Große kreisangehörige Stadt Goethe- und Universitätsstadt -------DER OBERBÜRGERMEISTER------- Stadtverwaltung llmenau Am Markt 7 98693 llmenau * Mitglieder des Stadtrates llmenau * Behindertenbeauftragte * Studierendenbeirat * Kinder- und Jugendbeirat * Seniorenbeirat * Sachkundige Bürger * Ortsteilbürgermeister * Bedienstete der Stadtverwaltung * Personalrat E-Mail: Oe-Mai I: Bearbeiter: Telefon: Telefax: Ihr Zeichen: Unser lr.c: rrt Nr.: Datum: ratsbuero@ilmenau.de info@ilmenau.de-mail.de Herr Poppner 03677 600-121 03677 600-200 000-022.3-08-sp 1139850 29. Sept. 2017 Einladung zur 36. Stadtratssitzung Ort: Datum/Uhrzeit: Tagesordnung: Rathaus llmenau, Ratssaal Donnerstag, 12. Oktober 2017, 16:00 Uhr siehe Anlage Die Unterlagen für diese Sitzung * erhalten Sie online mit dieser Einladung bzw. * liegen am Freitag, dem 06.10.2017, in Ihrem Postfach bereit. Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Arnstadt-llmenau IBAN DE38840510101120000412 BIC/SWIFT HELADEF11LK Commerzbank AG IBAN DE04820400000500007000 BIC/SWIFT COBADEFFXXX Deutsche Bank AG IBAN DE09820700000440204602 BIC/SWIFT DEUTDESEXXX vr bank Südthüringen eg IBAN DE02840948145501515136 BIC/SWIFT GENODEF1SHL Für die elektronische Kommunikation gelten die Bestimmungen unter http:. www.ilmenau.de/impressum.
I. Öffentliche Sitzung 36. STR- 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates 2. Bestätigung/Änderung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 35. Stadtratssitzung 4. Informationen/Mitteilungen 5. Aktion "Stadtradeln"- Auswertung und Auszeichnung der besten Teilnehmer 6. Berichte 6.1. Vorstellung des Traditionsvereins Schlitten und Bob llmenau e.v. sowie des Museums "Schlittenscheune" Berichterstatter: Herr Roland Hollaschke, Vorsitzender 6.2. Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 Berichterstatter: Herr Gerhard Baumgart, Stadtkämmerer 7. Fragestunde 8. Bürgerfragestunde 9. Sitzungsvorlagen Beschlussvorlagen Reg.-Nr. A 2. Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt llmenau 94/17 B Überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 32000.000.589100 Werbung/Wettbewerbe C Überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 73000.000.586120 Kosten der Sondermärkte 91/17 93/17 Seite 1 von 1
Beschlussvorlage I Reg.-Nr.: gt.; la1 Aktenzeichen: 816 Von: Fraktion I Amt Bürgermeister ~ Oberbürgermeister D Bearbeitet: Kay Tischer Datum 25.09.17 D Ortsteilrat ~ Haupt- und Finanzausschuss 28.09.17 Unterschrift bestätigt ja nein ~ 8 / -+--- ' - DD DD 0 0 D Nichtöffentliche Sitzung D Information ~ Beschluss A l 25.o ~. ff - 0'1 I A lzg Dc1. tr~o1 1 Vorschlag-Nr.: Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur DA D Genehmigung vorzulegen Kurztitel: 2. Änderung der Fernwärmesatzung der Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die 2. Änderung der Fernwärmesatzung der. Anlagen Satzungstext Lagepläne Textliche Umschreibung des Geltungsbereiches ~Stadtrat Beschluss-Nr.: Bestätigt Ja nem D D Datum Oberbürgermeister A Anwesende Stimmberechtigte Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 31
2. Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt llmenau Seite 2 von 2 Begründung: Das mit der Ilrnenauer Fernwärmesatzung von Anfang an verfolgte Ziel, umweltschädliche Ernissionen durch den Betrieb individueller Feuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne eines effektiven Umwelt- und Klimaschutzes zurückzudrängen, wird mit der Abrundung und Erweiterung der Fernwärmevorranggebiete konsequent weiter vorangetrieben. Wie bspw. die Starkniederschlagsereignisse in der Stadt Ilrnenau Mitte 2016 zeigten, sind Umwelt- und Klirnaschutzziele, wie sie im Ilrnenauer Klimaschutzkonzept und auch in nationalen und internationalen Festlegungen beschrieben sind, neben dem Anspruch auf eine möglichst schadstofffreie Luftqualität umgehend in Angriff zu nehmen. Zur V errneidung ungewollter Härten beschränkt sich der Anwendungsbereich der Ilrnenauer Fernwärmesatzung dabei auf Großverbraucher, deren Wärmebedarf und die damit potentiell einhergehenden Ernissionen durch Verbrennungsanlagen eine gerrau definierte Schwelle überschreiten. 2
Entwurf 80-SB 2. Änderung der Fernwärmesatzung der vom.... Aufgrund 2 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) und des 16 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien- Wärmegesetz- EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBL I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBL I S. 1722), hat der Stadtrat der in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 folgende Änderung der Fernwärmesatzung der vom 25.10.2013 in der Fassung vom 29.05.2015 beschlossen: Artikell Änderung der Anlage zur Satzung (Geltungsbereich) Der räumliche Geltungsbereich der Fernwärmesatzung der vom 25.10.2013 in der Fassung vom 29.05.2015 wird durch Abrundung der bisherigen Fernwärmevorranggebiete "Technische Universität", "Stollen", "Altneubau" und "Krankenhaus" zu dem neuen Fernwärmevorranggebiet "Süd" und durch Abrundung der bisherigen Fernwärmevorranggebiete "Pörlitzer Höhe", "Vogelherd" und "Eichicht" zu dem neuen Fernwärmevorranggebiet "Nord" neu gefasst und ergibt sich aus den als Anlage beigefügten Lageplänen nebst textlicher Umschreibung. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. Artikel2 Konkretisierung des sachlichen Anwendungsbereichs der Satzung 1 der Satzung wird um einen Absatz (5) mit folgendem Wortlaut ergänzt: (5) Nicht vom Geltungsbereich dieser Satzung umfasst sind Grundstücke, die lediglich a) mit einem Einfamilienhaus nebst üblicher Nebengelasse oder b) mit einem sonstigen Gebäude nebst üblicher Nebengelasse, die zusammen einen Wärmebedarfvon 15 kw gemäß Normheizlastberechnung nach DIN 12831 nicht überschreiten, bebaut sind. Seite 1 von 3
80-SB Artikel3 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung der Fernwärmesatzung der tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. G.-M. Seeber Oberbürgermeister Ilmenau, den..... Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Absatz 4 ThürKO. Seite 2 von 2
Anlage 80-SB Begrenzung des Geltungsbereiches der Fernwärmesatzung der 1. Fernwärmevorranggebiet "Nord" Das Gebiet wird im Norden begrenzt durch die Hermann-Schäffer-Straße, die Heinrich Hertz-Straße und die Kopemikusstraße, die Verbindung zwischen Kopemikusstraße und Bergstraße iii). OT Unterpörlitz, die Bergstraße, die Wiesenstraße, die Hohe Straße einschließlich des Gewerbegebietes "Hohe Straße" sowie der westlichen und nördlichen Grenze des Industrieparkes "Am Vogelherd". Im Osten wird das Gebiet begrenzt durch die östliche Grenze des Industrieparkes "Am Vogelherd" und die westliche, südliche und südöstliche Grenze des Gewerbeparkes "Am Wald". Von dort aus verläuft die Grenze um das Gelände des ehemaligen Henneberg-Porzellans, um die Wohnblöcke "Am Eichicht" und den Integrativen Kindergarten. Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Bücheloher Straße bis zur Bahnbrücke und weiter entlang der Bahnlinie bis zur Otto-Hahn-Straße. Von dort in westlicher Richtung bis zur Straße "Am Tonteich", weiterführend an den im Westen liegenden Wohnblöcken bis zur Hermann-Schäffer-Straße. 2. Fernwärmevorranggebiet "Süd" Das Gebiet wird im Norden begrenzt durch das Naturschutzgebiet "Ilmenauer Teichlandschaft". Im Osten verläuft die Grenze hinter dem Gelände der Technischen Universität Ilmenau. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Langewiesener Straße bis zur Einmündung Trieselsrand. Von dort aus führt sie entlang des Trieselsrandes bis zur Einmündung Gehrenstöcker Landstraße und weiter in südlicher Richtung hinter dem Geschäftshaus am Hüttenholz, den AWO-Pflegeeinrichtungen sowie dem Haus für ältere Bürger in der Hanns-Eisler-Straße 17. Von da aus folgt die Grenze dem westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der "Hüttenholz" bis zur Schartestraße und weiter entlang der Schartestraße bis zur Johann-Friedrich-Böttger-Straße. Von der Johann-Friedrich-Böttger-Straße aus verläuft die Grenze bis zur Einmündung Arndtstraße, weiter entlang des Geländes des Ilmenauer Krankenhauses bis zum Schulweg und von dort bis zur westlichen Begrenzung des Krankenhausgeländes. Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die westliche Seite des Krankenhauses bis zur Einmündung in die Krankenhausstraße, von dort stadteinwärts bis zum Fuß-und Radweg entlang der Bahn und weiter entlang der Bahnlinie bis zur Förderschule "Hans Vogel".
2. Änderung der Fernwärmesatzung der Fernwärmevorranggebiet "Nord"
2. Änderung der Fernwärmesatzung der Fernwärmevorranggebiet "Süd"
Beschlussvorlage Reg.Nr.: Von: Fraktion I Amt A 41 Kultur-/Sozialamt A20 Stadtkämmerei Bearbeiter: Herr Krause Herr Baumgart 0 Nichtöffentliche Sitzung 0 Information IZ! Beschluss ~ OB I Stadtverwaltung D...-ausschuss D......-ausschuss D Ortsteilrat... ~Haupt- und Finanzausschuss Datum: Bestätigt: Ja Nein 11.o9.2011 0 0 D D D D D D 2s.o9.2o17 1R1 0 Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur DAnzeige I Kurztitel: Überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 32000.000.589100- Werbung/Wettbewerbe Beschlussvor schlag: Der Stadtrat llmenau beschließt: Für das Haushaltsjahr 2017 wird die Leistung folgender überplanmäßiger Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO bewilligt: bei Haushaltsstelle 32000.000.589100 Werbung/Wettbewerbe -1.975,00 Die oben ausgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben werden durch folgende Einsparungen bei den Ausgaben abgedeckt: bei Haushaltsstelle 32000.000.586000 Sachausgabenfür eigene kulturelle Veranstaltungen + 1.975,00 IXJstadtrat Beschluss-Nr.: I Stimmberechtigte 31 B Bestätigt: Anwesende Ja Nein Ja-Stimmen... Nein-Stimmen D D Datum: Oberbürgermeister Enthaltungen
Beschlussvorlage Seite 2 Begründung für die überplanmäßigen Ausgaben: Die Sonderausstellung "Wilfrid Spinner- Schweizer Theologe in Japan und Thüringen- seine Sammlungjapanischer Kult- und Pilgerbilder" beleuchtet im Reformationsjahr 2017 einen bedeutenden Aspekt der Verbreitung des evangelischen Glaubens in Japan am Ende des 19. Jahrhunderts. Die wertvolle Sammlung japanischer Kult- und Pilgerbilder, die Spinner während seiner Japanmission 1885 bis 1891 anlegte, befindet sich im Völkerkundemuseum Zürich und wird zu großen Teilen in der Sonderausstellung des GoetheStadtMuseums präsentiert. Gleichzeitig wird auf das Wirken Spinners als Oberpfarrer und Superintendent in Ilmenau von 1891 bis 1896 und seine anschließende Tätigkeit als Oberhofprediger in Weimar eingegangen. Die Raritäten des Völkerkundemuseums Zürich werden erstmals in Deutschland gezeigt. Für diese Ausstellung sind Werbemaßnahmen in größerem Umfang erforderlich. Die Mittel in der RH-Stelle 32000.589100 reichen daflir nicht aus. Erläuterungen zu den Deckungsmitteln: Die überplanmäßigen Ausgaben können mit der RH-Stelle 32000.586000 gedeckt werden. Für eigene kulturelle Veranstaltungen werden bis Jahresende weniger Haushaltsmittel benötigt als angenommen. Zusammenfassung der geänderten Haushaltsstellen: Ansatz +I- +I- Nr. der Haus- Bezeichnung der einschl. bisherige aktuelle neuer haltsste!je: Haushaltsstelle Nachtrag Änderungen Änderungen Ansatz (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) 32000.000.589100 Werbun!I_!Wettbewerbe -4.000,00 0,00-1.975,00-5.975,00 32000. 000.586000 Sachausgabenjür eigene -5.000,00 0,00 + 1.975,00-3.025,00 kulturelle Veranstaltungen Saldo 0,00
Beschlussvorlage L URSCHRIFT I Reg.Nr.: Von: Fraktion I Amt A 41 Kultur-/Sozialamt A20 Stadtkämmerei Bearbeiter: Herr Krause Herr Baumgart D Nichtöffentliche Sitzung D Information ~ Beschluss Datum: 1:8] OB I Stadtverwaltung D... -ausschuss D...... -ausschuss D Ortsteilrat.... 1:8] Haupt- und Finanzausschuss Kurztitel: Überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 73000.000.586120 - Kosten der Sondermärkte Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt: Für das Haushaltsjahr 2017 wird die Leistung folgender überplanmäßiger Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO bewilligt: bei Haushaltsstelle 73000.000.586120 Kosten der Sondermärkte -9.500,00 Die oben ausgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben werden durch folgende Einsparungen bei den Ausgaben abgedeckt: bei Haushaltsstelle 84000.000.540000 Bewirtschaftung der Gebäude + 9.500,00 00Stadtrat Bestätigt: Ja Nein DD Beschluss-Nr.: LI, Datum: Oberbürgermeister c Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 31
Beschlussvorlage Seite 2 Begründung [ür die überplanmäßigen Ausgaben: Das Ilmenauer Altstadtfest war in seiner bisherigen Form in Kritik geraten. Zum 25. Jubiläum in diesem Jahr wurde deshalb das Konzept geändert. Das Fest wurde zwei Stunden früher als bisher begonnen und wegen des Feiertags (Pfingstmontag) das Programm am dritten Tag um zwei Stunden verlängert. Am Apothekerbrunnen wurde mit einem aufwendigen Bühnenbau ein neues Highlight geschaffen. Der Kirchplatz wurde mit einer Bühne wieder in das Festgeschehen integriert. Der jahrelangen Forderung von Gästen nach WC-Containern wurde entsprochen. Die Ilmenauer Kaufleute haben sich mit einem langen Samstag und einem verkaufsoffenensonntagam Festgeschehen beteiligt. all diese genannten Dinge hatten zur Folge, dass sich die Ausgaben erhöhten und sich die Einnahmen durch fehlende Standplätze reduzierten. Für den noch anstehenden Weihnachtsmarkt entsteht eine Überschreitung der Haushaltsmittel in Höhe von 9.500. Erläuterungen zu den Deckungsmitteln: Die Deckung ist durch Mittelersparnis der HH-Stelle 84000.000.540000 möglich. Der Haushaltsansatz ergab sich aufgrund der Übernahme der Räume Parkcafe in die eigene Bewirtschaftung der Festhalle. Die Bewirtschaftungskosten mussten im Rahmen der Mittelanmeldung geschätzt werden. Die tatsächlich anfallenden Bewirtschaftungskosten sind geringer als geschätzt. Zusammenfassung der geänderten Haushaltsstellen: Ansatz +I- + I - Nr. der Haus- Bezeichnung der einschl. bisherige aktuelle neuer haltsstelle: Haushaltsstelle Nachtrag Änderungen Änderungen Ansatz (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) 73000.000.586120 Kosten der Sondermärkte - 50.000,00 0,00-9.500,00-59.500,00 84000.000.540000 Bewirtschaftung der Gebäude -160.000,00 + 7.664,00 + 9.500,00-142.836,00 Saldo 0,00