Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg - Seminar Berufskolleg - Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg Empfehlungen zur Gestaltung von Unterrichtsplanungen für Unterrichtsbesuche (UB-Entwurf) Verpflichtung zur Vorlage einer schriftlichen Unterrichtsplanung OVP 11(3): In beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt 10 Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. Ein Unterrichtsbesuch bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken ein. 1 Sinn solcher schriftlichen Unterrichtsplanungen ist es, über die Ausgangsbedingungen des Unterrichts zu informieren und die hierauf beruhenden planerischen Entscheidungen darzustellen, um diese für die Besucher nachvollziehbar zu machen und eine Grundlage für Unterrichtsnachbesprechungen zu schaffen. Die folgenden Empfehlungen stellen einen Gliederungsvorschlag für die Unterrichtsentwürfe dar. Diese Empfehlungen sind in den Fach- und Kernseminaren abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand und den Besonderheiten des Fachs weiter zu konkretisieren. Der Stundenentwurf stellt einen Teil der Schriftlichen Arbeit im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung dar. Umfang des UB-Entwurfs 2 Die schriftliche Planung des Unterrichts umfasst ohne das Deckblatt und den Anhang maximal fünf Textseiten. Hinzu kommen das Literaturverzeichnis mit Quellenangaben, alle in der Stunde eingesetzten Unterrichtsmaterialien (z.b. OHP-Folien, Arbeitsblätter, Grafiken, Dialogtexte etc.) sowie erwartete Lösungen bzw. Erwartungshorizonte. Zusendung an die Fach- und Kernseminarleitungen Bei normalen Unterrichtsbesuchen wird der Entwurf in einer Datei bis spätestens 16:00 Uhr am Vortag des Unterrichtsbesuchs den zuständigen Seminarausbildern unter Berücksichtigung des Datenschutzes zugesandt. 3 Vor dem Unterrichtsbesuch ist der komplette Entwurf in ausgedruckter oder kopierter Form vorzulegen. EPG und APG 1: Für das EPG/APG 1 und den ersten Unterrichtsbesuch wird in der Regel ein Kurzentwurf 4 vorgelegt, der das Deckblatt, die Lernziele, den Verlaufsplan und die Anlagen des 1 Satz 2 gilt verbindlich ab 2019. 2 UB-Entwurfsvorlage ist als Download verfügbar. 3 Mit dem Entwurf wird die aktuelle Version der Planungsfortschreibung zugesandt. 4 Kurzentwurfsvorlage ist als Download verfügbar. 1
geplanten Unterrichts umfasst, für den ersten Unterrichtsbesuch ggf. ergänzt um die in den Seminaren behandelten Entwurfsbestandteile. Entwurfsbestandteile Ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen sowie die Zusammenstellung aller benutzten Quellen und Hilfsmittel sind vorgeschrieben. Zitate aus Internetquellen sind durch URL und Angabe des Datums zu belegen. Alle Quellen müssen sorgfältig angegeben werden. Als Quellen gelten auch bereits vorliegende fremde und eigene schriftliche Planungen von Unterrichtsstunden oder Schriftliche Arbeiten. In der schriftlichen Planung des Unterrichts muss auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache geachtet werden. (Gleichstellung von Mann und Frau in der Rechtssprache. Gem. RdErl. d. Justizministeriums, d. Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 24. März 1993, MBl. NRW.S.780 5 ). 1 Relevante Lernbedingungen 6 1.1 Darstellung der Rahmenbedingungen Bildungsgang nach APO-BK und geltende Lehrpläne und Richtlinien, Ausbildungsjahr und Dauer der Ausbildung, wöchentliche Unterrichtsstundenzahl, Block/Teilzeit/ Vollzeit Zusammensetzung der Lerngruppe (Alter, Schulabschlüsse, Zubringerschulen, Branchen/Ausbildungsbetriebe, ggf. Wiederholer) Eingeführtes Lehrbuch Einsatz in der Lerngruppe (Zeitdauer von Hospitation, eigener Unterrichtserfahrung in der Lerngruppe etc.) ggf. Aufteilung der Wochenstunden/Inhalte zwischen Ausbildungspersonen und Referendar/in. Besonderheiten zur Lernumgebung (Raum, Sitzordnung und der Ausstattung) Besondere Faktoren, die das Lernen in der Unterrichtsstunde voraussichtlich beeinflussen könnten. 5 https://www.fh-muenster.de/gleichstellung/downloads/leitfaden_gleichstellung_in_rechtssprache.pdf (zuletzt abgerufen am 05.05.2017); Erlass: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=320080523084731623 (zuletzt abgerufen am 05.05.2017); Anlage zum Erlass: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=958 (zuletzt abgerufen am 05.05.2017) 6 Darzustellen sind unter 1.1 und 1.2 nur die Aspekte, die für die aktuelle Unterrichtsstunde von Bedeutung sind. 2
1.2 Darstellung des Ist-Zustandes der Kompetenzentwicklung 7 Hier sind die für die zu planende Stunde bedeutsamen Ausprägungen von Teilkompetenzen (z.b. relevante fachliche Vorstrukturen, methodische und soziale Kompetenzausprägungen) darzustellen, angelehnt an die Kompetenzkonzepte der zutreffenden Lehr- und Bildungspläne. 8 Die Analyse ist sowohl mit Bezug auf die gesamte Lerngruppe als auch ggf. mit Bezug auf Schülerinnen und Schüler individuell durchzuführen, um Maßnahmen zum Umgang mit Vielfalt sowie zur individuellen Förderung abzuleiten. 2 Didaktische Entscheidungen 2.1 Curriculare Legitimation Der geplante Unterricht wird mit den gültigen Richtlinien, Bildungs- bzw. Lehrplänen, der Didaktischen Jahresplanung und weiteren Entscheidungen des Bildungsganges legitimiert. Sämtliche Bezugstexte sind am Durchführungstag zur Einsicht bereitzustellen. 2.2 Einordnung in den unterrichtlichen Kontext An dieser Stelle ist die thematische Strukturierung der gesamten Unterrichtsreihe / des Vorhabens in tabellarischer Form darzustellen (mit Datum und Dauer der Einzelstunden). Tabelle: Einordnung in den unterrichtlichen Kontext Lernfeld / Anforderungssituation Nr: 9 ggf. Thema/Kompetenz/Umfang Lernsituation / Lehr-Lern-Arrangement: 10 Titel, ggf. Szenario Datum Stunden Stundenthemen (ggf. zusätzliche Spalte mit den Phasen der vollständigen Handlung) 7 Die Entscheidungen selbst werden im Rahmen der didaktischen Analyse und der methodisch-medialen Ausführungen (Punkt 2 und Punkt 3) erläutert und begründet. 8 Bildungspläne: Fachkompetenz: Wissen und Fertigkeiten, Personalkompetenz: Sozialkompetenz und Selbstständigkeit Aktuelle Rahmenlehrpläne (KMK)/ Landeslehrpläne Berufsschule NRW: Fachkompetenz, Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, (Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Bestandteil der vorgenannten drei Kompetenzdimensionen) AHR-Lehrpläne: Berufliche Fachkompetenzen, Sozialkompetenzen und Personalkompetenzen. Die Sprachkompetenz ist immanenter Bestandteil aller Kompetenzdimensionen. 9 Gemäß der Bildungspläne, Rahmenlehrpläne etc. 10 Gemäß der Didaktischen Jahresplanung der Schule 3
2.3 Didaktische Analyse - Schwerpunkte aus didaktischer Sicht Zentraler Bestandteil der Unterrichtsplanung ist die Festlegung und Begründung eines didaktischen Schwerpunktes oder mehrerer didaktischer Schwerpunkte. Der didaktische Schwerpunkt oder die didaktischen Schwerpunkte sind das Ergebnis von Abwägungsprozessen insbesondere hinsichtlich der Inhalts- und Zielentscheidungen sowie der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Gegebenenfalls sind hier Anmerkungen zum Fächerübergriff und zur Fachintegration sinnvoll. 2.4 Reduktionsentscheidungen Reduktionsentscheidungen ergeben sich vor dem Hintergrund der Analyse der Sachstruktur, der zeitlichen Rahmenbedingungen und der gewählten didaktischen Schwerpunkte. Diese Entscheidungen sind kurz zu umreißen. 2.5 Ziele des Unterrichts Sinnvoll ist die Formulierung eines übergreifenden Stundenziels. Es beschreibt den geplanten Lernzuwachs als inhaltliche Gesamtheit ( Was können die SuS am Ende der Unterrichtsstunde, was sie vorher noch nicht konnten? ) Es korreliert immer eng mit dem Thema der Stunde, den inhaltlichen Entscheidungen in der didaktischen Analyse und den Angaben in der Inhalte-Spalte des Verlaufsplans. Die Teilziele (Kompetenzerweiterungen) sind den jeweiligen Kompetenzbereichen zuzuordnen entsprechend den jeweiligen Bildungs- und Lehrplänen. (siehe Fußnote 8, Seite 3) Die Teilziele (Kompetenzerweiterungen) beantworten die Frage, worin der konkrete Lernzuwachs in dieser Stunde besteht. Sie erfüllen die folgenden Merkmale: Die Ziele stehen in erkennbarem Zusammenhang mit dem konkreten Unterrichtsvorhaben und spiegeln den didaktischen Schwerpunkt bzw. die didaktischen Schwerpunkte der Stunde wider. Die Ziele lassen erkennen, dass sie dem intendierten nachhaltigen Kompetenzaufbau dienen. Die angestrebten Kompetenzerweiterungen (siehe 1.2) werden nur dann aufgeführt, wenn sie im Unterricht thematisiert werden und ggf. im Handeln der Lernenden beobachtbar sind. Sie beschreiben das Resultat des Lernprozesses, die im Prozess getätigten Handlungsschritte sowie die Indikatoren des Lernerfolgs. Die Ziele der Unterrichtsstunde sind auf eine klare Lernprogression ausgerichtet. Die Ziele nehmen Möglichkeiten der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen planmäßig in den Blick (siehe 1.2). 4
3 Methodische und/oder mediale Schwerpunkte und deren Begründung/en Darstellung der Passgenauigkeit der methodischen und medialen Entscheidungen in Bezug auf die Ziele der Stunde. Es ist hier darauf zu achten, dass nicht der Verlaufsplan (siehe Punkt 4) redundant paraphrasiert, sondern die konkrete methodische und mediale Umsetzung der Stunde begründet wird. Maßnahmen, die den Umgang mit Vielfalt sowie die individuelle Förderung unterstützen, werden explizit erläutert. 4 Verlaufsplan / Phasierung der Stunde (Synopse) Beispiel: Unterrichtsphasen Sach- und Lerninhalte (Um welche Lerninhalte handelt es sich?) Sozial-/ Aktionsform (Wer agiert wie?) Medien/Materialien (Womit wird gearbeitet bzw. die Arbeit unterstützt?) Bezug zu den Anlagen angeben Die Auswahl eines anderen schlüssigen Artikulationsschemas ist möglich. 5 Quellenangaben Es ist auf die korrekte, vollständige Angabe aller verwendeten Quellen inklusive Weblinks (mit Datumsangabe des Aufrufs) und unbedingt auf Urheberrechte und Abspiel- und Vorführgenehmigungen zu achten. 6 Anlagen Es empfiehlt sich, ein Anlagenverzeichnis voranzustellen. Alle in der Stunde eingesetzten und im Verlaufsplan genannten Materialien sind anzuhängen, wie z.b. ein erwartetes Tafelbild, Folien, Arbeitsblätter/Infoblätter, Texte, das ggf. eingeführte Fachbuch (Auszüge), Erwartungshorizont/Musterlösung, schriftliche Arbeitsaufträge. Stand 01.10.18 5