von der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft auf die C. Bechstein

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Transkript:

Berlin - WKN A13SXG, ISIN DE000A13SXG9 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 12. Dezember 2018 um 10:30 Uhr im C. Bechstein Centrum im stilwerk, Kantstr. 17, 4. Etage, 10623 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Genehmigung des Betriebsüberganges der Zweigniederlassung Seifhennersdorf von der auf die C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird ermächtigt den Betriebsübergang der Zweigniederlassung Seifhennersdorf von der auf die C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH durchzuführen. Der Betriebsübergang betrifft alle Mitarbeiter am Standort Seifhennersdorf. Von dem Betriebsübergang werden folgende Vermögensgegenstände berührt werden: Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Von dem Betriebsübergang werden folgende Vermögensgegenstände nicht berührt werden:

Immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, Finanzanlagen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Begründung: Die Zweigniederlassung Seifhennersdorf ist in der Vergangenheit der Hauptbetrieb der gewesen. Durch die Entwicklungen in den vergangenen Jahren hat sich diese Dominanz aufgelöst. So sind nun die Tochterunternehmen der in Ertrag und Gewinn zum Teil stärker als die Zweigniederlassung Seifhennersdorf. Weiterhin beabsichtigt der C. Bechstein Konzern weitere Aktivitäten rund um das Piano neben der Herstellung von akustischen Instrumenten aufzunehmen. Erste Schritte wurden bereits unternommen mit der Gründung der C. Bechstein Digital GmbH und der C. Bechstein Renovation s.r.o. in Tschechien. Aber auch weitere Schritte die den Vertrieb an den Endkunden zum Gegenstand haben sind bereits erfolgt und sollen verstärkt weiter ausgebaut werden. In Zukunft werden auch Bemühungen unternommen werden, um Hersteller von Vorprodukten für den Pianobau zu erwerben oder eigene Produktionen aufzubauen. Um dieser Gewichtung Rechnung zu tragen, soll die Produktionsstätte Seifhennersdorf nun auf eine Tochterunternehmung der überführt werden. Die C. Bechstein Pianofortefabrik AG soll in Zukunft zu einer Holding ausgebaut werden, die an den operativ tätigen Tochterunternehmen nur direkt oder indirekt beteiligt ist. Der dem Betriebsübergang der Zweigniederlassung Seifhennersdorf auf die C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH zugrundeliegende Vertrag liegt zur Einsichtnahme in den Räumen der aus. 2. Beschlussfassung über die Umfirmierung der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft in C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft und Änderung der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Firmierung der wird in C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft geändert. 1 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird somit geändert und lautet wie folgt: 1 Absatz 1 2

Die Firma der Gesellschaft lautet C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft Begründung: Da eine der Hauptfunktionen der zukünftig in dem Halten von Anteilen an Tochterunternehmen besteht und nicht mehr in der Produktion von Instrumenten, soll die Änderung der Firmierung diesem Umstand Rechnung tragen. 3. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung Das Genehmigte Kapital vom 13.07.2012 wurde nicht in Anspruch genommen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das von der Hauptversammlung am 13.07.2012 beschlossene Genehmigte Kapital gem. 4 Absatz (6) der Satzung wird aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Dezember 2023 durch Ausgabe von bis zu 1.339.605 auf den Inhaber lautende neue Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 4.018.815,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlagen als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden und der Erwerb des Unternehmens oder die Beteiligung im besonderen Interesse der Gesellschaft liegt. Der Erwerb des Unternehmens oder die Beteiligung kann auch durch ein Tochterunternehmen der Gesellschaft erfolgen. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital zu ändern. 4 Absatz (6) der Satzung wird geändert und erhält nun folgenden Wortlaut: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Dezember 2023 durch Ausgabe von bis zu 1.339.605 auf den Inhaber lautende neue Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 4.018.815,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). 3

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlagen als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden und der Erwerb des Unternehmens oder die Beteiligung im besonderen Interesse der Gesellschaft liegt. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital zu ändern. Bericht des Vorstands zu Punkt 3 der Tagesordnung Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet: Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, in Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Damit soll Inhabern von zu erwerbenden Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, als Gegenleistung eine Beteiligung an der anzubieten. Ebenso soll der die Möglichkeit haben, Unternehmen zu erwerben, ohne dabei die eigene Liquidität über Gebühr in Anspruch nehmen zu müssen. In gleicher Weise ist ein Bezugsrechtsausschluss zum Zwecke des Erwerbs von Beteiligungen an anderen Unternehmen beziehungsweise von Unternehmen oder Unternehmensteilen gegen Überlassung von Aktien vorgesehen. Hierdurch hat die Gesellschaft die Möglichkeit, die angestrebte Expansion durchzuführen. Da gegenwärtig noch keine Angaben zur Begründung des Ausgabebetrages möglich sind, wird der Vorstand den Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre angemessen festsetzen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionär der C. Bechstein Pianoforte- 4

fabrik AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 5. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der C. Bechstein Pianofortefabrik AG unter der Anschrift: c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den übersandten Unterlagen. Nach Eingang der Anmeldung bei der C. Bechstein Pianofortefabrik AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 6. Dezember 2018, 0.00 Uhr (MEZ), bis einschließlich 12. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 5. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date ) ist daher der Ablauf des 5. Dezember 2018. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 126 ff. AktG sind einschließlich Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 5

c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89 21027 298 antraege@linkmarketservices.de. Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 27. November 2018, 24:00 Uhr (MEZ), bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.bechstein.de öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Hinweise zum Datenschutz Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen ab dem 25. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft: https://www.bechstein.com zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Berlin, im November 2018 Der Vorstand 6