Symposium Aktionsbündnis gegen Darmkrebs am in Berlin, E.ON Repräsentanz

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Transkript:

Abschluss und Ausblick Herr Franz Knieps Symposium Aktionsbündnis gegen Darmkrebs am 22.10.2013 in Berlin, E.ON Repräsentanz - Es gilt das gesprochene Wort - Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich möchte den heutigen Tag nun noch einmal zusammenbinden. In den unterschiedlichen Redebeiträgen haben wir gehört, dass sich der Aufwand für das Einladungsverfahren für Darmkrebsvorsorge gelohnt hat. Die Zahlen sprechen für sich und es ist ein großer Erfolg, dass gerade Männer, die mehrheitlich als Vorsorgemuffel gelten, durch die persönliche Ansprache mit 52 % an der Darmkrebsvorsorge teilgenommen haben. Normalerweise liegt die Zahl weit darunter, nämlich bei etwa 16 %. (traditionell sind die Frauen hier viel aufgeschlossener. An der Darmkrebsvorsorge haben über 48 % der angeschrieben Frauen teilgenommen.) Bei den Auswertungen der immunologischen Stuhltests wurden 5 % vom Befund her positiv ermittelt. Das heißt konkret: Rund 2.000 Menschen konnte damit eine weitere Abklärung und somit ggf. die Entdeckung eines Tumors im Frühstadium empfohlen werden! Bei den Koloskopieauswertungen haben wir außerdem auch Karzinome bei unter 55-jährigen gesehen. Und bei all diesen Fällen gilt nach wie vor: Darmkrebs ist heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird! Der heutige Tag hat gezeigt, dass durch gezielte Vorsorgemaßnahmen, die Zahl der Darmkrebserkrankungen und Darmkrebstoten in Deutschland reduziert werden kann!

Noch sterben jährlich 27.000 Menschen und 70.000 erkranken in Deutschland neu an Darmkrebs. Deshalb setzen wir als Betriebskrankenkassen auf gezielte Vorsorge. Für die Darmkrebsfrüherkennung stehen derzeit unterschiedliche diagnostische Methoden zur Verfügung. Wie wir bereits gehört haben, umfasst das derzeitige Darmkrebsfrüherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen, für Versicherte zwischen 50 und 54 Jahren, die jährliche Durchführung des guajakbasierten Tests auf okkultes Blut im Stuhl. Versicherte, ab dem 55. Lebensjahr, haben einen Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie, die bei unauffälligem Befund nach zehn Jahren wiederholt werden kann. Gezeigt hat sich in Studien, dass der 30 Jahre alte Papierstreifentest nicht aussagekräftig genug ist. Nachgewiesen als momentan bester Filtertest gilt der immunologische Stuhltest, seine Sensitivität für das Erkennen von Karzinomen und Adenomen liegt um das Zwei- bis Dreifache höher als beim guajakbasierten Stuhltest, der bislang als einziger Test von der GKV finanziert wird, (der immunologische Test ist bislang nur eine IGEL-Leistung). Wir, die Betriebskrankenkassen fordern im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, dass der sehr viel sensitivere immunologische den guajakbasierten Stuhltest als gesetzliche Leistung ablöst! In den zurückliegenden Jahren ist der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begründete Prozess zur Etablierung eines Nationalen Krebsplanes weitergeführt worden. Am 9. April diesen Jahres ist das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) in Kraft getreten. Damit wurden zentrale Empfehlungen des Nationalen Krebsplans im Bereich der Krebsfrüherkennung, und des flächendeckenden Ausbaus der klinischen Krebsregister in Deutschland umgesetzt. Es wurden die notwendigen

bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die auch die Einführung von organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogrammen mit einem persönlichen Einladungswesen ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des nationalen Krebsplanes ist damit also gelegt, aber leider sind wir von seiner Realisierung noch weit entfernt. Wir fordern, dass das Einladungsverfahren vom G-BA beschlossen wird und dann als Versorgungsroutine eingebracht wird. Ein weiter Weg?! Diesen Weg hat das Aktionsbündnis gegen Darmkrebs zusammen mit den Betriebskrankenkassen jetzt bereits seit über einem Jahr eingeschlagen. Damit sind wir Vorreiter, noch bevor die Politik reagiert hat! Ich möchte den Appell von Herrn Puppel an die Gesundheitspolitiker und den G-BA noch einmal verstärken. Bitte setzen Sie, den Auftrag des KFRG, das beschriebene Einladungsverfahren zur Krebsprävention um! Noch zu schaffen ist ein klarer politischer Rahmen, der regelt, welche personenbezogenen Daten für die Einladung der Versicherten sowie für die Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme verwendet werden dürfen. Wir stellen uns vor, dass das Einladungsverfahren von allen gesetzlichen Krankenkassen, ähnlich wie das ja bereits landauf, landab erprobte Verfahren bei der Einladung zum Mammografie Screening gehandhabt werden kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen könnten unmittelbar mit dem Einladungsverfahren starten, da sie alle Adress- und Geburtsdaten ihrer Versicherten zur Verfügung haben! Der G-BA wurde verpflichtet, innerhalb von drei Jahren die inhaltliche Ausgestaltung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme in Richtlinien zu regeln. Soviel ich weiß, hat der G-BA die Beratung zur Entwicklung von organisierten Früherkennungsprogrammen für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs aufgenommen. Doch der Zeitplan von drei Jahren ist wohl nicht einzuhalten. Wir fordern deshalb im Sinne der Patientinnen und Patienten, dass die Richtlinien so schnell wie möglich umgesetzt werden! Denn die Einführung des Einladungsverfahrens ist eilbedürftig, da die Teilnahmezahlen seit der Einführung des Koloskopiescreenings im Jahr 2003 mit ca. 600.000 Teilnehmer pro Jahr auf rund 400.000 im Jahr 2012 gesunken sind. Dies ist ein Rückgang von 33 %. Schließlich ist im KFRG der gesetzliche Rahmen geschaffen worden, um insbesondere die Situation der Darmkrebsvorsorge und der Teilnahmequoten am Darmkrebs Screening zu verbessern. Letztendlich legt es auch fest, dass alle Anspruchsberechtigten zukünftig zur Darmkrebsvorsorge eingeladen und die starren Altersgrenzen für den Screening-Beginn aufgehoben werden. Das bedeutet, dass der G-BA die Möglichkeit hat, ein risikoangepasstes Darmkrebs-Screening einzuführen. Wichtig für viele vielleicht sogar lebenswichtig ist dies vor allem für Personen, die mit einem familiär erhöhten Risiko an Darmkrebs belastet sind. Sie haben nun die Möglichkeit, im jungen Erwachsenenalter einen Anspruch auf gesetzliche Darmkrebsfrüherkennung zu erhalten, den sie bisher so nicht hatten.

Zuletzt noch eine Anmerkung: Jetzt sind auch die Länder gefragt. Sie müssen, sofern erforderlich, ihre landesrechtlichen Vorschriften anpassen, um die Mitwirkung der epidemiologischen Landeskrebsregister bei der Qualitätssicherung und der Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme zu ermöglichen. Noch einmal zusammengefasst: Wir Betriebskrankenkassen verfolgen das politische Ziel, ein Einladungsmanagement zu etablieren, ähnlich dem des Mammografie-Screenings, das schnellstmöglich durch den G-BA umgesetzt werden muss. Dazu gehört gleichzeitig: Die Einführung des immunologischen Stuhltestes für Menschen ab 50 Jahren in die Regelfinanzierung und damit die Abschaffung des guajakbasierten Stuhltestes, sowie ein Alternativangebot für Koloskopieverweigerer, der immunologische Test. Dieser neue Test entspricht den Empfehlungen der Europäischen Leitlinien und aktuell den Leitlinien des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. Solange unsere Forderungen auf nationaler Ebene nicht umgesetzt sind, werden wir als Betriebskrankenkassen, unsere Versicherten weiterhin zur Darmkrebsvorsorge persönlich einladen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit