Verkehrssituation Untere Rombach und Umgebung Anwohnertreffen 27.09.2017 Einberufen durch: Martin Walla & Stadtteilverein Schlierbach
Agenda Vorgeschichte Aktueller Stand Alternativen? Ergänzungen? Nächste Schritte (~20 Min.) (~10 Min.) (~30-45 Min?) (~15 Min.)
Vorgeschichte (soweit bekannt) (1/4) 2015?: Begehung mit Verkehrsamt/ Bezirksbeirat/ Aussage beiderseits: Keine Einbahnstraße In der Unteren Rombach März/April 2017: Verbreiterung des Streifens 10.04.(Beginn der Osterferien); Unangekündigte, nicht abgesprochene Einrichtung einer Einbahnstraße Aufstellen von Sackgasse-Schildern (falsche Position) Erste Beschwerden gehen beim Verkehrsamt ein 16.04. Erster Blogbeitrag zum Thema auf Schlierbach.in 19.04. Besprechung auf der Sitzung des Stadtteilvereins 24.04. Start einer Umfrage 09.05. Sackgassen-Beschilderung wird korrigiert und für Radfahrer freigegeben
Vorgeschichte (soweit bekannt) (2/4) 17.05. Umfrageergebnis auf der Sitzung des Stadtteilvereins vorgestellt: Betrachtet man nur die Anwohner: 90% Ablehnung
Vorgeschichte (soweit bekannt) (3/4) 21.06. Blogbeitrag zur Verkehrsbeobachtung
Vorgeschichte (soweit bekannt) (3/4) 21.06. Blogbeitrag zur Verkehrsbeobachtung 12 Schüler in der Kernzeit zwischen 07:45 und 08:45 Uhr Sehr geringe Anzahl Fussgänger außerhalb der Kernzeit Deutliche Mehrbelastung der umliegenden Bereiche
Vorgeschichte (soweit bekannt) (3/4) 21.06. Blogbeitrag zur Verkehrsbeobachtung Hypothetisch: Meist frequentiert ~8:00 Uhr, innerhalb von drei Minuten: 3 Fahrzeuge bergab 3 Fahrzeuge bergauf 3 Schüler
Vorgeschichte (soweit bekannt) (4/4) 21.06. Thema in der Bezirksbeiratssitzung, gemeinsamer Dialog zur Verbesserung gewünscht 05.07. Angebot des Verkehrsamtes zu einem Ortstermin 12.07. Angebot von M.Walla zur gemeinsamen Erörterung möglicher Alternativen/Ergänzungen 04.09. Vorschlag Ortstermin 14.09. zur Information eines Anwohners zu rechtlichen Hintergründen (ohne offene Diskussion) 06.09. Antwort an Verkehrsamt mit Ablehnung der Information eines Anwohners und stattdessen Forderung einer offenen Diskussion
Aktueller Stand (1/2) Dauerhafte Nachteile: Schnellerer Verkehr in der gesamten Unteren Rombach Deutlicher Umweg, mit Mehrbelastung der umliegenden Bereiche (>100 Autos im betroffenen Sackgassebereich) Umweltbelastung (Kaltstart, bergauf, jedes Mal ca. 1 Glas Benzin pro Fahrzeug) Lärmbelastung Schnee/Glatteis im oberen Bereich (Kreuzung Höhe Rombachweg) Vorteil: Sicherer Fußgängerverkehr (?)
Aktueller Stand (2/2) Kommunikation des Verkehrsamtes hauptsächlich mit Mitgliedern des Bezirksbeirats, aber bisher keine offene Diskussionsbereitschaft Letztendliche Begründung der Maßnahme durch das Verkehrsamt an den Bezirksbeirat: Die Einbahnregelung ist aufgrund des geringen Fahrbahnquerschnitts angeordnet worden. Fahrzeuge können im Begegnungsfall nicht aneinander vorbeifahren ohne den markierten Gehweg zu überfahren. Das Überfahren der Markierung ist daher aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Es handelt sich nicht um einen Schutzstreifen für Radfahrende. Schutzstreifen sind stets mit dem Zeichen 340 Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Piktogramm Radfahrer zu kennzeichnen. Wie Sie wissen, ist die Markierung nicht mit unterbrochener Linie (ausgenommen an den Einfahrten) und ohne die entsprechenden Piktogramme ausgeführt worden. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde mit folgender Begründung erlassen: Der östliche Abschnitt In der unteren Rombach zwischen Jettaweg und Wolfsbrunnensteige weist einen geringen Fahrbahnquerschnitt i.h.v. durchschn. 3,50m auf. Gehwege sind nicht vorhanden. Bei Begegnungs- sowie Fußgängerverkehr bestehen keine ausreichenden Ausweich- bzw. Schutzräume.
Alternativen / Ergänzungen (1/3) Vorbereitende Gedanken/Fragen dazu: Was ist der Streifen wirklich? Kein Schutzstreifen? Aber auch kein Gehweg - siehe Definition Gehweg hier: Gehwege sind Teilflächen einer Straße, die baulich klar von der Fahrbahn getrennt, z.b. durch einen Bordstein) oder als Gehweg beschildert sind. Alternativmeinung: Schutzstreifen für Fußgänger und bergauf fahrende Radler, der bei Begegnungsverkehr von Kfz zum Ausweichen benutzt werden darf Warum kann der Streifen nicht unterbrochen sein? Bisher keine Gesetzesvorschrift genannt/bekannt, die für existierende Straßen eine Einbahnregelung bei bestimmter Breite erzwingt (Beispiel) Ermessensspielraum des Verkehrsamtes (Stichwort Ermessen, z.b. Ermessensfehlgewichtung)
Alternativen / Ergänzungen (2/3) Vergleich Untere Rombach / Wolfsbrunnensteige: Gemessene Breiten In der Unteren Rombach im Verlauf (oben nach unten) 3,45m früher, 2,95m jetzt (Start Jettaweg) 3,10m früher, 2,70m jetzt 3,05m früher, 2,80m jetzt 3,50m früher, 3,35m jetzt, insgesamt 4,35 (mit Streifen) 3,70m früher, 3,55m jetzt, insgesamt 4,55 (mit Streifen) 3,45m früher, 3,30m jetzt, insgesamt 4,55 (mit Streifen) Gesamtbreite 5,60m, also unkritisch (nahe Wolfsbrunnensteige) Gemessene Breiten in der Wolfsbrunnensteige (Gegenverkehr möglich) 3,10m (bei der ersten neuen Reihe Abbremshügel) 3,65m 3,05m 2,90m
Alternativen / Ergänzungen (3/3) Zur Diskussion und persönlichen Priorisierung (z.b. A-C-B-X-D): A: Definition Schutzstreifen, mit Überfahrbarkeit bei Bedarf Ggfs. mit Ergänzung durch Breitenbegrenzung, z.b. 2.2m (keine LKWs etc.) B: Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigt) statt jetziger Einbahnbereich Inklusive geschwindigkeitsreduzierender Massnahmen C: Vormittags abwärts, nachmittags aufwärts Regelung durch deutliche Wechselverkehrszeichen (Einfahrt verboten) Ggfs. als unechte Einbahnstrasse, mit oder ohne zusätzliche Beschilderung D: Bedarfsgesteuerte Ampel Schaltet auf Grün bei Annäherung eines Fahrzeugs Funktioniert gut bei wenig Verkehr, schlecht bei zu viel Verkehr E: Richtungsumkehr?: X: Es bleibt unverändert
Nächste Schritte Im Rahmen der Möglichkeiten: Persönliche Priorisierung (Beispiel: A-C-B-X-D) Gesammelte/aggregierte Priorisierung Statements der Gremien Stadtteilverein und Bezirksbeirat Einforderung von Gesetzesnachweisen (STVO etc.) bzw. geprüfter und begründeter Ermessensentscheidungen zu den vorgeschlagenen Alternativen/Ergänzungen Akteneinsicht, Klage wegen Verfahrensfehlern/fehlehrhaftem Ermessen, Beeinträchtigung der Nutzbarkeit betroffener Grundstücke/Immobilien Interessengemeinschaft Weitere Themen? (Beispiel: Schwellen statt Hügel für Wolfsbrunnensteige)
Danke für eure Teilnahme! Martin Walla In Der Unteren Rombach 20 69118 Heidelberg 06221/802250 http://schlierbach.in