Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Konzept Windenergie Eine klare Grundlage des Bundes für alle Beteiligten Mitgliederversammlung RPG NO Schaffhausen, Mittwoch, 20. September 2017 Mattia Cattaneo, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Aufbau der Präsentation 1. Schnittstelle Konzept Windenergie / ES2050 2. Weshalb ein Konzept des Bundes? 3. Position Bund / Interessenabwägung 4. Planungsstufen von Windenergieanlagen 5. Kartographie 6. Schlussfolgerungen 2
1. Schnittstelle Konzept Windenergie / ES2050 Die Auseinandersetzung über die grundlegende Ausrichtung der Energiestrategie des Bundes und des angestrebten Produktionsmix ist politischer Natur und erfolgt nicht im Rahmen des Konzepts. Die Richtwerte des rev. EnG für erneuerbaren Energien reichen bis ins Jahr 2035 (= eine Richtplangeneration) und sind nicht technologiespezifisch. Der Bundesrat sieht für die Windenergieproduktion bis ins Jahr 2050 einen Ausbau auf 4.3 TWh/a vor. Die Auseinandersetzung mit der entsprechenden Ausbau- und Standortplanung erfolgt durch die Kantone im Rahmen der kantonalen Richtpläne. 3
1. Schnittstelle Konzept Windenergie / ES2050 TWh 25 20 15 10 5 (c) Prognos AG 2012 0 2000 2010 2020 2030 2040 2050 KVA (50 % EE-Anteil) ARA Deponiegas Biomasse (Holzgas) Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik Windenergie Geothermie 4
1. Schnittstelle Konzept Windenergie / ES2050 5
2. Weshalb ein Konzept? Bundesinteressen (I) 6
2. Weshalb ein Konzept? Bundesinteressen (II) Energieversorgung Raumplanung / Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung und dem Lärmschutz - Lärmschutz - Sachpläne Natur-, Landschafts- und Heimatschutz - Landschaftscharakter - Welterbe-Stätten (UNESCO) - Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) - Objekte der Bundesinventare schützenswerter Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) und historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung (IVS) - Weitere Schutzgebiete - Wald Artenschutz (Vögel und Fledermäuse) Relevante technische Anlagen in der Kompetenz des Bundes - Zivilluftfahrt - Militärluftfahrt und militärische Anlagen - Meteorologische Messinstrumente des Bundes - Richtfunkstrecken 7
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2. Weshalb ein Konzept? Hauptziel des Konzeptes: Mehr Planungssicherheit 9
2. Weshalb ein Konzept? 10
2. Weshalb ein Konzept? Koordinationsbedarf spricht für ein Konzept nach Art. 13 RPG Konzept belässt den für nachgeordnete Entscheide zuständigen Behörden einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum Sachziele/Interessen gestützt auf Art. 89 Abs. 2 BV und Art. 1 EnG Art. 87 BV und Art. 3 LFG Art. 57 u. 60 BV / 510.518 Art. 2 Art. 1 MetG Art. 74 BV und Art. 25 USG Art. 77 BV und Art. 5ff WaG Art. 78 BV und Art. 6 u. 18 NHG Art. 79 BV und Art. 11 JSG 11
2. Weshalb ein Konzept? Erweiterung der Empfehlung 2010 Inhaltliche Erweiterung a) Technische Anlagen in der Kompetenz des Bundes b) Prozesse an der Schnittstelle Bund/Kantone Präzisierungen c) Landschaft / Artenschutz Abgrenzung UVP-Handbuch Neuformulierungen d) z.b. Wald 12
2. Weshalb ein Konzept? Klare Position des Bundes Präzisierung der Rahmenbedingungen Bund bei der Planung von Windenergieanlagen / geeigneter Einbezug der Bundesinteressen, insbesondere auf Stufe Richtplanung Kein Förderkonzept für die Nutzung von Windenergie im engen Sinne; Förderinstrument ist die KEV Berücksichtigung der unterschiedlichen Kompetenzverteilungen in den verschiedenen Fachbereichen Keine Änderung an der Kompetenz der Kantone zur Ausscheidung geeigneter Standorte für die Windenergienutzung 13
3. Position Bund / Interessenabwägung Konzept = allg. Position Bund Windenergienutzung Landschaftsschutz Windenergienutzung Biotope von nationaler Bed. Windenergienutzung Wald Windenergienutzung Gewässerschutz Windenergienutzung Artenschutz Windenergienutzung Lärmschutz Windenergienutzung Ortsbild- / Kulturgüterschutz Windenergienutzung Kulturlandschutz (FFF) Windenergienutzung Funktionserhalt Radaranlagen Windenergienutzung Funktionserhalt Richtfunkstrecken Windenergienutzung Funktionserhalt militär. Anlagen 14
3. Position Bund / Interessenabwägung Interessenabwägung im Konzept Interessenkonflikte, die eine Interessenabwägung erfordern, finden sich in denjenigen Gebieten, die ein wirtschaftlich interessantes Windpotenzial aufweisen. Gewichtung von entgegenstehenden Bundesinteressen: «Schutzgebiet ohne Interessabwägung» «Grundsätzlich Ausschlussgebiet» «Vorbehaltsgebiet» 15
3. Position Bund / Interessenabwägung Thema Landschaft (Ziff. 3.1-3.4 des Kap. 2.2.2 Konzept) Grundsatzdiskussionen zur Landschaft sollen im Rahmen des Richtplans geführt werden Keine abschliessende Position zur Frage von Puffern der Schutzgebiete; auch hier sind die Kantone gefordert Spezialfall «struktureller & visueller Wirkungsbereich» Kategorie Inhalt Moorlandschaften BLN-Gebiete, UNESCO-Welterbe, [ISOS] - struktureller & visueller Wirkungsbereich UNESCO / ISOS, IVS 16
3. Position Bund / Interessenabwägung Luftfahrt / Militär / Meteo (Ziff. 5, Kap. 2.2.2) Militär mit Problematik geheime Anlagen Koordinationsbedarf anmelden bzw. abklären (z.b. line of sight- Problematik) Kategorie Inhalt - Flugplatzperimeter, Hindernisbegrenzungsflächen (milit.; Anflug/Abflugprozeduren zivil), Waffen- und Schiessplätze, 5km-Puffer Niederschlagsradar/Windprofiler Hindernisbegrenzungsflächen (Horiziontflächen zivil), Puffer CNS-Anlagen, 20km-Puffer Militärflugplätze, 20km-Puffer Niederschlagsradar/Windprofiler 1km-Puffer Bodenmessstationen MeteoSchweiz 17
4. Planungsstufen von Windenergieanlagen Aussagen zur Stufe Richt- und Nutzungsplan im Konzept 18
4. Planungsstufen von Windenergieanlagen Strategische Positionen in der Richtplanung der Kantone Absage an Windenergie anlagen Positivplanung keine Einzelfall- Planung / Negativplanung dispers «Eignung für Windenergieproduktion» grossflächig (noch) kein RP-Kapitel «Politischer Wille zur Planung von Windenergieanlagen» 19
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Kanton Graubünden 21
5. Kartographie Windgeschwindigkeit Einschränkung durch Bundesinteressen Hauptsächliche Windpotenzialgebiete aus Sicht Bund 22
5. Kartographie 23
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5. Kartographie map.geo.admin.ch www.windatlas.ch 26
6. Schlussfolgerungen Verschiedene Adressaten Verbindlicher Rahmen für die Behörden aller Stufen Richtplanerarbeitung / RP-Prüfung und Genehmigung Nutzungsplanerarbeitung / NP-Genehmigung Orientierungsrahmen für Projektentwickler Verbesserte Planungsabläufe beim Bund / «Guichet unique» Hinweise für das Baubewilligungsverfahren Kohärentere Position Bund durch die Ausrichtung der Massnahmen in Kapitel 2.3 des Konzepts 27
6 Schlussfolgerungen Anpassungen an ein dynamisches Umfeld Politik neues Energiegesetz: nationales Interesse für erneuerbare Energien Technologie: Entwicklung Windräder (Effizienz, Grösse, Lärmemissionen, ) Entwicklung Radartechnologie Umwelt: Detailliertere Kenntnisse über Auswirkungen auf die Avifauna Weitere Erfahrungen aus der Praxis (Planung und Betrieb) Der Erfahrungsaustausch mit den Kantonen und Projektentwicklern ist zentral 28
www.are.admin.ch/windenergie 29