Herrn Max Mustermann Musterstr Musterstadt. Middle East Best Select GmbH & Co. Dritte KG. Beteiligung an: Gesellschafter/in: Max Mustermann

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mit unserem heutigen Schreiben laden wir Sie zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung 2013 im schriftlichen Beschlussverfahren ein.

Transkript:

<dwcontrol:newdocument /> <dwcontrol:filecabinet id="764b8acd-74ad-45c6-886d-d9816dcc7291"/> <dwcontrol:field dbname="zeichnernummer" type="text" value="060300096"/> <dwcontrol:field dbname="jahr" type="text" value="2017"/> <dwcontrol:field dbname="art" type="text" value="ergebnismitteilung BP 2011-2014"/> <dwcontrol:field dbname="bemerkung1" type="text" value=""/> <dwcontrol:field dbname="resdatum1" type="date" value="28.03.2017" culture="de-de" format="dd.mm.yyyy" /> INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Innere Wiener Straße 17 81667 München Herrn Musterstr. 9 99999 Musterstadt Ihre Beteiligungsnummer: Ihre Zeichnungssumme: Ihr geleistetes Agio: Bei Rückfragen: München, 21.12.2017 060300999 100.00 5.00 anleger@intgera.gmbh +49 89 458580-15 Beteiligung an: Gesellschafter/in: Middle East Best Select GmbH & Co. Dritte KG Sehr geehrter Herr Mustermann, für oben genannte Gesellschaft hat für die Jahre 2011 bis einschließlich 2014 eine Betriebsprüfung (BP) durch das Betriebsfinanzamt Bremen stattgefunden. Im Rahmen dieser Prüfung wurde unser Ansatz, alle igen Aufwendungen (laufende Kosten des Fonds) in dem geprüften Zeitraum vorläufig zu 100% steuerlich geltend zu machen und erst in der Gewinnphase nachträglich das sogenannte Teileinkünfteverfahren* anzuwenden, vom Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamts nicht gebilligt. * Nach den Regelungen des Teileinkünfteverfahrens sind Einnahmen aus Dividenden und aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, nur mit 60 % der Einkommensteuer zu unterwerfen ( 3 Nr. 40a EStG). Analog können mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben auch nur in Höhe von 60 % steuerlich abgesetzt werden. Aus Sicht der Finanzverwaltung stehen die in der Vergangenheit entstandenen laufenden Fondskosten mit den zukünftigen Einnahmen in einem engen Zusammenhang. Aus diesem Grund werden nun auch die igen Aufwendungen dem Teileinkünfteverfahren unterworfen. Eine quasi Stundung wurde nicht akzeptiert. Die steuerlichen Ergebnismitteilungen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 berücksichtigen bereits diesen Sachverhalt. Durch die Nichtanwendung des Teileinkünfteverfahrens wurden Ihnen in den zurückliegenden Jahren zu hohe Steuervorteile zugewiesen, welche im Rahmen der Betriebsprüfung nun kompensiert werden. Anfallende Zinsen, die aus der Änderung des Ansatzes der Ergebnisse resultieren, unterliegen dem Risiko einer jeden unternehmerischen Beteiligung. Sofern die Ihnen hier mitgeteilten Werte von der Veranlagung der Finanzverwaltung nach der Betriebsprüfung abweichen, wurde von uns bereits Einspruch eingelegt. Die Gesellschaft wird bei dem Finanzamt Bremen unter der Steuernummer 60 189 03006 veranlagt. Dieses Betriebsfinanzamt hat die auf Sie entfallenden Einkünfte wie auf der Rückseite angegeben festgestellt und dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt von Amts wegen mitgeteilt. Von Ihnen ist nichts weiter zu veranlassen. Bitte beachten Sie die Rückseite! INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Innere Wiener Straße 17 81667 München Bankverbindung: DKB Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE14 1203 00001004 3333 22 BIC: BYLADEM 1001 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stefan Köglmayr, Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernhard Winkler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Sitz der Gesellschaft: München Amtsgericht München HRB 67077 USt-IdNr. DE177564432 T +49 89 458580-0 F +49 89 458580-10 mail@integra.gmbh www.integra.gmbh

In Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Teileinkünfteverfahren unterliegend anrechenbare Steuern 2011-26.931,67-26.931,67 Gesellschaftsergebnis Sonderwerbungskosten Summe voll steuerpflichtige Einkünfte 60% steuerpflichtig 40% steuerfrei -18.366,59-5.139,05-3.426,03-26.931,67 Differenz 8.565,08-5.139,05-3.426,03 2012 21.252,36 21.252,34 Differenz 0,02-2.018,42 1.211,06 807,38 2013-2.882,50-2.882,50 18.521,02 1.638,80 1.092,54 20.539,44 427,74 285,16 344,62-1.936,27-1.290,85-2.882,50 Differenz 3.227,12-1.936,27-1.290,85 2014 6.926,63 6.926,62-3.153,25 Differenz 0,01 3.157,24-1.894,34-1.262,89 3,99 4.153,58 2.769,06 6.047,92 4.031,95 Abgeltungsteuer 16,40 16,40 67,10 67,10 36,93 36,93 0,76 0,76 Solidaritätszuschlag 0,90 0,90 3,69 3,69 2,03 2,03 0,04 0,04 Ihr zu versteuerndes Einkommen wird sich in den jeweiligen Jahren um die in Fettdruck gerahmten Werte erhöhen beziehungsweise reduzieren. Da es sich hier um eine Veränderung der steuerfreien Beträge handelt, führen negative Beiträge zu einer Steuererhöung und positive Beträge zu einer Steuerminderung. Bei Rückfragen sind wir telefonisch von 9 bis 13 Uhr unter der +49 89 458580-15 erreichbar oder Sie senden uns eine E-Mail an anleger@integra.gmbh. Bitte beachten Sie dass unsere Kanzlei vom 27. bis 29.12.2017 geschlossen ist. Folgende Daten sind in unserer Datenbank hinterlegt: Steuernummer: 999/999/99999 Wohnsitzfinanzamt : Musterstadt Identifikationsnummer : 99 999 999 999 Sollten die o.g. Daten nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie, uns die Änderungen mitzuteilen. Bitte leiten Sie dieses Schreiben umgehend an Ihren Steuerberater weiter oder bewahren Sie es für steuerliche Zwecke auf.

INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Innere Wiener Straße 17 81667 München Musterstr. 9 99999 Musterstadt Beteiligung an: Middle East Best Select GmbH & Co.KG Ihre Beteiligungsnummer: Ihre Zeichnungssumme: Ihr geleistetes Agio: Bei Rückfragen: München, 21.12.2017 9999/09 100.00 5.00 anleger@integra.gmbh +49 89 458580-15 Gesellschafter/in: Sehr geehrte Damen und Herren, für oben genannte Gesellschaft erhalten Sie mit diesem Schreiben geänderte steuerliche Werte. Aus technischen Gründen erhalten Sie zwei Ergebnismitteilungen. Für die Jahre 2010 bis einschließlich 2011 hat eine Betriebsprüfung (BP) durch das Betriebsfinanzamt Bremen stattgefunden. Im Rahmen dieser Prüfung wurde unser Ansatz, alle igen Aufwendungen (laufende Kosten des Fonds) in dem geprüften Zeitraum vorläufig zu 100% steuerlich geltend zu machen und erst in der Gewinnphase nachträglich das sogenannte Teileinkünfteverfahren* anzuwenden, vom Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamts nicht gebilligt. * Nach den Regelungen des Teileinkünfteverfahrens sind Einnahmen aus Dividenden und aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, nur mit 60 % der Einkommensteuer zu unterwerfen ( 3 Nr. 40a EStG). Analog können mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben auch nur in Höhe von 60 % steuerlich abgesetzt werden. Aus Sicht der Finanzverwaltung stehen die in der Vergangenheit entstandenen laufenden Fondskosten mit den zukünftigen Einnahmen in einem engen Zusammenhang. Aus diesem Grund werden nun auch die igen Aufwendungen dem Teileinkünfteverfahren unterworfen. Eine quasi Stundung wurde nicht akzeptiert. Die steuerlichen Ergebnismitteilungen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 berücksichtigen bereits diesen Sachverhalt. Durch die Nichtanwendung des Teileinkünfteverfahrens wurden Ihnen in den zurückliegenden Jahren zu hohe Steuervorteile zugewiesen, welche im Rahmen der Betriebsprüfung nun kompensiert werden. Anfallende Zinsen, die aus der Änderung des Ansatzes der Ergebnisse resultieren, unterliegen dem Risiko einer jeden unternehmerischen Beteiligung. Sofern die Ihnen hier mitgeteilten Werte von der Veranlagung der Finanzverwaltung nach der Betriebsprüfung abweichen, wurde von uns bereits Einspruch eingelegt. Die Gesellschaft wird bei dem Finanzamt Bremen unter der Steuernummer 60/189/02964 veranlagt. Dieses Betriebsfinanzamt hat die auf Sie entfallenden Einkünfte wie auf der Rückseite angegeben festgestellt und dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt von Amts wegen mitgeteilt. Von Ihnen ist nichts weiter zu veranlassen. Bitte beachten Sie die Rückseite! INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Innere Wiener Straße 17 81667 München Bankverbindung: DKB Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE14 1203 00001004 3333 22 BIC: BYLADEM 1001 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stefan Köglmayr, Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernhard Winkler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Sitz der Gesellschaft: München Amtsgericht München HRB 67077 USt-IdNr. DE177564432 T +49 89 458580-0 F +49 89 458580-10 mail@integra.gmbh www.integra.gmbh

In Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Teileinkünfteverfahren unterliegend anrechenbare Steuern Solidaritätszuschlag Sonderwerbungskosten Summe voll steuerpflichtige Einkünfte 60% steuerpflichtig 40% steuerfrei Abgeltungsteuer Gesellschaftsergebnis 2010-6.693,81-69,79-3.974,41-2.649,61 11,09 0,61-10.819,01-10.819,01 11,09 0,61 Differenz 4.125,20 10.749,22-3.974,41-2.649,61 2011 Differenz 9.268,80-174,90 5.666,22 3.777,48 7,27 0,40 8.315,03-3.908,75 7.334,27 4.889,52 7,27 0,40 953,77 3.733,85-1.668,05-1.112,04 Ihr zu versteuerndes Einkommen wird sich in den jeweiligen Jahren um 60% der in Fettdruck gerahmten Werte erhöhen. Neben der umseitig erklärten Änderung, wurden vom Finanzamt gewinnmindernd berücksichtigte Kosten den Anschaffungskosten der Beteiligungen zugeordnet. Hierdurch erhöht sich das ermittelte steuerliche Ergebnis. Bei Rückfragen sind wir telefonisch von 9 bis 13 Uhr unter der +49 89 458580-15 erreichbar oder Sie senden uns eine E-Mail an anleger@integra.gmbh. Bitte beachten Sie dass unsere Kanzlei vom 27. bis 29.12.2017 geschlossen ist. Folgende Daten sind in unserer Datenbank hinterlegt: Steuernummer: 999/9999/9999 Wohnsitzfinanzamt : Musterstadt Sollten die o.g. Daten nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie, uns die Änderungen mitzuteilen. Bitte leiten Sie dieses Schreiben umgehend an Ihren Steuerberater weiter oder bewahren Sie es für steuerliche Zwecke auf.

<dwcontrol:newdocument /> <dwcontrol:filecabinet id="764b8acd-74ad-45c6-886d-d9816dcc7291"/> <dwcontrol:field dbname="zeichnernummer" type="text" value="060800130"/> <dwcontrol:field dbname="jahr" type="text" value="2017"/> <dwcontrol:field dbname="art" type="text" value="ergebnismitteilung BP 2011-2014"/> <dwcontrol:field dbname="bemerkung1" type="text" value=""/> <dwcontrol:field dbname="resdatum1" type="date" value="28.03.2017" culture="de-de" format="dd.mm.yyyy" /> INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Innere Wiener Straße 17 81667 München Herrn Musterstr. 9 99999 Musterstadt Ihre Beteiligungsnummer: Ihre Zeichnungssumme: Ihr geleistetes Agio: Bei Rückfragen: München, 21.12.2017 060800999 100.00 5.00 anleger@intgera.gmbh +49 89 458580-15 Beteiligung an: Gesellschafter/in: Middle East Best Select GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Mustermann, für oben genannte Gesellschaft hat für die Jahre 2012 bis einschließlich 2014 eine Betriebsprüfung (BP) durch das Betriebsfinanzamt Bremen stattgefunden. Im Rahmen dieser Prüfung wurde unser Ansatz, alle igen Aufwendungen (laufende Kosten des Fonds) in dem geprüften Zeitraum vorläufig zu 100% steuerlich geltend zu machen und erst in der Gewinnphase nachträglich das sogenannte Teileinkünfteverfahren* anzuwenden, vom Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamts nicht gebilligt. * Nach den Regelungen des Teileinkünfteverfahrens sind Einnahmen aus Dividenden und aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, nur mit 60 % der Einkommensteuer zu unterwerfen ( 3 Nr. 40a EStG). Analog können mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben auch nur in Höhe von 60 % steuerlich abgesetzt werden. Aus Sicht der Finanzverwaltung stehen die in der Vergangenheit entstandenen laufenden Fondskosten mit den zukünftigen Einnahmen in einem engen Zusammenhang. Aus diesem Grund werden nun auch die igen Aufwendungen dem Teileinkünfteverfahren unterworfen. Eine quasi Stundung wurde nicht akzeptiert. Die steuerlichen Ergebnismitteilungen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 berücksichtigen bereits diesen Sachverhalt. Durch die Nichtanwendung des Teileinkünfteverfahrens wurden Ihnen in den zurückliegenden Jahren zu hohe Steuervorteile zugewiesen, welche im Rahmen der Betriebsprüfung nun kompensiert werden. Anfallende Zinsen, die aus der Änderung des Ansatzes der Ergebnisse resultieren, unterliegen dem Risiko einer jeden unternehmerischen Beteiligung. Sofern die Ihnen hier mitgeteilten Werte von der Veranlagung der Finanzverwaltung nach der Betriebsprüfung abweichen, wurde von uns bereits Einspruch eingelegt. Die Gesellschaft wird bei dem Finanzamt Bremen unter der Steuernummer 60/189/02964 veranlagt. Dieses Betriebsfinanzamt hat die auf Sie entfallenden Einkünfte wie auf der Rückseite angegeben festgestellt und dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt von Amts wegen mitgeteilt. Von Ihnen ist nichts weiter zu veranlassen. Bitte beachten Sie die Rückseite! INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Innere Wiener Straße 17 81667 München Bankverbindung: DKB Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE14 1203 00001004 3333 22 BIC: BYLADEM 1001 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stefan Köglmayr, Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernhard Winkler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Sitz der Gesellschaft: München Amtsgericht München HRB 67077 USt-IdNr. DE177564432 T +49 89 458580-0 F +49 89 458580-10 mail@integra.gmbh www.integra.gmbh

In Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Teileinkünfteverfahren unterliegend anrechenbare Steuern 2012-1.986,01-1.986,03 Gesellschaftsergebnis Sonderwerbungskosten Summe voll steuerpflichtige Einkünfte 60% steuerpflichtig 40% steuerfrei 38,56-1.214,74-809,83-1.986,03 Differenz 0,02 2.024,59-1.214,74-809,83 2013 9.823,42 9.823,43 Differenz -0,01 1.829,69-1.097,82-731,88 2014 26.146,44 26.146,45-1,82 5.895,14 3.930,10-1.831,51 6.992,96 4.661,98 1.163,67 14.989,66 9.993,11-714,27 16.116,43 10.744,29 Differenz -0,01 1.877,94-1.126,77-751,18 Abgeltungsteuer 0,35 0,36-0,01 Solidaritätszuschlag 0,03 0,03 Ihr zu versteuerndes Einkommen wird sich in den jeweiligen Jahren um die in Fettdruck gerahmten Werte erhöhen beziehungsweise reduzieren. Da es sich hier um eine Veränderung der steuerfreien Beträge handelt, führen negative Beiträge zu einer Steuererhöung und positive Beträge zu einer Steuerminderung. Bei Rückfragen sind wir telefonisch von 9 bis 13 Uhr unter der +49 89 458580-15 erreichbar oder Sie senden uns eine E-Mail an anleger@integra.gmbh. Bitte beachten Sie dass unsere Kanzlei vom 27. bis 29.12.2017 geschlossen ist. Folgende Daten sind in unserer Datenbank hinterlegt: Steuernummer: 999/999/99999 Wohnsitzfinanzamt : Musterstadt Identifikationsnummer : 99 999 999 999 Sollten die o.g. Daten nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie, uns die Änderungen mitzuteilen. Bitte leiten Sie dieses Schreiben umgehend an Ihren Steuerberater weiter oder bewahren Sie es für steuerliche Zwecke auf.