die AIFMD bittet Ihre Depotbanken zu Tisch



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die AIFMD bittet Ihre Depotbanken zu Tisch Herzlich willkommen! Vaduz, 27. März 2013 Primecoach GmbH Marco Chinni Beatrix Jäger www.primecoach.ch 1 Agenda 12:00 Türöffnung 12:10 Vorstellen Agenda 12:30 AIFMD und die Depotbankfunktion Was gibt es zu verdauen? Umsetzung in die Praxis Fragen und Antworten 13:30 Fragen und Antworten Anhang: Kurzportrait Primecoach 2

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? das regulatorisch fast unverdauliche Menü: Beatrix Jäger trotzdem: MAHLZEIT!!! 3 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? der Primebroker Rolle des Primebrokers und Zusammenarbeit mit Depotbank AIFMG (Art. Abs. 1 Ziff. 30): ein Kreditinstitut, eine regulierte Wertpapierfirma oder eine andere Einheit, die einer Regulierungsaufsicht und ständiger Überwachung unterliegt und professionellen Anlegern Dienstleistungen anbietet, in erster Linie, um als Gegenpartei Geschäfte mit FI zu finanzieren oder durchzuführen, und die möglicherweise auch andere Dienstleistungen wie Clearing und Abwicklung von Geschäften, Verwahrungsdienstleistungen, Wertpapierleihe und individuell angepasste Technologien und Einrichtungen zur betrieblichen Unterstützung anbietet aus dem dt. Investmentgesetz: Unternehmen, die Vermögensgegenstände von Sondervermögen oder von bestimmten Investmentaktiengesellschaften verwahren und sich diese ganz oder teilweise zur Nutzung auf eigene Rechnung übertragen lassen und gegebenenfalls sonstige mit derartigen Investmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen. besondere Aufgabe: Verwahrung von Vermögensgegenständen aus Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, z.b. Hedgefonds 4

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? der Primebroker bestellt werden kann ein Primebroker durch den AIFM oder die Depotbank als Unterverwahrstelle Geschäftspartner Dienstleistungen eines Primebrokers Bereitstellung von Fremdkapital gegen Sicherheiten zur Finanzierung von Einschuss- und Nachschusspflichten Beschaffung von Wertpapieren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe Abwicklung und Abrechnung von Wertpapiergeschäften Verwahrung von Wertpapieren eine einzige Verwahrstelle aber mehrere Primebroker Bestellen Primebroker Fondsdokumente müssen dies vorsehen Information des Anlegers schriftlicher Vertrag Reportingpflichten des Primebrokers 5 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Aufbewahrung AUFBEWAHRFUNKTION Aufbewahrung von verwahrfähigen Vermögenswerten Definition aufbewahrfähige Vermögenswerte: übertragbare FI (inkl. solche mit eingebetteten Derivaten) gemäss UCITS RL und «eligible assets» Richtlinie 2007/16, Geldmarktinstrumente, Anteile von Investmentfonds (gemäss MiFID-RL) sie dienen nicht als Sicherheit für ein Verpflichtungsgeschäft (z.b. Sec. Lending), und Vermögenswerte sind registriert oder werden direkt oder indirekt im Namen der Depotbank gehalten Out of Scope: beim Emittenten/TA im Namen des AIF registrierte Vermögenswerte, sofern keine physische Auslieferung oder keine Registrierung im Namen der Depotbank möglich ist alle FI, welche die Depotbank als Sicherheit für den AIF aufbewahrt (im Treuhandverhältnis), fallen ebenfalls unter die verwahrfähigen FI und entsprechend unter die Pflichten der Depotbank (z.b. Collaterals) 6

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Aufbewahrung Aufgaben bei verwahrfähigen Vermögenswerten Sicherstellung des Informationsflusses AIFM Depotbank getrennte Verwahrung in Konti / Depots des AIF jederzeitige, eindeutige Identifizierbarkeit als zum AIF gehörend; gilt auch auf Ebene Sub-Depotbanken über die gesamte Verwahrkette Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht regelmässige Abstimmung mit Drittparteien (Sub-Depotbanken, Korrespondenzbanken, etc.) Sorgfaltspflichten regelmässige Risiko-Assessments und laufende Überwachung der Aufbewahrungsrisiken über die gesamte Verwahrkette; inkl. externe Eskalationsprozesse angemessene, organisatorische Vorkehrungen, um Verlust- und Wertverminderungsrisiko zu minimieren und/oder auszuschliessen Look-Through-Approach in Bezug auf Wrapper-Konstruktionen (z.b. Zertifikate, SPV, etc.) 7 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Aufbewahrung Aufbewahrung von nicht-verwahrfähigen Vermögenswerten Definition: es gibt keine (alles was nicht verwahrfähig ist) Aufgaben: Sicherstellung Informationsfluss: zeitnaher Zugang zu allen relevanten Informationen um Kontroll- und Aufzeichnungspflicht zu gewährleisten Sicherstellung, dass Informationen ausreichend und zuverlässig sind Führung von Aufzeichnungen der gehaltenen Vermögenswerte in einem Register, permanente Aktualisierung Sicherstellung, dass Vermögenswerte nicht ohne Information an Depotbank abgetreten, übertragen, ausgetauscht oder ausgeliefert werden können; oder: die Depotbank verfügt über zeitnahen Zugang zu dokumentierten Informationen über jede Transaktion und Position von der Drittpartei Dritter muss Abrechnung über jede Transaktion ausstellen sowie mindestens jährlich einen Auszug erstellen regelmässiger Abgleich der Positionen bei Dritten 8

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Aufbewahrung Implementierung eines Eskalationsprozesses bei Auftreten von Unregelmässigkeiten (im Notfall Eskalation an Aufsicht) Look-Through-Approach auch für strukturierte Vermögenswerte, welche direkt oder indirekt durch den AIFM kontrolliert werden Reportingpflichten für Primebroker an Depotbank zur Verfügung Stellung der folgenden Informationen auf einem dauerhaften Datenträger: bewertete Finanzinstrumente (täglich) alle übrigen Informationen, welche die Depotbank benötigt spätestens am nächsten Arbeitstag ausführliche Detailregelung über den Inhalt der Vermögenswerte Wie werden sich Primebroker entwickeln? 9 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Kontrolle Kontrollfunktionen Überwachung der Geldbestände und des Zahlungsflusses: zeitnaher, direkter Informationsfluss über alle für den AIF eröffneten Cash-Konti zeitnahe und effiziente Überwachung sämtlicher Geldflüsse Operating Memorandum (o.ä.) betreffend Schnittstellen und Informationsfluss Abgleich der Cash Positionen mit denjenigen des AIFM Sicherstellung, dass Cash Transaktionen ausschliesslich mit zugelassenen Instituten gehalten werden Durchführung eines Risiko Assessments vor der Annahme eines Depotbankmandats Überwachungssetup ist regelmässig zu überprüfen und zu optimieren Vorortkontrollen, Einsichtnahme in Revisionsberichte u.ä. beim AIFM durch die Depotbank sind vorzusehen Eskalationsprozess bei Unstimmigkeiten (ist der Aufsicht zur Verfügung zu stellen) 10

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Kontrolle Kontrolle der Ausgaben und Rücknahmen Übereinstimmung mit Zahlungsströmen aus Ausgaben und Rücknahmen Kontrolle der Anteilscheine im Umlauf Verfahrenskontrolle, sofern Ausgabe und Rücknahmen bei externen TA Periodizität: zeitnah und abhängig von Ausgabe- und Rücknahmehäufigkeit Überprüfung der Bewertung des AIF regelmässige Überprüfung des Bewertungsprozesses und Einhaltung Delegationsvorschriften periodische Überprüfung der effizienten Umsetzung der Bewertungspolitik Verhältnismässigkeitsgrundsatz: abhängig von Grösse, Art und Komplexität des AIF 11 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Kontrolle Überprüfung der Bewertung des AIF bei Abweichungen Information an AIFM und Sicherstellung, dass Abhilfe geschaffen wird sofern anwendbar: die Depotbank hat zu prüfen, ob der externe Bewerter in Übereinstimmung mit den Delegationsbestimmungen ausgewählt wurde Einhaltung von einzelstaatlichen Vorschriften und AIF-Regeln Anlagevorschriften, Anlagegrenzen Leverage Eskalationsprozess bei Verletzungen Überwachung der zeitnahen Abwicklung der Transaktion Eskalationsverfahren bei nicht oder nicht zeitnah abgewickelten Transaktionen bei OTC Geschäften ist die übliche zeitliche Verzögerung abzuschätzen 12

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Kontrolle Überwachung der Gewinnverwendung Überprüfung, ob die Dividendenzahlungen (und carried interest) komplett und korrekt erfolgt sind der AIFM ist verpflichtet, die Depotbank über allfällige Vorbehalte des Revisors im Zusammenhang mit der Jahresrechnung zu informieren (Aufnahme in Vertrag zu empfehlen) 13 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Delegation Delegationen Einführung eines dokumentierten und regelmässig zu wiederholenden Auswahlund Überwachungsverfahrens für Sub-Depotbanken Durchführung einer Due Diligence zum Zweck eines angemessenen Schutzes der Vermögenswerte: Untersuchung der regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (inkl. Länderrisiko und Depotbankrisiko) Prüfung der Kontrollmassnahmen der Sub-Depotbank Einhaltung Aussonderungspflichten finanzielle Mittel der Sub-Depotbank operationelle und technologische Ressourcen laufende Überwachung der Punkte Eskalations- und Informationsprozess bei veränderten Risiken Intensivierung der Überwachung bei ungewöhnlichen Marktbedingungen Anforderungen sind über gesamte Verwahrkette sicherzustellen 14

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Delegation Delegationen Sub-Depotbank als Primebroker: Einhaltung der internen Gewaltentrennung Aufbau von Business Contigency Pläne (BCP) für jeden Markt, in welchem Sub- Depotbanken ernannt sind auswechseln der Sub-Depotbank sofern Anforderungen nicht mehr erfüllt sind Aussonderung auf Stufe Sub-Depotbank Führung/Aufbewahrung von Aufzeichnungen, regelmässige Reconciliation jederzeitige Identifizierbarkeit der Vermögenswerte als zum AIF gehörend Cash: Identifizierbarkeit und ausschliesslich bei Banken oder Zentralbanken Massnahmen zur Reduktion des Verlustrisikos oder der Beeinträchtigung von Rechten (z.b. aus Betrug, fehlerhafter Administration, unsachgemässer Aufzeichnung oder Fahrlässigkeit) zusätzliche Massnahmen sofern ungenügende Aussonderungsbestimmungen in einzelnen Ländern 15 Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Haftung Haftungsfragen Definition eines Verlustes: ein Finanzinstrument gilt als verloren, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ein rechtlich erwiesener Rechtsanspruch des AIF erweist sich als gegenstandslos, weil er entweder untergegangen ist oder nie existiert hat permanente Enteignung der AIF ist weder direkt noch indirekt fähig über das Finanzinstrument zu verfügen Dokumentation des Verlustes diese ist der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen Information an Anleger bei Enteignung und sofern das Finanzinstrument ersetzt wird, ist kein Verlust vorhanden Insolvenz einer Sub-Depotbank: Anwendung Begriffsdefinition 16

Agenda 1. Was gibt es zu verdauen? die Haftung Haftungsfragen Definition «Höhere Gewalt, deren Konsequenzen trotz aller angemessenen Gegenmassnahmen unabwendbar waren» keine Haftung, sofern Ereignis nicht auf eine Handlung oder Unterlassung der Depotbank oder einer Sub-Depotbank im Rahmen ihrer Verpflichtungen zurückzuführen ist das Ereignis, welches zum Verlust führte, ausserhalb des zumutbaren Kontrollumfangs der Depotbank war; d.h. es hätte mit zumutbarem Aufwand nicht verhindert werden können trotz strenger und umfassender Sorgfalt, der Verlust nicht verhindert hätte werden können grundsätzlich: die Haftungsregeln gelten auch für Sub-Depotbanken, an welche die Depotbank vertraglich die Haftung übertragen hat. Gründe für eine Befreiung der Haftung Delegation war einzige Möglichkeit und/oder AIFM erachtete es als im besten Interesse der Anleger 17 Agenda 2. Umsetzung in die Praxis der Weg zurück zur Fitness Marco Chinni 18

Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Strategie Strategische Fragestellungen Entwicklung des Depotbankmarktes in Europa, in Liechtenstein in der Schweiz: AIFMD wird Benchmark für die Aufbewahr- und Haftungsregelung über die unterschiedlichen Kundentypen hinweg (Fonds, Pensionskassen, private Vermögenswerte, etc.) bestehende Überkapazitäten werden abgebaut, bleiben aber noch ein paar Jahre bestehen kritische Masse wird erhöht wegen gesteigerten Anforderungen Rückführung des Primebroker-Geschäfts an die Depotbank Erhöhte Anforderungen und Handlungsbedarf bieten Gelegenheit zur Gesamtschau: Strategische Bedeutung des Fonds- und/oder Depotbankgeschäfts für die Gesamtbank Stärken Schwächenanalyse Risiko und Chancenabwägung 19 Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Strategie Strategische Fragestellungen Überwiegend Chancen Ausbau Besetzung einer Nische? Gesamtanbieter? Kooperation? Überwiegend Risiken Rückzug Verkauf? Abbau? Kooperation? Schnelle, effiziente Umsetzung der neuen Anforderungen Marketingmassnahmen Neues Pricingmodell 20

Agenda 2. Umsetzung in die Praxis das Risiko Veränderte Risikosituation Beweislastumkehr und Haftungsfragen führen vordergründig zu erhöhtem Risiko; aber: Sicherheitsniveau wird allgemein um einige Stufen erhöht Verlust von Vermögenswerten dürfte Ausnahmefall bleiben Einhaltung der Due Diligence Pflichten bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung der Sub-Depotbanken im Eigeninteresse Ausschluss der Haftung unter den aufgezeigten Bedingungen Risikoerhöhung über die gesteigerten Anforderungen in Bezug auf: Aufbewahrung und Segregierung Auswahl, Instruktion und Überwachung der Sub-Depotbanken Kontrollpflichten Risikoassessment als wichtiger Einstieg vor der Umsetzung der AIFMD empfohlen 21 Agenda 2. Umsetzung in die Praxis das Pricing Pricing Preisentwicklung für Depotbankdienstleistungen in Europa schwierig absehbar Global Custody: Trend zu noch tieferen Preisen dürfte wegen der bestehenden Überkapazitäten anhalten Kontrollaufgaben: Preiserhöhung evtl. durchsetzbar, aber bestehende Überkapazitäten bieten Widerstand Berücksichtigung der zu erwartenden Produktvielfalt Aufbrechen der bestehenden Dienstleistungs- und Pricing-Pakete Zusammenstellen von neuen, innovativen Servicepaketen Added Value: Chance für Depotbanken, bestehendes Dienstleistungspaket kritisch zu hinterfragen und Zusatzdienstleistungen anzubieten Individuelle Abdeckung der AIFM-Bedürfnisse 22

Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Umstellungen Umstellung der Prozesse und Systeme Segregierung bis auf Stufe Sub-Depotbank bedingt zahlreiche Anpassungen: Auftragserfassungs- und Handelssysteme Settlement und Zahlung (inkl. SWIFT) Eigene Depotführung, aber auch Instruktion der Sub-Depotbanken Überwachung und Reconciliation Securities Lending und Borrowing mit erheblichen Auswirkungen Überwachung / Kontrolle AIFM und AIF: Durchführung von Risikoassessments für jeden einzelnen AIF Investment Compliance mit erhöhter Komplexität wegen fehlender Produktregulierung (hoher Freiheitsgrad bei Ausgestaltung der Fondsprodukte) NAV-Kontrollen (zeitnah, bei jeder Preispublikation) Cash-Monitoring: Neue Aufgabe, anspruchsvoll in der Umsetzung (auch anwendbar auf Vermögenswerte ausserhalb der Depotbank) 23 Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Umstellungen Umstellung der Prozesse und Systeme Sub-Depotbanken: Entwicklung von Verfahren zur effizienten, ressourcen-schonenden Durchführung der Due Diligence (einmalig und auf permanenter Basis) Reconciliation-Prozesse Entwicklung von Verfahren zur Wahrnehmung der Pflichten bei nicht aufbewahrfähigen Vermögenswerten Primebroker: Implementierung des Informationsaustausches (Zeitfaktor, Umfang der Informationen, etc.) Einbezug der Vermögenswerte in die Überwachungsprozesse Aufsetzen und Bewirtschaften der Verträge 24

Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Umstellungen Umstellung der Prozesse und Systeme Vertragswesen: Neugestaltung sämtlicher Verträge mit den AIFM (allenfalls unterschiedlich pro AIF) Neugestaltung sämtlicher Operating Memorandums Neugestaltung der Vereinbarungen mit den Sub-Depotbanken Aufsetzen der Verträge mit den Primebroker (inkl. Operating Memorandum) Bewertungsfunktion durch die Depotbank: Nur möglich, wenn genügend hohe Chinese Walls zwischen Bewertungsfunktion und den Verwahrpflichten (inkl. Kontrollaufgaben) aufgebaut sind Lückenlose Adressierung, Behandlung und Offenlegung der Interessenkonflikte Bewertung nach der Bewertungspolitik und grundsätzen des AIFM 25 Agenda 2. Umsetzung in die Praxis die Ressourcen Personalressourcen erhöhter Ressourcenbedarf für: Vorbereitungs- und Planungsphase Implementierungsphase Laufendes Geschäft Sicherstellung des neuen qualitativen Erfordernisses: Die FMA verweigert die Zulassung, wenn die Geschäftsleiter oder andere verantwortliche Personen der Verwahrstelle nicht über ausreichende Erfahrung in Bezug auf die Art des zu verwaltenden AIF verfügen. 26

Agenda 2. Umsetzung in die Praxis unsere Unterstützung Primecoach Unterstützung Strategische Beratung Zukünftige Entwicklungen, Marktpotential Strategische Bedeutung GAP Analysen und Erstellen von Massnahmenplänen Erlangung von Planungssicherheit Erhöhung der Umsetzgeschwindigkeit und der sicherheit Durchführung der Risiko-Assessments der zu verwahrenden AIF Vertragsgestaltung mit den AIFM, Primebroker, Sub-Depotbanken, etc. Unterstützung bei der Implementierung Prozesse, interne Weisungen, etc. Unterstützung der PLF-Kunden bei den Zulassungsverfahren als AIFM 27 Fragen? 28

Agenda Einladung zur Wir hoffen, «es» hat geschmeckt!!! 29 Dank und Koordinaten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir hoffen, es hat Ihnen geschmeckt. Primecoach unterstützt Sie gerne entlang der AIFMD und insbesondere bei den Themen der Depotbankfunktion. Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie Ihre Ansprechpartner bei Primecoach: Marco Chinni: Beatrix Jäger: marco.chinni@primecoach.ch beatrix.jaeger@primecoach.ch Tel.: +41 55 462 15 50 Tel.: +41 55 462 15 51 Mobile: +41 79 236 78 29 Mobile: +41 79 964 07 52 Primecoach GmbH Marktstrasse 13 CH 8853 Lachen www.primecoach.ch 30

Anhang: Kurzportrait Primecoach Wir leisten strategische Beratung. leiten, begleiten, planen und setzen Gesamt- und Teilprojekte um. übernehmen Complianceaufgaben (Insourcing). führen regulatory und legal Monitoring durch und helfen mit, Ihr Unternehmen auf dem aktuellen Stand zu halten. erstellen second opinions. stehen Ihnen als Sparring-Partner gerne zu Verfügung. gestalten Schulungen und vermitteln Know-how. unterstützen Sie bei Prozessoptimierungen. In- und Outsourcing Themen sind eine unserer Kernkompetenzen. bieten den Primecoach KIID-Generator zur effizienten Erstellung der KIID an. kennen AIFMD, UCITS, MiFID, KAG, etc. generieren sämtliche fondsrelevante Dokumente (KIID, Prospekt, Fact-Sheet, etc.). 31 Anhang: Kurzportrait Primecoach Marco Chinni (CEO) Erfahrung: 35 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche davon über 13 Jahre im Asset Management Gründung Primecoach: Oktober 2008 Fachgebiete: General Management, Corp. Governance In- und Outsourcing, Riskmanagement Prozesssteuerung, Administration Vertrieb, Produktentwicklung, Depotbank Dr. iur. Beatrix Jäger (Director, Senior Adviser) Erfahrung: 4 Jahre Praxiserfahrung als Juristin 10 Jahre FMA Liechtenstein Leiterin Abteilung Wertpapieraufsicht Eintritt Primecoach: September 2010 Fachgebiete: Legal, Beratung in aufsichtsrechtlichen Fragen Corp. Governance, Compliance, Regulierungsaufgaben, Zulassungsverfahren 32

Anhang: Kurzportrait Primecoach Wir sind spezialisiert auf die Fonds- und Asset Management Industrie. Unsere Kompetenzen sind in diesem abgesteckten Bereich weitläufig und aufgrund langjähriger Erfahrung fundiert. Unsere Kunden sind Asset Manager und Fondsleitungen Pensionskassen Depotbanken Vertriebsträger Fondspromotoren Berufsverbände Revisionsgesellschaften Vertriebsorganisationen und Asset Service Provider IT-Anbieter, Berater in verwandten Bereichen Geografisch decken wir die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Luxemburg, Irland und insbesondere «Brüssel» ab. 33