Stellungnahme des ver.di Landesbezirks Nord zum Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/636

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Transkript:

ver.di Hüxstr. 1-5 23552 Lübeck Per E-Mail Landesbezirksleitung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord Schleswig-Holsteinischer Landtag Frau Dörte Schönfelder Geschäftsführerin des Wirtschaftsausschusses Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Hüxstr. 1-5 23552 Lübeck Telefon: 0451/8100-0 Durchwahl: 0451/8100-712 Telefax: 0451/8100-757 PC-Fax: +49 1805 837343-20011 susanne.schoettke@verdi.de www.nord.verdi.de Susanne Schöttke Landesbezirksleiterin Datum 15. Juni 2018 Ihre Zeichen Unsere Zeichen ssc/de Stellungnahme des ver.di Landesbezirks Nord zum Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/636 Sehr geehrte Frau Schönfelder, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2018. Gern übersenden wir Ihnen unsere schriftliche Stellungnahme zu dem o. g. Gesetzentwurf wunschgemäß und fristgerecht per E-Mail mit der Bitte um Weitergabe an den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Dr. Tietze und die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Ver.di lehnt gemeinsam mit dem DGB den Gesetzentwurf ab und erwartet von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eine deutliche Erhöhung des Landesmindestlohnes nach 5 des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig-Holstein. Wir verweisen auch auf die Stellungnahme des DGB Nord an das MWVATT vom 14. Februar 2018, die wir Ihnen der Einfachheit halber zusammen mit unserer Stellungnahme in der Anlage nochmals übersenden. Ergänzend führen wir aus: Der Gesetzentwurf wird mit der Einführung des allgemeinen bundesweiten Mindestlohns und dessen voraussichtlichen Erhöhung über den derzeitigen Stand des Landesmindestlohns zum 01. Januar 2019 begründet. IBAN DE60500500000082000100 BIC-Code HELADEFFXXX

Landesbezirksleitung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord Ein entsprechend erhöhter allgemeiner bundesweiter Mindestlohn würde, so die Annahme, den Landesmindestlohn entbehrlich machen. Wir stellen fest, dass eine zu erwartende Erhöhung des allgemeinen bundesweiten Mindestlohnes eine bei weitem nicht gesicherte Annahme darstellt. Die Ausgestaltung der Anpassung des allgemeinen bundesweiten Mindestlohns obliegt einer Fachkommission, die sich bis zum heutigen Tage noch nicht über konkrete Zahlen zu einer Erhöhung geäußert hat. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die private Wirtschaft wird von einer bürokratischen Entlastung der Empfänger öffentlicher Zuwendungen gesprochen, sofern der Landesmindestlohn abgeschafft würde. Die angeführte Verringerung des Verwaltungsaufwandes ist aus unserer Sicht nicht erheblich. Gleichzeitig wird angeführt, dass der allgemeine bundesweite Mindestlohn weiterführender sei, weil dieser individuell von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Verstößen einklagbar ist. Eine nicht unwesentliche Anzahl der Menschen, die vom Landesmindestlohn profitieren, befindet sich in zeitlich befristeten und stark abhängigen -prekären- Arbeitsverhältnissen. Nach gewerkschaftlichen Erfahrungswerten werden gerade in diesem Bereich, relativ gesehen, deutlich weniger arbeitsrechtliche Verstöße zur Anzeige gebracht. Es sollte ein Anliegen der Landesregierung sein, genau über Nebenbedingungen in Zuwendungsverfahren ein deutliches Signal zu setzen, dass eine Nichtberücksichtigung des Mindestlohnes klare Konsequenzen für die Zuwendungsbewilligung hat. Die Herausnahme dieser Regelungen aus den Zuwendungsverfahren sendet aus Sicht von ver.di ein gegenteiliges Signal an mögliche Empfänger öffentlicher Zuwendungen. Das Landesmindestlohngesetz stellt in der derzeit gültigen Fassung ein Bekenntnis des Landes Schleswig-Holstein für faire Arbeitsvergütungen auch in nicht tarifierten Bereichen dar. Das Land sollte auch weiterhin eine Vorbildfunktion in seinem direkten Einflussbereich einnehmen. Seite 2 von 3

Landesbezirksleitung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord Unseres Erachtens ist gerade im Lohnkeller Schleswig-Holstein eine der wesentlichen Fragen, wie die Landespolitik soziale Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken kann. Hierzu ist ein Landesmindestlohn ein wichtiges Puzzleteil, das den öffentlichen Zuwendungen eine strategische Rolle zuspricht und dabei hilft, unsere Wirtschaft und Gesellschaft in der Zukunft besser zu machen und hilft, unseren Wohlstand zu bewahren und die Beschäftigten an diesem teilhaben zu lassen. Gern stehen wir für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Susanne Schöttke Anlage: Stellungnahme des DGB Nord zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Landesmindestlohns in Schleswig- Holstein vom 14. Februar 2018 Seite 3 von 3

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Nord Besenbinderhof 60 20097 Hamburg MWVATT Minister Dr. Buchholz und Gabriele Tahal Abteilungsleiterin Arbeit Kiel Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Landesmindestlohns in Schleswig-Holstein 14. Februar 2018 Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buchholz, sehr geehrte Damen und Herren, Uwe Polkaehn Vorsitzender DGB Bezirk Nord uwe.polkaehn@dgb.de das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig- Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 09. Januar 2018 zu einer Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf aufgefordert. Dieser Aufforderung kommt der DGB hiermit gerne nach. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen den Gesetzentwurf ab und erwartet von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eine deutliche Erhöhung des Landesmindestlohnes nach 5 des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig- Holstein. Schleswig-Holstein hat schon heute das am Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von Vollzeitbeschäftigten gemessene niedrigste Lohnniveau der westlichen Bundesländer. Mit einem Medianentgelt von 2.888 EUR/Monat bei Vollzeit liegt Schleswig-Holstein mittlerweile um 134 EUR unterhalb des Medianentgeltes Niedersachsens und um 656 EUR unterhalb Hamburgs. Im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern ergibt sich eine negative Differenz von 376 EUR, im gesamtdeutschen Vergleich von 245 EUR. Der Vergleich zum Nachbarn Dänemark mit einem durchschnittlichen Entgeltunterschied von weit über 1.000 EUR/Monat sei hier nur am Rande erwähnt. Ursächlich hierfür ist u.a. eine abnehmende und zu geringe Tarifbindung in Schleswig- Holstein. Während im westdeutschen Schnitt 59 Prozent der Beschäftigten unter tarifierte Entgelt- und Arbeitsbedingungen fallen sind es in Schleswig-Holstein nur noch 44 Prozent und damit sogar weniger als in Mecklenburg-Vorpommern. Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass die grundgesetzlich geschützte und in einer sozialen Marktwirtschaft ordnungspolitisch gewünschte Tarifautonomie mittlerweile durch etliche Telefon: 0402858202 Telefax: 0402858235 UP/KK Besenbinderhof 60 20097 Hamburg nord.dgb.de

Seite 2 von 3 des Schreibens vom 14.02.2018 Arbeitgeber und deren OT-Verbände unterlaufen wird, so dass der Gesetzgeber seit geraumer Zeit untere Lohngrenzen definiert. Dies macht aus unserer Sicht nicht nur ordnungs- und wirtschaftspolitisch Sinn, weil so der Wettbewerb weniger durch Lohndumping als vielmehr über Qualität und Innovation erfolgt, sondern ist auch eine Frage von Gerechtigkeit, ob Menschen vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Unseres Erachtens ist gerade im Lohnkeller Schleswig-Holstein eine der wesentlichen Fragen wie die Landespolitik soziale Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken kann. Hierzu ist ein Landesmindestlohn ein wichtiges Puzzleteil, der den öffentlichen Zuwendungen eine strategische Rolle zuspricht und dabei hilft unsere Wirtschaft und Gesellschaft in der Zukunft besser zu machen und hilft, unseren Wohlstand zu bewahren und die Beschäftigten an diesem teilhaben zu lassen. Das Ausgabeverhalten des Staates ist hierfür, allein schon auf Grund seines Umfanges, wesentlich. Öffentliche Mittel müssen verantwortungsvoll ausgegeben werden, das ist das Land nicht nur den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig sondern auch den von öffentlichen Ausgaben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Beibehaltung und Erhöhung des Landesmindestlohnes würde zudem die Kaufkraft und damit den Konsum als wesentliche volkswirtschaftliche Nachfragegröße, mit entsprechend positiven Wachstumsimpulsen für das Land, stärken. Er könnte in diesem Sinne besonders wirksam sein, da gerade Niedrigeinkommensbezieher einen deutlich größeren Teil ihres Einkommens regional wachstumsfördernd verausgaben. Von einer Erhöhung des Landesmindestlohnes könnte ebenso ein wichtiges Signal in der Fachkräftedebatte gesetzt werden. Es ist mittlerweile ein alter Hut, dass die Verfügbarkeit von Fachkräften das zukünftige Wirtschaftswachstum einer Region wesentlich limitiert. Von Fachkräftemangel wird mittlerweile aus nahezu allen Bereichen berichtet, von den sozialen über die landwirtschaftlichen bis hin zu den Dienstleistungsbranchen. Der Standort wird allerdings nur dann dauerhaft seine Wachstumspotentiale zur Geltung bringen können, wenn Schleswig-Holstein auch in Bezug auf die gezahlten Löhne zu den benachbarten Bundesländern aufschließt, zumal die bisher aus den östlichen Bundesländern einpendelnden rd. 31.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aufgrund der demografischen Entwicklung im Osten zurückgehen werden. Sicherlich gibt es viele Gründe in unserem schönen Land zu arbeiten, aber ein wesentliches Argument steckt fraglos in der Lohntüte. Im Übrigen kann u.e. Empfängern öffentlicher Zuwendungen durchaus auch ein gewisses Maß an Bürokratie abverlangt werden, wie im übrigen jedem anderen Empfänger staatlicher Zuwendungen ebenfalls. Wer allein mit Bürokratiekosten argumentiert stellt das gesellschaftliche Gebilde insgesamt infrage, da jegliche staatliche Ordnung selbstverständlich auch auf Bürokratie fußt. Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Seite 3 von 3 des Schreibens vom 14.02.2018 Freundliche Grüße Uwe Polkaehn