Kita-Elternrat Mecklenburgische Seenplatte

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Transkript:

Waren (Müritz), 11.10.2017 Anhörung des Sozialausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 11. Oktober 2017 Kindertagesförderung in M-V Antworten des zum Fragenkatalog Für unsere Ausführungen möchten wir anmerken, das wir unter der verwendeten Begrifflichkeit Eltern alle Formen von Personensorgeberechtigten verstehen. 1. Wie bewerten Sie, dass in Mecklenburg-Vorpommern 97 Prozent der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren eine Kindertageseinrichtung besuchen oder bei einer Tagespflege gefördert werden? Der KitaErMSE bewertet die Betreuungsquote der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in der Kindertagesförderung sehr positiv und beispielhaft für die gesamte Bundesrepublik. Egal welcher sozialen Herkunft oder Religion können Kinder so mit Gleichaltrigen leben, lernen, spielen und wenn nötig besonders gefördert werden. Sie lernen in geschütztem Umfeld die Welt kennen und verstehen. Dabei können sie sich mit anderen Kindern in Konflikten und im Spiel erleben und ausprobieren wodurch sie altersgerecht soziale Kompetenzen entwickeln, die für das weitere Leben in einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind. Unsere Freude über die hohe Betreuungsquote sollte dabei allerdings nicht dahingehend interpretiert werden, dass wir die Kindertagesförderung in M-V als komplett und ohne Schwierigkeiten behaftet sehen würden. Leider ist die hohe Betreuungsquote kein Ausdruck der Zufriedenheit mit dem System der derzeitigen Kindertagesförderung in M-V. In der Beantwortung der weiteren Fragen wird dieses sicher deutlich werden. 2. Wie bewerten Sie, dass die landesseitige Elternentlastung in Mecklenburg- Vorpommern auch für eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von maximal 10 Stunden gezahlt wird? 1 von 22 Seiten

Der KitaErMSE bewertet die landesseitige Elternentlastung für die Ganztagsbetreuung prinzipiell positiv. Dieses allerdings vor dem Hintergrund, dass wir dieses als ein Minimum der Förderung von Familien mit Kindern ansehen und die Kostenpflicht der Kindertagesförderung grundsätzlich in Frage stellen. Warum müssen die Kosten für die Bildung der nachfolgenden Generation überhaupt den Eltern in Rechnung gestellt werden? Bildung wird dadurch zu einem Privileg derjenigen, die es sich leisten können. Dass förderungsberechtigte Eltern die Beiträge zur Kindertagesförderung aus verschiedenen staatlichen Töpfen erhalten, kaschiert letztlich nur, dass Eltern für die Bildung ihrer Kinder zahlen müssen. Die Ungerechtigkeit bzw. das Privileg wird durch die unterschiedlichen Förderungen lediglich überdeckt. Bildung von der Geburt an sollte für alle kostenfrei sein. Trotz aller Vorzüge einer Elternentlastung in der aktuellen Kindertagesförderung, sollte ein Aufenthalt von Kindern in der Kita mehr als 10 Stunden in der Regel nicht erfolgen. Unter den aktuellen Bedingungen wird die Förderung für die Ganztagsbetreuung von uns begrüßt. Denn auch wenn sich viele Eltern wünschen würden, dass ihre Kinder die Vorzüge einer Kindertageseinrichtung kennenlernen, allerdings nicht ganztags betreut werden, müssen viele Eltern dieses auf Grund der Arbeitsmarktsituation und der ungenügenden gesellschaftlichen Förderung von Familienleben in Anspruch nehmen. Die Elternentlastung für die Ganztagsbetreuung ist deshalb leider notwendig, damit sich Familien (incl. Alleinerziehende) die Förderung der Kinder in den Einrichtungen in M-V leisten können. Der Wegfall dieser Förderung hätte unserer Meinung nach vielfach zur Folge, dass die Förderung der Kinder in den Einrichtungen nur halbtags oder gar nicht in Anspruch genommen werden würden/könnten. Eltern müssten ggf. Arbeitsplätze aufgeben, Kindern würde die Förderung in den Kitas vorenthalten werden. 3. In Mecklenburg-Vorpommern findet sich kein Personalschlüssel im KiföG, sondern eine Fachkraft-Kind-Relation. Kann das eine mit dem anderen unmittelbar verglichen werden, um die Betreuungsqualität unter den Bundesländern zu messen? Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation (FKR) sind nicht miteinander zu vergleichen. Dr. Karsten Herrmann meint dazu, und dem schließen wir uns an: Der Personal- bzw. Erzieher-Kind-Schlüssel sagt allerdings noch nichts Konkretes darüber aus, wie viele Pädagogische Fachkräfte den Kindern in einer KiTa-Gruppe denn tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies wird erst durch den differenzierenden Fachkraft-Kind-Schlüssel gewährleistet, der auch Zeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung und die mittelbare pädagogische Arbeit (Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche etc.) berücksichtigt. Die 2 von 22 Seiten

Bertelsmann-Stiftung setzt bei der mittelbaren pädagogischen Arbeit incl. Ausfallzeiten einen Anteil von 25% an, bei der GEW sind es sogar 33%. (https://www.nifbe.de/fachbeitraege/beitraege-von-a-z? view=item&id=9:personalschluessel&catid=55) Unabhängig von dem Ausflug in die Fachliteratur möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Praxis in M-V trotz der gesetzlich festgelegten FKR oftmals leider nur einen Personalschlüssel hergibt. Urlaubszeiten, Krankheiten, mittelbare pädagogische Arbeit und erst recht Schließzeiten der Einrichtungen werden bereits bei den Berechnungen des pädagogischen Personals im Jugendamt und bei Trägern fehlerhaft zugrunde gelegt oder erst gar nicht in die Berechnungen aufgenommen. In der Realität wird dieses dann durch fehlendes Personal bzw. fehlende Stunden in den Gruppen deutlich und in vielen Einrichtungen wird geschoben und gezerrt, um die anfallenden Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen, um den Kindern die ihnen zustehenden maximale Förderung und Betreuung zukommen zu lassen. Den vielen engagierten Erzieher_innen in den Einrichtungen kann dafür nicht genug gedankt werden, wie sie diese Situationen, für die die Politik im Land und in den Kreisen verantwortlich ist, im Interesse unserer Kinder ausbügeln. Beispielhaft möchten wir als KitaErMSE auf die Umstände der Festlegungen zur Bemessung des Pädagogischen Personals im Rahmen der Satzungsdiskussion im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2013/2014 verweisen. Sie machen aus unserer Sicht deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation gibt. Aus diesen Unterschieden ergeben sich dann Ungereimtheiten zwischen den pädagogischen und gesetzlichen Ansprüchen aber auch den finanziellen Möglichkeiten des Kreises auf Grund der Landeszuweisungen. So wurde u.a. vom Jugendamt in den einschlägigen Vorlagen für den Kreistag formuliert:... Ausgehend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Erziehung und dem vorliegenden gesetzlichen Auftrag des KiföG M-V zur qualitativen Ausgestaltung der individuellen Förderung der Kinder, macht sich eine Änderung der Bemessung des pädagogischen Personals im Krippenbereich erforderlich. Darüber hinaus signalisieren zahlreiche Träger der freien Jugendhilfe seit Jahren, dass der bisherige vom Land M-V empfohlene Schlüssel zur Berechnung des pädagogischen Personals im Krippenbereich von 1,1 VzÄ für die Kindertageseinrichtungen nur noch sehr schwer umzusetzen ist, um den erhöhten qualitativen Ansprüchen im Krippenbereich gerecht zu werden. Eine Kalkulation erarbeitet durch den Fachbereich Controlling, IT und Planung des Jugendamtes zum tatsächlich erforderlichen Personalbedarf im Krippenbereich, ergab einen Personalschlüssel von 1,59 VzÄ zu 6 Krippenkindern (siehe Anlage 3). Diese Berechnung deckt sich im Wesentlichen mit der Kalkulation, welche im Unterausschuss Kindertagesförderung von den freien Trägern der Jugendhilfe präsentiert wur- 3 von 22 Seiten

de. Die Umsetzung dieses ermittelten realen Bedarfes ist allerdings in der gegenwärtigen Finanzsituation des Landkreises, der Kommunen im Landkreis und der Personensorgeberechtigten nicht vollumfänglich realisierbar. Vom gegenwärtigen Schlüssel von 1,1 VzÄ zu 6 Kinder im Krippenbereich während der täglichen Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung (i.d.r. 10 Stunden), soll ein novellierter Schlüssel in Höhe von 1,2 VzÄ zu 6 Krippenkindern ab 01. Januar 2014 sowie ab 01.Januar 2015 ein Schlüssel in Höhe von 1,3 VzÄ zu 6 Krippenkindern festgeschrieben werden.... 4 von 22 Seiten

Wir fragen dazu: Ja was denn? Berechnet wird nach gesetzlichem Auftrag und wissenschaftlichen Erkenntnissen - 1,59 VzÄ und dann wird 1,2 bzw. 13 VzÄ zu 6 Krippenkindern empfohlen und letztlich auch im Kreistag entschieden? Wir bezweifeln hier beispielhaft nicht nur die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens des Kreistages sondern vor allem auch die o.g. Zuweisung des Landes. Wir erleben in der Praxis, dass auf Grund der Zuweisungen des Landes alle weiteren Zuweisungen (des Kreises und der Kommunen) hingerechnet werden. Die Differenz zur minimalen Aufrechterhaltung des Betriebes in den Kitas muss durch Eltern finanziell getragen oder aber durch das Engagement der Erzieher_innen in den Einrichtungen ausgeglichen werden. Um weiter in der Realität zu bleiben: Hilfreich für die Einhaltung der gesetzlichen FKR ist auch nicht, dass das KiföG ( 10 Abs 4) einschränkend die Berechnung der FKR... auf einen Zeitraum von sechs Monaten bezogen festschreibt. In der Praxis kommt es dadurch zu Fällen, in denen die gesetzlichen Größen für die Gruppen und auf eine_n Erzieher_in weit überschrittet wird. So stimmt der Schlüssel auf sechs Monate bezogen der in den Gruppen anwesenden Kinder rein rechnerisch auf dem Papier und auf die Personen (Erzieher_innen und Kinder) bezogen. In der Realität bedeutet es dann jedoch, dass den Erzieher_innen und Kindern Gruppengrößen in der Kita von bis zu 20 Kindern und in Horten bis zu 26-30 Kindern zugemutet werden. Herausgerechnet werden in solchen Fällen dann Abwesenheiten von Kindern wegen z.b. Krankheit oder Urlaub oder anderen Terminen. Gezählt werden allein anwesende Kinder. Dass dadurch die Berechnungsdetails für z.b. mittelbare pädagogische Arbeit (die sowieso viel zu gering angesetzt ist) völlig ausgehebelt werden und die FKR allein auf einen Personalschlüssel reduziert wird, wird durch die Träger trotz Widerstände verschiedener Ertragender ignoriert und durch Verwaltungen/Ämter toleriert. Für KitaErMSE ist die in M-V geltende Regelung zum Einsatz von Fachkräften in der direkten Arbeit mit Kindern von herausragender Bedeutung. Letztmalig haben wir das mit unserem Protest zur Aufweichung des Fachkräftekataloges im Sommer 2017 deutlich gemacht. Die Förderung der Kinder unser Anspruch an Kitas und Kindertagespflege kann nur durch den Einsatz von Fachkräften, d.h. für uns, Personen mit einer elementarpädagogischen Ausbildung, gesichert werden. Der Verzicht auf die Pflicht zum Einsatz von Fachkräften hätte zur Folge, dass die Qualität der Förderung verloren geht und die Kindertagesförderung allein auf eine Betreuung der Kinder reduziert wird. Die Praxis in M-V lässt allerdings trotz gesetzlicher FKR viele Fragen offen, da die Umsetzung im Detail viel zu sehr an den finanziellen Zuweisungen (die politisch geändert werden könnten) orientiert sind und nicht an den politischen (Zukunfts-)Aussagen einer Mehrheit im Landtag oder gar den pädagogischen Notwendigkeiten. Eine Diskussion über Personalschlüssel und FKR in den Kitas in M-V ist deshalb dahingehend kontraproduktiv, dass in der Praxis die 5 von 22 Seiten

gesetzlichen Bedingungen leider nach Belieben interpretiert werden. Somit wird an der Realität vorbei diskutiert. Angemerkt sei hier von uns, dass die Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtungen nicht auf ein Niveau der Betreuungsfähigkeit von Nicht-Fachkräften heruntergefahren werden muss. Erzieher_innen sind Fachkräfte mit Qualifikationen und Erfahrungen. Ihre Betreuungs- und Förderungsfähigkeit unterscheidet sich und ist deshalb nicht vergleichbar von den Fähigkeiten von Eltern, die nach einem Kindergeburtstag mit 8 Kindergartenkindern völlig erschöpft oder gar überfordert sind. Deshalb sind kleinere FKR (zu den gesetzlich aktuell festgelegten Größen) zwar für Krippen, Kitas und Horte notwendig, allerdings nicht auf häufig genannte Wunschgrößen, die fraglich werden lassen, ob in solchen Größen das Erlernen von sozialen Kompetenzen noch wirklich möglich ist. Oder ob es nicht dann allein Gruppen ohne jede Konflikte sind. Nach unserer Meinung sind Gruppengrößen von 4-5 Kindern in der Krippe, 12 Kindern in den Kitas und 16-18 Kindern in den Horten für Erzieher_innen machbar und für die Entwicklung der Kinder günstig. Die Einhaltung der o.g. Hinweise und entsprechende nachvollziehbare einheitliche Regeln sind dabei für uns selbstverständlich. Es geht also nicht allein um die Festlegung einer FKR sondern auch um deren ausreichende Finanzierung in den Einrichtungen wie auch die Bereitstellung ausreichender am Bedarf orientierten Plätze der Kindertagesförderung in der Krippe, in der Kita, im Hort und der Kindertagespflege. 4. In Mecklenburg-Vorpommern verfügen 92 Prozent der in den Kitas pädagogisch Tätigen über einen einschlägigen Fachschulabschluss. Wie bewerten Sie diesen im Bundesdurchschnitt höchstens Anteil im Hinblick auf die Qualität der Kindertagesförderung im Land? Der KitaErMSE hat mit seinen Stellungnahmen zur Ablehnung der Aufweichung des Fachkräftekataloges im Frühjahr/Sommer 2017 bereits deutlich gemacht, dass wir Fachkräfte mit einer elementarpädagogischen Ausbildung in den Kitas für unerlässlich halten. Eine Aussage über die Qualität der Kindertagesförderung in M-V und im bundesweiten Vergleich kann an Hand der Anzahl von eingesetzten ausgebildeten Elementarpädagog_innen jedoch nicht getroffen werden. Noch nicht einmal ein Vergleich der Qualität unter den einzelnen Trägern in M-V oder den einzelnen Kitas erscheint uns an der Zahl von eingesetzten Fachkräften möglich. 6 von 22 Seiten

Gerade auch vor dem Hintergrund unserer Antwort unter 3 ist jedoch nicht der Einsatz der Fachkräfte entscheidend, sondern die Bedingungen unter denen sie wirken können. Da gibt es in M-V trotz des in der Fragestellung genannten positiven Wertes Nachholbedarf. Auch Fachkräfte können z.b. bei fehlenden Kollg_innen nur ein Minimum ihrer erlernten Möglichkeiten ausschöpfen. Eine fehlerhafte Berechnung in der FKR oder mangelhafte räumliche oder sachliche Gegebenheiten lassen bei allem Engagement in der Praxis leider viel zu oft nur die Betreuung und das Aufpassen statt Qualität in der Bildung und Förderung zu. Statistische Werte von Verhältnissen zwischen Kindern und Fachkräften sind aus unserer Sicht für die Qualitätsbeurteilung der Arbeit in der Kindertagesförderung allerdings unpraktisch. Es geht in der Kindertagesförderung nicht um statische Elemente oder Produkte sondern um besondere Menschen, um Kinder. Dessen Qualität ist nicht statisch zu ermitteln. 5. Wie bewerten Sie die Einführung der neuen dualorientierten Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin 0- bis 10-Jährige? Auch wenn wir die langfristigen Bemühungen des Landtages zur Behebung des Fachkräftemangels in der Kindertagesförderung mit der Einführung der neuen dualorientierten Ausbildung anerkennen, können wir in der Ausbildung keine aktuellen Verbesserungen für die Betreuung und Bildung unserer Kinder in den Kitas sehen. Auch wenn wir den Ansatz einer dualen Ausbildung für Erieher_innen direkt in den Einrichtungen langfristig begrüßen, müssen wir aus unserer Erfahrungen der Praxis eher Bedenken anmelden und unsere Ablehnung kundtun. Die Ausbildung findet aktuell auf Kosten der Kinder und Erzieher_innen in den Einrichtungen statt, um ein Versäumnis der Vergangenheit auszubügeln und ein langfristiges Ziel umzusetzen. Der Ausbildungsgang ist (nach unseren Informationen) auch nach Beginn allein in M-V anerkannt. Es steht zu befürchten, dass damit das Lohngefüge in den Kitas weiter gedrückt wird. Durch den Einsatz der Auszubildenden bereits während ihrer Ausbildung, anteilig angerechnet auf den Betreuungsschlüssel in der FKR, wird die gesetzliche FKR weiter aufgeweicht und Betreuung und Förderung unserer Kinder wird Auszubildenden überlassen. Das aktuelle Fehlen von Fachkräften wird kaschiert und für die Zukunft manifestiert. Der in Frage 4 dargestellte Wert wird so zu einer Pseudozahl, da Auszubildende als Fachkräfte eingerechnet werden. Wir erwarten, dass Auszubildende auszubilden sind und bis zu den bestandenen Prüfungen zu lernen haben und neben dem Betreuungsschlüssel der FKR mitlaufen aber nicht eingerechnet werden. 7 von 22 Seiten

Unklar ist uns auch immer noch, wie die Auszubildenden in den Einrichtungen ausgebildet werden und woher das zusätzlich Personal (Mentor_innen/Ausbilder_innen) für die Erzieherausbildung plötzlich kommt. Wird dieses zusätzlich in den Einrichtungen durch die Träger eingestellt? Wenn die bisherigen die Erzieher_innen die Ausbildung noch zusätzlich übernehmen, wird dann ihre Arbeitszeit und der Einfluss auf die FKR in der Praxis auch anders berechnet? Wird dann die Zeit der FKR durch die Auszubildenden übernommen? Zahlen Eltern dann wieder für eine FKR die allein irgendwie hingerechnet wird aber nichts mit der Praxis in der Gruppe zu tun hat? Eine duale Ausbildung in der Kita würde unsere Zustimmung finden, wenn Auszubildende zusätzlich in den Einrichtungen sind, unabhängig von der FKR durch Auszubildende in den Einrichtungen betreut werden, die Kosten unabhängig von der/zusätzlich zur Elternbeteiligung getragen sind. Die Ausbildung als Praxisausbildung könnte so ein Erfolg werden, denn die Ausbildung in der Praxis erscheint uns als günstiger Weg, qualifiziertes Personal herauszubilden. 6. Das KifoG M-V unterscheidet zwischen Grund-, Qualitäts- und Einzelförderung. Ist dies Ihrer Meinung nach ein geeigneter Ansatz zur Qualitätsentwicklung und sicherung? Zur Qualität im Zusammenhang mit besonderen Menschen unseren Kindern haben wir oben bereits Ausführungen gemacht. Welche Form der Förderung am Ende den Kindern zugutekommt, wird nur in der Gruppe gemeinsam mit den Eltern/Personensorgeberechtigten entschieden werden können. Es soll dem Kind gut gehen und das sollte im Vordergrund stehen. Jedes Kind entwickelt sich in seiner eigenen Geschwindigkeit. Das sollte zugelassen werden und andererseits dort Förderung gewährt werden, wo es notwendig ist. Den Fachkräften sollte in der Praxis die zeitlichen, technischen und räumlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, dass sie in Abstimmung mit den Eltern qualifiziert die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten können. Es muss dabei zuerst um das Wohl der Kinder und nicht um imaginäre, meist theoretische Ansätze der Qualitätsentwicklung gehen. Es geht um junge Menschen und nicht Produkte, die nach Qualitätsstandards beurteilt werden könnten. Die heutigen bürokratischen Notwendigkeiten sorgen in der Praxis dafür, dass Kindern Förderung vorenthalten wird. Eltern, Erzieher_innen, Leitungen werden durch bürokratische Vorgaben/Anträge abgeschreckt, das Notwendige zu tun. Manchmal wird dies noch durch Engagement Einzelner ausgeglichen. Das Gesetz und nachfolgende Verordnungen müssen den Fachkräften und Eltern den Spielraum gewähren, dass die von uns benannten Ziele, das Wohl der Kinder unter maximal möglicher und nötiger Förderung, gewährleistet werden können. 8 von 22 Seiten

7. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung für Kinder von 1 bis 6 Jahren als Ganztagsanspruch (bei Bedarf und für sozial benachteiligte Personensorgeberechtigten). In welchem anderen Bundesländern gibt es dies noch? Unserer Information nach gibt es u.a. in Hamburg, Bremen, Berlin, Hessen diesen Rechtsanspruch. Wir sehen es allerdings nicht als unsere Aufgabe an, uns daran zu orientieren, was in anderen Bundesländern so getan wird, sondern für das Wohl der Kinder in den Kitas in M-V zu wirken. Für mehr haben wir leider nicht Möglichkeiten und Kraft, da unser Wirken ausschließlich ehrenamtlich zusätzlich zu unseren anderen Aufgaben umgesetzt wird. Es ist schon merkwürdig, dass hauptamtliche Abgeordnete mit hauptamtlichen Mitarbeitenden solche Fragen ernsthaft stellen. 8. In Mecklenburg-Vorpommern sind nur 8 Prozent der Beschäftigten in den Kitas befristet tätig. Wie beurteilen Sie diesen Wert im Bundesvergleich? Werten Sie dies als einen Vorteil für die Beschäftigten und Kinder? Befristung ist für niemanden gut. Zumal wir einen Notstand in dem Bereich Kinderbetreuung haben. Da immer noch nicht eine leistungsgerechte Bezahlung stattfindet. Also ist dies kein Punkt, womit man sich rühmen sollte, denn das aktuell nicht mehr so viele Befristungen vorliegen, ist einfach der Situation geschuldet, dass nicht genügend Erzieher auf dem Markt sind. Für Kinder in der Kindertagesförderung sind wechselnde Fachkräfte möglichst zu vermeiden, da feste soziale Beziehungen in den Einrichtungen für die Entwicklung der Kinder durchaus förderlich sind. 9. Wie beurteilen Sie die Umsetzung des 8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft des Kindertagesförderungsgesetzes in Mecklenburg- Vorpommern? Leider müssen wir hier feststellen, dass die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft insgesamt betrachtet schlecht läuft. In vielen Verwaltungen der Kommunen, der Kreise und Träger sowie bei den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen wird trotz gesetzlicher Vorgaben auf ein partnerschaftliches Miteinander mit den Eltern und/oder Elternvertretungen verzichtet. Die Vorzüge, Eltern 9 von 22 Seiten

partnerschaftlich in das Leben in der Kita und die Planungen der Träger mit einzubeziehen Trägern und Erzieher geht es ja angeblich auch immer ausschliesslich um die Förderung unserer (!) Kinder hat sich leider noch nicht überall durchgesetzt. Viele Träger und Einrichtungen sehen Eltern am liebsten schnell kommen und gehen und zwischendurch die Kinder abgeben. Dass es dabei auch eine Vielzahl von anderen Einrichtungen und Trägern gibt, in denen die Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes auch aus Sicht der Elternschaft partnerschaftlich stattfindet, möchten wir hier jedoch nicht unter den Tisch fallen lassen. Fakt bleibt allerdings auch, dass es auch unter der Elternschaft solche und solche gibt. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass in den Einrichtungen Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung wirken sowie die Verwaltungen der Träger und Kreise gesellschaftliche Verantwortungen übernommen wurde, sind die Anforderungen für die Förderung der Partnerschaft an diese wesentlich höher zu stellen, als an die Eltern. Eltern von Kindern in Kitas leben meist in einer besonderen Situation, die davon geprägt ist, dass sie nunmehr nicht mehr nur für sich sondern auch einen weiteren Menschen verantwortlich sind. Sie haben eine Vielzahl von Problemen zu lösen, für deren Bewältigung ihnen gesetzliche Hilfe in den Kitas, bei den Trägern und in den Verwaltungen zusteht. Sie sind nicht Bittsteller sondern haben das Recht auf Hilfe, Unterstützung und Partnerschaft. Trotz gesetzlicher Vorgaben des KiföG und eindeutiger Darstellung in der Bildungskonzeption für die Kindertagesförderung in M-V, werden Eltern und ihre Vertretungen aber überwiegend eher als Bittsteller denn als Partner im System Kita behandelt. Am deutlichsten nach außen zu Tage tritt dieses auch dadurch, dass immer noch in vielen Veröffentlichungen und Gesprächen aus den Kitas von einer Elternarbeit statt einer Partnerschaft gesprochen wird. Hier müsste, auch und vor allem, durch die Aufsichtsbehörden aktiv eingegriffen werden sowie eine bessere Aufklärung und Kommunikation stattfinden. Die Vorgaben der Bildungskonzeption zu dem Thema müssen ebenso endlich flächendeckend zur Anwendung kommen, wie auch Mechanismen geschaffen werden müssen, die Eltern und ihre Vertretungen mit durchsetzbaren Rechten ausstattet. Was nützen Aussagen im KiföG wie haben partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. (KiföG 8 Abs 1), wenn Träger, Verwaltungen und Erzieher_innen Informationen und Gespräche blockieren und Eltern am Ende zu hören bekommen: Wenn ihnen das hier nicht gefällt, können Sie ihr Kind ja in eine andere Kita geben.. Das ist nach unserem Verständnis nicht partnerschaftlich. 10 von 22 Seiten

Was nützen Bestimmungen der Mitwirkungen von Elternvertretungen im KiföG ( 8 Abs 4), wenn Eltern Ergebnisse aus den Geschäftsstellen der Träger mitgeteilt bekommen und daran nichts mehr ändern können? Was nützen Beteiligungsrechte für die Elternvertretungen, wenn die anderen Partner schon bei der Terminabsprache ohne die Elternvertretungen arbeiten und niemand der anderen Partner sich verantwortlich fühlt, die Elternvertretungen einzubinden? Was nützt ein Auskunftsrecht über die betriebswirtschaftliche Situation der Kita für die Elternvertretung, wenn die Einrichtung bzw. der Träger die Zahlen einfach nicht vorlegt? Und was nützen die ganzen Rechte für die Elternvertretung insgesamt, wenn sie keine rechtliche Möglichkeit haben außer als Privatperson und mit Privatvermögen diese Rechte einzufordern? Was nützen also Rechte auf partnerschaftliches miteinander, wenn die gesetzlichen Partner diese Partnerschaft anders interpretieren oder aber einseitig nicht leben? 10. Welche Maßnahmen sind notwendig, um Mitsprache und Beteiligung der Eltern im Bereich der Kindertagesförderung zu stärken? Es muss allen Beteilgten in der Kindertagesförderung nahe gebracht werden, was es bedeutet, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Das es nur miteinander, nicht gegeneinander geht! Es gibt unserer Ansicht nach viele Vorteile, wenn Eltern unterstützend eingreifen können, denn eine Kindertageseinrichtung ist keine Verwahrstation für die Kindern, sondern eine Geburtsstädte für zukünftige Dichter_innen, Denker_innen, Ingenieur_innen, Ärzt_innen, Mechaniker_innen,. Da das KiföG mit schon weitreichenden Formulierungen für die gesetzlichen Grundlagen einer Partnerschaft in der Kindertagesförderung in M-V ausgestattet ist, liegt es in M-V hauptsächlich auch an der Umsetzung und dem Leben des Gesetzestextes. Dazu gehört es, dass Einrichtungen, Verwaltungen, Träger, Erzieher_innen aber auch Eltern diese Grundlagen gemeinsam umsetzen wollen. Wenn Träger Eltern und ihre Vertretungen als Partner sehen, werden sie sie selbstverständlich zu den Verhandlungen nach 16 einbinden, schon bei der Terminfindung. Es wird auch selbstverständlich sein, dass wesentlichen Angelegenheiten ( 8 Abs. 4) vor der Verkündung mit dem Elternrat besprochen und abgestimmt werden. Und für die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung ( 8 Abs. 4) wird er Elternrat im Idealfall nicht um Auskunft nachfragen müssen, sondern sie ohne dieser Nachfrage vom Träger bekommen. 11 von 22 Seiten

Wenn das dann alles doch mal nicht klappt und die Partnerschaft zwischen Einrichtung/Träger und den Elternvertretungen auf Grund von z.b. persönlichen Befindlichkeiten ins stocken geraten, dann wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe als dritter Partner helfen. Für Konflikt, die auch so nicht behoben werden können, werden Schiedsstellen beim Kreis bzw. beim Land eingerichtet. Die Elternvertretungen erhalten mit der Wahl den Status einer juristischen Person, so dass die Elternvertretung in ihren Angelegenheit notfalls auch juristisch agieren kann und die Verantwortung nicht bei den ehrenamtlichen Eltern liegen muss. Nur mit dieser Möglichkeit kann erreicht werden, dass dann auch Konflikte zwischen den Elternvertretungen und den Trägern/Einrichtungen nicht persönlich geführt werden müssen. So wird gesichert, dass das Problem sachlich betrachtet und gelöst wird. Auf der Eben des Kreises muss der Elternrat darüber hinaus auch finanziell ausgestattet werden. Dadurch würde abgesichert, dass der Kita-Elternrat im Landkreis auch wirklich arbeiten kann. Uns erscheint es aus unseren Erfahrungen heraus bei der flächenmäßigen Größe der Landkreise in M-V notwendig, dass die Kita-Elternräte im Landkreis mit einer festen Geschäftsstelle, die beim Jugendamt angesiedelt werden könnte, ausgestattet wird. Diese wird mit mindestens einer Verwaltungskraft, im Idealfall zusätzlich mit einem/einer Geschäftsführer_in besetzt. Eine Betreuung von, wie bei uns im Landkreis, über 200 Einrichtungen bei etwa 70 Trägern, ist durch einen ehrenamtlichen Vorstand nicht allein zu bewältigen. Nach unseren Erfahrungen steigen die Erwartungen und Anforderungen an Kita-Elternräte im Landkreis, wenn der Elternrat ins Arbeiten kommt und öffentlich wahrgenommen wird. Dann steigen die Anfragen von Eltern und Elternvertretungen aus den Einrichtungen. Viele von denen meinen im übrigen schon heute, dass sie bei einer hauptamtlichen Stelle um Hilfe und Unterstützung bitte, wenn sie beim KitaErMSE anrufen. Finanzielle Mittel für den Kita-Elternrat in den Großkreisen sind auch dafür von Bedeutung, um Menschen unabhängig von ihrem Geldbeutel die Mitarbeit in den Elternvertretungen zu ermöglichen. So müssen Elternvertreter_innen z.b. Fahrtkosten für den Besuch von Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen erstattet bekommen. Allein für eine Beratung von 6 Vorstandsmitgliedern des KitaErMSE müssen im Landkreis MSE 600 Kilometer überbrückt werden. Diese brauchen eine Finanzierung. Auch Materialien und Informationsveranstaltungen bedürfen einer Finanzierung und sind, da sie gesellschaftliche Aufgaben sind, keiner privaten zufälligen Finanzierung überlassen werden. - Wenn man denn Partnerschaft ernst nimmt. Da Eltern aktuell nicht nur über die Steuer schon an der Finanzierung der Anteile der Kommunen, des Kreises und des Landes an der Gesamtfinanzierung der Kindertagesförderung 12 von 22 Seiten

beteiligt sind und über die Elternbeträge auch noch die Geschäftsstellen der Träger mitfinanzieren, sollten auch Elternvertretungen aus diesen Mitteln mit finanziert werden. 11. Welche Elternräte auf Landesebene sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern aktiv? Der Kita-Elternrat MSE hat sich im Jahre 2012 gebildet. Im Frühjahr 2017 hat sich ein Stadtelternrat in Schwerin gebildet. Der Kontakt untereinander ist lose. Weitere Elternräte in Kreisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind uns nicht bekannt. Dass es Elternräte in den Landkreisen nicht flächendeckend gibt, liegt unserer Meinung nach an den gesetzlichen Bedingungen und den dazu fehlenden Verordnungen und Bestimmungen aus dem zuständigen Ministerium. Aber auch an dem fehlenden Engagement der Träger und engagierten Eltern, die diesen Aufwand für einen Kreis betreiben können und wollen. Selbst in unserem Kreis kamen uns vor kurzem noch Einrichtungen unter, in denen Elternräte nicht gebildet wurden, da selbst die Leitung der Einrichtung Anliegen, die nach dem KiföG mit dem Elternrat geregelt werde müssten, irgendwie mit Absprachen mit einigen (!) Eltern regelte. Auf der Ebene des Kreises ist die Bildung von Elternvertretungen für die einzelnen Elternvertretungen schwierig, da es im Kreis keine Verzeichnisse der Elternvertreter_innen in den Einrichtungen gibt. Die Verzeichnisse vorausgesetzt, gibt es für den Vorstand eines bestehenden Kita-Elternrat im Landkreis, wie bei uns, oder aber für engagierte Eltern die dieses in ihrem Landkreis bilden wollen, die Schwierigkeit, diese Eltern der Elternvertretungen einzuladen. In unserem Kreis sind das über 200 Einrichtungen, die eingeladen werden müssen. Nach früheren Aussage aus dem Sozialministerium müssen man denen dann alle einen Brief schicken. 200 x 70 Cent. Ein Elternteil einer Kita im Landkreis trägt dann diese Kosten? Nach den Finanzierungen des System Kita über die Steuern und dem eigenen Elternbeitrag auch noch Portokosten? Selbst wenn das dann aber geregelt werden konnte, mussten wir auch erleben, dass Briefe an Kita-Elternräte mit der Adresse der Kita eines Trägers (mit mehr als 20 Einrichtungen) nachweislich zu mehr als 50 Prozent nicht bei den Elternräten ankamen und in den Einrichtungen verloren gingen. Da E-Mail-Verzeichnisse der Elternräte der Einrichtungen in den wenigsten Fällen vorliegen, um ggf. so eine nicht ganz so geldintensive Möglichkeit zu nutzen, fällt diese Variante aus. Die 13 von 22 Seiten

Einrichtungen bzw. Träger über ihre E-Mail-Adressen anzuschreiben, so man sie dann heraussuchen konnte, ist ebensowenig eine Garantie dafür, dass die Elternvertretungen diese Schreiben bekommen. Das Elternvertretungen und Eltern in den Einrichtungen darüber hinaus nicht auf die Anschreiben des Elternrates des Kreises reagieren, ist dabei für uns eine weitere regelmäßige Tatsache. Es braucht also eine landeseinheitliche Reglung zur Wahl und Sammlung der Kita- Elternvertretungen in den Einrichtungen des Landkreises wie es vergleichbare Verordnungen für den Schulbereich gibt. Eltern aus der Kindertagesförderung bei Tagespflegepersonen in die Arbeit des KitaErMSE einzubinden, gestaltet sich in unserem Kreis darüber hinaus auch dadurch zusätzlich schwierig, dass die Tagespflegepersonen nach Aussage aus dem Jugendamt keine Weitergabe ihrer Adressen an den KitaErMSE wünschten. Solange keine Elternvertretungen in wenigstens der Hälfte der Kreise in Mecklenburg- Vorpommern gebildet wurden, sehen wir keine Grundlage für die Bildung eines Kita- Landeselternrates, auch wenn die vorhandenen Elternräte im Landkreis MSE und in SN mit ihren zwei Delegierten eine Kita-Landeselternrat bilden könnten. 12. In welcher Form erfolgt derzeit die Elternvertretung im Bereich der Kindertagesförderung auf Landesebene (Landeselternrat) nach 8 Absatz 5 Satz 5 bis 7 KiföG M-V? Gar nicht, da die gesetzlichen Regelungen (zwei Delegierte der Elternräte im Landkreis bilden den Kita-Landeselternrat) aktuell nicht erfüllt werden können. Den KitaErMSE gibt es länger, der KitaEr in Schwerin findet sich noch. Weitere Elternvertretungen für den Bereich des KiföG gibt es leider nicht, da die Bildung gerade auch in den Großkreisen mit einer Vielzahl von Hürden behaftet ist unter 11 führten wir dazu aus -, die nur mit wirklicher Hartnäckigkeit und langwierigem Engagement sowie - im Idealfall - Erfahrungen in dem Bereich Organisation und Politik möglich sind. 13. Sehen Sie den Bedarf, einen Elternrat für den Bereich Kindertagesförderung auf Landesebene einzurichten bzw. zu stärken? Wenn ja, welche Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden? 14 von 22 Seiten

Wir sehen den Bedarf. Solange jedoch keine Elternvertretungen in wenigstens der Hälfte der Kreise in Mecklenburg-Vorpommern gebildet wurden, sehen wir als KitaErMSE keine Grundlage für die Bildung eines Kita-Landeselternrates, auch wenn die vorhandenen Elternräte im Landkreis MSE und in SN mit ihren zwei Delegierten eine Kita-Landeselternrat bilden könnten. Es müsste eine Vertretung aus allen Elternräten (der Landkreise) nach demokratischen Standards gewählt werden. Nur so kann gesichert werden, dass das System Kita wirklich mit Elternvertreter_innen m Namen von Eltern gestalten wird. Diese Vertretung sollte auf der Landesebene auch eine (wirklich) angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Ebenso braucht es bei den Flächenbedingungen in M-V dauerhaft besetzte Landesgeschäftsstelle mit ca. 3 Verwaltungsangestellten sowie einem/einer Geschäftsführer_in, die/der vom Kita-Landeselternrat bestimmt wird. Wer Elternbeteiligung und erst recht die gesetzlich vorgeschriebenen Partnerschaft ernst nimmt, muss Eltern auch auf der Landesebene eine Vertretung sichern. Nicht nur mit der Aufnahme in das KiföG sondern auch mit der finanziellen Absicherung durch das Land, ggf. auch unter Beteiligung der Träger. Denn auch auf der Landesebene ist diese Arbeit nicht allein ehrenamtlich abzusichern und braucht es entsprechend Regelungen und Verordnungen bzw. weitere gesetzliche Grundlagen. Da Eltern sich bereits an den Kosten der Geschäftsstellen der Träger, die Kommunen, der Landkreise und des Landes beteiligen, abgesehen von den immer noch zu bezahlenden Kosten für die Kitaplätze ihrer Kinder, haben auch ihre Vertretungen, denken wir, das Recht auf finanzielle Absicherung. Aktuell sind es die Elternvertretungen, die als einzige im System Kita keine Finanzierungssicherheit haben. Gefragt dazu sind neben der Politik und der Verwaltung in den Kreisen und im Land auch die Träger in der Kindertagesförderung. 14. Sehen Sie die zeitnahe Einführung der elternbeitragsfreien Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern als geboten an (Bitte begründen)? JA! Es gibt Bundesländer, wo der Betreuungsplatz bereits kostenfrei ist, siehe Hamburg. Warum wird nicht in die Zukunft der Kinder investiert? Es kann doch nicht sein, dass Eltern sich überlegen, arbeiten zu gehen oder nicht, da Sie die Kosten mit einem Job nicht tragen können. Gerade unter der Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse in M-V scheint es vor den Hintergrund des politischen Willens der Förderung der Familie und von Kindern aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Kindertagesförderung in M-V kostenfrei ist. Bereits an andere Stelle 15 von 22 Seiten

führten wir aus, dass die Bildung von der Geburt an kostenfrei sein muss und nicht zu einem Privileg gemacht werden darf. Die Kostenübernahme an Einkommen zu koppeln erscheint uns ungerecht, da z.b. 10 Euro mehr oder weniger als der Grenzbetrag über die Unterstützung entscheidet und das Familien zum Leben zur Verfügend stehende Geld erheblich mindern kann. Bei mehreren Kindern noch deutlicher. Am Ende führen Staffelungen und Zuschüsse nur dazu, dass das Privileg sich Bildung leisten zu können festgeschrieben und nicht abgeschafft wird. Im Interesse der Förderung und Bildung zukünftiger Generationen muss die Kindertagesförderung umgehend elternbeitragsfrei geregelt werden. Bei einer Elternbeitragsfreiheit ist für uns allerdings selbstverständlich, dass diese nicht auf Kosten der FKR oder anderer Qualitätsstandards eingeführt werden darf. Ebenso muss der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesförderung gewahrt bleiben. Nur weil die Kindertagesförderung kostenfrei ist, darf sie Eltern und Kindern nicht verwehrt werden. 15. Welche Schritte zur Umsetzung der kostenfreien Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern sehen Sie als sinnvoll, notwendig und in welchem Zeitraum als machbar an? Theoretisch wäre eine Umsetzung zum 01.01.18 möglich. Gelder müssten durch den Landtag bereitgestellt werden, nachdem er es bis zum 31.12.2017 beschlossen und das KiföG dahingehend geändert hat. Mit Übergangsbestimmungen, die das Ministerium dazu erlässt, müssten Regelungen für die Zeit bis zum 30.06.2018 getroffen werden, die die Umstellung bei den Trägern und in den Landkreisen möglich macht bzw. die Mittelerstattungen regelt. Mit politischem Willen ist in der Bundesrepublik nicht alles aber Vieles möglich. Die Einführung einer kostenfreien Kindertagesförderung gehört unserer Meinung nach eindeutig zu den Dingen, die mit politischen Willen sofort umsetzbar sind. 16. Welche Schritte für die Einführung der Elternbeitragsfreiheit in der Krippe, Kindertagespflege, im Kindergarten und im Hort sind Ihrer Ansicht nach bis wann erforderlich? Theoretisch wäre eine Umsetzung zum 01.01.18 möglich. Gelder müssten durch den Landtag bereitgestellt werden, nachdem er es bis zum 31.12.2017 beschlossen und das KiföG dahingehend geändert hat. Mit Übergangsbestimmungen, die das Ministerium dazu erlässt, müssten Regelungen für die Zeit bis zum 30.06.2018 getroffen werden, die die Umstellung bei den Trägern und in den Landkreisen möglich macht bzw. die Mittelerstattungen regelt. 16 von 22 Seiten

Die Einführung einer Elternbeitragsfreiheit gehört unserer Meinung eindeutig zu den Dingen, die mit politischen Willen sofort umsetzbar sind. 17. Wie beurteilen Sie die von der Landesregierung geplante Umsetzung der Elternentlastung von 50 Euro pro Kind ab dem Jahr 2018 mit Blich auf das Ziel einer tatsächlichen Entlastung der Eltern? Es ist ein Weg in die richtige Richtung, aber was hindert den Landtag daran, sofort kostenfreie Kindertagesplätze für alle anzubieten? Warum soll es denn jetzt erst wieder über ein weiteres Sondergeschenk mit Sonderverordnungen ein solches Verfahren geben. Natürlich werden auch Eltern ein Geschenk von monatlich 50 Euro nicht ablehnen. Es ist jedoch kein wirklicher Schritt zur Stabilisierung des Systems Kita. Um es ganz spitz zu formulieren: Mit 50 Euro jetzt halten sich die Landesregierung und der Landtag die Option offen, später ein weiteres Geschenk zum Wahlkampf für das Wahlvolk zu machen. Mit dem Geschenk heute wird nichts wirklich verbessert. Es sei deshalb von uns darauf hingewiesen, dass es bei der Novellierung des Finanzierungssystems der Kitas in M-V nicht um weitere Sonderprogramme gehen sollte, sondern um kostenfreie Bildung und Betreuung in den Kitas für die Familien. Eltern ist die Hinund Herschieberei der Verantwortung zwischen Gemeinden, Kreisen und dem Land egal. Sie können und wollen nicht nachvollziehen, dass richtigerweise hohen pädagogische Standards gesetzlich festgelegt werden und die Landesregierung sich unter den Hinweisen von Zahlungen von Millionensummen dafür feiern lässt. Gleichzeitig werden jedoch die Standards wieder aufgehoben, wenn denn das Geld zur Umsetzung dann doch nicht ausreichend ist, weil Kreise und Gemeinden nicht ihre Beiträge schultern können/wollen vergl. beispielhaft die o.g. Berechnung des pädagogischen Personals mit VzÄ. Dadurch wird über die Entgelt- und Dienstleistungsverhandlungen nach 16 KiföG eine Spirale der weiteren Verschiebung von geforderten und richtigen Standards in Gang gesetzt, da bereits die Berechnungsgrundlagen falsch sind, die Träger und Gemeinden ihre Anforderungen entweder herabsetzen oder aber an den Kosten sparen und auf Aufgaben sowie Aufwendungen mindestens in der Darlegung zu den Verhandlungen verzichten und u.a. beim Personal auf Verschleiß fahren. - Allein die Eltern werden über Gebührenbescheide verpflichtet Beträge zu zahlen, wobei die in der Summe denen der Landesregierung in nichts nachstehen. Um im Grundsätzlichen zu bleiben; es muss ein Finanzierungssystem der Kitas in M-V geben, das für die Eltern (und alle anderen) durchsichtig ist. Ein klares Finanzierungssystem das Eltern nicht erst eine Entlastung gewährt sondern die Kosten erst gar nicht bei den Eltern aufkommen lässt, erscheint uns wesentlich transparenter und unbürokratischer. 17 von 22 Seiten

Aber Eltern nehmen natürlich auch gern Geschenke an. 18. Sehen Sie die im Gesetzentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 angesetzten Mittel im Einzelplan 10, Kapital 1027, Titel 633.10 von +23,5 Millionen Euro für 2018 und + 24,7 Millionen Euro für 2019 für die geplante Elternentlastung als ausreichend an? Dazu können wir keine detaillierten Antworten geben. Mit unseren Möglichkeiten ist es uns nicht möglich die Berechnungen vorzunehmen oder zu prüfen. Wir erwarten, dass die politisch gewollten Aufgaben ausreichend finanziert werden und am Ende auch Menschen die nicht über spezielles Fachwissen verfügen, einfach nachzuvollziehen können, welche Mittel für was zu Verfügung gestellt werden. Das Verstecken von Mitteln in weiteren Sparten, Tabellen oder Haushalten andere Ministerien sollte dabei unterbleiben. In diesem Sinne möchten wir darauf hinweisen, dass der aktuelle Beitrag der Eltern zum System-Kita neben den Steuerabgaben direkt mehrere Millionen Euro jährlich beträgt. Bis zu jedem Kind und jeden Monat können Eltern diesen Beitrag in ihrem Portmonee nachvollziehen. 19. Wie beurteilen Sie die ab 2019 geplante Regelung der Beitragsentlastung für Eltern, die gleichzeitig für zwei oder mehr Kinder Kindertagesförderung im Anspruch nehmen, hinsichtlich des Ziels, Familien tatsächlich zu entlasten? Bereits an anderer Stelle führte wir aus: Gerade unter der Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse in M-V scheint es vor den Hintergrund des politischen Willens der Förderung der Familie und von Kindern aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Kindertagesförderung in M-V kostenfrei ist. Die Bildung von der Geburt an muss kostenfrei sein und darf nicht zu einem Privileg gemacht werden. Die Kostenübernahme an Einkommen zu koppeln erscheint uns ungerecht, da z.b. 10 Euro mehr oder weniger als der Grenzbetrag über die Unterstützung entscheidet und das Familien zum Leben zur Verfügend stehende Geld erheblich mindern kann. Bei mehreren Kindern noch deutlicher. Am Ende führen Staffelungen und Zuschüsse nur dazu, dass das Privileg sich Bildung leisten zu können festgeschrieben und nicht abgeschafft wird. Im Interesse der Förderung und Bildung zukünftiger Generationen muss die Kindertagesförderung umgehend elternbeitragsfrei geregelt werden. Eine Beitragsentlastung für Eltern mit zwei oder mehr Kindern in der Kindertagesförderung erübrigt sich dann, wenn die Kindertagesförderung kostenfrei ist. 18 von 22 Seiten

Direkt geantwortet: Natürlich ist jede Entlastung von Familien zu begrüßen. Wir haben aber ein anderes Ziel als nur solche in der Frage genannten Familien zu entlasten. 20. Wie viele zusätzliche Mittel sind dafür Ihrer Erkenntnis nach notwendig? Mit welcher Summe muss der Leertitel im Doppelhaushalt 2018/2019, einzelplan 10, Kapital 1027, Titel 633.09 (neu) mindestens ausgestattet werden? Dazu können wir keine detaillierten Antworten geben. Mit unseren Möglichkeiten ist es uns nicht möglich die Berechnungen vorzunehmen oder zu prüfen. Wir erwarten, dass die politisch gewollten Aufgaben ausreichend finanziert werden und am Ende auch Menschen die nicht über spezielles Fachwissen verfügen einfach nachzuvollziehen können, welche Mittel für was zur Verfügung gestellt werden. Das Verstecken von Mitteln in weiteren Sparten, Tabellen oder Haushalten andere Ministerien sollte dabei unterbleiben. In diesem Sinne möchten wir darauf hinweisen, dass der aktuelle Beitrag der Eltern zum System-Kita neben den Steuerabgaben direkt mehrere Millionen Euro jährlich beträgt. Bis zu jedem Kind und jeden Monat können Eltern diesen Beitrag in ihrem Portmonee nachvollziehen. 21. Wie müsste sich aus Ihrer Sicht das Finanzierungssystem der Kindertagesförderung ändern, um a) Eltern deutlich und nachhaltig zu entlasten, b) Die Elternbeitragsfreiheit für alle Bereiche der Kindertagesförderung einzuführen? Um Eltern zu entlasten bzw. die Elternbeitragsfreiheit müsste nach der politischen Entscheidung ein Finanzierungssystem entwickelt werden, dass die Kosten für die Kindertagesförderung komplett aus dem Haushalt des Landes deckt. Eine Finanzierungsunterstützung aus dem Bund wäre wünschenswert, würde das Finanzierungssystem allerdings auch wieder anfällig für wechselnde politische Vorlieben machen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Finanzierungssystem auch für Nichtexperten transparent bleibt und die Mittelabfrage für die Kitas unbürokratisch stattfinden kann. Die aktuell unterschiedlichsten Förderungen und Entlastungen können abgeschafft werden, da Kindertagesförderung kostenfrei für Eltern ist. Die Erzieher_innen erhalten eine Eingruppierung in den TVÖD mit landesweit einheitlichen Reglungen und Bestimmungen, so dass sie vergleichbar sind. 19 von 22 Seiten

22. Welche weiteren Maßnahmen sehen Sie als erforderlich an, um die kostenfreie Kita umsetzen zu können? Eine kostenfreie Kita kann zum 01.01.18 landesweit umgesetzt werden. Gelder müssten durch den Landtag bereitgestellt werden, nachdem er es bis zum 31.12.2017 beschlossen und das KiföG dahingehend geändert hat. Mit Übergangsbestimmungen, die das Ministerium dazu erlässt, müssten Regelungen für die Zeit bis zum 30.06.2018 getroffen werden, die die Umstellung bei den Trägern und in den Landkreisen möglich macht bzw. die Mittelerstattungen regelt. Die Einführung einer Elternbeitragsfreiheit gehört unserer Meinung eindeutig zu den Dingen, die mit politischem Willen sofort umsetzbar sind. 23. Welche Vorkehrungen sind hinsichtlich des mit einer dann voraussichtlich ansteigenden Betreuungsquote Einhergehenden weiteren Fachkräftebedarfs zu treffen? Eine signifikante Erhöhung der Betreuungsquote der Kinder in M-V können wir aktuell nicht erkennen, da bereits bereits 97 Prozent der Kinder in M-V eine Kindertageseinrichtung im Alter zwischen 3 und 6 Jahren besuchen. Darauf, dass Fachkräfte schon heute in nicht unbeträchtlicher Zahl in den Einrichtungen fehlen und sich der Fachkräftemangel, durch das Versäumnis der Ausbildungsförderung in den vergangenen Jahren sowie durch die Verrentung aktuell arbeitender Erzieher_innen weiter verschärfen wird, ist jedoch zu reagieren. Mit der Einführung der dualorientierten Ausbildung in den Einrichtungen wurde das Problem angegangen, auch wenn dabei, wie o.g. einige Mängel noch beseitigt werden müssen. Entscheidend wird aber aus unserer Sicht sein, dass sich die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für die Erzieher_innen wesentlich ändern. Eine landesweite Einordnung der Erzieher_innen in den TVöD würde eine Vergleichbarkeit mit den Fachkräften in den westlichen Bundesländern schaffen und den Beruf im Land attraktiver werden lassen. Wenn dann die Arbeits-, Anstellungsbedingungen und die Bezahlung vergleichbar sind und zum Bestreiten des Lebensunterhalts der Erzieher_innen ausreicht, werden Personalengpässe kleiner werden. Wenn Erzieher_innen in M-V heuten 500 bis 800 Euro weniger als in den westlichen Bundesländern bekommen, ist es niemandem zu verdenken, wenn er/sie in diese Bundesländer geht. Noch dazu, wenn die Gruppen dort kleiner und die Arbeitsbedingungen besser sind. 20 von 22 Seiten

Arbeitsbedingungen mit ausreichender mittelbarer Arbeitszeit sowie qualifizierter und finanzierter Weiterbildung tragen dazu bei, dass Menschen Erieher_innen werden oder bleiben wollen oder nach M-V (zurück-)kommen. Mit Billiglohnland, hoher FKR und alten Gebäuden ist auf Dauer keine qualifizierte Förderung in Kitas machbar. 24. Welche haushaltsrelevanten Verbesserungen in der Qualität der Kindertagesförderung in M-V sind aus Ihrer Sicht zeitnah vorzunehmen? Die Qualität in der Kindertagesförderung ist trotz unzureichender Finanzierung durch das Land, die Kreise und die Kommunen durch das Engagement vieler tausend Erzieher_innen und anderer engagierter Menschen in den Einrichtungen überwiegend gut. Trotz der unzureichenden Ausstattung mit Mitteln und Zeit geben Eltern ihre Kinder gern in die Kindertegesförderung in M-V. Diese Qualität ist allerdings auch davon geprägt, dass in vielen Einrichtungen Erzieher_innen fehlen, die gesetzlichen Reglungen zur FKR mit Ausnahmeregelungen umschifft werden, und Eltern über den Mangel an Kitaplätzen in ihren Wohnorten erpressbar werden. Um Qualität zu sichern bedarf es natürlich qualifizierter Weiterbildungen. Die Zeit ist im Wandel und darauf sollte sich auch das Land M-V einstellen. Heute zusätzliche Projekte wie z.b. Sprachkita sollten ordentlich in die Titel Kindertagesförderung eingeordnet werden und Kitas sollten die Möglichkeit haben eigene Projekte zu entwickeln. Dafür müssen Mittel bereitstehen, damit sie genutzt werden können, wenn sie gebraucht werden. Durch die Bereitstellung ausreichender Mittel des Landes kann verhindert werden, dass Träger über Gehälter, die weit unter den Bedingungen des TVöD liegen, ihre Dienstleistungsangebote hinrechnen. 25. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit einer zeitnahen Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, beginnend im Hort mit der Sendung des Schlüssels auf 1:18? Welche finanziellen und personellen Auswirkungen hat dies aus Ihrer Sicht? Die Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtungen muss nicht auf ein Niveau der Betreuungsfähigkeit von Nicht-Fachkräften herunter gefahren werden. Erzieher_innen sind Fachkräfte mit Qualifikationen und Erfahrungen. Ihre Betreuungs- und Förderungsfähigkeit unterscheidet sich und ist deshalb nicht vergleichbar von den Fähigkeiten von Eltern, die 21 von 22 Seiten

nach einem Kindergeburtstag mit 8 Kindergartenkindern völlig erschöpft oder gar überfordert sind. Deshalb sind kleinere Gruppen zwar für Krippen, Kitas und Horte zwar notwendig, allerdings nicht auf häufig genannten Wunschgrößen, die fraglich werden lassen, ob in solchen Größen das Erlernen von sozialen Kompetenzen noch wirklich möglich ist. Oder ob es nicht dann allein Gruppen ohne jede Konflikte sind. Nach unser Meinung sind Gruppengrößen von 4-5 Kindern in der Krippe, 12 Kindern in den Kita und 16-18 Kindern in den Horten für Erzieher_innen machbar und für die Entwicklung der Kinder günstig. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass diese Größe für die Gruppen und auf eine_n Erzieher_in nicht überschrittet wird. Der aktuelle Standard, nachdem diese Größe durchschnittlich in sechs Monaten nicht überschritten werden darf, führt leider zu Recheneskapaden bei verschiedenen Trägern, die den Erzieher_innen und Kindern Gruppengrößen in der Kita von bis zu 20 Kindern und in Horten bis zu 26-30 Kindern zumutet. Es geht also nicht allein um die Festlegung einer FKR sondern auch um deren ausreichende Finanzierung in den Einrichtungen wie auch die Bereitstellung ausreichender am Bedarf orientierter Plätze der Kindertagesförderung in der Krippe, in der Kita im Hort und der Kindertagespflege. Die Berechnungen möglicher personellen und finanziellen Auswirkungen dieser Veränderung der FKR liegen nicht in unseren Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen Monty Schädel Vorsitzender des KitaErMSE in E-Mail-Abstimmung mit dem Vorstand des Kita-Elternrat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 22 von 22 Seiten