In der Reformierten Kirche Zürich- Wipkingen finden Menschen die Möglichkeit, ihre Talente und Begabungen zu Gunsten ihrer Mitmenschen einzusetzen.

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Transkript:

Dein Talent in der Gemeinschaft Konzept zur Freiwilligenarbeit In der Reformierten Kirche Zürich- Wipkingen finden Menschen die Möglichkeit, ihre Talente und Begabungen zu Gunsten ihrer Mitmenschen einzusetzen. Unsere Leitsätze einladen: Eingeladen zur Gemeinschaft Wir laden ein zur Teilnahme und zur Mitarbeit. Wir freuen uns über alle, die mitwirken möchten. Wir suchen mit Ihnen eine Aufgabe, die Ihren Fähigkeiten entspricht. begegnen: Arbeiten im Team Wir bieten Arbeiten in unterschiedlichen Teams. Die Begegnung mit Menschen ist von entscheidender Bedeutung für unser Leben. begleiten: Gemeinsam unterwegs Wer in unserer Kirchgemeinde mitarbeitet, hat eine direkte Ansprechperson. fördern: Weiterbildung als Angebot Wir unterstützen unsere Freiwilligen bei der Ausübung ihrer Aufgaben und bieten Entfaltungsmöglichkeiten. wertschätzen: Gutes tun und darüber reden Wir anerkennen den Einsatz unserer Freiwilligen und reden darüber. Ihre Erfahrung und Anliegen sind uns wichtig bei der Gestaltung des Gemeindelebens.

Konzept zur Freiwilligenarbeit in der Ref. Kirchgemeinde Wipkingen 1. Bedeutung von Freiwilligenarbeit Freiwillige beleben und bereichern die Kirche Freiwillig engagierte Menschen machen unsere Kirchgemeinde farbig und lebendig. Sie bereichern die kirchlichen Angebote. Eine Kirche, die zusammen mit Freiwilligen gesellschaftliche Fragen aufgreift, ist bei den Menschen und lebt. Freiwilligenarbeit ist ein Geben und Nehmen Freiwillige engagieren sich aus freiem Willen und unentgeltlich für andere Menschen, für die Gesellschaft und ihre Umwelt. Dabei gewinnen sie Kontakte, Gemeinschaft und neue Erfahrungen. Sie bringen ihre Kompetenzen ein und gestalten die Gemeinde mit. Freude und Wertschätzung spielen dabei eine wichtige Rolle. Freiwilligenarbeit braucht einen guten Boden Zufriedene Freiwillige sind für eine Kirchgemeinde nach aussen eine gute Visitenkarte. Nicht zuletzt für das Gewinnen weiterer Freiwilliger. Dafür braucht es unter anderem klare Rahmenbedingungen, Konzepte und Verantwortlichkeiten, die für die Freiwilligenarbeit in der Kirche förderliche Bedingungen schaffen und deren Stellenwert verdeutlichen. Die Begleitung der Freiwilligen ist eine wichtige Aufgabe Die Verantwortlichen planen die Einsätze, gewinnen Freiwillige für die Mitarbeit und begleiten sie. Gemeinsam mit den Freiwilligen werten sie die Arbeit aus. Sie entwickeln geeignete Formen der Anerkennung und fördern die persönliche Entwicklung durch Weiterbildung und Erfahrungsaustausch. Dadurch gewinnen wiederum die Angebote an Qualität.

2. Definitionen Freiwilligenarbeit ist unbezahlte, selbstgewählte Arbeit und entspricht den eigenen Wünschen, Fähigkeiten und Gaben. Freiwilligenarbeit soll die bezahlte Arbeit ergänzen und nicht konkurrenzieren. Freiwillige ermöglichen Angebote, die ohne freiwilligen Einsatz von den bezahlten Mitarbeitenden nicht angeboten werden könnten und doch wichtig sind. Damit Freiwilligenarbeit lange Freude macht, sollte sie ein gesundes Mass an zeitlicher und emotionaler Belastung nicht überschreiten. Beauftragte leisten Einsätze, die ausgewiesene Kompetenzen voraussetzen (z.b. pflegerische Begleitpersonen in den Seniorenferien) oder eine Leitungsverantwortung beinhalten. Dabei handelt es sich in der Regel um Angebote, die von der Zürcher Landeskirche gefordert werden oder durch einen Beschluss der Kirchenpflege festgelegt wurden. Es gibt Beauftragte mit regelmässig wiederkehrenden oder auch einzelnen Einsätzen, die je nach Einsatzgebiet pauschal oder nach geleisteten Stunden entschädigt werden. Behördenmitglieder werden von der Kirchgemeindeversammlung gewählt und nehmen ihre Verantwortung gemäss Kirchenordnung und kantonalen Recht wahr. Sie werden entsprechend dem Reglement über die Entschädigung für Behörden und Kommissionen des Stadtverbandes der Zürcher Kirchgemeinden entgolten. Festangestellte Mitarbeitende stehen in einem arbeitsrechtlich geregelten Lohnverhältnis. Ihre Aufgaben und Kompetenzen regelt der Stellenbeschrieb. 3. Organisation und Verantwortlichkeit der Freiwilligenarbeit Die Kirchenpflege regelt die Rahmenbedingungen, die Aufgaben der Verantwortlichen, sowie die Rechte und Pflichten der Freiwilligen anhand des Freiwilligenkonzepts und wertet die Freiwilligenarbeit regelmässig aus. (Standortbestimmung, Überprüfung anhand der Legislaturziele). Für die Evaluation und operative Umsetzung ist die Steuerungsgruppe zuständig. Sie besteht aus mindestens je einer Vertretung von Seiten Pfarramt, Sozialdiakonie und Kirchenpflege. Die Arbeit der Kirchgemeinde ist in verschiedene Ressorts unterteilt. Innerhalb der Ressorts wird die Freiwilligenarbeit mehrheitlich in verschiedenen Gruppen geleistet und durch einen Gruppenverantwortlichen begleitet und betreut. Dieser ist in der Regel ein Angestellter der Reformierten Kirche Zürich-Wipkingen und hat die Verantwortung, dass die in diesem Konzept vereinbarten Rahmenbedingungen in seinem Arbeitsbereich eingehalten werden. Gruppenverantwortliche sind die direkten Ansprechpersonen der zur Gruppe gehörenden Freiwilligen.

Die Verantwortlichkeit für jede einzelne Freiwilligengruppe ist im Organigramm festgehalten und wird regelmässig auf ihre Aktualität hin überprüft. siehe Merkblatt S. 9 4. Arbeitsbedingungen und Rechte der Freiwilligen Freiwillige werden durch die Gruppenverantwortlichen in ihre Aufgaben eingeführt und darin begleitet. Die Freiwilligen kennen die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz. Bei wiederkehrenden Einsätzen erhalten sie auf Wunsch auch eine schriftliche Einsatzvereinbarung, erstellt durch die Gruppenverantwortlichen. Die gruppenverantwortliche Person kann bei Bedarf Einsatzvereinbarungen in die Wege leiten. _siehe Formular Einsatzvereinbarung S. 10 Freiwillige erhalten eine persönliche und fachliche Förderung und je nach Einsatzgebiet wird ein Erfahrungsaustausch angeboten. Die Verantwortung liegt bei den Gruppenverantwortlichen. Freiwillige haben eine Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe. Ansprechperson ist die operative Leitung oder der Gruppenverantwortliche. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer, Bibliothek usw.) ist zu Bürozeiten gewährleistet. Freiwilligenarbeit soll im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 4-6 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der Freiwilligen werden die geleisteten Stunden für den Nachweis vom Sekretariat bestätigt und der Gruppenverantwortliche verfasst ein Arbeitszeugnis mit Unterschrift der Ressortleitung. Freiwillige haben die Möglichkeit zu einem Standortgespräch mit dem Gruppenverantwortlichen. Der Impuls kann auch vom Gruppenverantwortlichen ausgehen. siehe Merkblatt Standortgespräch S. 11-13 5. Pflichten der Freiwilligen Wer sich freiwillig engagiert, geht selbst gewählte Verpflichtungen ein. Die Kirchgemeinde darf mit den vereinbarten Leistungen rechnen. Sorgfaltspflicht Freiwillige tragen Verantwortung gegenüber den Menschen, mit denen sie im Auftrag der Kirchgemeinde zu tun haben. Insbesondere wahren sie die Privatsphäre von Dritten, handeln mit der notwendigen Sorgfalt und halten vereinbarte Abmachungen ein. Sie respektieren die ethische und theologische Grundhaltung der reformierten Landeskirche nach bestem Wissen und Gewissen. Bei Verhinderung oder beabsichtigter Beendigung des Einsatzes informieren sie rasch möglichst die Gruppenverantwortlichen.

Schweigepflicht Freiwillige unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich insbesondere auf Informationen über Personen und spezielle Sachverhalte im Zusammenhang mit ihrem freiwilligen Einsatz. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligenarbeit bestehen (Art. 22 und 110 der Kirchenordnung). In schwierigen Situationen dürfen Freiwillige in vertraulichen Gesprächen mit Supervisoren oder anderen durch die Kirchgemeinde eingesetzten Vertrauenspersonen solche Sachverhalte äussern, wenn dies zur Lösung der schwierigen Situation notwendig ist. Konfliktlösung Bei Konflikten gilt es, folgenden Ablauf einzuhalten: Die betroffenen Personen sprechen einander direkt an. Wenn der Konflikt nicht gelöst werden kann, wird der Gruppenverantwortliche zur Klärung beigezogen. Ist immer noch keine Lösung möglich, übernimmt die zuständige Ressortleitung das Mandat zur Konfliktlösung oder delegiert dieses an eine externe Fachperson. Prävention von sexuellem Missbrauch Wir achten und schützen die Integrität der uns anvertrauten Menschen. Bei Bedarf ziehen wir die Beratung der Fachstelle MIRA bei. siehe Merkblatt S. 14 und www.mira.ch 6. Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligenarbeit In den Begegnungen mit unseren Freiwilligen gehören elementare Punkte wie Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, die persönlichen Kontakte und der konstruktive Umgang mit Pannen. Die Wertschätzung zeigt sich primär im Umgang mit den Freiwilligen und kann sich in weitern Formen ausdrücken. siehe Merkblatt Wertschätzung S. 15 7. Erfahrungsaustausch und Weiterbildung Erfahrungsaustausch und Weiterbildung sind für die Freiwilligen eine zusätzliche Form von Anerkennung und steigern zugleich die Qualität der Angebote. Der Anspruch auf die Weiterbildung sowie die Vorgehensweise sind zusätzlich geregelt. siehe Merkblatt Weiterbildung und Formular Weiterbildungsantrag S. 16 18

8. Freiwilligen-Parlament Das Parlament soll möglichst offen sein. Alle interessierten Personen können daran teilnehmen. Sie bringen ihre Ideen ein und geben Feedback zum aktuellen Stand der Freiwilligenarbeit. Jede Gruppe ist durch mind. eine Person vertreten. Das Parlament tagt 1x pro Jahr. Die Verantwortung für die Organisation liegt bei der Arbeitsgruppe FWA. Sie lädt ein, organisiert die Treffen unter Beizug von externen Fachleuten (thematische Fachreferate). Das Freiwilligenparlament kann Anträge zuhanden der Kirchenpflege beschliessen. 9. Versicherungsschutz Alle Freiwilligen sind während ihres Einsatzes und auf dem Hin- und Rückweg zum Ort ihres Einsatzes durch die Kirchgemeinde Wipkingen versichert. siehe Merkblatt Versicherungen S. 19 und 20 10. Auslagen und Materialkosten Die Kirchgemeinde Wipkingen übernimmt Auslagen und Materialkosten, die bei der Ausführung der Tätigkeit anfallen. Die Materialkosten müssen innerhalb der Budgetvorgaben liegen. siehe Merkblatt Auslagenentschädigung S. 21 und 22 11. Inkrafttreten Dieses Konzept wurde von der Kirchenpflege am 22.10.2015 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.