Einheimischenmodell Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße)

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Transkript:

Einheimischenmodell Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße)

Kaufpreis und Kaufkonditionen für die Grundstücke an der Landrat-Ostermeier-Straße (Wohn- und Gewerbepark Eg-Nord, Bauabschnitt III) Der Stadtrat hat am 06.11.2018 für die Parzellen Nr. 1 bis 4 den Kaufpreis und die Kaufkonditionen beschlossen: Die Grundstücke werden wie folgt zum Kauf angeboten: Kaufpreis / Kaufkonditionen Grundstückskaufpreis zzgl. Erschließungskosten (Ablösevereinbarung) 60,00 Euro/qm 34,80 Euro/qm Gesamtkaufpreis 94,80 Euro/qm Im Kaufpreis nicht enthalten sind: - der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung - der Baukostenzuschuss für die Wasserversorgung - sämtliche Hausanschlusskosten - die Kosten für die Erschließung mit Erdgas Zum Erdgasanschluss: Das Baugebiet wird mit Erdgas versorgt. Pro Parzelle sind für die Erschließung 750 zzgl. MwSt. (= 892,50 ) von der Stadt an die Energienetze Bayern GmbH zu zahlen (Vorausleistung auf Hausanschluss). Dieser Betrag wird bei Veräußerung der Bauparzellen an den Käufer von der Stadt weiter verrechnet. Bei Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz wird dieser Betrag dem Käufer auf die Netzanschlusskosten angerechnet. Ein Anschlusszwang besteht nicht. Der Käufer ist jedoch zu verpflichten, dass die verlegten Versorgungsleitungen der ESB/Energienetz Bayern GmbH unentgeltlich und dauerhaft zu dulden sind. Kaufpreisfälligkeit: Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Notar dem Käufer die Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt hat, auf das Konto der Stadt bei der Sparkasse Rottal-Inn (IBAN: DE84743514300000003715 - BIC: BYLADEM1EGF) zu überweisen. Dies ist der Fall, wenn die Vormerkung im Grundbuch eingetragen und die Lastenfreistellung gesichert ist. Die Stadt Eggenfelden wirkt - falls erforderlich - bei der Kaufpreisfinanzierung mit.

Die Kosten der Abmarkung und Vermessung werden von der Stadt Eggenfelden getragen. Die Kosten der notariellen Beurkundung, des grundbuchamtlichen Vollzugs, die Grunderwerbssteuer sowie alle sonstigen Grunderwerbsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Besitz, Nutzen und Lasten sowie Gefahren aller Art einschließlich des Haftpflichtrisikos gehen auf den Käufer über mit Ablauf des Tages der Zahlung des Kaufpreises. Bauzwang / Wiederkaufsrecht: Der Käufer hat sich zu verpflichten, das Grundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen, andernfalls ist die Stadt Eggenfelden zur Rückauflassung zum vereinbarten Quadratmeterpreis (Grundstückskosten, Erschließungskosten) berechtigt, wobei die Kosten der Rückauflassung vom Käufer zu übernehmen sind. Eine Verzinsung des Kaufpreises erfolgt nicht. Im Falle eines begründeten Antrags wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Bauverpflichtung bis zu fünf Jahre zu verlängern. Einheimischenmodell: Die Parzellen 1-4 werden gem. den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells, beschlossen vom Stadtrat am 11.09.2018, zum Kauf angeboten. Bewerbungen / Verkaufsstart: Bewerbungen für die Parzellen 1 4 sind möglich ab dem 07.01.2019. Die Kaufverträge können frühestens nach Abschluss der Vermessungsarbeiten (ca. Sommer 2019) beurkundet werden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: Fragen zur Bewerbung/zum Kauf: Frau Bloch, Tel. 0 87 21 / 7 08 28 Fragen zur Bebauung: Herr Hahn, Tel. 0 87 21 / 7 08 25

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells Präambel Um den in 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) formulierten Zielen der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung gerecht zu werden, erlässt die Stadt Eggenfelden Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells. Bauland soll vergünstigt an bestimmte Personenkreise der ortsansässigen Bevölkerung vergeben werden, um den Verbleib in der Heimat und den Erwerb von Grund und Boden in der Heimatgemeinde zu ermöglichen bzw. auch um Ortsansässige in der Heimatgemeinde zu halten. Denn für den Erhalt stabiler Bewohnerstrukturen, zur Aufrechterhaltung eines lebendigen Vereinslebens sowie zur Gewährleistung eines aktiven Miteinanders, z.b. funktionierende Nachbarschaftshilfe, ist es notwendig, dass Menschen dort bleiben können, wo sie aufgewachsen und/oder verwurzelt sind und wo Eltern, Familie und Freunde leben. Mit dem Einheimischenmodell soll die gemeindliche Identität und die gewachsene Bevölkerungsstruktur erhalten werden. Ohne dem Einheimischenmodell wäre ein Teil der Bevölkerung nicht in der Lage Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren. Das Modell dient dazu langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in Eggenfelden zu ermöglichen. Gerade junge Familien mit Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf das Modell angewiesen, um auch in Zukunft in Eggenfelden bleiben zu können. Der Stadtrat hat daher am 31.07.2018 beschlossen, Bauland, das im Rahmen eines Einheimischenmodells veräußert wird, nach folgenden Richtlinien an die Bewerber zu vergeben:

Allgemeines: Der Bewerber, die Bewerberin bzw. die Bewerber (z.b. Ehepaar) werden nachfolgend als Bewerber bezeichnet. A) Bewerberkriterien: Bewerben können sich Personen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: Einkommensobergrenze: 1. Das Einkommen des Bewerbers darf maximal das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde sein. (Grundlage sind die jeweils aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes bzw. Landesamtes für Statistik.) 2. Erfolgt der Erwerb durch ein Paar, erfolgt die Berechnung auf Basis der addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. 3. Zur Obergrenze ist ein Freibetrag in Höhe von 7.000 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind hinzuzurechnen. (Der Betrag orientiert sich an der steuerrechtlichen Größe des Kinderfreibetrags.) Vermögensobergrenze (Immobilien und Kapitalvermögen): 1. Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswerts verfügen. 2. Der Bewerber darf nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Eggenfelden sein. Immobilieneigentum außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Eggenfelden wird als Vermögen angerechnet. 3. Der Nachweis der Finanzierbarkeit des Grundstückserwerbs und des Bauvorhabens ist mittels eines Finanzierungsplanes bis zur Beurkundung des Kaufvertrages der Stadt vorzulegen.

B) Vergabe nach Punktesystem: Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Grundstücke erfolgt über das nachstehende Punktesystem. Dies bedeutet, dass der Bewerber mit der höheren Punktezahl sich vor dem Bewerber mit der niedrigeren Punktezahl eine Parzelle aussuchen darf. a) Ortsgebundene Kriterien Punkte Wohnsitz: Hauptwohnsitz in Eggenfelden des/eines Bewerbers seit mind. zwei Jahren 35 Ausübung einer Erwerbstätigkeit (hauptberuflich) des/eines Bewerbers in Eggenfelden seit mind. zwei Jahren 25 Ehrenamtliche Tätigkeit: Für jedes vollendete Jahr über zwei Jahren, in dem ein ehrenamtliches Engagement mit Sonderaufgabe * ausgeübt wurde, 5 Punkte (max. 40 Punkte möglich) *eine Sonderaufgabe ist entweder eine Führungsaufgabe oder ein Aufgabe, die für den Zusammenhalt in der Gemeinschaft in Eggenfelden relevant ist. Über das Vorliegen einer Sonderaufgabe entscheidet im Zweifelsfall der Stadtrat. 5 / a

b) Soziale Kriterien Punkte Jahreseinkommen/Jahr/Euro: Paare Single 60.000 35.000 unter 60.000 unter 30.000 unter 50.000 unter 25.000 unter 40.000 unter 20.000 0 10 15 20 Vermögen: Vermögen = max. 75 % des Grundstückswerts Vermögen = max. 50 % des Grundstückswerts 10 20 Anzahl der Kinder (im Haushalt lebende, kindergeldberechtigte Kinder und bei ärztl. nachgewiesener Schwangerschaft): Pro Kind werden 5 Punkte angerechnet zuzüglich einem Pauschalalter von 16 abzüglich des tatsächlichen Alters des Kindes Bsp: 5 Punkte + 16 = 21 6 Jahre (Alter des Kindes) = 15 Punkte (max. 30 Punkte möglich) 5 plus Alter(16) abzgl. tats.alter Behinderung oder Pflegegrad von haushaltsangehörigen Personen - Behinderung mind. 50 % - Behinderung mind. 80 % - Pflegegrad 1, 2 oder 3 - Pflegegrad 4 oder 5 (max. 30 Punkte möglich) 10 15 20 30

Soweit Bewerber gleiche Punktezahlen erreichen, erhält derjenige Bewerber in der Reihenfolge den Vorzug, der a) die größere Zahl an Haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern vorweist, b) das niedrigere zu versteuernde Haushaltseinkommen vorweist c) im Losverfahren zum Zuge kommt. Pflichten des Bewerbers: Der Bewerber muss alle Angaben mit ausreichenden Unterlagen belegen und muss über die Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß Auskunft geben und deren Richtigkeit versichern. Der Bewerber hat sich gegenüber der Stadt Eggenfelden zu verpflichten, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen. Der Bewerber hat das Vertragsgrundstück für mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. C) Sicherung des Förderzwecks: Wenn der Bewerber nach dem geförderten Erwerb des Grundstücks seinen Erstwohnsitz für weniger als zehn Jahre auf diesem Grundstück hat, hat er einen Teil der Vergünstigung zurückerstatten (prozentualer Anteil, errechnet sich aus dem Zeitraum, der bis zu einer Nutzung von 10 Jahren fehlt Bsp: Verkauf nach 8 Jahren = Rückerstattung in Höhe von 20 % der Vergünstigung). Auf eine Rückerstattung durch die Erben bei Todesfall des Bewerbers wird verzichtet. Die Förderung ist in voller Höhe zurückzuzahlen, falls aufgrund von falschen Angaben des Bewerbers eine Vergabe von Wohnbaugrund erfolgt ist und bei wahrheitsgemäßer Auskunft nicht erfolgt wäre (z.b. bei Falschangaben zum Vermögen).

D) Inkrafttreten Diese Richtlinien treten eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. STADT EGGENFELDEN Eggenfelden, den 11.09.2018 Wolfgang Grubwinkler Erster Bürgermeister

Ergänzende Informationen zu den Richtlinien: Einkommensobergrenze: Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde Eggenfelden beträgt derzeit 35.938,52 Euro. Das Einkommen ist mittels Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen. Vermögensobergrenze: Der Bewerber darf max. über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen. Der Grundstückswert für die Parzellen 1-4 beträgt jeweils 52.234,80 Euro. (551 qm x 94,80 Euro = 52.234,80 Euro) Bewerbung: Die Bewerbung muss schriftlich mit aussagekräftigen Unterlagen an die Stadt Eggenfelden, Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden gerichtet werden.