SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)



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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 11 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in1 Experte/in 2

Aufgabe 1: Zuständigkeit des Versicherers 2 Die Treuhand und Versicherungsverwaltung TREVE AG berät verschiedene Unternehmen aus Gewerbe, Dienstleistung und Industrie in Sozialversicherungsfragen. Als Mitarbeiter der TREVE AG werden Sie mit den nachfolgenden Fragen konfrontiert. Die IT Personal AG vermittelt und verleiht IT-Systemspezialisten für Projektarbeiten an verschiedene Industrie-Unternehmen. Der Geschäftsführer möchte von Ihnen wissen, wo sich die Firma gegen das Risiko Unfall zu versichern hat. Welche Antwort/Erläuterungen geben Sie ihm? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Seite 2

Aufgabe 2: Zeitlicher Geltungsbereich 14 Frau Kummer, HR-Verantwortliche der Kalkstein GmbH, ruft Sie am 20.10.2014 an und bittet Sie um ausführliche Erläuterungen bezüglich Versicherungsdeckung, Nachdeckung und zu beachtende Fristen in folgendem Fall: Ein Mitarbeiter der Kalkstein GmbH ist am 30.9.2014 aus der Unternehmung ausgetreten. Am 1.10.2014 trat er den militärischen Wiederholungskurs (WK) an. Wegen Kniebeschwerden, welche er auf einen Unfall vom 10.7.2013 (Unfall während der Anstellungsdauer bei der Kalkstein GmbH) zurückführt, wird er bereits am 2.10.2014 wieder nach Hause geschickt. Er steht nun in ärztlicher Behandlung. Ob aktuell eine Arbeitsunfähigkeit besteht, ist nicht bekannt. Welche Informationen erteilen Sie? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) 14 Seite 3

Aufgabe 3: Versicherter Verdienst / Prämienpflicht 3 Von der Pharma AG erhalten Sie die Anfrage, dass 2 Aussendienstmitarbeiter über das ordentliche Rentenalter (AHV) noch weiterhin zu 50% für die Firma tätig sind. Sie hat von Dritten gehört, dass vom Lohn ein Rentnerfreibetrag von CHF 1 400.-- monatlich abgezogen werden kann, und nur der verbleibende Rest gegenüber der AHV abzurechnen sei. Gilt dies auch gegenüber dem Versicherer? Welche Auskunft erteilen Sie? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 Seite 4

Aufgabe 4: BU/NBU 7 Urs Müller arbeitet stundenweise unregelmässig für die Pharma AG. Weitere Anstellungsverhältnisse hat er nicht. Das Personalbüro der Pharma AG wendet sich an Sie, und möchte wissen, ob Urs Müller gegen Nichtberufsunfälle versichert ist. a. Welche Angaben benötigen Sie, damit Sie diese Frage beantworten können? 1 b. Für die Beurteilung der NBU-Deckung wendet der UVG-Versicherer verschiedene Methoden an. Erklären Sie diese Methoden und nennen Sie auch die Rahmenbedingungen. Welches Gremium hat diese Methoden für alle UVG-Versicherer verbindlich festgehalten? 6 Seite 5

Aufgabe 5: Auslandaufenthalt / Kürzung 10 Patrizia Berger, Mitarbeiterin der IT Personal AG, plant eine längere Reise in die USA, um im Yosemite-Nationalpark den Berg El Capitan (bei Freeclimbern bekannt wegen seinen bis zu 1 000 Meter hohen Felswänden!) zu bezwingen. Sie gelangt an Sie mit der Frage, ob sie spezielle Vorkehrungen bezüglich des Unfallversicherungsschutzes treffen muss. a. Welche Angaben benötigen Sie, damit Sie diese Frage beantworten können? 3 b. Wie beraten Sie Patrizia Berger (unter Berücksichtigung aller möglichen relevanten Anstellungs-Konstellationen)? Bitte begründen Sie Ihre Antworten. 7 Seite 6

Aufgabe 5: Auslandaufenthalt / Kürzung (Fortsetzung) Seite 7

Aufgabe 6: Leistungspflicht 10 Helene Bauer arbeitet seit 3.1.2012 im Vollzeitpensum für die Banker & Partner AG. Sie hatte am 4.3.2015 einen Unfall, welcher eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen wird. Sie ist im achten Monat schwanger und möchte von Ihnen wissen, ob dies Auswirkungen auf die Leistungen des UVG-Versicherers hat. a. Welche Angaben benötigen Sie, damit Sie diese Frage beantworten können? 2 b. Bitte beraten Sie Frau Bauer umfassend; unterscheiden Sie dabei vor und nach Niederkunft. Begründen Sie Ihre Antwort. Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 8 Seite 8

Aufgabe 6: Leistungspflicht (Fortsetzung) Seite 9

Aufgabe 7: Invalidenrente 4 Paul Koch, HR-Verantwortlicher der IT Personal AG, wendet sich mit Folgendem an Sie: Mir ist aufgefallen, dass bei zwei Mitarbeiterinnen, welche aufgrund eines Unfalls eine Invalidenrente des UVG-Versicherers erhalten haben, die Rente der Invalidenversicherung auf einem höheren Invaliditätsgrad basierte. Welche Gründe können hierfür verantwortlich sein? Bitte beraten Sie Herrn Koch umfassend. Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Seite 10

Aufgabe 8: Unfallbegriff 10 Paul Koch, HR-Verantwortlicher der IT Personal AG, gelangt an Sie mit folgendem Sachverhalt: Ein Mitarbeiter von uns erhielt aufgrund einer Krankheit eine Spritze. Daraus hat sich eine massive Entzündung ergeben. Es sind mehrere operative Eingriffe vorgesehen. Der Mitarbeiter wird für längere Zeit ausfallen. Handelt es sich hier um ein Unfallereignis, für welches der UVG- Versicherer zuständig ist? Oder muss ich diesen Fall dem Krankentaggeld- Versicherer (VVG) anmelden? Was ist, wenn einer der beiden Versicherer zu seiner Leistungspflicht noch nicht Stellung nehmen kann? Wie funktioniert die Koordination? Bitte beraten Sie Herrn Koch umfassend. Begründen Sie Ihre Antwort. Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 10 Seite 11