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S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek

Transkript:

Schallgutachten - gemäß DIN 18005 - BV: Gutachten Nr. (639) 1 1 02 18 vom 27.02.2018 Schallgutachten im Auftrag der EGS Immobilien-Projektentwicklung GmbH & Co. KG Schleswiger Damm 264 24457 Hamburg Ausfertigung 0 von 3 Umfang: 34 Seiten (Anhang: --- Seiten) Oersdorfer Weg 6 24568 Kaltenkirchen Tel.: 0 41 91-860 83 04 Fax: 0 41 91-860 83 10 Info@dBCon.de www.dbcon.de Landesverband vereidigter Sachverständiger LVS Hamburg / Schleswig-Holstein im BVS Verband freier Ingenieure für Straßenbau in Hamburg e.v. - VFIS Bankverbindung: IBAN: DE83 2005 0550 1331 1209 05 Steuer-Nr.: 11 066 60 366

Seite 2 von 34 I N H A L T 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 4 3. Lage- und Planungsbeschreibung 5 4. Verkehrslärm 6 5. Gewerbelärm 9 6. Berechnungsergebnisse 17 6.1.1 Verkehrslärm 17 6.1.2 Abschätzung des Verkehrslärmes in der Nachbarschaft 23 6.2 Gewerbelärm 26 7. Schallschutzmaßnahmen 32 8. Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung 34

Seite 3 von 34 1. Aufgabenstellung Die EGS Immobilien-Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt den Neubau von vier Wohngebäuden im zentralen Bereich von Quickborn auf einer rd. 3.400 m² großen, unbebauten Fläche südwestlich der Kieler Straße (B4). Für die geplante Neubebauung ist derzeit die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Quickborn in Aufstellung, dessen Geltungsbereich die noch unbebaute Fläche sowie bereits bebaute Grundstücke an der Pinneberger Straße einschließt (s. Bild 1). Die noch unbebaute Fläche für die geplanten Gebäude soll dabei künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. In der näheren Umgebung der Plangebäude befinden sich Schallemissionsquellen aus Verkehrswegen und Gewerbebetrieben. Erschlossen werden soll die geplante Wohnbebauung über eine Planstraße, die an die Pinneberger Straße anschließt und zwischen den Gebäuden Pinneberger Str. 11 und Pinneberger Str. 9b verläuft. Die Bebauung ist als eine 2,5-geschossige Wohnbebauung mit jeweils zwei Voll- und einem Staffelgeschoss vorgesehen. Bild 1: Luftbild Plangebiet Stadtwerke Quickborn Geltungsbereich B-Plan Nr. 82, 1. Änderung Tankstelle Kieler Straße, B4 Pinnerberger Straße Geplanter Bebauungsbereich - Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet Quickborn Um die Verträglichkeit der gepl. Wohnnutzung in dieser Lage zu klären, ist es erforderlich, die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche durch die Gewerbebetriebe und Verkehrswege zu ermitteln und

Seite 4 von 34 im Hinblick auf die planungsrechtlichen Anforderungen zu beurteilen. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die dbcon durch die EGS Immobilien-Projektentwicklung GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Stapelfeld, Hamburg, beauftragt. 2. Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16.BImSchV) vom 12.06.1990, die durch den Artikel 1 der Verordnung vom 18.Dezember 2014 geändert worden ist [3] RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, aus dem Jahre 1990 [4] DIN 18005-1:2002-07 - Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung, aus dem Juli 2002 [5] DIN 18005, Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [6] DIN 18005-2 - Schallschutz im Städtebau Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [7] DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 [8] DIN 4109-1:2016-07, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 [9] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26.08.1998 [10] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom August 1999 [11] Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, Bayrisches Landesamt für Umwelt, August 2007 [12] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Veröffentlichung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Heft 3 Wiesbaden im Jahr 2005 [13] Entwurf zur Planbebauung, Feldsien Architekten BDA PartGmbB, vom 07.09.2017

Seite 5 von 34 [14] Verkehrsdaten zur Kieler Straße (B4), Verkehrszählstelle 2225 1144, SVZ 2015, LBV.SH Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Herr Post, per Mail am 24.01.2018 [15] Verkehrsdaten zur Marktstraße (L76), Verkehrszählstelle 2225 0566, ehr 2015, LBV.SH Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Herr Post, per Mail am 24.01.2018 [16] Ortsbegehung der dbcon am 20.12.2017 [17] Rechenprogramm SoundPLAN, Version 8.0 vom 23.01.2018 3. Lage- und Planungsbeschreibung Die ca. 3.400 m² große, unbebaute Fläche für den geplanten Bau der vier Wohngebäude liegt im zentralen Bereich Quickborns. Die Erschließung ist über eine Planstraße anschließend an die Pinneberger Straße geplant. Die Höhe der Bebauung soll auf max. zwei Vollgeschosse + Staffelgeschoss begrenzt werden. Bild 2: Geplanter Neubau von vier Wohngebäuden Plangebäude 4 Plangebäude 3 Plangebäude 1 Plangebäude 2

Seite 6 von 34 Die Festsetzung der Nutzung für den für die Neubebauung vorgesehenen Teil des Geltungsbereiches wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Die Beurteilung der Immissionen für diese Nutzung wird dementsprechend vorgenommen. Umgeben ist die unbebaute Planfläche von Wohnhäusern in Ein- und Mehrfamilienhausform sowie einer Vielzahl von Gewerbebetrieben wie u. a. einer Tankstelle und den Stadtwerken Quickborn. Maßgebliche Verkehrswege im Umfeld sind die Pinneberger Straße, die Kieler Straße (B4) und die Marktstraße (L76). Das umliegende Gelände ist schalltechnisch als nahezu eben anzusehen. 4. Verkehrslärm Die Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs werden rechnerisch in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens mit dem Schallausbreitungsprogramm SoundPLAN, Version 8.0 [17] ermittelt. Das Programm rechnet hier nach den RLS-90 [3]. Die für die städtebauliche Planung maßgebende DIN 18005-1 [4] enthält zwar eigene vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung, verweist aber für genauere Berechnungen auf die RLS-90. Die Straßenverkehrslärmberechnungen nach den RLS-90 liefern Beurteilungspegel für den Tageszeitraum 06:00 22:00 Uhr und für den Nachtzeitraum 22:00 06:00 Uhr als Maß für die jeweils durchschnittliche Lärmbelastung. Im Rahmen der Bauleitplanung sind in der Regel die im Beiblatt 1 der DIN 18005-1 [4] aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte zum Vergleich mit den ermittelten Beurteilungspegeln heranzuziehen. In den festgesetzten Nutzungsgebieten gelten folgende schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm: Tabelle 1: Orientierungswerte für Straßenverkehrslärm (nach DIN 18005) Einwirkungsorte Tag Nacht Gewerbegebiete 65 55 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 60 50 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 45 Reine Wohngebiete 50 40 Das Rechenmodell für Verkehrslärm enthält die B4 (Kieler Straße), die L76 (Marktstraße / Ellerauer Straße) und die Pinneberger Straße als maßgebliche Schallquellen. Andere umgebende Verkehrswege sind hier vernachlässigbar.

Seite 7 von 34 Die bestehenden Gebäude in unmittelbarer Nähe des Plangebietes sind entsprechend dem Bestand im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung sowie von Einfachreflexionen enthalten, die bei den Berechnungen mit einem Reflexionsverlust von 1 an Gebäudefassaden berücksichtigt werden. Die dem Plangebiet ferner liegende Bebauung ist im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung als Dämpfungsgebiet enthalten. Die Dämpfung pro Meter errechnet sich gem. Punkt A.3.3 der ISO 9613-2 [7] nach folgender Formel: A hous,1 = 0,1 * B wobei Bebauungsdichte B = G H / G F G H = Grundfläche der Häuser G F = Grundfläche der Baugrundfläche Bei Annahme einer Bebauungsdichte von B = 0,5 für die umliegende Bebauung ergibt sich gem. obiger Formel folgende Dämpfung A hous,1 = 0,1 * 0,5 = 0,05 db / m die in der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt wurde. Die Berechnungen werden flächendeckend mit einem Raster von 3m x 3m mit programminterner Interpolation der Zwischenräume der Rasterpunkte vorgenommen. Nach RLS-90 [3] wird die Immissionshöhe bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes (0,2 m über der Fensteroberkante) angenommen. Stellvertretend für die künftige Bebauung und die Geschosslagen auf dem Gebiet werden in den Höhen 3 m, 6 m und 9 m über Gelände gewählt, für die die Berechnungen durchgeführt werden. Die Straßenverkehrslärmimmissionen werden auf der Grundlage der RLS-90 in Abhängigkeit des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) oder den maßgeblichen stündlichen Belastungen für den Tag M T und für die Nacht M N, dem Lkw - Anteil p (> 2,8 t), der zulässigen v zul bzw. der hauptsächlich gefahrenen Geschwindigkeit v 85, der Fahrbahnoberfläche und der Steigungen berechnet. Den Berechnungen wurden die uns für die B4 und die L76 übermittelten Verkehrsdaten an den Zählpunkten 2224 1144 (B4) [14] bzw. 2225 0566 (L76) [15] zugrunde gelegt. Diese stammen aus Verkehrszählungen bzw. elektronischen Hochrechnungen aus dem Jahre 2015. Für die Pinneberger Straße existierte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens keine Verkehrszählung. Daher

Seite 8 von 34 wurde über die an dieser Straße liegende Anzahl an Wohnnutzungen und Gewerbebetrieben, bei Berücksichtigung der geplanten Bebauung, die Verkehrsdaten für das Jahr 2019 überschlägig prognostiziert (s. Tabelle 2). Für dieses Gutachten werden die Verkehrsdaten der Jahre 2015 bzw. 2019 mit einem Zuwachs von 0,5 % pro Jahr auf das Jahr 2035 als Prognosewert für die Zukunft hochgerechnet. Die Schwerlastanteile wurden prozentual gleichbleibend angenommen. Tabelle 2: Verkehrsdatenschätzung Pinneberger Straße, 2019 Ort Wohneinheiten Gewerbebetriebe Verkehrszahlen Davon Schwerlastverkehr [WE] [Anzahl] [KFZ/24h] [Lkw/24h] Pinneberger Straße 77-282 8 Nebenstraßen 15-56 2 Neubebauung 23-84 2 Kleingewerbe - 7 96 23 Stadtwerke - 1 80 20 Hotel - 1 43 3 Gesamt 115 9 641 58 (9,0%) Die in obiger Tabelle angenommenen überschlägigen Verkehrsdaten werden mangels offizieller Zählungsdaten für die Pinneberger Straße als Stand im Jahre 2019 angenommen. Die Verkehrsdaten der Verkehrswege wurden im Folgenden ins Jahr 2035 hochgerechnet. Tabelle 3: Verkehrsdaten DTV-Werte 2015/2019 und Hochrechnung auf 2035 Verkehrsweg Jahr DTV M T M N p t p n v zul D StrO PKW/LKW KFZ/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h B4 L76 Pinneberger Str. 2015 11.931 716 131 3,7 3,7 2035 13.183 791 145 3,7 3,7 2015 6.260 376 50 6,5 6,5 2035 6.917 415 55 6,5 6,5 2019 641 39 7 9,0 9,0 2035 695 42 8 9,0 9,0 50 / 50 0 50 / 50 0 30 / 30 0 Diese Eingabedaten werden zur Ermittlung der Emissionspegel L m,e den Emittentenachsen der Straßen in dem Rechenmodell zugeordnet. Die Steigung der maßgebenden Straßen liegt unter 5 %, so dass gemäß RLS-90 [3] keine Zuschläge zu vergeben sind. Die zwei im Umfeld an der B4 vorhandenen Signalanlagen wurden in der Berechnung berücksichtigt.

Seite 9 von 34 Tabelle 4: Emissionsansätze Verkehr, Prognosehorizont 2035 Verkehrsweg DTV M T M N p t, p n v zul D StrO L m, E PKW/LKW Tag Nacht KFZ/24h Kfz/h Kfz/h % km/h B4 13.183 791 145 3,7 50 / 50 0 62,3 54,9 L76 6.917 415 55 6,5 50 / 50 0 60,8 52,0 Pinneberger Str. 695 42 8 9,0 30 / 30 0 49,0 41,7 Eine Übersicht der angesetzten Verkehrswege ist im nachfolgenden Bild 3 ersichtlich. Bild 3: Schallquellenplan Straßenlärm L76 B4 Pinneberger Straße Geplante Wohnbebauung 5. Gewerbelärm Im Umfeld der geplanten Neubebauung befinden sich nordwestlich die Stadtwerke Quickborn, sowie weitere kleine Betriebe an der Pinneberger Straße sowie der Kieler Straße. In der Kieler Straße befindet sich darüber hinaus eine Tankstelle nördlich der geplanten Wohnbebauung. Diese Betriebe verursachen im Umfeld Schallimmissionen, die im Rahmen der geplanten Neubauten zu berücksichtigen sind. Es werden in dieser Untersuchung die Stadtwerke Quickborn, die Tankstelle sowie die naheliegenden Parkplätze der kleineren Gewerbebetriebe berücksichtigt. Weitere

Seite 10 von 34 Emissionen der kleineren Gewerbebetriebe im Umfeld sind vernachlässigbar und werden daher nicht berücksichtigt. Schalltechnische Grundlagen, Gewerbelärm Im Rahmen der Bauleitplanung dient das Beiblatt 1 der DIN 18005-1 [4] als schalltechnische Beurteilungsgrundlage. Die hier von den Anlagen ausgehenden Geräuschemissionen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich der TA Lärm [9]. Nach TA Lärm werden Beurteilungspegel bestimmt als Mittelwert für die Summe der in den Beurteilungszeiten einwirkenden Geräusche, die von den Anlagen bzw. dem Betriebsgelände ausgehen. In die Berechnung der Beurteilungspegel fließen die Höhe der Lärmemissionen, die Einwirkzeit und dauer, die Impulshaltigkeit und die Ton-/Informationshaltigkeit ein. Der Tag-Beurteilungspegel bezieht sich auf den 16-stündigen Bezugszeitraum von 06:00 22:00 Uhr. Für die Betriebsaktivitäten in den Ruhezeiten werktags 06.00-07.00 Uhr und 20.00-22.00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen 06.00-09.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr und 20.00-22.00 Uhr wird in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein Ruhezeitenzuschlag von 6 erhoben. In der Bezugszeit nachts (22.00-06.00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend. Nach TA Lärm können bei Prognosen pauschale Impulszuschläge von 3 db oder 6 db je nach Auffälligkeit bei der Bildung der Beurteilungspegel berücksichtigt werden, sofern keine näheren Informationen über die Impulshaltigkeit vorliegen. Treten in einem Geräusch am Immissionsort ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor, so ist je nach Auffälligkeit ein Tonzuschlag von 3 db oder 6 db bei der Bildung des Beurteilungspegels hinzuzurechnen. Die TA Lärm setzt folgende Immissionsrichtwerte für den Tages- und Nachtzeitraum fest: Tabelle 5: Immissionsrichtwerte TA Lärm / Orientierungswerte DIN 18005 Einwirkungsorte Tag Nacht Gewerbegebiete 65 50 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 60 45 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 Reine Wohngebiete 50 35 Emissionen der Stadtwerke Quickborn Die Stadtwerke Quickborn weisen Arbeitszeiten von Mo. bis Fr. zwischen 07:30 und 16:00 Uhr aus. Schallemissionen aus dem Betrieb der Stadtwerke Quickborn sind vor allem von An- und Abfahrten von Mitarbeitern und Kunden sowie aus betriebseigenen Bau- bzw. Betriebsfahrzeugen und dessen

Seite 11 von 34 Tätigkeiten zu erwarten. Es wird angenommen, dass der Fuhrpark aus 10 Betriebsfahrzeugen besteht, die das Gelände einmal am Tage verlassen und zurückkehren. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass auf dem Betriebsgelände ein Gabelstapler für etwa 30 min am Tage aktiv als Beladungshilfsmittel genutzt wird. Zusätzlich zu diesem Ansatz wird sonstiger Arbeits- und Verladelärm über einen Zeitraum von 3 Stunden am Tage angesetzt, der Be- und Entladungen sowie sonstige lärmverursachende Aktionen auf dem Betriebsgelände abdecken soll. Zusätzlich zu diesen Fahrten kommen die An- und Abfahrten der Mitarbeiter und Kunden hinzu. Es wird davon ausgegangen, dass täglich 30 Mitarbeiter (ungünstiger Weise) mit einem Dienst-Transporter das Betriebsgelände anfahren und auf dem Parkplatz (P2) parken und das Gelände wieder verlassen. Für den Kundenverkehr wurden sechs Stellplätze vor der Verwaltung berücksichtigt. Hier wurde angenommen, dass jeder Stellplatz während der Öffnungszeiten je Stunde einmal angefahren und wieder verlassen wird (Pkw). Emissionen der Tankstelle Die Tankstelle an der Kieler Straße (B4) verfügt über insgesamt 8 Zapfstellen. Im hinteren Bereich der Tankstelle befindet sich das Servicehäuschen mit Kasse und Einkaufsmöglichkeiten. Eine Waschanlage existiert an dieser Tankstelle nicht. Die Tankstelle weist Öffnungszeiten Werktags von 05:00 bis 00:00 Uhr aus und ist somit 19 Stunden am Tag geöffnet. An Sonntagen ist die Tankstelle von 07:00 bis 00:00 Uhr geöffnet. Der Werktag stellt somit den ungünstigeren Fall dar. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen des Tankstellenbetriebes wird auf die Tankstellenlärmstudie zurückgegriffen. Relevante Geräuschemissionen gehen dabei in diesem Falle aus - Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge und - An- und Abfahrt der Fahrzeuge im Bereich der Zapfsäulen. Diese Geräusche sind im Wesentlichen von der Anzahl der Fahrzeuge abhängig, die die Tankstelle anfahren. In der Tankstellenlärmstudie werden die in Tabelle 6 angegebenen Pkw-Zahlen im Mittel, abhängig von der Uhrzeit, ausgewiesen, die auch hier angesetzt werden. Die Schallleistungspegel dieser Emissionsansätze bestimmen sich gem. Tankstellenlärmstudie nach den folgenden Formeln: Ein- und Ausfahrt Zapfsäulen L WA, 1h = 70,3 + 10 lg (N) L WA, 1h = 74,7 + 10 lg (N) mit N = Anzahl der Fahrzeuge je Stunde

Seite 12 von 34 Tabelle 6: Fahrzeuganzahl und berechnete Schallleistungspegel, Tankstelle Uhrzeit Pkw/h Schallleistungspegel Ein- und Ausfahrt Schallleistungspegel Zapfsäulen 05:00 bis 06:00 Uhr 25 84,3 88,7 06:00 bis 07:00 Uhr 33 85,5 89,9 07:00 bis 20:00 Uhr 42 86,5 90,9 20:00 bis 22:00 Uhr 33 85,5 89,9 22:00 bis 00:00 Uhr 25 84,3 88,7 Im Rechenmodell sind die beiden Schallquellen der Ein- und Ausfahrt sowie der Zapfsäulen als Flächenschallquellen in einer Höhe von 1 m über Grund berücksichtigt. Emissionen der sonstigen Betriebe im Umfeld Im Umfeld des Bauvorhabens befinden sich an der Pinneberger Straße sowie der Kieler Straße (B4) weitere kleinere Gewerbebetriebe. Dieses sind zumeist Betriebe, deren Schallemissionen sich auf die An- und Abfahrt von Kunden beschränken. Es wurden daher die naheliegenden Parkplätze dieser Betriebe berücksichtigt (s. Tabelle 7). Bild 4: Schallquellenplan Gewerbe P5 - Gabelstapler - Arbeitslärm An- und Abfahrende Pkw P4 P3 P7 P8 - An- und Abfahrende Pkw - Zapfsäulen Transporter-, und Baufahrzeugfahrten P2 P6 P9 P1 Neubebauung P10

Seite 13 von 34 Die bestehenden Gebäude außerhalb des Plangebietes sind entsprechend dem Bestand im Rechenmodell zur Berücksichtigung der Abschirmung sowie von Einfachreflexionen enthalten, die bei den Berechnungen mit einem Reflexionsverlust von 1 an Gebäudefassaden berücksichtigt werden. Die Berechnungen werden flächendeckend mit einem Raster von 3 m x 3 m mit programminterner Interpolation der Zwischenräume der Rasterpunkte vorgenommen. Die Immissionen werden mit dem Schallausbreitungsprogramm Soundplan, Version 8.0 [17] ermittelt. Für die Lärmkarten wird stellvertretend für die künftigen Geschosslagen der geplanten Bebauung auf dem B-Plan-Gebiet Höhen von 3 m, 6 m und 9 m über Gelände gewählt, für die die Berechnungen durchgeführt werden. Die nachfolgenden Angaben zu den Leistungspegeln der Kraftfahrzeuge und Arbeitstätigkeiten stammen aus Erfahrungswerten des Sachverständigen bzw. aus einer Studie zu Lastkraftwagen [12]. Die Ansätze zu den Parkplätzen stammen aus der Parkplatzlärmstudie [11]. Die Ansätze zu den Tankstellengeräuschen entstammt aus einem Technischen Bericht zur Untersuchung von Tankstellengeräuschen [10]. Die Positionen der Schallquellen sind im Schallquellenplan im Bild 4 ersichtlich. Tabelle 7: Emissionsansätze Gewerbe Quelle L w Impulszuschlag Physiotherapie-Praxis Betriebszeit Beschreibung Parkplatz P1 10 Stellplätze L W = 73,0 4 07:00 bis 17:00 Uhr 20 An- und Abfahrten am Tage 0,4 Bew. / Stpl. + h Stadtwerke Quickborn Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphalt Gabelstapler L W = 90 6 30 min am Tage Verladetätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück Sonst. Arbeitslärm L W = 90 6 3 h am Tage Sonstige Arbeiten auf dem Betriebsgelände Fahrten Bau- bzw. Betriebsfahrzeuge An- und Abfahrt Transp. Zu Parkplatz P2 L W = 62 /m 6 04:00 bis 14:00 Uhr L W = 50 /m 3 07:00 bis 16:00 Uhr 10 An- und Abfahrten am Tage Linienschallquelle, 5 km/h 30 An- und Abfahrten am Tage Linienschallquelle, 10 km/h

Seite 14 von 34 Quelle L w Impuls- zuschlag Betriebszeit Beschreibung Parkplatz P2 12 Stellplätze L W = 73,8 4 07:00 bis 16:00 Uhr 30 Ein- und Ausparkvorgänge am Tage 0,56 Bew. / Stpl. + h Besucherparkplatz P3 3 Stellplätze L W = 67,8 4 07:00 bis 16:00 Uhr Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphaltiert Getrenntes Verfahren 27 An- und Abfahrten am Tage 2,0 Bew. / Stpl. + h Besucherparkplatz P4 3 Stellplätze L W = 67,8 4 07:00 bis 16:00 Uhr Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Natursteinpflaster Getrenntes Verfahren 27 An- und Abfahrten am Tage 2,0 Bew. / Stpl. + h Hotel Quickborner Hof Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Natursteinpflaster Getrenntes Verfahren An- und Abfahrt Pkw L W = 50 /m 0 24 h 1 An- und Abfahrt je Stunde Zu Parkplatz P5 Parkplatz P5 20 Stellplätze L W = 78,6 4 24 h 24 An- und Abfahrten je 24h 0,1 Bew. / Stpl. + h Parkplatzart: Hotel Oberfläche: Asphaltiert Reinhard P. Schulz - Sanitärbetrieb An- und Abfahrt Pkw Zu Parkplatz P6 Parkplatz P6 5 Stellplätze L W = 50 /m 0 08:00 bis 18:00 Uhr L W = 70,0 4 08:00 bis 18:00 Uhr 10 An- und Abfahrten am Tage 10 An- und Abfahrten am Tage 0,2 Bew. / Stpl. + h Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphaltiert Getrenntes Verfahren

Seite 15 von 34 Quelle L w Impulszuschlag Die Johanniter Betriebszeit Beschreibung Parkplatz P7 4 Stellplätze L W = 69,0 4 24 h 5 An- und Abfahrten in 24 h 0,1 Bew. / Stpl. + h Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphaltiert Getrenntes Verfahren Thai-Massage-Praxis Parkplatz P8 6 Stellplätze L W = 70,8 4 08:00 bis 18:00 Uhr 20 An- und Abfahrten am Tage 0,67 Bew. / Stpl. + h Bäckerei / Konditorei Kolls An- und Abfahrt Pkw Zu Parkplatz P9 Parkplatz P9 8 Stellplätze L W = 50 /m 0 08:00 bis 18:00 Uhr L W = 75,0 4 06:00 bis 19:00 Uhr Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphaltiert 8 An- und Abfahrten je Stunde 104 An- und Abfahrten am Tage 2,0 Bew. / Stpl. + h Jet-Tankstelle Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Wassergebundene Decke Getrenntes Verfahren An- und Abfahrt Pkw 84,3 0 05 06 Uhr Ein- und Ausfahrt von 25 Pkw / h 85,5 0 06-07 Uhr Ein- und Ausfahrt von 33 Pkw / h 86,5 0 07 20 Uhr Ein- und Ausfahrt von 42 Pkw / h 85,5 0 20 22 Uhr Ein- und Ausfahrt von 33 Pkw / h 84,3 0 22 00 Uhr Ein- und Ausfahrt von 25 Pkw / h Zapfsäulenbereich Pkw 88,7 0 05 06 Uhr An- und Abfahrt von 25 Pkw / h 89,9 0 06-07 Uhr An- und Abfahrt von 33 Pkw / h 90,9 0 07 20 Uhr An- und Abfahrt von 42 Pkw / h 89,9 0 20 22 Uhr An- und Abfahrt von 33 Pkw / h 88,7 0 22 00 Uhr An- und Abfahrt von 25 Pkw / h

Seite 16 von 34 Quelle L w Impulszuschlag Itzehoer Versicherungsbüro Betriebszeit Beschreibung An- und Abfahrt Pkw Zu Parkplatz P10 Parkplatz P10 6 Stellplätze L W = 50 /m 0 08:00 bis 18:00 Uhr L W = 70,8 4 08:00 bis 18:00 Uhr 2 An- und Abfahrten je Stunde 20 An- und Abfahrten am Tage 0,67 Bew. / Stpl. + h Parkplatzart: Besucher und Mitarbeiter Oberfläche: Asphaltiert Getrenntes Verfahren Weitere in der Umgebung vorhandenen Gewerbebetriebe und ihre Emissionen wurden für die hier betrachtete Planfläche als vernachlässigbar angesehen und daher nicht berücksichtigt.

Seite 17 von 34 6. Berechnungsergebnisse 6.1.1 Verkehrslärm Die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die Immissionshöhen 3 m, 6 m und 9 m sind in Form von Lärmkarten für den Tag und die Nacht dargestellt. Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm am Tage in Erdgeschosshöhe (Bild 5) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) nur im nördlichen Bereich der Planfläche auftritt, jedoch nicht an einer der Gebäudefassaden. Die Pegel reichen am Tage von 57 im nördlichen Bereich bis zu 42 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Die Orientierungswerte für den Tag werden im Erdgeschoss an keiner Gebäudefassade und auch nicht an geplanten Außenwohnbereichen überschritten. Bild 5: Lärmkarte Verkehrslärm am Tage (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), Erdgeschosshöhe

Seite 18 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm am Tage in 1. Obergeschosslage (Bild 6) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) ebenfalls nur im nördlichen Bereich der Planfläche auftritt. Die Pegel reichen am Tage von 58 im nördlichen Bereich bis zu 45 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Der Orientierungswert von 55 wird hier an der Nordostfassade des Gebäudes 2 in der 1. Obergeschosslage überschritten. An allen anderen Gebäudefassaden und geplanten Außenwohnbereichen wird der Orientierungswert eingehalten. Bild 6: Lärmkarte Verkehrslärm am Tage (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), 1. Obergeschosslage

Seite 19 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm am Tage in 2. Obergeschosslage (Bild 7) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) ebenfalls nur im nördlichen Bereich der Planfläche auftritt. Die Pegel reichen am Tage von 59 im nördlichen Bereich bis zu 47 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Der Orientierungswert von 55 wird hier an der Nordost- und der Südostfassade des Gebäudes 2 in der 2. Obergeschosslage überschritten. An allen anderen Gebäudefassaden wird der Orientierungswert eingehalten. An den geplanten Außenwohnbereichen werden die Orientierungswerte eingehalten. Bild 7: Lärmkarte Verkehrslärm am Tage (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), 2. Obergeschosslage

Seite 20 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm in der Nacht in Erdgeschosslage (Bild 8) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 45 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Dunkelgrün - Gelb) nur im nördlichen Bereich der Planfläche auftritt und überschritten wird. Die Pegel reichen am Tage von 49 im nördlichen Bereich bis zu 35 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Der Orientierungswert von 45 wird hier an der Nordostfassade des Gebäudes 2 in Erdgeschosslage überschritten. An allen anderen Gebäudefassaden wird der Orientierungswert eingehalten. Bild 8: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht, Erdgeschosslage

Seite 21 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm in der Nacht in 1. Obergeschosslage (Bild 9) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 45 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Dunkelgrün - Gelb) im nördlichen und östlichen Bereich der Planfläche auftritt und überschritten wird. Die Pegel reichen am Tage von 50 im nördlichen Bereich bis zu 37 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Der Orientierungswert von 45 wird hier an der Nordost und Südostfassade des Gebäudes 2 sowie an der Ostseite des Gebäudes 3 jeweils in der 1. Geschosslage überschritten. An allen anderen Gebäudefassaden der 1. Geschosslage wird der nächtliche Orientierungswert eingehalten. Bild 9: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht, 1. Obergeschosslage

Seite 22 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Verkehrslärm in der Nacht in 2. Obergeschosslage (Bild 10) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 45 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Dunkelgrün - Gelb) im nördlichen und östlichen Bereich der Planfläche auftritt und überschritten wird. Die Pegel reichen am Tage von 50 im nördlichen Bereich bis zu 37 in durch die Plangebäude abgeschirmten Bereichen. Der Orientierungswert von 45 wird hier an der Nordost- und Südost- und Nordwestfassade des Gebäudes 2 sowie an der Ost- und Nordseite des Gebäudes 3 jeweils in der 2. Geschosslage überschritten. An allen anderen Gebäudefassaden der 2. Geschosslage wird der nächtliche Orientierungswert eingehalten. Bild 10: Lärmkarte Verkehrslärm in der Nacht (inkl. 3 db Zuschlag für diffusen Lärmeinfall), 2. Obergeschosslage

Seite 23 von 34 6.1.2 Abschätzung des Verkehrslärmes in der Nachbarschaft Zur Abschätzung der Auswirkungen des Mehrverkehrs durch die geplante Wohnbebauung sowie den Umbau des Einmündungsbereich zur Planstraße auf die Nachbarbebauung wurden zwei Varianten (Prognose-0-Fall und Prognose Planfall) untersucht und verglichen. Als Prognose-0-Fall gilt hier der Fall der bestehenden maßgeblichen Straßenzüge, mit auf das Jahr 2035 hochgerechneten Verkehrszahlen, die die neue Wohnbebauung und deren Ziel- und Quellverkehr nicht berücksichtigen. Der Prognose-Planfall berücksichtigt neben den bestehenden maßgeblichen Straßenzügen auch die geplante Planstraße zur Wohnbebauung und den durch die geplante Wohnbebauung entstehenden Ziel und Quellverkehr. Die Verkehrszahlen sind hier ebenfalls auf den Prognosehorizont 2035, inkl. des Mehrverkehrs, hochgerechnet. Für den Fall eines erheblichen baulichen Eingriffs an der Pinneberger Straße ist die wesentliche Änderung zu überprüfen. Gemäß der 16.BImSchV ist eine wesentliche Änderung dann gegeben wenn, 1. der Verkehrsweg um ein oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Lärm um 3 steigt oder 3. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Lärm auf mindestens 70 am Tage oder auf mindestens 60 in der Nacht erhöht wird. Gleiches gilt für erhebliche bauliche Eingriffe, die vorhandene Lärmbelastungen von 70 uind mehr am Tage oder 60 und mehr in der Nacht zusätzlich erhöhen, auch wenn eine solche Erhöhung weniger als 3 ausmacht. Als maßgebliche Nachbarschaft wurden die Wohngebäude im direkten Umfeld des Einmündungsbereichs der Planstraße berücksichtigt. Die meisten Immissionsorte sind gemäß Bebauungsplänen sowie Flächennutzungsplan als Mischgebiet einzustufen. Eines der betrachteten Gebäude (IO 6) liegt in reiner Wohnlage WR. Die Ergebnisse der Berechnungen zur Verkehrslärmeinwirkung in der Nachbarschaft sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Eine Übersicht der dort aufgeführten Immissionsorte ist in Bild 11 ersichtlich.

Seite 24 von 34 Bild 11: Immissionsorte für Nachbarschaftsbetrachtung IO 3 IO 1 IO 2 IO 7 IO 4 IO 5 IO 6 Tabelle 8: Beurteilungspegel Prognose-0-Fall und Prognose-Planfall Immissionsort IO 1 Pinneberger Str. 8, SO IO 2 Pinneberger Str. 8, SO IO 3 Pinneberger Str. 6a, SO IO 4 Pinneberger Str. 11, NW IO 5 Pinneberger Str. 11, NO IO 6 Pinneberger Str. 11a, N IO 7 Pinneberger Str. 9b, SW Grenzwerte 16.BImSchV Tags Nachts Beurteilungspegel Prognose-0-Fall Tags Nachts Beurteilungspegel Prognose-Planfall Tags Nachts Planfall minus 0- Fall Tags Nachts EG 64 54 58 51 59 51 0,4 0,4 1.OG 64 54 57 50 57 50 0,4 0,4 2.OG 64 54 56 49 56 49 0,4 0,4 EG 64 54 57 50 58 50 0,4 0,4 1.OG 64 54 56 49 57 49 0,4 0,4 2.OG 64 54 56 48 56 49 0,4 0,4 EG 64 54 57 49 57 50 0,4 0,4 1.OG 64 54 56 49 56 49 0,4 0,4 EG 64 54 54 46 54 47 0,4 0,4 1.OG 64 54 54 47 54 47 0,4 0,4 EG 64 54 49 42 50 43 1,1 1,1 1.OG 64 54 50 43 51 44 1,0 1,0 EG 59 49 45 38 50 42 4,5 4,6 1.OG 59 49 47 39 50 42 2,9 3,1 2.OG 59 49 48 40 50 42 1,8 2,0 EG 64 54 47 40 50 43 2,9 2,9

Seite 25 von 34 Diese Ergebnisse zeigen, dass im Prognose-0-Fall (2035) an der vorhandenen Bebauung im Nahbereich der Einmündung Beurteilungspegel von 58 tags und 51 nachts ermittelt wurden. Im Prognose-Planfall erhöhen sich die Beurteilungspegel um bis zu 4,6. Die Orientierungswerte der DIN 18005 [5] bzw. die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] für Misch- und Wohngebiete werden weder im Prognose-0-Fall noch im Prognose-Planfall überschritten. Die Schwelle der Zumutbarkeit von 70 tags bzw. von 60 nachts wird ebenfalls an keinem der Immissionsorte erreicht. Im Prognose-Planfall werden die Beurteilungspegel um bis zu 4,6 erhöht. Diese Erhöhung liegt über der Schwelle für eine wesentliche Änderung von 3. Da an diesem Wohngebäude, bei dem eine Erhöhung um 3 und mehr vorliegt, die Beurteilungspegel jedoch unterhalb der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV liegen, entsteht durch diese wesentliche Änderung kein Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach. Die genaue Anspruchssituation und die Abwägung aktiver gegen passiver Lärmschutzmaßnahmen ist auf Grundlage der detaillierten Straßenplanung zu prüfen.

Seite 26 von 34 6.2 Gewerbelärm Die flächendeckenden Berechnungsergebnisse für die Immissionshöhen 3 m, 6 m und 9 m sind in Form von Lärmkarten für den Tag und die Nacht dargestellt. Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm am Tage in Erdgeschosshöhe (Bild 12) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) nur im nördlichen Flächenbereich auftritt. Die Pegel reichen am Tage von 57 im nördlichen Bereich der Planfläche bis unter 35 im südlichen Bereich. Die Orientierungswerte für den Tag werden im Erdgeschoss an allen geplanten Gebäuden und Außenwohnbereichen eingehalten. Bild 12: Lärmkarte Gewerbelärm am Tag, Erdgeschosshöhe

Seite 27 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm am Tage in 1. Obergeschosshöhe (Bild 13) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) ebenfalls nur im nördlichen Flächenbereich auftritt. Die Pegel reichen am Tage von 56 im nördlichen Bereich der Planfläche bis unter 35 im südlichen Bereich. Die Orientierungswerte für den Tag werden im 1. Obergeschoss an allen geplanten Gebäuden und Außenwohnbereichen eingehalten. Bild 13: Lärmkarte Gewerbelärm am Tag, 1. Obergeschosshöhe

Seite 28 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm am Tage in 2. Obergeschosshöhe (Bild 14) wird deutlich, dass der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 für den Tageszeitraum (Farbumschlagslinie Braun - Orange) auf der Planfläche nicht auftritt. Die Pegel reichen am Tage von 55 im nördlichen Bereich der Planfläche bis unter 35 im südlichen Bereich. Die Orientierungswerte für den Tag werden im 2. Obergeschoss an allen geplanten Gebäuden und Außenwohnberiechen eingehalten. Bild 14: Lärmkarte Gewerbelärm am Tag, 2. Obergeschosshöhe

Seite 29 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm nachts in Erdgeschosshöhe (Bild 15) wird deutlich, dass der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 40 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Grün - Dunkelgrün) nur im nördlichen Teil der Planfläche auftritt. Die Pegel reichen in der Nacht von 46 im nördlichen Bereich der Planfläche bis zu unter 35 im südlichen Bereich. Die Orientierungswerte für die Nacht werden im Erdgeschoss an allen Plangebäuden eingehalten. Bild 15: Lärmkarte Gewerbelärm in der Nacht, Erdgeschosshöhe

Seite 30 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm nachts in 1. Obergeschosshöhe (Bild 16) wird deutlich, dass der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 40 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Grün - Dunkelgrün) ebenfalls im nördlichen Planflächenbereich auftritt. Die Pegel reichen in der Nacht von 46 im nördlichen Bereich der Planfläche bis zu unter 35 im südlichen Bereich. Die nächtlichen Orientierungswerte werden in 1. Obergeschosslage ausschließlich an der Nordostseite des Plangebäudes 2 überschritten. Bild 16: Lärmkarte Gewerbelärm in der Nacht, 1. Obergeschosshöhe

Seite 31 von 34 Bei der Betrachtung der Lärmkarte für Gewerbelärm nachts in 2. Obergeschosshöhe (Bild 17) wird deutlich, dass der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 40 für den Nachtzeitraum (Farbumschlagslinie Grün - Dunkelgrün) auch hier im nördlichen Planflächenbereich auftritt. Die Pegel reichen in der Nacht von 46 im nördlichen Bereich der Planfläche bis zu unter 35 im südlichen Bereich. Die nächtlichen Orientierungswerte werden in 2. Obergeschosslage ebenfalls ausschließlich an der Nordostseite des Plangebäudes 2 überschritten. Bild 17: Lärmkarte Gewerbelärm in der Nacht, 2. Obergeschosshöhe Aus einem Vergleich der Lärmkarten des Gewerbe- mit dem des Verkehrslärmes wird deutlich, dass durch den Verkehrslärm sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum höhere Beurteilungspegel erreicht werden als durch den Gewerbelärm. Die Dimensionierung von aktivem oder passivem Lärmschutz ist demnach auf Grundlage des Verkehrslärmes vorzunehmen.

Seite 32 von 34 7. Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der in Punkt 6 dargestellten Überschreitungen der Orientierungswerte durch Verkehrs- und tlw. auch durch Gewerbelärm im Tages- und Nachtzeitraum ist es notwendig Schallschutz an der Fläche bzw. den Gebäuden vorzusehen. Aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitungen steht aktiver Lärmschutz außerhalb des wirtschaftlich Vertretbaren. Es werden daher im Weiteren passive Lärmschutzmaßnahmen für die geplante Bebauung empfohlen. Passive Lärmschutz-Maßnahmen Aufgrund der geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte, müssen zum Ausgleich der Überschreitungen und zur planungsrechtlichen Absicherung der baurechtlichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zum Schutz gegen Umgebungslärm passive Schallschutzmaßnahmen für die Planbebauung festgesetzt werden. Die DIN 4109 (Ausgabe Juli 2016) Schallschutz im Hochbau [8] nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rolladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und von Büroräumen wie folgt zu: Tabelle 9: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Bettenräume in Kranken- Aufenthaltsräume Büroräume in LPB anstalten und Sanatorien in Wohnungen erf. R' w,res in db erf. R' w,res in db erf. R' w,res in db bis 55 I 35 30-56 - 60 II 35 30 30 61-65 III 40 35 30 66-70 IV 45 40 35 71-75 V 50 45 40 76-80 VI 1 ) 50 45 > 80 VII 1 ) 1 ) 50 1 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Verhältnisse festzulegen Der Nachweis der Anforderung insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 7 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall zu führen. Die mit

Seite 33 von 34 dem Lärmpegelbereich I, II und heutzutage sogar III verknüpfte Schalldämmung wird im Hochbau bereits aus Wärmeschutzgründen standardmäßig eingehalten. Folgende Lärmpegelbereiche (LPB) werden an den Plangebäuden, unterschieden in den einzelnen Geschosslagen erreicht: Tabelle 10: Einteilung der Lärmpegelbereiche Plangebäude* Geschoss Fassade Lärmpegelbereich 1 Alle Jede LPB I EG Jede LPB I Nordost LPB II 1.OG 2 Südost, Südwest, Nordwest LPB I 2.OG Nordost, Südost LPB II Südwest, Nordwest LPB I 3 Alle Jede LPB I 4 Alle Jede LPB I Weiterhin empfehlen wir aufgrund der nächtlichen Überschreitungen der Orientierungswerte folgende Angaben zum passiven Schallschutz zu beachten: Bei denen in Tabelle 11 mit Ja aufgeführten Fassaden der Plangebäude sind Außenflächen von zum Schlafen genutzten Räumen in denen Fenster eingebaut werden, zusätzlich mit schallgedämmten aktiven Lüftungseinrichtungen auszurüsten, deren Schalldämmungen bei der Ermittlung des resultierenden Schalldämm-Maßes R w,res berücksichtigt werden müssen. Tabelle 11:Fassaden mit erforderlicher aktiver Lüftungseinrichtung in Schlafräumen Plangebäude* Geschoss Fassade Lüftungseinrichtung erf. 1 Alle Jede Nein EG Nordost Ja Südost, Südwest, Nordwest Nein 2 1.OG Nordost, Südost Ja Südwest, Nordwest Nein 2.OG Nordost, Südost, Nordwest Ja Südwest Nein EG Jede Nein Ost Ja 1.OG 3 Nord, Süd, West Nein 2.OG Nord, Ost Ja Süd, West Nein 4 Alle Jede Nein *siehe Bild 2

Seite 34 von 34 8. Dokumentenlenkung und Abschlusserklärung Für den Inhalt dieses Gutachtens ist Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt verantwortlich. Der Unterzeichner erstellte dieses Gutachten nach dem derzeitigen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen dienten die angegebenen Unterlagen und die Angaben der Beteiligten. Dieses Gutachten darf gemäß der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung meines Urheberrechts als Ganzes oder in sachlich zusammengehörigen Teilen vervielfältigt werden. Eine Veränderung dieses Gutachtens oder die Zusammenstellung von Textauszügen ist unzulässig. Jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe an Dritte sowohl als Schriftstück als auch in Auszügen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Gutachten wird in 3 Ausfertigungen erstellt. Ein Belegexemplar verbleibt beim Sachverständigen. Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu diesem Gutachten mit der Nr. (639) 1 1 02 18 bedürfen der Schriftform und sind als solche zu kennzeichnen. Rev. Stand Inhalt Freigabe AG00 27.02.2018 Ersterstellung --- Kaltenkirchen, 27. Februar 2018 Alexander Goldschmidt Dipl.-Ing. Arno P. Goldschmidt