sehr hart und nicht grabfähig. Dies beschränkt zudem eine Eignung der Fläche als terrestrischen Lebensraum für Amphibienarten des nahen Baggersees. Das Vorkommen einzelner Tiere kann nur vermutet werden, dies ist kaum valide zu untersuchen. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 5
6 Fazit Für die Fläche des Bebauungsplans ist, vorbehaltlich der Datenlage der Naturschutzbehörde, von keinerlei Konflikten hinsichtlich der Zugriffsverbote nach 44 (1) Satz 1-3 Bundesnaturschutzgesetz auszugehen. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 6
7 Fotodokumentation Foto 1 Blick von O in Richtung W auf die Fläche. Im Vordergrund die Erdauflage, dahinter schließt sich eine Frischwiese dominanter Gräser an. Foto 2 Blick von S in Richtung W; links im Bild der Weg, der etwa die südliche Flächengrenze darstellt. Die hohen Bäume im Hintergrund grenzen die Fläche zum Baggersee hin ab. Die Bäume am rechten Bildrand sind die Nordgrenze der Fläche. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 7
8 Foto 3 Die Vegetation der Frischwiese besteht meist aus dominanten Gräsern recht hohen Wuchses, was der Artenvielfalt entgegensteht. Foto 4 Blick von NW nach S, die Vegetation der Fläche wird zum Baggersee hin deutlich schütterer, weil das Substrat doch trockener wird. Grundsätzlich ist das Substrat jedoch sehr fest, sodass keine Eignung für grabende Reptilien, Amphibien oder Insekten besteht. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 8
9 Foto 5 Blick von SW nach NO über die Gesamtfläche. Der Weg stellt die südliche Grenze der Fläche dar, die Baumreihe links ist bereits außerhalb der Fläche im Norden. Foto 6 Die nördliche Baumreihe weist durchaus eine faunistische Relevanz auf, befindet sich jedoch bereits außerhalb der Fläche des B-Planes. Phone Sparkasse Wittenberg DUNS Seite 9
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