Catherine Rayner Rechtsanwältin

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Transkript:

Definition der Schlüsselbegriffe der Diskriminierung Catherine Rayner Rechtsanwältin 7 BEDFORD ROW London WC1R 4BS www.7br.co.uk This training session is commissioned under the European Union s Programme for Employment and Social Solidarity PROGRESS (2007-2013). Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Richtlinie 76/207/EG Im Jahr 1976 angenommene Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beschäftigungsbereich (Gleichbehandlungsrichtlinie) Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassungsrichtlinie) Zugang zur Beschäftigung, einschließlich des beruflichen Aufstiegs, und zur Berufsbildung Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgelts 1

Begriffsbestimmungen der Richtlinie Unmittelbare Diskriminierung Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Neufassungsrichtlinie) Anwendungsbereich der Richtlinie Umfasst insbesondere Diskriminierungen aufgrund einer Geschlechtsumwandlung; Belästigung und sexuelle Belästigung sowie jede nachteilige Behandlung aufgrund der Zurückweisung oder Duldung solcher Verhaltensweisen durch die betreffende Person; Anweisung zur Diskriminierung einer Person aufgrund des Geschlechts (Art. 2 Abs. 2 Buchst. b); jegliche ungünstigere Behandlung einer Frau im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub im Sinne der Richtlinie 92/85/EWG (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c). 2

Unmittelbare Diskriminierung Unmittelbare Diskriminierung kann dann vorliegen, wenn Angehörige eines Geschlechts gegenüber denen des anderen bevorzugt behandelt werden. Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn die Ungleichbehandlung auf ein Kriterium gestützt wird, das entweder ausdrücklich das des Geschlechts ist oder mit einem mit dem Geschlecht untrennbar verbundenen Merkmal notwendig zusammenhängt. Siehe Schnorbus gegen Land Hessen [2000] Rechtssache C-79/99 Unmittelbare Diskriminierung Beispiele für einen expliziten Bezug zum Geschlecht Unterschiedliches Renteneintrittsalter für Männer und Frauen Unterschiedliche Eintrittspreise im Schwimmbad für Männer und Frauen unterschiedlichen Alters Früheres Arbeitsende für Frauen als für Männer bei Schichtarbeit Unterbleibende Förderung oder Beschäftigung einer Frau wegen des Geschlechts 3

Unmittelbare Diskriminierung Beispiele für mit einem mit dem Geschlecht untrennbar verbundenen Merkmal notwendig zusammenhängende Faktoren Entlassung einer Schwangeren Weniger günstige Behandlung Schwangerer Ausschluss einer stillenden Frau Unmittelbare Diskriminierung Unmittelbare Diskriminierung hat drei Schlüsselelemente Unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts als bei einer tatsächlichen oder hypothetischen anderen Person unter vergleichbaren Umständen 4

Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung Der grundlegende Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung ist offensichtlich.. Mit dem Verbot der unmittelbaren Diskriminierung soll formale Gleichbehandlung erreicht werden: Es darf keine weniger günstige Behandlung aufgrund des [Geschlechts] zwischen Menschen in ansonsten ähnlicher Situation geben. Mittelbare Diskriminierung geht über die formale Gleichheit hinaus und strebt eine eher substanzielle Ergebnisgleichheit an: Dem Anschein nach neutrale Kriterien können unverhältnismäßig nachteilige Auswirkungen auf Personen eines bestimmten [Geschlechts] haben. Siehe R (auf Antrag von E) (Rechtsmittelbeklagter) gegen GOVERNING BODY OF JFS AND THE ADMISSIONS APPEAL PANEL OF JFS and others (Rechtsmittelführer) [2009] UKSC 15 [2010] IRLR 136 Baroness Hale Aufgrund des Geschlechts Die rechtliche Prüfung bezieht sich auf die Kausalität, nicht auf die Motivation es ist unerheblich, welche Intention der Urheber der Diskriminierung hatte, wichtig ist nur, was die Ursache der Behandlung war; es ist eine objektive Prüfung. Beispielsweise muss dem Arbeitgeber kein Verschulden nachgewiesen werden (siehe Dekker). Die Frage lautet, auf was sich die Behandlung gründet, oder durch was sie verursacht wurde. 5

Die Vergleichsperson tatsächlich oder hypothetisch Es kann ein Vergleich mit einer tatsächlichen, identifizierten anderen Person erfolgen, die zur gleichen Zeit wie die Beschwerdeführerin, nach der Beschwerdeführerin oder sogar vor der Beschwerdeführerin beschäftigt ist. Eine Vergleichsperson kann auch hypothetisch sein, das heißt, wie hätte der Arbeitgeber unter denselben Umständen einen Mann behandelt? Unmittelbare Diskriminierung Vergleichspersonen In jedem Fall muss sich die Vergleichsperson in denselben wesentlichen Umständen befinden wie die Person, die Diskriminierung geltend macht. Ist der Grund der Behandlung eine Schwangerschaft (die der Schutzfrist unterliegt), besteht keine Notwendigkeit eines Vergleichs, und die Art und Weise, in der ein kranker Mann behandelt worden wäre, ist irrelevant. 6

Unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Assoziierung Die Rahmenrichtlinie untersagt die Diskriminierung einer Frau, die obgleich sie nicht selbst behindert war Opfer einer nachteiligen Behandlung durch ihren Arbeitgeber wurde, weil sie sich um ihren behinderten Sohn kümmern musste. Siehe Coleman gegen Attridge Law, Rechtssache C-303/06 Frage Erstreckt sich dies auf die weniger günstige Behandlung einer Person aufgrund deren Assoziierung mit einer Person des anderen Geschlechts? Siehe die Schlussanträge von Generalanwalt Maduro in Rechtssache C-303/06. Unmittelbare Diskriminierung durch Absichtserklärung? Ja, sagt der EuGH. Siehe Centrum gegen Firma Feryn NV [2008] Rechtssache C-54/07 Hier befand der EuGH, dass die Aussage eines Unternehmensleiters, dass er in seinem Unternehmen keine Einwanderer beschäftigen würde, unmittelbare Diskriminierung darstellte. 7

Kann unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gerechtfertigt sein? Dekker gegen Stichting Vormingscentrum Voor Jonge Volwassenen Plus, Rechtssache C-177/88 Für den Begriff der Rechtfertigung bietet das Recht in Bezug auf unmittelbare Diskriminierung keinerlei Raum. Pensionsversicherungsanstalt gegen Kleist, Rechtssache C-356/09 Bestätigt die Auffassung in Dekker, dass es nach EU-Recht keine Rechtfertigung für unmittelbare Diskriminierung gibt. Begriffsbestimmungen der Richtlinie Mittelbare Diskriminierung Wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich 8

Mittelbare Diskriminierung Was sind Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Bedingungen von betrieblichen Altersversorgungsregelungen, die Teilzeitbeschäftigten erst nach einem Zeitraum der Vollzeitbeschäftigung bei dem betreffenden Unternehmen Rechte gewähren Bilka Kaufhaus GmbH gegen Weber Von Hartz, Rechtssache 170/84 Gesetzliche Regelungen, die teilzeitbeschäftigte Frauen von dem Bezug von Leistungen ausschließen Rinner-Kühn gegen FWW Spezial-Gebäudereinigung GmbH, Rechtssache 171/88 Jede Regelung, die das Erfordernis der Vollzeitbeschäftigung festschreibt Mittelbare Diskriminierung Vergleich Bei mittelbarer Diskriminierung geht es um bestimmte Auswirkungen auf eine Gruppe im Vergleich mit einer anderen Gruppe. Die Begriffsbestimmung erfordert einen Vergleich der Auswirkungen auf verschiedene Gruppen. Im Falle des Geschlechts erfolgt der Vergleich zwischen der Art und Weise, wie sich die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren auf Frauen auswirken und wie sie sich auf Männer auswirken. Haben die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren signifikante nachteilige Auswirkungen auf Frauen im Vergleich zu Männern? 9

Mittelbare Diskriminierung Vergleich Hat ein 7-Tage-Wechselschichtsystem auf Frauen stärkere Auswirkungen als auf Männer? Wenn ja, ist es von Belang, aus welchem Grund dies so ist? Hat das Erfordernis der Vollzeitbeschäftigung auf Frauen stärkere Auswirkungen als auf Männer? Sind die Auswirkungsunterschiede statistisch hinreichend relevant? Siehe R gegen Secretary of State, ex parte Seymour Smith und Perez, Rechtssache C-167/97 Mittelbare Diskriminierung Vergleich Siehe Nolte gegen Landesversicherungsanstalt Hannover, Rechtssache C-317/93 Anmerkungen von Generalanwalt Léger 10

Mittelbare Diskriminierung Beispiele Unterschiedlicher Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen, Rechtssache C-285/02 Anderweitige Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten Kachelmann gegen Bankhaus Hermann Lampe KG, Rechtssache C-322/98 Bezieht sich auf die Auswahl von Arbeitnehmern zur Freisetzung Rechtfertigung mittelbarer Diskriminierung Die Prüfung erfordert den Nachweis eines legitimen Ziels Anhand des Sachverhalts wahr Zum entsprechenden Zeitpunkt angeführt Gerichtet auf die Erreichung eines Zwecks, der nicht diskriminierend und für das Unternehmen relevant ist 11

Rechtfertigung mittelbarer Diskriminierung Muss ein verhältnismäßiges Mittel zur Erreichung des Ziels sein Die Methode, die Vorschrift oder das Verfahren muss die/das am wenigsten diskriminierende sein Siehe Bilka Kaufhaus GmbH gegen Weber von Hartz, Rechtssache 170/84 Begriffsbestimmungen Belästigung Unerwünschte auf das Geschlecht einer Person bezogene Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird 12

Begriffsbestimmungen Sexuelle Belästigung Jede Form von unerwünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in unerwünschter verbaler, nichtverbaler oder physischer Form äußert und das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird Belästigung Beachten Sie die zwei verschiedenen Arten von Belästigung Eine basiert auf dem Geschlecht d. h. eine Frau wird in einer Situation belästigt, in der dies bei einem Mann nicht der Fall wäre. Die zweite Art ist sexueller Art das heißt, die Bemerkungen, die Behandlung oder das Verhalten sind sexueller Art. 13

Belästigung Empfehlung 92/131/EWG der Kommission zum Schutz der Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz Es wurde festgestellt, dass sexuelle Belästigung unannehmbar ist und unter Umständen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen kann. Der Fokus liegt darauf, dass das Verhalten für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht und anstößig ist. Den Anhang zu der Empfehlung bilden die Praktischen Verhaltensregeln der Europäischen Kommission zur sexuellen Belästigung Belästigung Das Verhalten muss unerwünscht sein. Maßgeblich ist die Sichtweise der Beschwerdeführerin, nicht diejenige des Täters. Es muss nicht beabsichtigt sein, dass das Verhalten einen Verstoß gegen die Würde oder die Schaffung eines feindlichen Umfelds zur Folge hat, es reicht aus, dass es diese Wirkung tatsächlich hat. Dies ist wiederum von der Sichtweise der Beschwerdeführerin abhängig. 14

Belästigung einige Beispiele Coleman gegen Attridge Law und Steve Law C-303/06 Diskriminierung durch Assoziierung Belästigung durch unangemessene und verletzende Bemerkungen in Bezug auf sie selbst und in Bezug auf ihr behindertes Kind Die Frage an den Gerichtshof lautete, ob ein Arbeitgeber eine Person belästigt, wenn nachgewiesen ist, dass der Grund für die Behandlung darin besteht, dass die Person einen behinderten Sohn hat. Stellt dies einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie dar? Für den Kontext Behinderung lautet die Antwort des EuGH Ja Frage Inwieweit gilt dies für Belästigung aufgrund des Geschlechts oder für sexuelle Belästigung? Andere Formen der Diskriminierung Anweisung zur Diskriminierung Diskriminierung aufgrund einer Geschlechtsumwandlung Schwangerschaft Weil eine Frau schwanger ist Weil eine Frau Mutterschaftsurlaub nimmt In-vitro-Fertilisation Ersatzmutterschaft? 15