EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen

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Transkript:

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Mittwoch, 20. März 2019 Eschborn In Kooperation:

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Veranstaltungsinhalt: Auch in diesem Jahr berichten die Referenten wieder über die aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht. Die Kenntnis der aktuellen Entscheidungspraxis und der Mitteilungen der EU-Kommission bedeutet mehr Rechtssicherheit für Kommunen und kommunale Unternehmen. Eine Sensibilisierung für beihilferechtliche Sachverhalte ist vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von wettbewerbsrechtlichen Konkurrentenklagen auch nach wie vor geboten. In unserer Veranstaltung zeigen wir auf, welche Lösungsmöglichkeiten es für die Praxis gibt und welche Dokumentations- und Informationspflichten damit jeweils ver- 9.30 Uhr Empfang Programm 10.00 Uhr Begrüßung und Vorträge Susanne Müller-Kabisch, EY Law GmbH Dr. Ben Michael Risch, Hessischer Städtetag 12.00 Uhr Lunch 13.00 Uhr Vorträge und Diskussion 15.00 Uhr Ausklang der Veranstaltung bunden sind. Im Rahmen unserer Veranstaltung werden Ihnen auch die steuerlichen Implikationen des Beihilfenrechts und die Möglichkeiten der Risikovorsorge durch ein geeignetes Kontrollsystem aufgezeigt. Themen unserer Veranstaltung sind: Das EU-Beihilferecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht Praxisthema ÖPNV: neue Entscheidungen (u. a. OLG Düsseldorf) und Auswirkungen auf das allgemeine Beihilfenrecht Kommunalbürgschaften der richtige Umgang mit Altfällen und Neubürgschaften Beihilferelevanz lokaler Maßnahmen Beihilfenrecht und steuerliche Risiken Bedeutung und praktische Ausgestaltung eines steuerlichen Kontrollsystems für Kommunen und ihre Beteiligungsgesellschaften Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Experten vom Hessischen Städtetag und von EY.

Moderatorin Susanne Müller-Kabisch Rechtsanwältin Öffentliches Wirtschaftsrecht EY Law GmbH Unsere Informationsveranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Hessischen Städtetag. Im Rahmen unserer Mandantenveranstaltung werden folgende Referenten sprechen: Referenten Dr. Oliver Wittig EY Law GmbH Dr. Ben Michael Risch Hessischer Städtetag Regina Dembach EY Law GmbH Christiane Freund EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Organisatorisches Termin Mittwoch, 20. März 2019 Veranstaltungsort Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3 5 (Plaza, Auditorium) 65760 Eschborn Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an (Ober-) Bürgermeister, Kämmerer, Mitarbeiter des Beteiligungsmanagements und der Rechtsämter, Vorstände und Geschäftsführer von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand, Landräte, Stadträte. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 80,00 Euro zzgl. USt. pro Person. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann bis zum 13. März 2019 kostenfrei storniert werden. Danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Parkmöglichkeiten Parkplätze stehen Ihnen in der Tiefgarage des Bürogebäudes in der Mergenthalerallee 3 5 zur Verfügung. Anreise Das EY-Büro liegt an der Autobahn A 66, Ausfahrt Eschborn/Kronberg. Anmeldung Wir freuen uns auf Ihre Onlineanmeldung unter https://bit.ly/2sbl1pc. Melden Sie sich bitte bis spätestens 13. März 2019 an. Fragen zur Anmeldung bitte an: Susanne Glinke Telefon +49 621 4208 22906 E-Mail susanne.glinke@de.ey.com Kontakt Fragen zu Inhalt und Programm bitte an: Frau Susanne Müller-Kabisch Telefon +49 6196 996 29517 E-Mail susanne.mueller-kabisch@de.ey.com Dr. Ben Michael Risch Hessischer Städtetag, Wiesbaden Telefon +49 611 170221 E-Mail risch@hess-staedtetag.de

EU-Beihilfenrecht Onlineanmeldung Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung unter https://bit.ly/2sbl1pc Bitte registrieren Sie sich bis zum 13. März 2019.

EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO 2 -neutral und auf FSC -zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden. www.de.ey.com In Deutschland ist EY an 20 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. 2019 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. BKL 1901-008 ED None