Röhrichtbrüterkartierung Strohauser Plate und Vorländer 2015

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üterkartierung Strohauser Plate und Vorländer 2015

Fragestellung Wirkt sich die seit mehreren Jahren auf der Strohauser Plate praktizierte Reithmahd negativ auf die Bestände der üter aus?

Auswirkungen der Schilfmahd nach gängiger Literaturmeinung Durch die Reithmahd kommt es zu einer strukturellen Vereinheitlichung und somit zu einer Verarmung der Röhrichte. Durch die Abfuhr oder Zerkleinerung des Schilfes kommt es zum Verlust Schilf bewohnender Insekten, Spinnen etc. Diese fehlen als Nahrungsgrundlage. Eine Aufwertung durch die Erhöhung des Randlinienanteils ist nicht gegeben da die Mahd zu einer direkten Störung und zu einer Zerschneidung großflächiger Röhrichte führt. Das Prädationsrisiko ist in gemähten Flächen doppelt so hoch wie in ungemähten Flächen. Durch die Reithmahd kommt es durch die Raupenfahrzeuge zu Verletzungen der Schilfrhizome und damit zum Absterben bzw. zur Schwächung der Pflanzen. Weiterhin führte die Reithmahd zu einer Schwächung der Halme (40 % geringere Biegebelastbarkeit, 30 % geringere Bruchbelastbarkeit).

Arbeitsgrundlage Aktuelles Luftbild (06.04.2015)

Ausgangssituation 247 ha 181 ha 211 ha

Untersuchungsmethode Kartierung von drei Probeflächen: Plate Nord Plate Nord: Reithmahd (45 %) Plate Süd: Reithmahd (29 %) Vorland: keine Reithmahd Plate Süd Vorland

Probefläche: Plate Nord Flächengröße: 15 ha davon 6,7 ha gemäht

Probefläche: Plate Süd Flächengröße: 12,2 ha davon 3,5 ha gemäht

Probefläche: Vorland Flächengröße: 10,2 ha davon 0 ha gemäht

Ergebnisse

Verteilung der Brutreviere im UG Plate Nord

Verteilung der Brutreviere im UG Plate Süd 04. April 30. Juni

Bewertung der Untersuchungsergebnisse

Eine Studie der Universität Oldenburg (Kleyer et al. 2011) zur Treibselreduzierung kommt zu der Aussage, dass eine Reithmahd nicht zu einem reduzierten Treibselaufkommen führt. Begründet wird diese Feststellung mit dem Zeitpunkt der Mahd. Während die Reithmahd erst im Januar / Februar stattfindet, entsteht die erste schwere winterliche Sturmflut oft bereits im Herbst und trifft so auf die noch ungemähten Reithbestände. Diese Aussage ist falsch gemähte Reithflächen werden durch Sturmfluten nicht oder nur unwesentlich geschädigt. Die Reithmahd führt also zu einer Reduzierung des Treibselaufkommens.

Nach der bestehenden Genehmigung für die Reithmahd dürfen jährlich 30 % der Röhrichtbestände gemäht werden. Dieser Flächenanteil erscheint unter dem Aspekt der Nahrungsverknappung deutlich zu hoch. Nach einer Auswertung der Reithmahdflächen der letzten Jahre wurde die 30 %-Quote nie ausgeschöpft. Der Anteil der gemähten Röhrichtfläche lag vielmehr zwischen 10 und 15 %. Dieser Flächenanteil sollte aus den vorstehend genannten Gründen auch weiterhin nicht überschritten werden.

Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist die Reithmahd jeweils bis zum 28.02. des Jahres abzuschließen. Ab Anfang März ist mit den ersten Bartmeisengelegen zu rechnen und eine Reithmahd in der ersten oder zweiten Märzwoche könnte zu Gelegeverlusten und damit zu einem Verstoß gegen 44 BNatSchG führen.

Es bleibt abschließend zusammen zufassen, dass die Reithmahd in ihrem derzeitigen Umfang offensichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Avifauna der Röhrichte auf der Strohauser Plate hat. Auch eine Schwächung oder Schädigung der Röhrichte konnte nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl ist die Reithmahd in ihrer derzeit praktizierten Form nicht geeignet, das Problem der Treibselauflagen (wenn es denn dieses Problem überhaupt gibt) zu lösen.

Reithmahd einmal anders.