Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2015 Leinefelde-Worbis, den 23.07.2015 Nr. 18 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Genehmigung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 73 Die lange Nacht, Stadtteil Worbis, gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Aktenzeichen: Breitbandausbau im Stadtteil Breitenbach 93 94 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Wasser- und Abwasserzweckverband Eichsfelder Kessel, Bereitschaftsplan August 97 Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Stadt Leinefelde-Worbis Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, 37339 Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse www.leinefelde-worbis.de (Amtsblatt) 92
A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Genehmigung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 73 Die lange Nacht, Stadtteil Worbis, gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Die vom Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis am 22.06.2015 mit Abwägungsbeschluss Nr. 48/2015 und Satzungsbeschluss Nr. 49/2015 beschlossene Satzung des Bebauungsplanes Nr. 73 Die lange Nacht, Stadtteil Worbis (siehe Planskizze), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 22.06.2015 beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Eichsfeld zur Genehmigung eingereicht. Die Begründung wurde durch den Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis gebilligt. Entsprechend 10 Abs. 2 i. V. m. 203 Absatz 3 BauGB erfolgte die Genehmigung der zuständigen Behörde mit Datum vom 20.07.2015 unter dem AZ: 2015-635000079. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 73 Die lange Nacht bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tage in der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis, Leinefelde, Rathaus Wasserturm, Bahnhofstraße 43, Zimmer 507, 37327 Leinefelde-Worbis während der Sprechzeiten Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, in Abs. 2 bezeichnete Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und in Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch bezeichnete beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gemäß 215 Abs. 1 und 2 BauGB seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß Abs. 4 wird hingewiesen. Leinefelde-Worbis, den 23. Juli 2015 gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister (Siegel) 93
Übersichtsplan Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen: Breitbandausbau im Stadtteil Breitenbach 94
1. Auftraggeber: Name: Stadt Leinefelde-Worbis Anschrift: Bahnhofstraße 43 37327 Leinefelde-Worbis zu Händen: Fachbereichsleiter 2, Herr Stefan Nolte Telefon 03605/200435 Telefax 03605/200433 e-mail: s.nolte@leinefelde-worbis.de Webseite: www.leinefelde-worbis.de 2. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 21.09.2015, 12 Uhr 4. Angebotsbindung: Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens, bei dem der Antrag bis zur Bewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet wird, beträgt die Angebotsbindefrist mindestens 6 Monate. Berücksichtigt werden können nur Angebote, welche auf der Grundlage der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Interessentenzahlen eine verbindliche Ausbauzusage treffen und darüber hinaus an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten oder der Breitbandrichtlinie Thüringen entgegen stehen bzw. dem Förderleitfaden widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe seines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Einschränkung zu. 5. Leistungsbeschreibung: Die Stadt Leinefelde-Worbis hat in einem vorausgegangenem Bedarfsermittlungsverfahren für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemarkung Leinefelde-Worbis (insgesamt 11.696 Haushalte) mit dem Ortsteil Breitenbach folgende Daten ermittelt: - 542 Haushalte bzw. ca. 424 Hausanschlüsse / 107 davon Interessenten - davon 73 kommerzielle Nutzer / davon 31 Interessenten Auf dieser Grundlage soll unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen erkundet werden, ob das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 MBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte sowie mindestens 50 MBit/s (Download) für Unternehmen (EU-Definition) anzubieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Sollte sich bei einem Anbieter, aufgrund der Richtung aus der die Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-erschließung ergeben, so ist dies ausdrücklich erwünscht. Bei Ausschreibung mehrerer Gemeinden/Orte/Ortsteile sind diese jeweils wie einzelne Lose zu betrachten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, diese Einzellose ggf. an verschiedene Anbieter zu vergeben. Eine Gesamtbeauftragung des insgesamt ausgeschriebenen Gebietes ist wünschenswert, jedoch nicht zwangsläufig vorgesehen. Sollte der Anbieter in seinem Angebot eine zwingende Verbindung mehrere Lose (z.b. Orte) vorsehen wollen, so ist dies möglich. Dabei sind die technischen Zusammenhänge der Abhängigkeiten der Lose zueinander nachvollziehbar darzulegen (z.b. mehrere Lose liegen 95
an einer fortlaufenden Trasse o.ä.). Eine sich technisch nicht bedingende Abhängigkeit kann keine Grundlage für eine zwingende Verbindung von Losen sein. Ggf. bei der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, werden von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis oder sonstigen relevanten Informationen kann von o. a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber im Zeitraum der Bindefrist ein Fehlbetrag zwischen den Investitions- und Betriebskosten einerseits und den Einnahmen andererseits eine Wirtschaftlichkeitslücke, so verpflichtet sich der Auftraggeber bei Vergabe an den Anbieter zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke durch eine finanzielle Förderung nach Maßgabe der Fördermöglichkeiten zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (Richtlinie Breitbandinfrastruktur; Staatsanzeiger 11/2014). Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke auf Grund einer Diskrepanz zwischen angegebener Interessenten- und später erreichbarer Kundenzahl nicht oder nicht ausreichend geschlossen wird, ist der Bewerber zum Ausbau nicht verpflichtet. Die Bewerber müssen gemäß Breitband-Leitlinien der EU (C 25/1 v. 26.1.2013) einen unabdingbaren offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de, Menüpunkt Beratung und Förderung, bereit) Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere (nicht ausgeschriebene, unterversorgte) Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung darf sich keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergeben (Kosten/Haushalt). Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau inklusive aller Nebenbestimmungen. (Diese stehen unter www.aufbaubank.de, Menüpunkt Förderprogramme Förderung von Breitbandinfrastrukturausbau, bereit.) Stadt Leinefelde-Worbis, den 16.07.2015 gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister 96
B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon (03 60 76) 569-0 Fax: (03 60 76) 569-32 E-Mail: service@waz-ek.de Internet: www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo Di + Fr Do 13:30 15:30 Uhr 09:30 11:45 Uhr 09:30 11:45 Uhr und 13:30 17:30 Uhr Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 5066780 Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger 97